﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043211</id><updated>2023-07-27T22:04:17Z</updated><additionalIndexing>04;Arbeitnehmerschutz;französisch-sprachige Schweiz;Entlassung;Einwanderung;Auswanderung;Bundesamt für Ausländerfragen;Tessin;Arbeitsbedingungen;Bundespersonal;Bundesamt für Flüchtlinge</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2610</code><gender>m</gender><id>1154</id><name>Kohler Pierre</name><officialDenomination>Kohler Pierre</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-05-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4703</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0806010301</key><name>Bundespersonal</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030103</key><name>Entlassung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020502</key><name>Arbeitsbedingungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0804040102</key><name>Bundesamt für Flüchtlinge</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0804040101</key><name>Bundesamt für Ausländerfragen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702040201</key><name>Arbeitnehmerschutz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010601020201</key><name>französisch-sprachige Schweiz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010117</key><name>Tessin</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080303</key><name>Einwanderung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080301</key><name>Auswanderung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-10-08T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-03-15T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-08-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-05-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-03-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2610</code><gender>m</gender><id>1154</id><name>Kohler Pierre</name><officialDenomination>Kohler Pierre</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.3211</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Am 15. April 2004 hat das Imes den Arbeitsmarktbehörden der welschen Kantone und des Tessins einen Brief geschickt, in dem es ihnen mitteilte, dass "die Direktion des Imes - im gegenseitigen Einvernehmen mit drei Mitarbeiterinnen der Westschweizer und Tessiner Gruppe der Sektion Arbeitskräfte und Einwanderung - beschlossen hat, deren Arbeitsverhältnisse per 13. April 2004 aufzulösen".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Direktion des Imes hat also ganz einfach durch einseitigen Beschluss sich von allen Mitarbeiterinnen der Westschweizer und Tessiner Gruppe der Sektion Arbeitskräfte und Einwanderung getrennt; einer Sektion, die Teil der Abteilung Arbeitsmarkt und Auswanderung ist! Die Umstände dieser Entlassung waren zudem äusserst schockierend und absolut unannehmbar, mussten doch die betroffenen Personen innerhalb von weniger als drei Stunden ihren Arbeitsplatz verlassen und ihr Büro räumen, als hätten sie das schlimmste Verbrechen begangen!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieses Ereignis hätte unbemerkt bleiben können, stände es nicht in einer Reihe ähnlicher Vorkommnisse im Lauf der letzten Jahre. In der Abteilung herrschen schwere Missstände, für welche die Direktion verantwortlich zu sein scheint. So quittierten in den letzten drei oder vier Jahren über 40 Prozent der Angestellten ihren Dienst, sei es, dass sie gemobbt wurden, sei es, dass sie krank oder depressiv wurden. Aufgrund der Entlassung der drei Westschweizerinnen scheint das Vertrauen vieler Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in die Direktion des Imes zerstört.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Direktion des Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) hat sich Mitte April 2004 von drei Mitarbeiterinnen des Bereiches Westschweiz und Tessin im Rahmen einer Vereinbarung und im gegenseitigen Einvernehmen - und nicht wie in der Interpellation behauptet, durch einseitigen Beschluss - getrennt. In dieser Vereinbarung wurde, auch zum Schutze der betroffenen Mitarbeiterinnen, gegenseitiges Stillschweigen vereinbart.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der zuständige Departementsvorsteher wurde vorgängig über die Angelegenheit informiert und die Personaldienste des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes und des Imes wurden von Beginn an mit einbezogen. Der Interpellant kann davon ausgehen, dass dieser Schritt aus zwingenden Gründen und unter Ausschöpfung verschiedener personalstützender Massnahmen vollzogen wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vorwürfe, auf die sich die Interpellation abstützt, entbehren einer sachlichen Grundlage. Sie sind entweder falsch (Missstände; Nachteile und Verzögerungen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Kantonen, von welchen sogar gegenteilige, schriftliche Dankesschreiben vorliegen), oder unwahr (Mobbing); sie sind dem Interpellanten offensichtlich in unlauterer Absicht zugetragen worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch die in der Interpellation aufgeführte Fluktuationsrate von 40 Prozent entspricht nicht den Tatsachen. Während die betreffende Abteilung lediglich eine dem Durchschnitt der allgemeinen Bundesverwaltung entsprechende Fluktuationsrate von etwa 7 Prozent verzeichnet, wurde in der vom Interpellanten erwähnten Sektion in den letzten Jahren zwar eine leicht höhere Fluktuation festgestellt, die jedoch auf ordentliche Abgänge zurückgeführt werden kann (Pensionierungen; Frauen, die ihrem Ehegatten ins Ausland gefolgt sind oder infolge familiärer Gründe die Erwerbstätigkeit aufgegeben haben; befristete Arbeitsverhältnisse).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die in der Interpellation aufgestellten Behauptungen werden zudem schon alleine durch die Tatsache widerlegt, dass im fraglichen Zeitraum drei ehemalige Mitarbeiter, welche zwischenzeitlich mehrere Jahre in einem Kanton oder in anderen Dienststellen des Bundes gearbeitet hatten, in eben diese Verwaltungseinheit zurückgekehrt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund dieser Sachlage sieht der Bundesrat keine Veranlassung, eine Untersuchung einzuleiten. Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrates zur Interpellation Kohler 04.3395 vom 18. Juni 2004.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit einer kollektiven und einseitigen Entlassung beim Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) frage ich den Bundesrat bzw. den Vorsteher des betroffenen Departementes, Herrn Bundesrat Blocher, ob er bereit ist, eine Untersuchung einzuleiten, welche die schweren Missstände in der Abteilung Arbeitsmarkt und Auswanderung aufdeckt und es erlaubt, die widerrechtlich Entlassenen wieder einzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich fordere ausdrücklich, dass die gegenwärtigen und ehemaligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Abteilung im Rahmen der Untersuchung angehört werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Untersuchung ist dringend, hat die Situation doch bedauerliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in der Westschweiz und im Tessin. Insbesondere die Unternehmen spüren diese Auswirkungen, da aufgrund der Entlassung sämtlicher Mitarbeiterinnen der Westschweizer und Tessiner Gruppe - mit Ausnahme des Chefs - Verzögerungen unvermeidlich sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, Abteilung Arbeitsmarkt und Auswanderung. Untersuchung</value></text></texts><title>Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, Abteilung Arbeitsmarkt und Auswanderung. Untersuchung</title></affair>