﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043153</id><updated>2023-07-28T08:26:52Z</updated><additionalIndexing>52;48;SBB;Schutz der Pflanzenwelt;Umweltrecht;natürliche Umwelt;Privatbahn;Schienennetz;Naturschutzgebiet;Denkmalpflege;Schutz der Tierwelt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne 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Tierwelt</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801021102</key><name>Privatbahn</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801021103</key><name>SBB</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-03-18T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-03-24T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-01-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-03-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2635</code><gender>m</gender><id>1110</id><name>Vischer Daniel</name><officialDenomination>Vischer Daniel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2288</code><gender>m</gender><id>76</id><name>Fasel 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SBB, aber auch der anderen Privatbahnen wurde in den letzten Jahren sehr stark rationalisiert. Aus der Sicht von Fachleuten wird die Böschungspflege im Sinne des Artenschutzes und des Erhalts der Biodiversität unsachgemäss praktiziert: Der auf Tier- und Pflanzenarten nicht abgestimmte Schnittzeitpunkt, die maschinelle Mulchmähtechnik, welche weit mehr als die Hälfte der Insekten absaugt, fehlende Rücksicht auf Sonderstandorte und Kleinstrukturen wie Altgrasbestände und Strauchgruppen sind nur einige Beispiele dieser aus Naturschutzsicht problematischen Pflege.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den an Pflanzen- und Tierarten reichen Böschungsabschnitten und naturschutzwürdigen Flächen droht ein irreversibler Verlust an Lebensraumqualität und -quantität. Die insbesondere für die Kulturlandschaft des Mittellandes wichtige Naturvernetzungsfunktion der Bahnbegleitflächen wird verkannt und geht schrittweise verloren. Das Bahnnetz der Schweiz ist dicht und könnte ein wichtiges Rückgrat für die Erhaltung und Vernetzung der laufend stärker gefährdeten landeseigenen Biodiversität darstellen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Im Rahmen der Projektbewilligung von Eisenbahnanlagen wird durch die zuständige Bundesbehörde die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes kontrolliert, und sofern dies notwendig ist,- werden Massnahmen zur Schonung, Wiederherstellung und/oder Ersatz von Biotopflächen gefordert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Konkrete Anforderungen an die Pflege wurden bislang nur im Rahmen der erwähnten Bewilligungsverfahren - insbesondere bei Bauvorhaben - vereinbart. Es besteht zudem eine Arbeitsgruppe SBB/Buwal/BAV, welche sich dem Thema Böschungsunterhalt an Bahnanlagen widmet. Diese Arbeitsgruppe befasst sich zurzeit u. a. mit der Frage, wie der ökologische Wert von Bahnböschungen im Rahmen der heutigen Pflegemöglichkeiten langfristig erhalten werden kann. Dabei zeichnet sich bereits ab, dass der Schutz dieser Flächen von einer langfristig sichergestellten Finanzierung ihrer Pflege abhängig ist (s. auch unter 6).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bund verlangt bei Bauvorhaben explizit den Schutz von ökologisch wertvollen Bahnböschungen. Im Zusammenhang mit Kompensationsmassnahmen kann sich dieser Schutz auch auf "potenziell gute" Böschungen ausdehnen. In diesen Fällen tragen die entsprechenden Vorgaben des Bundes unter Umständen auch zur Wiederaufwertung bei. Eine allgemeine Pflicht zur ökologischen Wiederaufwertung lässt sich aber aus Artikel 3 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) nicht ableiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bis heute werden Pflegekonzepte dann verlangt, wenn Bahnböschungen Bestandteil eines ausgewiesenen Schutzobjektes mit entsprechenden Vorgaben sind. Ausserdem werden im Rahmen von Bauprojekten Pflegekonzepte verlangt, wenn geschützte Vegetationsbereiche tangiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Weiteren bilden die laufenden Arbeiten der SBB im Zusammenhang mit einem Grünflächenkataster eine wichtige Grundlage für die Pflege und damit die Erhaltung wertvoller Lebensräume.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Vernetzungsfunktion der Bahnböschungen wird als sehr wichtig eingestuft, vor allem für Insekten, Reptilien und Kleinsäuger. Oftmals sind die Bahnböschungen die letzten naturnahen Verbindungselemente in der Landschaft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Grünflächen entlang von Bahntrassees sind aber auch als Lebensraum an sich wichtig. In diesem Zusammenhang sind besonders grössere Bahnhofsareale zu erwähnen. Hier kommen als Folge idealer Lebensbedingungen und der Einschleppung von Samen via Rollmaterial zahlreiche in der Schweiz gefährdete Arten vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als Folge der Vernetzungsfunktion der Bahnböschungen können sich jedoch auch unerwünschte Problempflanzen ausbreiten (invasive und/oder gesundheitsschädigende Neophyten). Das Problem der fachlich richtigen Bekämpfung dieser Pflanzen ist derzeit ebenfalls in Diskussion.