{"id":20043237,"updated":"2023-07-28T12:46:46Z","additionalIndexing":"24;52;Buchführung;Umweltorganisation;Verkehrsverband;Rechtsquelle;Subvention;Vereinigung;Umweltrecht;Verbandsbeschwerde;Denkmalpflege","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-05-06T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4703"},"descriptors":[{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":1},{"key":"L04K06010307","name":"Umweltorganisation","type":1},{"key":"L04K18020210","name":"Verkehrsverband","type":1},{"key":"L04K07030201","name":"Buchführung","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":1},{"key":"L04K05040208","name":"Verbandsbeschwerde","type":2},{"key":"L03K050301","name":"Rechtsquelle","type":2},{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":2},{"key":"L04K01060302","name":"Denkmalpflege","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-23T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-10-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1083794400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1151013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2454,"gender":"m","id":404,"name":"Baader Caspar","officialDenomination":"Baader Caspar"},"type":"speaker"}],"shortId":"04.3237","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Verbandsbeschwerderecht ist eine mächtige Waffe in den Händen der dazu berechtigten Organisationen. Viele Projekte, darunter so prominente wie das Stadion Zürich, und damit auch Investitionen sind direkt durch eine hängige Beschwerde oder durch Verhandlungen blockiert. Dabei dient das Verbandsbeschwerderecht keineswegs nur der Durchsetzung umweltrechtlicher Bestimmungen, wie immer wieder beteuert wird. In Vereinbarungen zwischen den beschwerdeberechtigten Organisationen und den an den Projekten beteiligten Investoren werden auch Partikularinteressen, die sich keineswegs aus dem Umweltrecht ableiten lassen, durchgesetzt. Daneben werden auch Parteientschädigungen, Konventionalstrafen und Abmachungen vereinbart, die durchaus als Zusicherung von \"Folgeaufträgen\" verstanden werden können.<\/p><p>Damit ist nicht zuletzt auch die Frage angesprochen, wie sich diese Organisationen denn eigentlich finanzieren. Da Verbandsbeschwerden zum Teil auch Projekte betreffen, die von grossem öffentlichen Interesse sind, und es sich bei den oben erwähnten Beiträgen um öffentliche Gelder handelt, dient es nur der Transparenz, wenn der Bundesrat die Beiträge an beschwerdeberechtigte Organisationen offen legt. Letztlich muss diese Transparenz auch im Interesse der Organisationen sein.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Beiträge der öffentlichen Hand - im Bereich Umwelt sind diese nur auf Artikel 14 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) gestützt - werden nicht allgemein für die Tätigkeiten der Umweltorganisationen gewährt, sondern nur für konkrete Tätigkeiten im öffentlichen Interesse wie Projekte zur Pflege und Betreuung von Reservaten, zu schützenswerten Gebäuden und Ortsbildern, Vorarbeiten für Inventare, nicht gewerbliche Bauberatung bei der Denkmalpflege, Schutz und Pflege der Landschaft, Ausbildung betreffend Naturschutz und Öffentlichkeitsarbeit z. B. in Schulen. Die Beiträge dürfen nicht für die Führung von Beschwerden verwendet werden.<\/p><p>Für die Jahre 2002\/03 ergeben sich folgende Beiträge an die Organisationen, die nach der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO; SR 814.076) beschwerdeberechtigt sind:<\/p><p>Umweltschutzorganisation: 2002; 2003<\/p><p>Rheinaubund (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Natur und Heimat): 50 000 Franken; 50 000 Franken. Schweizer Vogelschutz (SVS), Verband für Vogel- und Naturschutz: 100 000 Franken; 100 000 Franken. Schweizer Heimatschutz (SHS): 200 000 Franken; 200 000 Franken. Schweizer Alpen-Club (SAC): 50 000 Franken; 50 000 Franken. Pro Natura: 500 000 Franken; 500 000 Franken. Equiterre, Partnerin für nachhaltige Entwicklung: 50 000 Franken; 50 000 Franken. Stiftung für Landschaftsschutz (SL): 200 000 Franken; 200 000 Franken. Naturfreunde Schweiz (NFS): 50 000 Franken; 50 000 Franken. Pro Campagna, Schweizerische Organisation zur Pflege ländlicher Bau- und Wohnkultur: 5000 Franken; 5000 Franken. Schweizerische Greina Stiftung (SGS): 50 000 Franken; 50 000 Franken.<\/p><p>Daneben haben folgende, nach der VBO beschwerdeberechtigte Organisationen Beiträge aus dem \"Bundeskredit zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit\" erhalten:<\/p><p>Umweltschutzorganisation: 2002; 2003<\/p><p>WWF Schweiz: 202 146 Franken; 197 831 Franken. Naturfreunde Schweiz (NFS): 14 458 Franken; 14 482 Franken. Pro Natura: 127 045 Franken; 105 157 Franken.