﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043142</id><updated>2023-07-28T11:33:29Z</updated><additionalIndexing>08;12;freie Schlagwörter: freies Schlagwort:Biometrie;Ausweis;Einreise von Ausländern/-innen;Datenschutz;Recht des Einzelnen;Datenerhebung;Personenkontrolle an der Grenze;Polizeikontrolle;USA</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Auch die Forderung der USA nach Pässen mit biometrischen Daten ist im Zusammenhang mit Sicherheitsinteressen zu verstehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 28. Mai 2004 wurde ein Abkommen zwischen der EU und den USA über die Weitergabe von PNR-Daten unterzeichnet. Dieses Abkommen ist am selben Tag in Kraft getreten. Zwischen der Schweiz und den USA wurde bisher kein derartiges Übereinkommen geschlossen, die Swiss International Airlines (Swiss) übermitteln deshalb keine PNR-Daten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da die ursprünglich von den USA gesetzte Frist vom 26. Oktober 2004 zur Einführung von biometrischen Daten in Pässen von zahlreichen Ländern nicht eingehalten werden kann, haben das amerikanische Department of State und das Department of Homeland Security dem US-Kongress eine Verlängerung der Frist um zwei Jahre beantragt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Zusätzlich zur oben genannten Vereinbarung vom 28. Mai 2004 über die Weitergabe von PNR-Daten durch europäische Fluggesellschaften hat die EU mit den USA eine Vereinbarung über die Verwendung der Daten und deren Schutz vor Missbräuchen abgeschlossen. Somit wird sichergestellt, dass den Datenschutzbestimmungen der EU durch die US-Behörden Rechnung getragen wird. Die Vereinbarungen werden hinfällig, sollte von den USA in Zukunft kein angemessener Datenschutz gewährleistet werden. Weiter gewähren die Vereinbarungen den EU-Staaten Gegenrecht, falls auch diese die Weitergabe von PNR-Daten verlangen würden. Unter diesen Umständen kann man davon ausgehen, dass den verschiedenen berechtigten Interessen, u. a. dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf Privatsphäre sowie den Interessen der Sicherheitsbehörden, Terrorismus und andere schwerwiegende Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität wirkungsvoll zu verhindern oder zu bekämpfen, entsprochen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Juli 2003 haben auch zwischen der Schweiz und den USA Konsultationsgespräche stattgefunden. Es wurde vereinbart, die Gespräche weiterzuführen mit dem Ziel, eine Einigung zu finden, welche die Rahmenbedingungen für einen möglichen PNR-Datenzugriff festlegt. Da zwischen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz und der EU grosse Ähnlichkeiten bestehen, sind die abgeschlossenen Vereinbarungen zwischen der EU und den USA von grossem Interesse. Nebst den USA haben auch andere Staaten, u. a. Kanada, ein Interesse an PNR-Daten angemeldet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 18. Mai 2004 hat der Bundesrat vom Bericht des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation über den Zugriff auf PNR-Daten durch ausländische Behörden Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zwischen der EU und den USA wird nun eine interdepartementale Arbeitsgruppe Vorschläge für einen - von der Bundesversammlung zu genehmigenden - völkerrechtlichen Vertrag zwischen der Schweiz und den USA ausarbeiten. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch zu prüfen sein, ob noch weitere Anliegen im Zusammenhang mit dem bilateralen Reiseverkehr und der Sicherheitszusammenarbeit berücksichtigt werden sollen. Gleichzeitig werden auch kurzfristige Lösungsvarianten geprüft, sollten die USA vor dem Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages auf der Datenweitergabe beharren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Am 10. September 2003 hat der Bundesrat vom Aussprachepapier des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes "Biometrische Daten im Schweizer Pass - Stand der Entwicklungen seit Dezember 2002" Kenntnis genommen und eine Machbarkeitsstudie betreffend die Einführung von biometrischen Daten im Schweizer Pass in Auftrag gegeben. Die Machbarkeitsstudie wird im Sommer 2004 vorliegen und soll namentlich die rechtliche und technische Machbarkeit abklären und die finanziellen und wirtschaftlichen Konsequenzen aufzeigen. Zu berücksichtigen sein wird auch die Entwicklung in den europäischen Nachbarländern sowie der EU, wo die Einführung von biometrischen Daten in Reiseausweisen zurzeit ebenfalls diskutiert wird. