{"id":20043272,"updated":"2023-07-27T19:59:12Z","additionalIndexing":"10;24;Rechtshilfe;Bankgeheimnis;Meinungsbildung;Vertrag mit der EU;Kohäsionsfonds;bilaterales Abkommen;Expertise;Informationsverbreitung;Steuerhinterziehung;Personenkontrolle an der Grenze","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-03T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4704"},"descriptors":[{"key":"L04K11040208","name":"Bankgeheimnis","type":1},{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1},{"key":"L06K070104040202","name":"Personenkontrolle an der Grenze","type":1},{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":1},{"key":"L05K1001020402","name":"Rechtshilfe","type":1},{"key":"L05K1001020402","name":"Rechtshilfe","type":2},{"key":"L05K1002020103","name":"bilaterales Abkommen","type":2},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":2},{"key":"L05K0802030701","name":"Meinungsbildung","type":2},{"key":"L04K02020601","name":"Expertise","type":2},{"key":"L07K07040302010101","name":"Kohäsionsfonds","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2004-06-04T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-23T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-10-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1086213600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1151013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2454,"gender":"m","id":404,"name":"Baader Caspar","officialDenomination":"Baader Caspar"},"type":"speaker"}],"shortId":"04.3272","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat sich während der letzten drei Jahre intensiv mit den Verhandlungen über die bilateralen Abkommen II, einschliesslich der Dossiers Schengen und Betrugsbekämpfung, auseinander gesetzt. Dabei hat er alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen genutzt sowie alle Standpunkte in seinen Entscheidungsprozess einbezogen, einschliesslich die von den Interpellanten genannte Stellungnahme von Professor Xavier Oberson sowie ältere Gutachten. Der Bundesrat hat eine Evaluation aller relevanten Elemente vorgenommen und seinen Entscheid unter Berücksichtigung aller Standpunkte gefällt.<\/p><p>In Presseberichten wurde behauptet, dass mit einem Abschluss der Abkommen Schengen und Betrugsbekämpfung das Bankgeheimnis eindeutig geschwächt würde. Dabei wurde argumentiert, dass die Leistung von Amts- und Rechtshilfe bei den indirekten Steuern ein Schritt hin zur Preisgabe des Bankgeheimnisses bei den direkten Steuern sei. Diese Aussagen treffen nicht zu.<\/p><p>Im zwischenstaatlichen Verhältnis gewährt die Schweiz im Rahmen des Betrugsabkommens im Bereich der indirekten Steuern den Behörden der EU-Mitgliedstaaten neu denselben Zugriff zu Bankinformationen, wie ihn auch die schweizerischen Behörden erhalten (Inländerbehandlung), d. h., sie stellt für die Amts- und Rechtshilfe jene Informationen zur Verfügung, über die sie bei schweizerischen Verfahren aufgrund schweizerischer Gesetze verfügt. Diese im Inland bestehende Praxis war auch bisher mit dem Bankgeheimnis vereinbar.<\/p><p>Im Betrugsabkommen gilt zudem das so genannte Spezialitätsprinzip, wonach die im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe ausgetauschten Informationen nur zur Verfolgung jener Delikte verwendet werden können, für welche sie eingeholt wurden oder für welche Amts- bzw. Rechtshilfe ebenfalls zulässig wäre. Eine Verwendung ausserhalb des Anwendungsbereiches des Abkommens, z. B. im Bereich der direkten Steuern, ist vom Abkommen verboten.