﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043176</id><updated>2025-11-14T06:58:12Z</updated><additionalIndexing>09;08;Panzer;Völkerrecht;Menschenrechte;Waffenausfuhr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2446</code><gender>m</gender><id>390</id><name>Widmer Hans</name><officialDenomination>Widmer Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-03-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4702</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0402020501</key><name>Waffenausfuhr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402040204</key><name>Panzer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050202</key><name>Menschenrechte</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050602</key><name>Völkerrecht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-06-18T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-03-24T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-05-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-03-19T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-03-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2254</code><gender>f</gender><id>101</id><name>Haering Barbara</name><officialDenomination>Haering</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2367</code><gender>m</gender><id>301</id><name>Banga Boris</name><officialDenomination>Banga</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2448</code><gender>f</gender><id>395</id><name>Fässler-Osterwalder Hildegard</name><officialDenomination>Fässler Hildegard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2446</code><gender>m</gender><id>390</id><name>Widmer Hans</name><officialDenomination>Widmer Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.3176</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Grundsätzlich ist es richtig, dass die Armee Material, welches durch den Übergang zur "Armee XXI" überflüssig wird, verkauft. Verständlich ist auch, dass diese Verkäufe primär unter dem Gesichtspunkt eines möglichst hohen Erlöses betrachtet werden. Beim Verkauf von Rüstungsgütern zwischen Staaten müssen aber auch noch andere Kriterien berücksichtigt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Eine private Unternehmung, welche Rüstungsgüter verkauft, kann sich damit begnügen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften genügt. Der Gesetzgeber hat ihr gewissermassen die Reflexion ethischer Normen abgenommen, indem er seine ethischen Vorstellungen in einem Gesetz umgesetzt hat. Innerhalb dieser gesetzlichen Normen kann sich ein Privater auf die Gewinnmaximierung konzentrieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für den Staat sieht das Problem anders aus. Waffenverkauf durch einen Staat ist nicht nur ein ökonomischer sondern auch ein politischer Akt. Die Liquidation überschüssiger Rüstungsgüter durch die Eidgenossenschaft kann deshalb nicht nur nach Regeln erfolgen, welche für Private gelten. Es stellt sich deshalb auch die Frage, ob andere allenfalls betroffene Departemente und Ämter in die Vorbereitung solcher Verkäufe einbezogen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Schweiz betrachtet übertriebene Aufrüstung als Verstoss gegen die Regeln der "good governance" und reagiert darauf beispielsweise mit einer Reduktion der Entwicklungszusammenarbeit. Es wäre problematisch, wenn der Verkauf von Rüstungsgütern durch die Schweiz zur übertriebenen Aufrüstung eines Drittlandes beigetragen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Eine private Firma kann Waffen an Staaten liefern, welche zurzeit den gesetzlichen Vorschriften genügen. Als Staat müsste die Eidgenossenschaft aber auch das Verhalten des Käufers in der jüngsten Vergangenheit berücksichtigen. Als möglicher Käufer schweizerischer Panzer wurde beispielsweise Australien genannt, welches sich ohne Uno-Mandat am Angriff auf einen anderen Staat beteiligt hat.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Beim Verkauf von Material und Waffen, die mit dem Übergang zur "Armee XXI" überzählig geworden sind, sind finanzielle Erwägungen nur insofern entscheidend, als sie nicht den aussen- und sicherheitspolitischen Grundsätzen der Schweiz widersprechen, wie sie in den Berichten des Bundesrates zur Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz dargelegt sind. Darüber hinaus werden selbstverständlich die Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes und der Kriegsmaterialverordnung eingehalten. Damit fallen - gerade für Waffen und Waffensysteme - zahlreiche Staaten als potenzielle Kunden weg.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf die Fragen des Interpellanten antwortet der Bundesrat wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das VBS berücksichtigt bei Verkäufen überzähliger Rüstungsgüter die aussen- und sicherheitspolitischen Grundsätze der Schweiz; eine Gewinnmaximierung wird innerhalb dieser Vorgaben angestrebt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ausfuhren von Kriegsmaterial benötigen immer eine Bewilligung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft als Bewilligungsbehörde gemäss Kriegsmaterialverordnung (Art. 13) entscheidet über sämtliche Ausfuhrgesuche, soweit erforderlich im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des EDA. Es berücksichtigt dabei alle Aspekte, die das Kriegsmaterialgesetz in Artikel 22 und die Kriegsmaterialverordnung in Artikel 5 vorsehen, also auch die Ziele der schweizerischen Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bundesrat und VBS wägen vor einem Verkauf ab, wie gross das Risiko erscheint, dass von der Schweiz gelieferte Rüstungsgüter für völkerrechtswidrige militärische Einsätze verwendet werden könnten. Dabei spielen die Politik und Praxis dieses Staates in jüngster Zeit eine Rolle, ebenso aber die Abschätzung, ob eine ähnliche Operation in Zukunft wahrscheinlich ist und ob die von der Schweiz gelieferten Rüstungsgüter realistischerweise in einer solchen künftigen Operation zum Einsatz kommen könnten. Rückkäufe durch ursprüngliche Lieferanten oder Hersteller müssen zudem möglich sein.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das VBS ist daran, Material zu liquidieren, welches durch den Übergang zur "Armee XXI" überflüssig wird. Fragen wirft dabei der Verkauf von Rüstungsgütern auf, welche für einen Kriegseinsatz noch infrage kommen. Dazu gehören insbesondere Panzer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wird den aussenpolitischen Aspekten solcher Rüstungsgeschäfte die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt? Wird insbesondere beachtet, dass beim Verkauf von Rüstungsgütern durch den Staat Schweiz auch Kriterien zu berücksichtigen sind, welche für eine private Rüstungsfirma nicht gelten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann er versichern, dass auch die Ziele der schweizerischen Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik bei diesen Verkäufen berücksichtigt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wird das VBS beim Verkauf auch besorgt sein, dass Rüstungsgüter, welche typischerweise für offensive Operationen verwendet werden, nicht an Staaten verkauft werden, welche sich in jüngster Zeit ohne Uno-Mandat und nicht in Selbstverteidigung an kriegerischen Operationen beteiligt haben?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Panzerverkäufe</value></text></texts><title>Panzerverkäufe</title></affair>