{"id":20043141,"updated":"2025-11-14T06:30:04Z","additionalIndexing":"15;Leistungsauftrag;Produktivität;Schweiz Tourismus;Evaluation;sektorale Beihilfe;Tourismus","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L04K01010103","name":"Tourismus","type":1},{"key":"L05K0704010109","name":"sektorale Beihilfe","type":1},{"key":"L05K0101010313","name":"Schweiz Tourismus","type":1},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":1},{"key":"L07K07030202050201","name":"Produktivität","type":2},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-24T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-05-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1079564400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1143154800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2504,"gender":"m","id":480,"name":"Keller Robert","officialDenomination":"Keller Robert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. 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Im Jahre 2003 unterstützte der Bund Schweiz Tourismus mit 40 Millionen Franken, Präsenz Schweiz mit 12 Millionen Franken, Pro Helvetia mit 35,3 Millionen Franken und die Osec mit 16,3 Millionen Franken.<\/p><p>2. Die operationelle Zusammenarbeit zwischen den erwähnten staatlichen und halbstaatlichen Institutionen funktioniert heute gut. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kommt in ihrem Bericht über die Evaluation von Schweiz Tourismus vom November 2003 zum gleichen Schluss. Die erwähnten Institutionen sind alle Mitglieder der Kommission Präsenz Schweiz. Das Synergiepotenzial wird bereits beträchtlich ausgeschöpft. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat am 30. März 2004 ein Postulat eingereicht, welches ein Konzept und allfällige Massnahmen für eine noch besser koordinierte Landeswerbung verlangt. Gemäss Postulat soll in einem bis Ende 2006 vorzulegenden Bericht an die eidgenössischen Räte abgeklärt werden, wie insbesondere die Kräfte von Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus und Location Switzerland - dem Programm des Bundes zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz - noch besser gebündelt und eingesetzt werden könnten.<\/p><p>3. Der Gesetzgeber gab Schweiz Tourismus anlässlich der im Jahre 1994 vorgenommenen Totalrevision des Bundesgesetzes über die Schweizerische Verkehrszentrale vom 21. Dezember 1955 einen neuen Auftrag. Er legte zudem abschliessend die Aufgaben dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaft fest. Gemäss Artikel 1 Absatz 1 hat Schweiz Tourismus die Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland zu fördern. In Absatz 2 des gleichen Artikels sind die Aufgaben aufgezählt, welche alle unter dem Begriff Marktkommunikation für das Reiseziel Schweiz oder touristische Landeswerbung zusammengefasst werden können. Das Gesetz, welches die Organisation von Schweiz Tourismus in seiner Grobstruktur festlegt, sieht also keinen Leistungsauftrag vor. Der Bundesrat hat im Rahmen der Ausführungsverordnung die institutionellen Voraussetzungen für eine wirksame Aufsicht und Erfolgskontrolle geschaffen. Er ernennt die Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes und überprüft laufend den zielgerechten Einsatz der Mittel.<\/p><p>4. Die Tourismuspolitik des Bundes ist in den letzten Jahren von Grund auf neu konzipiert worden. Schweiz Tourismus wurde mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 vollständig reorganisiert und auf die neuen Weltmarktbedingungen ausgerichtet. Die angebotsseitigen Instrumente der Tourismuspolitik des Bundes wurden aufgrund der Botschaft über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus vom 20. September 2002 neu konzipiert. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten in der Sommersession 2003 in diesem Zusammenhang ein Tourismusprogramm für die Jahre 2003-2007 und genehmigten die neuen Bundesgesetze über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus. Dieses Instrumentarium wird aufgrund der strategischen Zielsetzungen der Tourismuspolitik laufend evaluiert. So führte die EFK im erwähnten Evaluationsbericht eine umfassende Beurteilung von Schweiz Tourismus durch. Sie bezeichnete die Tätigkeiten der Organisation als professionell, produktiv und wirksam. Die Empfehlungen der EFK im Bereich der Wirkungskontrolle werden vom Staatssekretariat für Wirtschaft und von Schweiz Tourismus im laufenden Jahr umgesetzt. Es wird im strategischen Bereich die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Nachfragebeschaffung überprüft und im operationellen Bereich das System und die Transparenz der Ziel-Wirkungs-Kontrollen erhöht.<\/p><p>5. Das geltende Bundesgesetz bestimmt in Artikel 6, dass die Bundesversammlung den Zahlungsrahmen an Schweiz Tourismus alle fünf Jahre festzulegen hat. Eine Gesetzesänderung drängt sich nicht auf. Eine nur zweijährige Finanzierungsperiode wäre einer kontinuierlichen Werbetätigkeit nicht förderlich, würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand und damit verbundene Kosten verursachen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat beschlossen, die Tourismusförderung mit einem Rahmenkredit von 200 Millionen Franken zu subventionieren.<\/p><p>Dazu möchte ich seine Reaktion auf folgende Fragen und Anregungen kennen:<\/p><p>1. Im Bereich der Imageförderung für unser Land sind mehrere Organisationen tätig: Swiss Tourismus, Präsenz Schweiz, Pro Helvetia und Osec. Wie viel öffentliches Geld steht diesen Organisationen dafür zur Verfügung?<\/p><p>2. Lassen sich nach Ansicht des Bundesrates die Synergien zwischen diesen Organisationen verbessern, oder könnten bestimmte Aktivitäten sogar zusammengefasst werden? Ist der Bundesrat gewillt, in dieser Richtung etwas zu unternehmen? Wenn ja, auf welche Weise, in welchen Bereichen und in welchem Zeitraum?<\/p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ein präziserer Leistungsauftrag mit einer verbindlichen Erfolgskontrolle vonnöten wäre?<\/p><p>4. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um die Effizienz der Tourismusförderung zu steigern?<\/p><p>5. Ist der Bundesrat gewillt, die finanzielle Unterstützung zwecks besserer Kontrolle und Anpassung an die Situation, statt wie bisher alle vier Jahre, alle zwei Jahre neu zu bestimmen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Tourismusförderung. Wohin?"}],"title":"Tourismusförderung. Wohin?"}