﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043258</id><updated>2023-07-28T08:05:43Z</updated><additionalIndexing>24;Sparkasse;Unternehmen;Anlegerschutz;Personal;Geschäftsbank;Bankrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><committee><abbreviation>WAK-NR</abbreviation><id>10</id><name>Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR</name><abbreviation1>WAK-N</abbreviation1><abbreviation2>WAK</abbreviation2><committeeNumber>10</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-05-25T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4704</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1104010206</key><name>Sparkasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030601</key><name>Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040209</key><name>Bankrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1104010103</key><name>Geschäftsbank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040201</key><name>Anlegerschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010207</key><name>Personal</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-09-19T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2004-10-20T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-05-25T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-09-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20030429</id><priorityCode>N</priorityCode><shortId>03.429</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><committee><abbreviation>WAK-NR</abbreviation><id>10</id><name>Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR</name><abbreviation1>WAK-N</abbreviation1><abbreviation2>WAK</abbreviation2><committeeNumber>10</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>04.3258</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Aufgrund zweier parlamentarischer Vorstösse, welche die Überprüfung des rechtlichen Status der Betriebssparkassen (BSK) verlangten, führte das EFD im Jahr 2002 eine Vernehmlassung zur Abschaffung der BSK durch. Die meisten Kantone, alle politischen Parteien sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die Schweizerische Bankiervereinigung befürworteten die Abschaffung. Hingegen lehnten die Wirtschaftsdachverbände (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband) und diejenigen Unternehmen, die selber BSK führen, das Revisionsprojekt ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Revisionsvorhaben betreffend Abschaffung der BSK war sehr komplex, da es nicht zuletzt verschiedene volkswirtschaftliche Fragen aufwarf. Zudem waren über die existierenden BSK praktisch keine Daten vorhanden. Zur Erhebung der Daten und zur Beantwortung der ökonomisch relevanten Fragen gab das EFD Anfang 2003 ein externes Gutachten in Auftrag.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Gutachten ergab, dass die 41 BSK (eine 42. BSK wollte an der Erhebung nicht teilnehmen) per Ende 2001 ein Einlagevolumen von rund 2,97 Milliarden Franken verzeichneten. Auf die fünf grössten BSK entfielen 93 Prozent des gesamten Einlagevolumens (2,76 Milliarden Franken). Die fünf Betriebe mit diesen grössten BSK zeichnen sich durch eine überdurchschnittliche Bonität aus. In den zehn Jahren vor Erstellung des Gutachtens wurde lediglich eine BSK gegründet. Hingegen lösten 19 Betriebe ihre BSK auf oder planten deren Auflösung. Die Gutachter kamen gestützt auf diese Erhebungen zum Schluss, dass die Bedeutung der BSK nur mässig sei, weshalb ihnen der Nutzen einer Abschaffung aus gesamt- und einzelwirtschaftlicher Sicht bescheiden erschien. Sie hielten weiter fest, dass im Fall der Abschaffung eine Umfinanzierung am Kredit- und am Kapitalmarkt ohne nennenswerte Komplikationen möglich sein dürfte und eine Abschaffung der BSK keines der betroffenen Unternehmen existenziell bedrohen würde. Ausserdem wären ihrer Auffassung nach für die Einleger im Fall der Abschaffung keine nennenswerten Auswirkungen bzw. Nachteile zu erwarten. Das Gutachten befasste sich ausserdem mit möglichen Alternativen zur Abschaffung und kam zum Schluss, der unzureichende Einlegerschutz liesse sich mittels Aufklärung der Einleger oder durch die Einführung eines Konkursprivilegs bis zu einem bestimmten Betrag verbessern. Alle anderen geprüften Alternativen würden den Unternehmen mit BSK mehr Kosten verursachen als Nutzen bringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das EFD erachtete das Konkursprivileg als eine unrealistische Alternative zur Abschaffung, da es die Privilegien der restlichen Gläubigerklassen aushöhlen würde. Der Bundesrat entschied im September 2003 gestützt auf die Ergebnisse des Gutachtens, die BSK nicht abzuschaffen. Alt Bundesrat Villiger liess den Betrieben mit BSK daraufhin im Oktober 2003 aber ein Schreiben zukommen mit der Bitte, ihre Mitarbeitenden über die Risiken der BSK in geeigneter Weise aufzuklären. Ebenfalls im September 2003 sandte der Schweizerische Arbeitgeberverband ein Kreisschreiben an seine Mitgliedorganisationen, in dem er sich dafür einsetzte, dass die Einleger von Zeit zu Zeit über die besonderen Risiken der BSK orientiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;An seinem letztjährigen Entscheid hält der Bundesrat nach wie vor fest und beantragt daher die Ablehnung der Motion.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bankengesetz ist dahin gehend anzupassen, dass Betriebssparkassen zukünftig nicht mehr zugelassen werden. Adäquate Übergangsbestimmungen sind vorzusehen, um der Situation der bestehenden Betriebssparkassen gerecht zu werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aufhebung von Betriebssparkassen</value></text></texts><title>Aufhebung von Betriebssparkassen</title></affair>