﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043269</id><updated>2023-07-28T12:39:26Z</updated><additionalIndexing>08;10;Kohäsionsfonds;Sparmassnahme;Hilfe im Umweltbereich;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Gemeinschaft;Nord-Süd-Beziehungen;Entwicklungszusammenarbeit;Personenkontrolle an der Grenze;multilaterale Hilfe;Friedenspolitik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-06-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4704</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L07K07040302010101</key><name>Kohäsionsfonds</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020211</key><name>wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Gemeinschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010218</key><name>Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100104</key><name>Entwicklungszusammenarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080108</key><name>Sparmassnahme</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020110</key><name>Nord-Süd-Beziehungen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010411</key><name>multilaterale Hilfe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010409</key><name>Hilfe im Umweltbereich</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K040103</key><name>Friedenspolitik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104040202</key><name>Personenkontrolle an der Grenze</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-NR</abbreviation><id>1</id><name>Büro NR</name><abbreviation1>Bü-N</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>1</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2004-06-04T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-12-17T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-23T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-10-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-06-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-06-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2276</code><gender>f</gender><id>33</id><name>Bühlmann Cécile</name><officialDenomination>Bühlmann Cécile</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>04.3269</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat rechtfertigt den Kohäsionsbeitrag damit, die EU-Erweiterung sei ein wesentlicher Beitrag zu Frieden, Stabilität und Prosperität in Europa, und davon profitiere auch die Schweiz. Nutzniesserin dieser Verbesserungen ist die gesamte Schweizer Gesellschaft, nicht nur die Wirtschaft oder die Aussenpolitik. Es ist deshalb nicht sehr einleuchtend, weshalb nur zwei Departemente die gesamte Last tragen sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat detailliertere Fragen der Finanzierung für einen nicht genauer definierten, späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt. Diese Fragen dürfen aber nicht in der Schwebe gelassen werden: Noch in dieser Session befasst sich der Ständerat mit dem Gesetz und dem Rahmenkredit für die Ostzusammenarbeit, Mitte Juni wird der Bundesrat das Entlastungspaket 2004 beschliessen. Vor diesem Hintergrund ist eine rasche Klärung angebracht - umso mehr, als es hier um politische Entscheide geht: ob die Kompensation auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit, der Landwirtschaft oder der Friedensförderung erfolgt, ist eine politische Frage, die der Gesamtbundesrat zu beantworten hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So begrüssenswert der Beitrag durch autonome Programme in den neuen EU-Mitgliedländern ist, so Besorgnis erregend ist das Risiko, dass dieser Beitrag auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit im Süden, der Ostzusammenarbeit (die der Bundesrat weiterführen und auf eine gesetzliche Grundlage stellen will) und der Friedensförderung geht. Die europäische Kohäsion ist nicht mit der Entwicklungshilfe für arme Länder im Süden und im Osten oder mit der Friedensförderung in Konfliktregionen gleichzusetzen. Deshalb ist eine vertiefte Auslegeordnung über die Finanzierung durch den Bundesrat unabdingbar, wie sie die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates am 14. Mai 2004 gefordert hat. Aus demselben Grund ist auch eine rasche Klärung der Federführung nötig.