﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043271</id><updated>2023-07-28T11:56:56Z</updated><additionalIndexing>28;12;Sporteinrichtung;Fussball;Rechtsschutz;Image;Durchführung eines Projektes;wirtschaftliche Auswirkung;Baugenehmigung;Verbandsbeschwerde;Österreich</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-06-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4704</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0101010204</key><name>Fussball</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101010206</key><name>Sporteinrichtung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305010102</key><name>Durchführung eines Projektes</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0102030101</key><name>Baugenehmigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010114</key><name>Österreich</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020215</key><name>Image</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K050402</key><name>Rechtsschutz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05040208</key><name>Verbandsbeschwerde</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-NR</abbreviation><id>1</id><name>Büro NR</name><abbreviation1>Bü-N</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>1</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2004-06-04T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-10-08T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-23T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-09-08T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-06-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-06-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2572</code><gender>m</gender><id>820</id><name>Schibli Ernst</name><officialDenomination>Schibli</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>04.3271</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Fussball-Europameisterschafts-Endrunde 2008 (Uefa Euro 2008) sind primär Sache des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und des Österreichischen Fussball-Bundes. In der Schweiz wurde das Projekt von Anfang an sowohl vom Bund als auch von den betroffenen kantonalen und kommunalen Behörden unterstützt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Botschaft des Bundesrates vom 27. Februar 2002 über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 und der entsprechende Bundesbeschluss gingen von der damals bekannten Stadiensituation in der Schweiz aus. Einiges hat sich inzwischen verändert. Dem will der Bundesrat Rechnung tragen und deshalb Ende 2004 nach gewonnenen Erfahrungen anlässlich der Uefa Euro 2004 in Portugal eine Gesamtbeurteilung der Situation für sämtliche Bereiche vornehmen. (Vgl. Interpellation Vollmer 03.3614, Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz.)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund ist keine Verpflichtungen irgendwelcher Art in Bezug auf die Anzahl der Stadien für die Euro 2008 eingegangen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1998 und 2000 bewilligte das Parlament Verpflichtungskredite von 60 Millionen und 20 Millionen Franken (total 80 Millionen Franken) für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes (Nasak). Diese Finanzhilfen an die Erneuerung der Stadieninfrastruktur in der Schweiz wurden unabhängig von der Schweizer Kandidatur für die Euro 2008 beschlossen. Ein Nasak-Beitrag an den Neubau des Fussballstadions Hardturm in Zürich stand jedoch im Rahmen der beiden erwähnten Kreditbotschaften nie zur Diskussion. Aus diesen Gründen bestand für die Bundesverwaltung keine Veranlassung, das Projekt für das neue Zürcher Fussballstadion auf die Einhaltung der spezifischen Nasak-Kriterien zu überprüfen oder diese gar "von Amtes wegen durchzusetzen".