﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043282</id><updated>2023-07-28T12:43:45Z</updated><additionalIndexing>28;2841;Abtreibung;Grundversorgung;öffentliche Dienstleistung;Bericht;Schutz der Familie;Sozialeinrichtung;Subvention;Gesundheitsüberwachung;Mutterschaft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2533</code><gender>f</gender><id>511</id><name>Simoneschi-Cortesi Chiara</name><officialDenomination>Simoneschi-Cortesi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische 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Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-06-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2637</code><gender>m</gender><id>1130</id><name>Wehrli 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Schwangerschaftsberatungen Antworten gegeben und hat in verschiedenen Vorstössen (vgl. Postulat Genner 00.3364, Motion Meier-Schatz 02.3221 und Motion Simoneschi-Cortesi 02.3222) eine analytische Gesamtschau auf nationaler Ebene angekündigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der entsprechende Bericht "Sexuelle und reproduktive Gesundheit in der Schweiz", (Synthesebericht des Bundesamtes für Gesundheit, Bern; erhältlich unter: www.bag.admin.ch/gender/dokumentation/d/index.htm) ist im Januar 2003 erschienen. Dieser Bericht weist den Ist-Zustand sowie die Lücken und Mängel in diesem Bereich der schweizerischen Gesundheitsversorgung detailliert aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf die Empfehlungen hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Folge bereits Massnahmen zur Information und Koordination getroffen, die wesentliche Aspekte des vorliegenden Postulates betreffen. Diese sind nachfolgend (Ziff. 1 bis 9) dargestellt. Da die Hauptaufgaben bei den Kantonen liegen, sind weite Teile des Erfolges vom kantonalen Vollzug abhängig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Fachstelle Gender Health des BAG hat die Informationen über die bestehenden Beratungsangebote zu Familienplanung, Schwangerschaft und sexueller Gesundheit im Internet publiziert. So werden neben den gesetzlich anerkannten Beratungsstellen zur Familienplanung auch die Beratungsstellen im Bereich HIV/Aids und neu geschaffene Familienplanungsstellen (z. B. im Kanton St. Gallen) aufgeführt. Zusätzlich zur Basisinformation sind die Beratungsangebote der einzelnen Fachstellen kurz beschrieben, und es werden besondere Dienstleistungen z. B. im Bereich Jugend oder Migration erwähnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist geplant, das Inventar im laufenden Jahr in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen benutzerinnenfreundlicher zu gestalten und zusätzliche Informationen aufzunehmen (Ansprechzeiten, Adressen von weiterführenden Beratungsstellen im thematischen Zusammenhang wie z. B. Stellen, die finanzielle Unterstützung anbieten).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Erfüllung des Postulates Genner (00.3364) wurden die Kantone, die mit dem Thema befassten Bundesstellen und weitere interessierte Organisationen auf das Erscheinen der Studie und des Inventars gezielt aufmerksam gemacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Zuständigkeit für die Schliessung der Lücken im Beratungsangebot bei den Kantonen liegt. Der Bund unterstützt jedoch die Kantone bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe mit folgenden Massnahmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das BAG hat die Verantwortung übernommen, eine nationale Vernetzung des Beratungsangebotes im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu initiieren (vgl. Ziff. 1, 8 und 9). In diesem Kontext soll u. a. auf eine einheitliche Angebotsbeschreibung hingearbeitet werden. Auf diese Weise sollen die Lücken und der Ergänzungsbedarf sichtbar gemacht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Mit dem nationalen HIV/Aids-Programm (NHAP) 2004-2008 wird die HIV/Aids-Prävention noch stärker als bisher in den umfassenden Kontext der sexuellen und reproduktiven Gesundheit gestellt. Ein entsprechendes Fachgremium wird per Oktober 2004 die Umsetzung erarbeiten (vgl. Ziff. 9).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Ziel 2 des NHAP 2004-2008 ist der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen im Bereich HIV/Aids gewidmet. In diesem Kontext sind jährlich stattfindende Kantonsbesuche durch das BAG geplant. Im Rahmen dieser Besuche sollen auch Möglichkeiten zur Schliessung von Versorgungslücken in der Schwangerschaftsberatung diskutiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das BAG hat im Jahre 2002 die Schweizer Sektion des Netzwerkes International Association for Maternal and Neonatal Health (Iamaneh) mit dem Projekt "Migration und reproduktive Gesundheit" beauftragt (Laufzeit bis Mitte 2005). Dank intensiver Sensibilisierungs-, Informations- und Vernetzungsarbeit konnte in der Zwischenzeit das Terrain für die Schaffung von Angeboten zugunsten von Migrantinnen in der ganzen Schweiz geebnet werden. Für die Lancierung von Pilotangeboten zu den Themen Schwangerschaft, Geburt, Säuglingspflege und Kleinkindbetreuung wurden mehrere Kantone und Städte (Aargau, Basel, Lausanne, St. Gallen