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Am Gipfeltreffen vom 19. Mai 2004 unterbreitete die Schweiz der EU das Angebot, sich für eine Dauer von fünf Jahren mit einem Beitrag von jährlich 200 Millionen Schweizerfranken  an den Anstrengungen zur Reduktion der sozialen und wirtschaftlichen Disparitäten innerhalb der erweiterten Gemeinschaft zu beteiligen. Dieses Engagement stellt ein neuartiges Element in den bilateralen Beziehungen Schweiz-EU dar und verdient eine besondere Würdigung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Aus schweizerischer Sicht ist der Kohäsionsbeitrag unter drei Aspekten zu würdigen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Erstens ist er unsere Antwort auf die infolge der jüngsten Erweiterung stark gestiegenen Anforderungen an die Erhaltung eines für alle Beteiligten vorteilhaften europäischen Binnenmarktes. Dahinter steht nicht alleine der Gedanke der Solidarität mit den durch die Geschichte des 20. Jahrhunderts stark benachteiligten ehemaligen Ostblockstaaten. Es geht in wohlverstandenem Eigeninteresse ebenso darum, die Fähigkeit dieser Länder zur Integration in den europäischen Binnenmarkt zu stärken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Zweitens sendet die Schweiz mit ihrem Engagement ein Signal an ihre europäischen Partner aus, dass sie sich der Bedeutung der jüngsten Erweiterung durchaus bewusst und auch bereit ist, ihren Teil der Verantwortung dafür zu übernehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Drittens steht der Kohäsionsbeitrag im Zeichen eines möglichst nutzbringenden Einsatzes der zur Verfügung stehenden Mittel in der Aussenpolitik. Die EU ist der bei weitem wichtigste politische und wirtschaftliche Partner der Schweiz, und die neuen Mitgliedstaaten verfügen innerhalb der erweiterten Gemeinschaft über ein erhebliches Gewicht. Der Bundesrat betrachtet den befristeten Kohäsionsbeitrag als angemessenes Instrument, um die Beziehungen zu unseren Nachbarn zu festigen und um die schweizerischen Interessen in der EU und insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten in konstruktiver Weise zu fördern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Überlegungen heraus hat sich der Bundesrat entschlossen, ein "substanzielles Angebot" an die EU zu richten, das von dieser begrüsst wurde. Andere europäische Länder ausserhalb der EU, namentlich unsere Efta-Partner Norwegen, Island und Liechtenstein, leisten aufgrund ähnlicher Erwägungen ebenfalls einen Beitrag an die Kohäsion in der erweiterten EU, allerdings im institutionellen Rahmen des EWR.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim Entscheid des Bundesrates, einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion in der erweiterten EU zu leisten, spielt neben wirtschafts-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Faktoren auch die europapolitische Dimension eine Rolle. Bei diesen Fragen sind EDA und EVD die hauptsächlich betroffenen Departemente. EDA und EVD nehmen ihre Aufgaben im Interesse der gesamten schweizerischen Gesellschaft wahr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Unsere Aufgabe besteht nun darin, den Kohäsionsbeitrag zu konkretisieren. Zum einen geht es darum, die internen Fragen der Finanzierung und der rechtlichen Form der Vereinbarung zu klären. Bezüglich der Finanzierung hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 12. Mai 2004 festgehalten, dass diese budgetneutral zu erfolgen hat. Die konkreten Kompensationen werden später vorzunehmen sein, sobald die Auszahlungspläne und die mit den "Bilateralen II" verbundenen Einnahmen bekannt sein werden. Gegenwärtig wird im Parlament eine Verlängerung des Rahmenkredites für die Osthilfe um 400 Millionen Schweizerfranken für zwei Jahre (2005 und 2006) diskutiert. Erste Auszahlungen, die für 2006 vorgesehen sind, könnten durch diesen Kredit finanziert werden. Im Verlaufe des Jahres 2006 wäre dem Parlament ein globaler Kredit für Osthilfe und Kohäsionsbeitrag zu beantragen. Der Bundesrat hält weiterhin am Ziel der Erhöhung des Anteils der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,4 Prozent des BIP fest.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zum anderen müssen inhaltliche Schwerpunkte, Modalitäten und geographische Verteilung des schweizerischen Kohäsionsbeitrages im Dialog mit der EU und den Empfängerstaaten festgelegt und in eine geeignete rechtliche Form gegossen werden. Die beiden betroffenen Departemente EDA und EVD sind dabei, die Entscheidungsgrundlagen für eine Vereinbarung mit der EU zu erarbeiten. Die Gespräche mit der EU sollen im zweiten Halbjahr 2004 aufgenommen werden. Informelle Kontakte haben bereits stattgefunden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die zuständigen Departemente sind wie bei der Europapolitik das EDA und das EVD. Sie erarbeiten gemeinsam die Leitlinien der schweizerischen Beiträge.