{"id":20043149,"updated":"2023-07-28T12:21:13Z","additionalIndexing":"2811;Migrationspolitik;Einwanderung;Ausländerpolitik;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter\/in;Arbeitserlaubnis;Asylverfahren","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L04K01080303","name":"Einwanderung","type":1},{"key":"L04K01080306","name":"Migrationspolitik","type":1},{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L05K0702030302","name":"Arbeitserlaubnis","type":1},{"key":"L05K0108010201","name":"Asylverfahren","type":1},{"key":"L05K0702020109","name":"Fremdarbeiter\/in","type":2},{"key":"L06K070203030201","name":"Ausländerkontingent","type":2},{"key":"L03K010802","name":"Ausländerpolitik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-24T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-06-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1079564400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1143154800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2481,"gender":"m","id":457,"name":"Cuche Fernand","officialDenomination":"Cuche"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.3149","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mit einem Einwanderungsgesetz käme die schweizerische Asyl- und Ausländer- und Ausländerinnenpolitik in Fluss. Nur damit liessen sich die ohnehin vorhandenen Migrationsströme sinnvoll regulieren.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Mit der Motion Simmen wurde der Bundesrat im Jahr 1993 beauftragt, ein Migrationsgesetz auszuarbeiten. In der Folge verfasste der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, Peter Arbenz, einen Bericht über die schweizerische Migrationspolitik. Der Bericht wurde im Jahr 1995 vorgelegt und in ein breites Vernehmlassungsverfahren gegeben.<\/p><p>Im Jahr 1996 wurde die Expertenkommission \"Migration\" vom Bundesrat eingesetzt, um unter Berücksichtigung des Arbenz-Berichtes konkrete Vorschläge für eine künftige Migrationspolitik auszuarbeiten. Der Kommissionsbericht wurde mit einer Stellungnahme des Bundesrates im Jahr 1998 an die eidgenössischen Räte weitergeleitet. Die Schlussfolgerungen und Vorschläge der Kommission entsprachen weitgehend den Vorstellungen des Bundesrates; die Schaffung eines einzigen Gesetzes sowohl für den Ausländer- als auch für den Asylbereich wurde abgelehnt.<\/p><p>Nachdem die Totalrevision des Asylgesetzes sowie verschiedene Grundlagenpapiere und Berichte zum Migrationsbereich vorlagen, wurde die Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer eingeleitet. Die Entwürfe für ein neues Ausländergesetz und für eine weitere Teilrevision des Asylgesetzes werden derzeit in den eidgenössischen Räten behandelt.<\/p><p>Die schweizerische Migrationspolitik setzt sich aus verschiedenen, aufeinander abgestimmten Elementen zusammen. Der Entwurf des neuen Ausländergesetzes, die Revision des Asylgesetzes, das Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU und der Efta, die Verhandlungen über eine Ausdehnung dieses Abkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten, die Rückübernahmeabkommen, der internationale Migrationsdialog, die Bürgerrechtsrevision sowie die verstärkte Integrationspolitik ergeben eine umfassende und kohärente Antwort auf die wichtigsten Fragen des Migrationsbereiches.<\/p><p>Im Ausländerbereich steht insbesondere die Zulassung von Arbeitskräften und im Asylbereich die humanitäre Verpflichtung im Vordergrund. Diese unterschiedlichen migrationspolitischen Ziele erfordern auch unterschiedliche Lösungsansätze, die nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Die Entscheidkompetenz liegt im Asylbereich zudem bei den Bundesbehörden und im Ausländerbereich in erster Linie bei den kantonalen Behörden.<\/p><p>Angesichts dieser Ausgangslage besteht für die Schaffung eines neuen Einwanderungsgesetzes keine Notwendigkeit. Die umfassende Migrationspolitik stellt eine Querschnittaufgabe dar, die es bei allen behördlichen Tätigkeiten zu beachten gilt. In diesem Sinn wurde auch die interdepartementale Arbeitsgruppe für Migrationsfragen geschaffen, an der die betroffenen Bundesstellen beteiligt sind und die dem gegenseitigen Informationsaustausch und der Diskussion von Grundsatzfragen dient.