und Zürich) als Schwerpunktregionen definiert. Diese Projekte befinden sich derzeit in der Planungsphase. Zudem hat die Koordinationsstelle von Iamaneh Schweiz in verschiedenen Regionen mehrere kleinere Projekte beraten, vernetzt und Startfinanzierungen geleistet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen des Mandates wurde auch eine Bedürfnisabklärung bei Migrantinnen vorgenommen mit dem Ziel, den Bedarf an Dienstleistungen der reproduktiven Gesundheit in der Schweiz, insbesondere im Bereich perinataler Mutter- und Kind-Gesundheit zu erfassen. Diese Resultate fliessen nun in die Umsetzung ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Bundesbehörden haben keine Aufsichtsfunktion über die Beratungsstellen. Es ist Aufgabe der Kantone, die Organisation, die Struktur und die Funktion der einzelnen Beratungsstellen zu kontrollieren, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und eine qualitativ und quantitativ effiziente Arbeitsweise der einzelnen Beratungsstellen sicherzustellen. Der Bund kann hier zwar keine finanzielle, aber durchaus fachliche Hilfe anbieten. Auf die Möglichkeit, bei den spezialisierten Bundesstellen fachliche Expertise einzuholen, wurden die Kantone bereits früher hingewiesen (Motion Meyer-Schatz 02.3221, Antwort des Bundesrates, Ziff. 3). Bei den zuständigen Bundesstellen sind bisher jedoch keine entsprechenden Anfragen aus den Kantonen eingegangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der Prävention unterstützt der Bund die Kantone durch spezifische Programme für besondere Zielgruppen, insbesondere für Jugendliche und Migrantinnen. Diese Programme sind relativ neu und deshalb noch nicht überall bekannt. Sie müssen insbesondere breiter verankert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unterstützung in der Informationsbeschaffung erhalten die Kantone auch durch die bereits erwähnte Dienstleistung des Inventars der Beratungsstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es gilt festzuhalten, dass nach Artikel 119 Absatz 4 StGB die Kantone dafür verantwortlich sind, eine grundlegende Beratung für schwangere Frauen anzubieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Schwangerschaftsberatungsstellen und damit auch der Vollzug des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch in den von der Postulantin erwähnten Bereichen (umfassende Information der schwangeren Frauen über Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch, Vermittlung von Adressen weiterer unterstützender Institutionen) liegt in der Zuständigkeit der Kantone.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund unterstützt die Kantone im Vollzug des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch, indem er die erwähnte Koordination initiiert (vgl. Ziff. 2), die Koordination der vom Gesetz geforderten Statistiken vorantreibt (vgl. Ziff. 6 und 7) und die Massnahmen zugunsten der Migrantinnen unterstützt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Verband der Schwangerschafts- und SexualberaterInnen hat unter der Federführung der Schweizerischen Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit (Planes) ein Projekt mit dem Ziel lanciert, einen Referenzrahmen für Familienplanungsgespräche festzulegen. Dazu sollen Richtlinien erarbeitet werden. Dieses Projekt versteht sich als Werkzeug für die Beraterinnen und Berater und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, Qualitätskriterien festzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der vom Bund in Auftrag gegebene Bericht über die Gesundheitsversorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit hält fest, dass für Jugendliche sowohl in der Beratung als auch in der Prävention ungewollter Schwangerschaften spezifische niederschwellige Angebote notwendig sind. Diese sind, wie die Erhebung des BAG gezeigt hat, noch lange nicht in allen anerkannten Beratungsstellen der Kantone vorhanden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund hat dieses Problem erkannt. Das BAG hat seit 2003 die Aids-Hilfe Schweiz (AHS) und der Planes beauftragt, das Kompetenzzentrum Amorix zu betreiben. Amorix regt Projekte und wissenschaftliche Untersuchungen an und fördert die stufengerechte, geschlechter- und kulturspezifische Sexualerziehung und HIV/Aidsprävention an allen Schulen. Weiter beschäftigt sich das Kompetenzzentrum mit Fragen der Ausbildung von Ausbildenden und der Qualitätssicherung der Ausbildung von Sexualerziehenden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der sexuellen Gesundheit von Jugendlichen dient die Prävention auch dem erleichterten Zugang zu den Schwangerschaftsberatungsstellen, die in vielen Fällen direkt mit den Sexualpädagoginnen an den Schulen zusammenarbeiten. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Beraterinnen über spezifische Beratungskompetenzen mit Jugendlichen verfügen müssen und dass für Beratungen mit Jugendlichen mehr zeitliche Ressourcen notwendig sind als für die Beratung erwachsener Schwangerer. Das BAG unterstützt entsprechende kantonale Initiativen gerade mit der Publikation jugendspezifischer Beratungsangebote im Rahmen der erwähnten Informationsdienstleistungen (vgl. Ziff. 1).