{"id":20043162,"updated":"2023-07-28T12:03:39Z","additionalIndexing":"08;Deportierte\/r;Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen;Kriegsopfer;Entschädigung;Enteignung;Völkerrecht;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Tschechoslowakei;Zweiter Weltkrieg;Osteuropa","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4702"},"descriptors":[{"key":"L03K040104","name":"Kriegsopfer","type":1},{"key":"L04K04010401","name":"Deportierte\/r","type":1},{"key":"L05K0201010409","name":"Zweiter Weltkrieg","type":1},{"key":"L03K030104","name":"Osteuropa","type":1},{"key":"L04K03010407","name":"Tschechoslowakei","type":1},{"key":"L04K04010404","name":"Opfer unter der Zivilbevölkerung","type":2},{"key":"L04K05070108","name":"Enteignung","type":2},{"key":"L05K0507020201","name":"Entschädigung","type":2},{"key":"L03K050602","name":"Völkerrecht","type":2},{"key":"L06K070203030902","name":"Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-05-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1079564400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1087509600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"04.3162","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In den Wirren der letzten Kriegsmonate 1944 und 1945 und insbesondere nach Kriegsende mussten gegen 20 Millionen Menschen, hauptsächlich Deutsche, aus ihrer angestammten Heimat in Mittel- und Osteuropa flüchten oder wurden nach 1945 \"ausgesiedelt\". Millionen Menschen überlebten die Vertreibung nicht.<\/p><p>Was hierzulande jedoch bis heute tabuisiert wird, ist die Tatsache, dass auch zahlreiche Schweizer Staatsbürger dem Vertreibungsterror unterlagen. Viele unschuldige Schweizerinnen und Schweizer wurden entweder schon während der letzten Kriegsjahre oder auch noch später, nach dem 8. Mai 1945, aus dem polnischen, tschechischen oder auch sowjetischen Machtbereich (nordöstliches Ostpreussen, Baltikum) vertrieben und verloren ihr Hab und Gut. Zahlreiche Schweizer Bürger bezahlten die Flucht und die völkerrechtswidrigen Aus- und Umsiedlungen mit dem Leben.<\/p><p>In vielen mittel- und osteuropäischen Staaten bestehen offenbar noch heute die völkerrechtswidrigen Vertreibungsdekrete, welche die millionenfache Vertreibung legitimieren. Insbesondere Tschechien und die Slowakei haben es bislang immer abgelehnt, die menschenverachtenden Benesch-Dekrete aufzuheben.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Umwälzungen des Zweiten Weltkrieges und der unmittelbaren Nachkriegsjahre kosteten etwa 800 Auslandschweizern das Leben und hatten bis 1953 die Rückkehr von 83 000 Auslandschweizern in die Schweiz zur Folge, wovon 25 000 bei der Eidgenossenschaft Kriegsschäden meldeten.<\/p><p>Obschon die Eidgenossenschaft aus rechtlicher Sicht nicht verpflichtet ist, ihre Staatsangehörigen für den im Ausland erlittenen Schaden zu entschädigen, hat sie Massnahmen ergriffen, um diese Landsleute zu unterstützen.<\/p><p>Einerseits hat die Eidgenossenschaft seit 1939 den Rückwanderern eine ausserordentliche finanzielle Hilfe gewährt; der Bundesbeschluss vom 13. Juni 1957 über eine ausserordentliche Hilfe an Auslandschweizer und Rückwanderer, die infolge des Krieges von 1939-1945 Schäden erlitten haben (SR 983.1), ist nach wie vor in Kraft. 1570 Personen bezogen im Jahr 1970 eine Rente; im Jahr 1990 waren es noch 88, und gegenwärtig ist es bei einer einzigen Person der Fall. Andererseits hat die Eidgenössische Zentralstelle für Auslandschweizerfragen (EJPD) finanzielle und materielle Unterstützung gewährt.<\/p><p>Seit 1945 intervenierte die schweizerische Diplomatie zugunsten der Landsleute, die in der Tschechoslowakei Schäden erlitten hatten. Beide Seiten setzten die Verhandlungen auch nach dem Rücktritt des Präsidenten Eduard Benesch im Jahr 1948 fort. Die Verhandlungen endeten am 22. Dezember 1949 mit der Unterzeichnung eines bilateralen Abkommens betreffend die Entschädigung der schweizerischen Interessen in der Tschechoslowakei.