<\/p><p>2. Die Zulassung von Personen aus den EU- und Efta-Staaten wird abschliessend durch das bilaterale Freizügigkeitsabkommen geregelt. Für die Zulassung von erwerbstätigen Personen aus Drittstaaten gelten folgende Voraussetzungen: gute berufliche Qualifikation, Prüfung des Vorrangs der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Inland und aus den EU\/Efta-Staaten sowie die Gewährung der ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Zudem unterstehen diese Bewilligungen jährlichen Höchstzahlen. Dieses ausgewogene Konzept, das den längerfristig besseren Integrationschancen von beruflich qualifizierten Ausländerinnen und Ausländern Rechnung trägt, wird auch mit dem geplanten neuen Ausländergesetz beibehalten.<\/p><p>Die in der Interpellation vorgeschlagene Zulassung aller Drittstaatsangehörigen, die in der Schweiz eine Arbeitsstelle nachweisen können, entspricht nicht der Migrationspolitik des Bundesrates. Diese orientiert sich an den langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Interessen und insbesondere auch an den beschränkten Integrationsmöglichkeiten der Schweiz. Eine generelle Öffnung hätte unabsehbare negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft; dies zeigen auch die Erfahrungen mit dem früheren Saisonnierstatut. Sie würde insbesondere die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe zusätzlich belasten und die Integrationsmöglichkeiten etwa der Schulen überfordern. Mit einer einseitigen Erleichterung der Zulassungsbedingungen wäre auch keine Reziprozität für Schweizerinnen und Schweizer in den jeweiligen Herkunftsländern verbunden.<\/p><p>3. Bereits heute besteht die Möglichkeit, die tatsächlich benötigten, beruflich gut qualifizierten Arbeitskräfte und Spezialisten aus allen Staaten zu rekrutieren. Für die Einführung eines Green-Card-Systems wie beispielsweise in Deutschland gibt es keinen Bedarf.<\/p><p>4. Gemäss den Bestimmungen des Asylgesetzes haben Asylsuchende drei Monate nach Einreichung des Asylgesuches grundsätzlich die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, deren Gesuch innerhalb der ersten drei Monate bereits erstinstanzlich abgelehnt worden ist. Ihnen kann die Arbeitsbewilligung während weiteren drei Monaten generell verweigert werden. Bei einem hängigen Asylgesuch besteht damit ein Arbeitsverbot von längstens sechs Monaten.<\/p><p>Die Tatsache, dass heute relativ wenige Personen aus dem Asylbereich (Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene) erwerbstätig sind, ist daher nicht in erster Linie auf das befristete Arbeitsverbot zurückzuführen; ausschlaggebend ist derzeit die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere für Hilfskräfte. Von den rund 64 700 Personen aus dem Asylbereich waren Ende 2003 lediglich rund 10 600 erwerbstätig und rund 3200 bezogen Leistungen der Arbeitslosenversicherung.<\/p><p>5. Eine Quotenregelung oder auch eine umfassende Öffnung des Arbeitsmarktes für Drittstaatangehörige hätte angesichts des grossen weltweiten Migrationsdrucks und der sehr beschränkten Aufnahmefähigkeit des schweizerischen Arbeitsmarkts keine spürbaren Auswirkungen auf die Asylgesuche. Die Zahl der Arbeitsplätze für Hilfskräfte ist im letzten Jahrzehnt stark zurückgegangen und rund 68 000 (6,9 Prozent) der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer waren Ende 2003 arbeitslos gemeldet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Offenbar gibt es Bestrebungen, die Asyl- und Ausländerpolitik in der Verwaltung zusammenzulegen. Vor diesem Hintergrund frage ich:<\/p><p>- Wird damit auch der Weg gebahnt für eine Einwanderungspolitik, die Asyl- und Ausländer- und Ausländerinnenpolitik integral betrachtet und in einem neuen Einwanderungsgesetz Niederschlag findet?<\/p><p>- Ist der Bundesrat bereit, unabhängig der Herkunft einer einwandernden Person bei der Frage der Bleibeberechtigung auf das Vorhandensein einer Erwerbsarbeitsstelle abzustellen?<\/p><p>- Was hält der Bundesrat von einem Green-Card-System, das Menschen aus allen Weltkulturen ein Aufenthaltsrecht, eventuell ein befristetes, gewährt?<\/p><p>- Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass das Arbeitsverbot für Asylgesuchsteller seine abschreckende Wirkung verfehlt hat, den Staat aber Unsummen kostet?<\/p><p>- Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht des Bundesrates eine Öffnung des Arbeitsmarktes über Quoten - Antidumping-Massnahmen müssten über Schutzbestimmungen abgesichert werden - in quantitativer Hinsicht auf das Asylverfahren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einwanderungsgesetz"}],"title":"Einwanderungsgesetz"}