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6./7. Das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch verpflichtet die Kantone, Statistiken zur Häufigkeit der legalen Schwangerschaftsabbrüche zu führen. Um gesamtschweizerisch eine effektive Beratung und Prävention von unerwünschten Schwangerschaften zu gewährleisten und unerwünschte Schwangerschaften gezielt zu verhindern, ist eine nationale Aufarbeitung der kantonalen Statistiken mehrfach gefordert worden (Motion Simoneschi 02.3222, Interpellation Maury Pasquier 03.3095).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Statistik hat in der Folge im Jahre 2003 mit der Bestandesaufnahme der Erhebungsverfahren und der Daten in den Kantonen begonnen. Im Frühjahr 2004 wurde eine Studie in Auftrag gegeben, welche einen geeigneten Vorschlag für ein Erfassungsinstrument zur gesamtschweizerischen Datenerhebung erarbeitet. Es ist vorgesehen, dass dieses Instrument ab 2005 partiell (Pilotphase) und ab 2006 schweizweit zur Anwendung kommt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8./9. Das BAG hat die Verantwortung übernommen, eine nationale Vernetzung des Beratungsangebotes im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu initiieren. Im Vordergrund steht die Vernetzung der im Bereich tätigen Fachleute und Institutionen mit dem Ziel, den Austausch unter den Akteuren zu verbessern, die Professionalisierung voranzutreiben sowie vorhandene Synergien besser zu nutzen. Es wird besonders darauf geachtet werden müssen, dass auch die Kantone in die Vernetzung mit einbezogen sind. Es ist vorgesehen, diese Aktivitäten durch Beizug externer Experten und Expertinnen zu verstärken. Auf dieser Ebene wird es gegebenenfalls möglich sein, sich über die diversen Aktivitäten in der Schweiz im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu informieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit diesen Informationen hält der Bundesrat die von der Postulantin geforderte Auskunftspflicht für erfüllt. Das Postulat ist in diesem Sinne abzulehnen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wurde mit den Motionen Simoneschi-Cortesi 02.3222, "Schwangerschafts- und Familienberatung. Gesamtschweizerisches Angebot", und Meier-Schatz 02.3221, "Förderung der Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen" beauftragt, dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten, der zu den Fragen in diesen Motionen Stellung nimmt. Der Nationalrat konnte aus zeitlichen Gründen diese beiden Motionen leider nicht behandeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist die in den Stellungnahmen des Bundesrates zu beiden Motionen angekündigte (analytische) Gesamtschau auf nationaler Ebene, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) durchführen muss, verfügbar?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die gravierenden Lücken bei den Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen zu lindern (bessere Zugänglichkeit zu den Familien- und Schwangerschaftsberatungsstellen für fremdsprachige Personen)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie wird kontrolliert, dass die Bestimmungen über den Schwangerschaftsabbruch in den Kantonen umgesetzt werden, insbesondere hinsichtlich des Beratungsangebotes, der Unterstützung für Institutionen, die in der Präventionsarbeit tätig sind und Frauen bei ungewollter Schwangerschaft beraten und betreuen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie wird kontrolliert, dass die Kantone das Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen umsetzen und die Vorschriften bezüglich der Beratungen einhalten (umfassende Beratung über Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch, z. B. über die Möglichkeit einer Freigabe zur Adoption, die Herausgabe eines aktualisierten Verzeichnisses der Institutionen, die ungewollt schwangeren Frauen materielle und immaterielle Unterstützung anbieten)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie wird kontrolliert, ob insbesondere für ungewollt schwangere Minderjährige Beratungsstellen eingerichtet worden sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wird in den Kantonen eine kantonale Statistik über die Schwangerschaftsabbrüche geführt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wurden die von den Kantonen erhobenen Daten vereinheitlicht (wie in den Antworten des Bundesrates zu den beiden Motionen versprochen), damit eine gesamtschweizerische Statistik über die Schwangerschaftsabbrüche erstellt werden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Welche zusätzlichen Massnahmen wurden überprüft und umgesetzt (siehe Vorschläge der NGO, wie die Kantone ihre Aufgaben auf diesem Gebiet am besten und auch koordiniert wahrnehmen könnten)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Welches sind die Informations- und Koordinationsaufgaben, die der Bundesrat durch die entsprechenden Bundesstellen übernehmen oder mittels fachlicher Hilfe unterstützen kann (siehe auch die Antwort des Bundesrates zur Motion Meier-Schatz 02.3221)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch und Beratungszentren</value></text></texts><title>Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch und Beratungszentren</title></affair>