﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043242</id><updated>2023-07-28T08:16:46Z</updated><additionalIndexing>2831;Sprache;Verfassungsartikel;politische Planung;Regierungsprogramm;Gesetz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-05-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4703</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01060103</key><name>Sprache</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080602010102</key><name>Regierungsprogramm</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010203</key><name>Verfassungsartikel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0807010501</key><name>politische Planung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-06T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2004-12-22T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-05-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-06-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2276</code><gender>f</gender><id>33</id><name>Bühlmann Cécile</name><officialDenomination>Bühlmann Cécile</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>04.3242</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Am 28. April 2004 hat der Bundesrat beschlossen, den beschlussreifen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften nicht dem Parlament zu unterbreiten. Dies ist ein krasser Verstoss gegen Treu und Glauben. Die Kantone waren ausdrücklich in die Vorbereitung der Gesetzesvorlage eingebunden worden, und in diesem Rahmen hatte man sich auf die gemeinsame Schaffung eines Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit geeinigt. Zu Recht hat deshalb auch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren den Bundesrat aufgefordert, auf seinen Entscheid zurückzukommen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Botschaft zum Sprachengesetz ist nicht nur ausdrücklich Bestandteil der Legislaturplanung 2003-2007, sondern figuriert auch als Jahresziel 14 des Bundesrates für 2004: "In der ersten Hälfte 2004 wird der Bundesrat die Botschaft zu einem Sprachengesetz verabschieden .... Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und weiterführender Verhandlungen mit den Kantonen sind der Gesetzentwurf sowie die darin vorgesehenen Massnahmen und Schwerpunkte überarbeitet worden."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nun will der Bundesrat eine rund zwanzigjährige Aufbauarbeit über Nacht von der Traktandenliste streichen und die Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (alt: Art. 116, neu: Art. 70) von 1996 zu einem weiteren uneingelösten Verfassungsanspruch verkommen lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat verwirft mit seinem Entscheid aus einer kurzsichtigen "Spar"-Optik heraus selbst die kleinsten realpolitischen Schritte. Die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, die Beteiligung des Bundes an einem Kompetenzzentrum für Mehrsprachigkeit, die Möglichkeit zur Unterstützung der sogenannten Migrationssprachen wären bestimmt keine visionären, aber trotzdem kleine Wegstücke zu einer Sprachenpolitik in unserer mehrsprachigen Gesellschaft. Der Bund muss seine Rolle als übergeordnete und zur Vermittlung verschiedener Interessen prädestinierte Instanz wahrnehmen, dazu gehören auch die Interessen der sprachlichen Minderheiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aus diesen Gründen aufgefordert, den Entwurf zum Sprachengesetz unverzüglich dem Parlament vorzulegen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Beschluss des Bundesrates vom 28. April 2004, auf die Verabschiedung des Entwurfes für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften an das Parlament zu verzichten, wurde in der Überzeugung gefällt, dass die notwendigen Instrumente bereits gegeben sind, um die sprachpolitischen Ziele des Bundes zu erreichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit diesem Entscheid stellt der Bundesrat den sprachpolitischen Auftrag des Bundes nicht infrage. In seinem Aufgabenbereich setzt der Bund die Schwerpunkte in der Politik der Gleichstellung der drei Amtssprachen des Bundes, des Deutschen, des Französischen und des Italienischen, als wichtige Voraussetzung für die Kommunikation innerhalb der Bundesverwaltung sowie im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Er bemüht sich auch um die Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung sowie um eine angemessene quantitative Vertretung aller vier Sprachgemeinschaften. Der Bund wird auch weiterhin bestrebt sein, das Rätoromanische als vierte Landessprache gebührend zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich bei seinem Entscheid von der Überzeugung leiten lassen, dass der sprachpolitische Auftrag aufgrund von Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen wahrgenommen werden muss. Dies gilt ganz besonders für die Umsetzung der sprachpolitischen Massnahmen, die nach Auffassung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren in einem Sprachengesetz vorrangig zu berücksichtigen gewesen wären, namentlich die "Förderung des Austauschs" sowie die "Schaffung und Unterstützung eines Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit". Diese Aufgaben fallen nach der Ansicht des Bundesrates in die Kompetenz der Kantone, da sie gezielt auf die Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der obligatorischen Schule ausgerichtet sind. Zahlreiche weitere Massnahmen des Gesetzentwurfes hätten den Bund verpflichtet, zusätzliche Finanzhilfen zu leisten. Diese neuen Fördermassnahmen sind indessen im Kontext der Schuldenbremse und der damit verbundenen unerlässlichen weiteren Entlastungsmassnahmen und der Aufgabenverzichtplanung nicht vertretbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat misst nach wie vor der Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur grosse Bedeutung bei. Gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 (SR 441.3) wird er diese Förderungstätigkeit über die Kantone Graubünden und Tessin im bisherigen Rahmen fortführen und somit die Interessen der sprachlichen Minderheiten wahrnehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei Annahme der Motion wird der Bundesrat in der Kommission des Zweitrates den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, auf seinen Entscheid vom 28. April 2004 zurückzukommen und den beschlussreifen Entwurf für das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften unverzüglich dem Parlament zur Beratung vorzulegen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Sprachengesetz. Verfassungsauftrag</value></text></texts><title>Sprachengesetz. Verfassungsauftrag</title></affair>