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gegen dieses Projekt eingegangenen Einsprachen und Rekurse bestätigen jedoch eindrücklich, dass die Plangenehmigungsverfahren und die nachfolgenden Rechtsmittelverfahren Gewähr bieten, dass die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen in ihrer Gesamtheit geprüft wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ein Entzug der Uefa Euro 2008 ist möglich, jedoch nach Meinung des Bundesrates wenig wahrscheinlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Eine Verzögerung oder Verunmöglichung der Realisierung des Stadions in Zürich könnte auf verschiedenen Ebenen Konsequenzen haben:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Verschiedenste Erwartungen Österreichs in den Bereichen Tourismus, Sport und Standortpolitik würden enttäuscht. Ein grundsätzlicher Vertrauensschwund zwischen der Schweiz und Österreich dürfte allerdings dadurch nicht entstehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Uefa sowie zwischen dem SFV und der Uefa würden durch diese Problematik erschwert. Die Schweiz versucht allerdings weiterhin, für internationale Verbände und Veranstaltungen gute Standortbedingungen zu schaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Im europäischen Raum könnte dies als fehlende Gastfreundschaft interpretiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es gab und gibt keinerlei Zusammenarbeit zwischen einer Bundesstelle und den Rekurrenten bezüglich des Stadionrekurses.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bund hat die Rekurrenten im Zusammenhang mit ihrem Rekurs in keiner Weise unterstützt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Es ist kein dringlicher Bundesbeschluss zur Aussetzung des Beschwerderechtes zufolge übergeordneter Interessen vorgesehen und es ist ein solcher weder notwendig noch praktikabel.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um allfälligen Übelständen bei der Ausübung des Verbandsbeschwerderechtes zu begegnen, genügen die Vorschriften des geltenden Rechtes. Gemäss Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen stellt das UVEK dem Bundesrat Antrag auf Streichung einer Organisation aus der Liste im Anhang dieser Verordnung, wenn es feststellt, dass eine Organisation die Voraussetzungen für das Verbandsbeschwerderecht nicht mehr erfüllt. Es stellt einen solchen Antrag auf Verordnungsänderung auch dann, wenn es bei einer Organisation wiederholten schwerwiegenden Rechtsmissbrauch feststellen müsste.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Falle des Hardturm-Stadions Zürich kann für das UVEK allerdings, allein schon aufgrund des bis heute nur rudimentär möglichen Einblicks in die kantonalen Verfahren, ein wiederholter schwerwiegender Rechtsmissbrauch nicht als nachgewiesen gelten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Beschränkung der Parteirechte der betroffenen Nachbarn auf dem Weg eines dringlichen Bundesbeschlusses für einen Einzelfall, nämlich die Sicherstellung der Durchführung von EM-Spielen im Jahr 2008 in Zürich, widerspräche grundlegenden übergeordneten verfassungsrechtlichen Prinzipien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In einem laufenden Verfahren können die Verfahrensrechte der Parteien, die diesen aufgrund des heute geltenden Rechtes zustehen, nicht mit Dringlichkeitsrecht beschränkt werden. Ein solches Vorgehen würde dem Rechtssicherheitsgebot widersprechen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Nasak-Beiträge an die bereits im Betrieb stehenden oder im Bau befindlichen Stadien in Basel, Genf und Bern betragen gemäss Botschaft zum ersten Nasak-Kreditbeschluss insgesamt 19 Millionen Franken und sind weitgehend ausbezahlt. Dies wäre auch der Fall gewesen, wenn der SFV nicht für die Euro 2008 kandidiert hätte. Die Bundesgelder sind in jedem Fall ziel- und beschlussgemäss investiert, selbst wenn die Euro 2008 wider Erwarten nicht in der Schweiz durchgeführt werden sollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die aufgrund der Botschaft über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Euro 2008 beschlossenen und vom Baspo verwalteten Kredite von maximal 3,5 Millionen Franken für die Durchführung der Euro 2008 sind unangetastet; es sind noch keine entsprechenden Leistungen erbracht worden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit der Diskussion rund um die verschiedenen Rekurse gegen das Stadionprojekt Hardturm in Zürich sind Stimmen aufgetaucht, die befürchten, die Euro 2008 könne nicht wie geplant in der Schweiz und in Österreich durchgeführt werden. Tatsächlich schreibt das Uefa-Pflichtenheft für den Grossanlass vor, dass die Spiele in acht Stadien ausgetragen werden sollen, davon je die Hälfte in der Schweiz und in unserem Nachbarland. Auch der Bundesrat nimmt in seiner Botschaft vom 27. Februar 2002 auf diese Bestimmungen Bezug. Er nennt im Weiteren die Austragungsorte Basel, Genf, Bern und Zürich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Derzeit erscheint es fraglich, ob das Stadion Zürich überhaupt noch rechtzeitig fertig gestellt werden kann. (In der Botschaft war der Bundesrat noch von einer Eröffnung 2006 ausgegangen.) Zu lange ist zuviel Zeit mit der Utopie eines kombinierten Stadions vertan worden. Inzwischen ist das Projekt durch verschiedene Rekurse blockiert, obschon der Bundesrat in der Botschaft dargelegt hat: "Die Plangenehmigungsverfahren bieten Gewähr, dass bei den Stadien die Einhaltung der geltenden Umweltschutzbestimmungen gewissenhaft und in ihrer Gesamtheit geprüft werden."