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5.a./b. Generell kann festgehalten werden, dass die Schweiz selbstständig über die Auswahl der Projekte, die sie finanziell unterstützt, entscheiden wird. Allfällige Kooperationen mit anderen Staaten oder Institutionen sind, wo möglich und sinnvoll, in Betracht zu ziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Die Unterstützung zielt auf die wirtschaftliche und soziale Kohäsion. Die konkreten Schwerpunkte sind noch nicht bestimmt. Sie hängen von den Bedürfnissen der Empfängerländer, deren Potenzial zur erfolgversprechenden Umsetzung der Massnahmen (Absorptionsfähigkeit) sowie den Prioritäten und Erfahrungen der Schweiz in der Zusammenarbeit mit diesen Ländern ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Über die konkrete Ausgestaltung der Kompensationen wurden noch keine Beschlüsse gefasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat schätzt den Wohlstandseffekt der EU-Osterweiterung für die Schweiz mittelfristig auf 0,2 bis 0,3 Prozent des BIP. Das entspricht einer Zunahme der Wertschöpfung in der Grössenordnung von 1 Milliarde Schweizerfranken. Die aufgrund des Zinsbesteuerungsabkommens erwarteten Mehreinnahmen des Bundes lassen sich auf der Basis der vorliegenden Informationen nicht schätzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der Gewinn an innerer Sicherheit dank der Schengener Zusammenarbeit kann nicht beziffert werden. In der Botschaft zu den "Bilateralen II", die sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet, hält der Bundesrat fest, dass im Migrationsbereich dank des Dubliner Zweitasylabkommens mit der Vermeidung von beträchtlichen Zusatzkosten zu rechnen ist. Ohne das Abkommen von Dublin würden nämlich aufgrund des zu erwartenden Anstieges der Asylgesuche Mehrkosten anfallen. Das Dubliner Abkommen hat es beispielsweise Dänemark bisher erlaubt, 20 Prozent der Asylgesuche als Zweitgesuche zu identifizieren. Mehr als 90 Prozent der auf dieser Basis erfolgten Rückführungen gestalteten sich als erfolgreich.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 12. Mai 2004 beschlossen, einen schweizerischen Beitrag zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Kohäsion in Europa zu leisten und dafür über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 1 Milliarde Franken zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Kompensation innerhalb der Departemente EDA und EVD, und zwar auf Kosten der bereits bestehenden Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie begründet er seinen Entscheid, die Finanzierung des schweizerischen Beitrages nur zwei Departementen zu übertragen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In welchen konkreten Bereichen, Projekten und Ländern will er den Betrag kompensieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Konsequenzen hat die Kompensation für die folgenden Bereiche:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Ostzusammenarbeit?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des Südens?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Friedensförderung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wo wird die Federführung der Kohäsionsprogramme angesiedelt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Es ist vorgesehen, dass die Schweiz nicht direkt in den Kohäsionsfonds bezahlt, sondern in der Auswahl der Projekte, die sie finanziell zu unterstützen gedenkt, autonom bleibt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Wer entscheidet über die Vergabe der Gelder?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass schwerpunktmässig Projekte im Bereich des Umweltschutzes, der sozialen Sicherheit und der Friedensförderung unterstützt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass durch die Kohäsionsgelder kein indirekter Geldtransfer vom EDA zum EVD erfolgt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Mit welchen Mehreinnahmen für die Schweiz rechnet er aufgrund wirtschaftlicher Impulse der EU-Osterweiterung sowie im Zusammenhang mit dem Zinsbesteuerungsabkommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie hoch schätzt er die Minderausgaben im Migrationsbereich wegen des Beitrittes der Schweiz zu Schengen/Dublin ein?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schweizer Beitrag an die EU-Kohäsion</value></text></texts><title>Schweizer Beitrag an die EU-Kohäsion</title></affair>