<\/p><p>Für den Fall, dass bei der Weiterentwicklung des Schengener Acquis die die Rechtshilfe betreffende Bestimmung des Schengener Durchführungsübereinkommens (Art. 51) bei den direkten Steuern geändert werden sollte, hat die Schweiz mit der EU vertraglich vereinbart, dass die Schweiz von der Übernahme einer solchen Rechtsentwicklung unbefristet befreit ist (Opt-out). Damit wird sichergestellt, dass die Schweiz auch in Zukunft keine Amts- und Rechtshilfe bei der Hinterziehung direkter Steuern gewährt, womit das Bankgeheimnis gewahrt bleibt.<\/p><p>1. Die Äusserungen von Professor Xavier Oberson sind zu einem Zeitpunkt abgegeben worden, als noch nicht alle Elemente der Einigung vom 19. Mai bekannt waren. Gemäss gängiger Praxis werden interne und externe Meinungsäusserungen nicht veröffentlicht.<\/p><p>2. Wie bereits oben ausgeführt, stützt sich der Bundesrat in seinem Entscheid auf eine breit abgestützte Informationsgrundlage. Dazu gehörte neben internen und externen Gutachten insbesondere auch der kontinuierliche Dialog mit den direkt betroffenen Wirtschaftsakteuren in der Schweiz.<\/p><p>3. Diese Dokumente sind interner Natur und Grundlage der vertraulichen Beratung im Bundesrat.<\/p><p>Das Resultat aller Abklärungen wird gemeinsam mit dem Verhandlungsresultat in der Botschaft zu den \"Bilateralen II\" ausführlich und im richtigen Zusammenhang - d. h. den mit der EU vereinbarten konkreten Lösungen - dargestellt.<\/p><p>4. Der Bundesrat hat seinen Entscheid auf einer breit abgestützten Grundlage gefällt.<\/p><p>5. Beim Beschluss betreffend Kohäsionszahlungen an die erweiterte EU hat sich der Bundesrat neben wirtschaftlichen und politischen Überlegungen auch auf den Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe gestützt, an welcher auch das Eidgenössische Finanzdepartement beteiligt war.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Bekanntlich hat der Bundesrat Mitte Mai die bilateralen Verträge II abgeschlossen und an einem Gipfeltreffen zwischen der Schweiz und der EU ein gemeinsames Dokument, die so genannten Conclusions, unterzeichnet. Unter anderem seien darin letzte Ungereimtheiten in den Dossiers Schengen und Betrugsbekämpfung bereinigt worden. Namentlich soll auch in diesen Dossiers Rechtshilfe nur bei doppelter Strafbarkeit möglich sein, also nur wenn im anfragenden wie auch im angefragten Land ein Delikt strafrechtlich verfolgt wird. Für den Fall, dass bei der Weiterentwicklung des Schengener Acquis das Prinzip der doppelten Strafbarkeit bei den direkten Steuern aufgehoben werden sollte, soll die Schweiz von der Übernahme dieser Rechtsentwicklung unbefristet befreit werden. Damit müsste die Schweiz auch in Zukunft im Bereich der direkten Steuern keine Rechtshilfe leisten, und das Bankkundengeheimnis bleibe auf Dauer gesichert.<\/p><p>Im Weiteren hat die EU auch den von der Schweiz angebotenen Kohäsionsbeitrag im Umfang von 1 Milliarde Schweizerfranken, verteilt auf fünf Jahre, akzeptiert.<\/p><p>Die Schweizer Behörden sprechen von einem \"Durchbruch\" bei den \"Bilateralen II\", und bereits wird das angeblich positive Ergebnis für unser Land in zahlreichen, so genannten Informationsbroschüren (Fact sheets usw.) unter das Volk gebracht. Noch bevor überhaupt die Vertragstexte vorliegen, wird eine breite öffentliche Diskussion lanciert.<\/p><p>Einem Bericht der \"Weltwoche\" zufolge warnen jedoch unabhängige Experten vor den beiden Dossiers Schengen und Betrugsbekämpfung. Sie sind der Überzeugung, dass mit dem Abschluss dieser beiden Abkommen das Bankkundengeheimnis \"zumindest beeinträchtigt\" werde. Weiter ist den Medien zu entnehmen, dass Bundesrat Hans-Rudolf Merz beim Genfer Universitätsprofessor Xavier Oberson ein Gutachten über die konkreten Auswirkungen dieser Dossiers auf das Schweizer Bankgeheimnis in Auftrag gegeben habe. Darin komme Oberson zum Schluss, dass diese beiden Dossiers das Bankkundengeheimnis eindeutig schwächen würden. Der Genfer Professor sei der Ansicht, dass