<\/p><p>Bei diesen Finanzhilfen handelt es sich um Jahrespauschalen gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (JFG; SR 446.1). Die Auszahlung erfolgt gemäss der dazugehörigen Verordnung und den Richtlinien über die Berechnung der Finanzhilfen. Die Höhe der Jahrespauschalen wird aufgrund der in den Richtlinien definierten Kriterien errechnet, d. h., den Organisationen werden Beiträge für im vorangehenden Jahr erbrachte Dienstleistungen (Publikationen, Veranstaltungen usw.) und aufgrund ihrer Mitgliederstruktur (Präsenz in den verschiedenen Landesteilen, Anzahl Mitglieder usw.) gewährt.<\/p><p>Hinsichtlich der Beitragsentrichtung durch die in der Interpellation aufgeführten Betriebe hat eine Umfrage für die Jahre 2002 und 2003 Folgendes ergeben:<\/p><p>- Die schweizerische Post und die Swiss haben keine Beiträge an beschwerdeberechtigte Organisationen entrichtet.<\/p><p>- Die SBB haben vier beschwerdeberechtigten Organisationen Beiträge überwiesen: drei Organisationen haben den Mitgliederbeitrag und eine Organisation hat eine Spende für ein konkretes Projekt erhalten.<\/p><p>- Die Swisscom verweist im Zusammenhang mit ihren finanziellen Vorgängen auf die jährlich publizierten Geschäftsberichte bzw. ihre Homepage, denen ihr Engagement betreffend Sozial- und Umweltkennzahlen zu entnehmen ist.<\/p><p>- Die Schweizerische Nationalbank hat einer Organisation einen einmaligen Betrag überwiesen, der im Zusammenhang mit einem Projekt der \"Expo 02\" stand.<\/p><p>Eine weiter gehende Deklaration solcher Beiträge im Rahmen einer parlamentarischen Interpellation würde die Interessen dieser Unternehmungen verletzen.<\/p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb \/ Curia Vista \/ Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Verschiedene nach dem USG oder NHG beschwerdeberechtigten Organisationen weisen in ihren Jahresrechnungen auf der Ertragsseite Beiträge der öffentlichen Hand aus. Teilweise werden diese Beiträge unter Titeln geführt, die auf konkrete Projekte hinweisen, teilweise werden sie nicht näher bezeichnet, und teilweise handelt es sich um eher diffuse Titel. <\/p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, alle vom Bund in den Jahren 2002 und 2003 an die beschwerdeberechtigten Organisationen ausgerichteten Beiträge gemäss dem nachfolgend definierten Schema aufzulisten. Im Weiteren sollen auch diejenigen Beiträge offen gelegt werden, die von bundesnahen Betrieben oder vom Bund dominierten Unternehmen (z. B. den SBB, den PTT, Swiss, Swisscom, die SNB usw.) geleistet worden sind. <\/p><p>Der Bundesrat ist im Weiteren auch gehalten, die rechtlichen Grundlagen, aufgrund derer diese Beiträge ausgerichtet worden sind und werden, darzulegen.<\/p><p>Für folgende Organisationen sind pro Organisation alle vom Bund in den Jahren 2002 und 2003 ausgerichteten Beiträge nach folgenden Rubriken aufzulisten: Mitgliederbeiträge; Beitrag aus dem Bundeskredit zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit; Beiträge der öffentlichen Hand; Beiträge an Projekte; Spenden; andere.<\/p><p>A. Beträge nach Rubriken und auch Total pro Organisation.<\/p><p>B. Beträge Total nach Rubrik.<\/p><p>C. Betrag Total insgesamt.<\/p><p>Organisationen<\/p><p>Rheinaubund (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Natur und Heimat); Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP); WWF Schweiz; Schweizer Vogelschutz (SVS), Verband für Vogel- und Naturschutz; Schweizer Heimatschutz (SHS); Pro Natura; Schweizer Alpen-Club (SAC);<\/p><p>Equiterre, Partnerin für nachhaltige Entwicklung; Helvetia Nostra; Schweizerische Vereinigung für Gesundheitstechnik; Schweizerische Liga gegen den Lärm; Stiftung Pusch - Praktischer Umweltschutz Schweiz; Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL); Schweizerische Energie-Stiftung (SES); Naturfreunde Schweiz (NFS); Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA); Aqua Viva (Nationale Aktionsgemeinschaft zum Schutze der Flüsse und Seen); Schweizerischer Fischerei-Verband (SFV); Schweizerische Verkehrs-Stiftung (SVS); Verkehrs-Club der Schweiz (VCS); Schweizer Wanderwege; Schweizerische Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (SGUF); Greenpeace Schweiz; Pro Campagna, Schweizerische Organisation zur Pflege ländlicher Bau- und Wohnkultur; Schweizerische Greina-Stiftung (SGS); Dachverband Schweizerischer Jagdverbände (CHJV); Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung; Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (GSK); Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz; Alpen-Initiative.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beiträge des Bundes an beschwerdeberechtigte Organisationen"}],"title":"Beiträge des Bundes an beschwerdeberechtigte Organisationen"}