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eben da führt der Bundesrat weiter aus, dass die Gewährung von Beiträgen aus dem Nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak) von der Einhaltung strenger Vorgaben abhängig sei, namentlich von der Erschliessung durch leistungsfähige öffentliche Verkehrsmittel und vom Einsatz umweltfreundlicher Technologien im Energiebereich. Bemerkenswerterweise sind diese beiden Argumente inzwischen von der Greina-Stiftung (Photovoltaik) und vom VCS (öffentliche Verkehrsmittel) aufgegriffen worden. Das ist umso erstaunlicher, als der Bundesrat auf die Interpellation 03.3614 antwortet, dass inzwischen auch ein Gesuch für eine angemessene Nasak-Finanzhilfe vorliege. Damit hätte die Einhaltung der Vorgaben eigentlich von Amtes wegen durchgesetzt werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wird das Stadion Zürich nicht rechtzeitig fertig gestellt, kann die Schweiz unter Umständen ihren Teil der Vereinbarungen gegenüber der Uefa nicht einhalten. Alternativen sind kaum verfügbar, stellt das Pflichtenheft der Uefa doch hohe Anforderungen insbesondere an die Kapazität und den Ausbau der Stadien. Vor diesem Hintergrund erscheint die Gefahr, dass die Uefa die Austragung der Europameisterschaften 2008 an ein anderes Land vergibt, als durchaus gegeben. Dass sich ein solcher Entscheid auch gegen Österreich wenden würde, kann kaum als stichhaltiges Argument gewertet werden, da die beiden Länder ein gemeinsames Konzept eingereicht haben. Zudem hat sich mit Ungarn noch ein anderes Nachbarland Österreichs um die Euro 2008 beworben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund unterstützt den Grossanlass mit insgesamt 3,5 Millionen Franken, davon 2 Millionen in Sachleistungen. In der Botschaft ebenso wie in seiner Antwort auf die Interpellation 03.3614 weist der Bundesrat aber auf die verschiedensten Gewinne hin, welche eine Austragung der Euro 2008 der Schweiz brächte. Er nennt dabei insbesondere die Beziehungen zu Österreich und die Wahrnehmung der Schweiz in Europa. Sie könnten unter dem Eindruck der aktuellen Situation Schaden nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie hoch schätzt er die Gefahr ein, dass die Schweiz unter dem Eindruck der Verzögerungen beim Bau des Stadions Zürich auf die Austragung der Euro 2008 verzichten muss?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie schätzt er die Auswirkungen einer solchen Entwicklung auf die freundnachbarschaftlichen Beziehungen zu Österreich ein? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Beziehungen zwischen dem Schweizerischen Fussballverband und der Uefa?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die (in der Botschaft zitierte) Akzeptanz der Schweiz in Europa?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gab oder gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Bundesstellen und Rekurrenten? Wenn ja: Zwischen welchen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Hat der Bund in irgendeiner Art und Weise Rekurrenten unterstützt? Wenn ja: Wie? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Erwägt er die Verfügung eines dringlichen Bundesgesetzes, das im vorliegenden Fall und im Hinblick auf die möglicherweise übergeordneten Interessen das Beschwerderecht aussetzte, oder in einer anderen Weise korrigierend einzugreifen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie hoch sind die vonseitens des Bundes bereits geleisteten Beiträge? Wer trägt die Verantwortung für geleistete Beiträge im Fall, dass die Euro 2008 nicht wie geplant ausgetragen werden kann?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Euro 2008. Folgen von Rekursen gegen das Stadionprojekt Hardturm</value></text></texts><title>Euro 2008. Folgen von Rekursen gegen das Stadionprojekt Hardturm</title></affair>