Steuerhinterziehung nie einen Informationsaustausch zugunsten der EU-Behörden gerechtfertigt habe. Er sehe nicht, wie man künftig die anderen Eckpfeiler des Schweizer Bankgeheimnisses bewahren könne. Mit der Unterzeichnung dieser beiden Verträge schaffe die Schweiz die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ab. Der Genfer Steuerrechtsprofessor vermute, dass die EU die indirekten Steuern nutze, um Schritt für Schritt in die Festung der direkten Steuern einzudringen und versuche, ein Schloss des Bankgeheimnisses nach dem anderen zu knacken. Auch Privatkunden könnten von der Aufhebung des Bankkundengeheimnisses bald betroffen sein, nämlich dann, wenn sie die Rechnung für die Kontoführung bei einer Schweizer Bank nicht deklariert hätten. Dann könnte ein Begehren um Amtshilfe eingereicht werden, und die Schweiz müsste die Bankinformationen liefern.<\/p><p>Die SVP ist ob dieser Berichterstattung beunruhigt. Sie ist der Ansicht, dass mit der EU nur Verträge abgeschlossen werden dürfen, welche das Bankkundengeheimnis in keiner Art und Weise beeinträchtigen. Dieser Ansicht ist wohl auch die Schweizer Bevölkerung, welche Umfragen zufolge stets klar hinter dem Bankkundengeheimnis gestanden ist. Umso mehr hat der Souverän ein Anrecht darauf zu erfahren, was der genaue Inhalt des am Gipfeltreffen vom 19. Mai in Brüssel unterzeichneten Dokumentes ist und ob es tatsächlich kritische Expertenstimmen gibt, die das Bankkundengeheimnis in Gefahr sehen. Nur in Kenntnis sämtlicher Fakten wird es dem Parlament und dem Souverän möglich sein, sich eine Meinung über die von der Regierung ausgehandelten und für unser Land nicht unwesentlichen bilateralen Verträge zu machen und über diese zu entscheiden.<\/p><p>Im Weiteren wird die Schweiz während fünf Jahren jährlich 200 Millionen Franken Kohäsionsbeiträge an die EU leisten. Da über diesen Beitrag der Schweiz an sich keine Referendumsmöglichkeit besteht, wäre es für die Öffentlichkeit von Interesse, wenigstens die Haltung des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) zu diesen jährlichen Zahlungen zu erfahren. <\/p><p>Es ist Aufgabe des Bundesrates, von Anfang an objektiv (d. h. auch über negative Auswirkungen) zu informieren, und nicht, durch Unterdrücken wichtiger Meinungsäusserungen vorweg eine Zensur zu üben. Darum ist es wichtig, dass gerade in der jetzigen frühen Phase der Meinungsbildung sämtliche Aspekte offen gelegt und diskutiert werden.<\/p><p>Die SVP-Fraktion bittet deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Existiert tatsächlich ein elf Seiten umfassendes Gutachen von Professor Xavier Oberson über den Wortlaut der am 19. Mai von der EU und der Schweiz in Brüssel unterzeichneten Conclusions? Wenn ja: Ist der Bundesrat bereit, dieses öffentlich zu machen?<\/p><p>2. Ist das Gutachten von Professor Oberson das erste Gutachten, welches die Konsequenzen der Abkommen über Schengen und über die Betrugsbekämpfung auf das Schweizer Bankkundengeheimnis beleuchtet, oder hat der Bundesrat noch andere Gutachten zu dieser seit langem bekannten Problematik erstellen lassen?<\/p><p>3. Warum wurde der Inhalt dieses Gutachtens oder dieser Gutachten bisher nicht zugänglich gemacht?<\/p><p>4. Hat er seinen Entscheid, die bilateralen Verträge zu akzeptieren, auf dieses und allenfalls bestehende weitere Gutachten abgestützt?<\/p><p>5. Wie ist die Haltung des EFD zu den mit der EU vereinbarten Kohäsionszahlungen von jährlich 200 Millionen Franken während fünf Jahren? Existiert darüber ein Bericht des EFD? Wenn ja: Ist der Bundesrat bereit, auch diesen herauszugeben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Objektive Information über die bilateralen Abkommen"}],"title":"Objektive Information über die bilateralen Abkommen"}