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden dem Bundesrat die notwendigen Grundlagen bieten, um über das weitere Vorgehen zu beschliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat begrüsst die Entscheidung der amerikanischen Behörden, den Kongress dazu aufzufordern, die Forderung zur Einführung von biometrischen Daten in Pässen um zwei Jahre zu verschieben. Als Ersatz für die vorläufig fehlenden biometrischen Daten in Reiseausweisen beabsichtigen die USA Reisenden aus der Schweiz und anderen Staaten, die aufgrund des Visa Waiver Programs berechtigt sind, für Kurzaufenthalte ohne ein Visum in die USA einzureisen, beim Grenzübertritt Fingerabdrücke abzunehmen und sie zu fotografieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die zuverlässige Identifikation einer Person erlangen biometrische Daten weltweit mehr und mehr an Bedeutung. Namentlich auch bei der Erteilung von Visa und im Asylwesen können biometrische Daten dazu beitragen, Missbräuche zu verhindern. Daher liegt es auch im Interesse der Schweiz, die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung dieser neuen Technologien zu prüfen, unabhängig davon, ob die USA oder ein anderes Land deren Einführung fordern. Dies gilt auch für die Frage von biometrischen Daten im Schweizer Pass. Durch die erleichterte Identifikation einer Person kann auch ein Beitrag zur Vereinfachung des Reiseverkehrs von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern geleistet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Einführung von verschärften Einreisebestimmungen für US-Bürger erscheint dem Bundesrat als nicht zweckmässig. Vorausgesetzt die hierzu in der Schweiz notwendigen gesetzlichen Grundlagen könnten innert kurzer Zeit geschaffen werden, hätte dieses Vorgehen zahlreiche Nachteile. Nicht nur würde dies zu erheblichen Behinderungen im Reiseverkehr führen und so die Schweizer Wirtschaft - namentlich auch den Tourismus - negativ beeinflussen, sondern es müssten auch erhebliche Investitionen zur Ausrüstung der Grenzkontrollstellen mit entsprechenden Vorrichtungen getätigt werden. Sollte sich die Schweiz für die Einführung biometrischer Daten in Reiseausweisen entscheiden, werden die verschärften amerikanischen Einreisebestimmungen voraussichtlich dahinfallen. In diesem Fall bestünde auch kein Anlass mehr, US-Bürger einer strengeren Kontrolle zu unterziehen und die getätigten Investitionen wären somit nutzlos.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die USA beabsichtigen, einreisende Schweizerinnen und Schweizer erkennungsdienstlich zu erfassen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie gedenkt er, die Persönlichkeitsrechte von Schweizerinnen und Schweizern und anderen Flugpassagieren gegenüber den US-Behörden zu schützen, die auch von schweizerischen Fluggesellschaften Passagierlisten mit Angaben zu Essgewohnheiten und Religion verlangen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Beabsichtigt er, dem Druck der USA nachzugeben und ab kommenden Oktober biometrische Daten in neue Schweizer Pässe aufzunehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was hält er vom Grundsatz der Behandlung auf Gegenseitigkeit in Bezug auf biometrische Daten, Visa, Fingerabdrücke und andere erkennungsdienstliche Erfassungsmethoden, wie er z. B. von Brasilien gegenüber den USA befolgt wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Persönlichkeitsschutz von Reisenden in die USA</value></text></texts><title>Persönlichkeitsschutz von Reisenden in die USA</title></affair>