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die systematische Aufnahme von Bahnböschungen im Sinne eines Inventars ist nicht geplant. Der Bund weist jedoch in seiner ökologischen Planungsgrundlage, dem "Réseau écologique national", neben den bedeutendsten Kerngebieten verschiedener Lebensräume auch die wichtigsten Vernetzungsachsen aus. Neben Naturelementen wie Fliessgewässer sind auch Bahnböschungen Bestandteil dieses Netzes. Darüber hinaus wird das zurzeit in Entstehung begriffene Inventar der Trockenwiesen und -weiden umfassende Angaben zu den national bedeutenden Objekten dieses Lebensraumtypes liefern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts dessen, dass die Finanzierung der Pflege ökologisch wertvoller Bahnböschungen bis heute nicht geklärt ist, wird die Möglichkeit diskutiert, die Böschungspflege über die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB AG zu regeln. Diesbezügliche juristische Abklärungen sind im Gang.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Weiteren soll an dieser Stelle darauf verwiesen werden, dass gemäss Artikel 18b Absatz 1 NHG für den Schutz und Unterhalt von regional und lokal bedeutenden Biotopen (zu diesen gehören die Grünflächen entlang von Bahntrassees häufig) die Kantone zuständig sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Beiträge gemäss der Öko-Qualitätsverordnung können nur für landwirtschaftliche Nutzflächen ausgerichtet werden. Artikel 16 der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung schliesst Flächen im ausgemarchten Bereich von Eisenbahnen als landwirtschaftliche Nutzflächen aus. Der Bund sieht nicht vor, die Definition der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu ändern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Im Rahmen jedes Bauvorhabens im Zusammenhang mit Bahnanlagen besteht die Pflicht zu untersuchen, ob schützenswerte Lebensräume betroffen sind und ob den Vorschriften zum Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz, zur Walderhaltung sowie zur Jagd und Fischerei Rechnung getragen wird. Allfällige zu erwartende Auswirkungen und die zu treffenden Massnahmen (Schonung, Ersatz, Wiederherstellung) sind in der Planvorlage, welche der eisenbahnrechtlichen Genehmigung durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) untersteht, darzustellen. Das Buwal nimmt als Umweltschutzfachstelle des Bundes zuhanden des BAV zum Projekt Stellung und äussert sich insbesondere darüber, ob die vorgesehenen Massnahmen ausreichend sind. Nötigenfalls beantragt es dem BAV die Anordnung ergänzender Massnahmen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Gemäss Artikel 3 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) hat der Bund die Pflicht, u. a. Naturdenkmäler zu schonen und dort, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert zu erhalten. Welche Massnahmen ergreift der Bund, damit diese Pflichten gemäss Artikel 3 Absatz 1 NHG erfüllt werden und naturschutzwürdige Biotopflächen an Bahnarealen erhalten bleiben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat die Bundesverwaltung mit den Umweltverantwortlichen der SBB konkrete Anforderungen vereinbart, um den ökologischen Wert und die Vernetzungsfunktion der Bahnböschungen aufrechtzuerhalten und zu fördern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Verlangt der Bund von den SBB gemäss Verpflichtungen Artikel 3 NHG den konkreten Schutz und die Wiederaufwertung aktuell oder potenziell guter Bahnabschnitte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Verlangt der Bund von den SBB und allen anderen Privatbahnen ein differenziertes Pflegekonzept, das auf die naturschützerischen Besonderheiten der Bahnböschungsabschnitte eingeht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie stuft der Bund allgemein die Vernetzungsfunktion der Bahnböschungen für den Biotop- und Artenschutz ein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Gedenkt der Bund, die Kantone zu verpflichten, die Bahntrassebegleitflächen als Vernetzungselemente aufzunehmen, wertvolle Flächen sinnvoll zu schützen und zweckgebundene Beiträge mit Bundessubventionen auszurichten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Gedenkt der Bund zuzulassen, dass die von Landwirten und Landwirtinnen nach ökologischen Kriterien bewirtschafteten Flächen im Bereich der Bahnareale zur landwirtschaftlichen Nutzfläche zählen und dass ihnen entsprechende Beiträge (gemäss Öko-Qualitätsverordnung) zugesprochen werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Verlangt der Bund von den Bahnen, dass bei Bauvorhaben das Vorkommen von seltenen Lebensräumen oder Artengruppen (z. B. Magerwiesen oder Reptilien) festgestellt wird und Massnahmen zu deren Schutz formuliert werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Umweltschonende Pflege von Bahnbegleitflächen in der Schweiz</value></text></texts><title>Umweltschonende Pflege von Bahnbegleitflächen in der Schweiz</title></affair>