<\/p><p>Die Eidgenossenschaft hat mit anderen Ländern ebenfalls Entschädigungsabkommen abgeschlossen - namentlich mit Jugoslawien (1948), Polen (1949), Ungarn (1950), Rumänien (1951) und Bulgarien (1954) -, aufgrund welcher die in diesen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg durch entschädigungslose Enteignungen eingetretenen Verluste ihrer Staatsangehörigen abgegolten werden konnten. Diese so genannten Globalentschädigungsabkommen enthalten, internationaler Praxis entsprechend, Quittungen \"per saldo aller Ansprüche\". Diese Abkommen stellen daher eine endgültige Regelung aller finanziellen Ansprüche aufgrund von Verlusten, die die Auslandschweizer ungehindert hatten melden können, dar.<\/p><p>Somit sind die Fakten im Allgemeinen wohl bekannt, sei es aus juristischer (vgl. Rudolf Bindschedler, Verstaatlichungsmassnahmen und Entschädigungspflicht nach Völkerrecht, unter besonderer Berücksichtigung der schweizerischen Praxis über den Schutz schweizerischer Vermögenswerte im Ausland, 1950) oder historischer Sicht (vgl. Peter Hug und Marc Perrenoud, In der Schweiz liegende Vermögenswerte von Nazi-Opfern und Entschädigungsabkommen mit Oststaaten, 1997; Christoph Späti, Die Schweiz und die Tschechoslowakei 1945-1953, 2000). <\/p><p>Aufgrund dieser Sachlage beabsichtigt der Bundesrat nicht, neue Schritte zu unternehmen.<\/p><p>Die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ändert nichts an der Situation, denn es besteht kein materieller Zusammenhang zwischen der Ausweitung dieses Abkommens und den Benesch-Dekreten. Ausserdem wäre eine solche Verknüpfung nicht im Interesse der Schweiz, denn die Verhandlungen zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens stehen kurz vor dem Abschluss. Das sich abzeichnende Verhandlungsergebnis trägt den Anliegen der Schweiz in angemessener Weise Rechnung. Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens liegt in der Logik dieses vom Volk im Jahre 2000 gutgeheissenen Abkommens.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist es richtig, dass aufgrund der Benesch-Vertreibungsdekrete auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger nach 1945 im tschechoslowakischen Machtbereich vertrieben wurden bzw. auch ihr Hab und Gut ersatzlos enteignet wurde?<\/p><p>2. Gibt es weitere mittel- und osteuropäische Staaten (eventuell Polen, Slowakei, Slowenien, Russische Föderation usw.), welche die Vertreibung - auch von Schweizern - nach wie vor als geltendes Recht definieren?<\/p><p>3. Wie viele Schweizer Staatsbürger wurden während des Zweiten Weltkrieges in MitteI- und Osteuropa (Tschechoslowakei, Polen, Sowjetunion, einschliesslich baltische Staaten, Jugoslawien) vertrieben bzw. nach 1945 \"ausgesiedelt\"?<\/p><p>4. Wie viele Schweizerinnen und Schweizer fanden dabei den Tod?<\/p><p>5. Wurden die nach 1945 enteigneten Schweizer Bürger jemals von den entsprechenden mittel- und osteuropäischen Staaten für dieses Unrecht entschädigt?<\/p><p>6. Ist die Landesregierung bereit, insbesondere im Zuge der Verhandlungen über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit den neuen mittel- und osteuropäischen EU-Staaten, sich für die Aufhebung der menschenverachtenden Benesch-Dekrete und anderer völkerrechtswidrigen Vertreibungsdekrete und -gesetze zu engagieren?<\/p><p>7. Findet der Bundesrat nicht auch, dass eine Aufhebung der Vertreibungsunrechtsdekrete (welche auch gegen Schweizer Bürger angewendet wurden) in den vorerwähnten neuen osteuropäischen EU-Staaten einen Akt der Versöhnung darstellt?<\/p><p>8. Will er sich bei den vorerwähnten neuen EU-Staaten dafür einsetzen, dass Schweizerinnen und Schweizer, die vertrieben oder enteignet wurden, von den entsprechenden vorerwähnten Staaten bald sechzig Jahre nach Kriegsende entschädigt werden?<\/p><p>9. Welche anderen Lösungen zur Tilgung des Vertreibungsunrechtes durch die Verhandlungspartnerstaaten in Sachen Personenfreizügigkeit könnte die Landesregierung sonst noch in Erwägung ziehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vertreibungsunrecht und Personenfreizügigkeit mit mittel- und osteuropäischen Staaten"}],"title":"Vertreibungsunrecht und Personenfreizügigkeit mit mittel- und osteuropäischen Staaten"}