﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043296</id><updated>2023-07-27T21:35:17Z</updated><additionalIndexing>12;24;Rechtshilfe;Kontrolle;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Argentinien;Kapitalflucht;gerichtliche Untersuchung;Bankeinlage;Iran</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2513</code><gender>m</gender><id>491</id><name>Maillard Pierre-Yves</name><officialDenomination>Maillard Pierre-Yves</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-06-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-03-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2481</code><gender>m</gender><id>457</id><name>Cuche Fernand</name><officialDenomination>Cuche</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani 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Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.3296</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Ich nehme die Interpellation 03.3504, "Kampf gegen Bankkonten zur Finanzierung des Terrorismus", unseres früheren Ratskollegen Christian Grobet wieder auf. Darin wurde darauf hingewiesen, dass die argentinischen Behörden Schwierigkeiten haben, im Rahmen eines Rechtshilfegesuches an die Schweiz Auskünfte zu erhalten. Das Gesuch betrifft die vom ehemaligen argentinischen Staatspräsidenten Carlos Menem eröffneten Genfer Bankkonten und insbesondere das vom iranischen Staat zur Finanzierung von Terrorakten eröffnete Konto.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Carlos Menem wird nämlich vorgeworfen, vom iranischen Geheimdienst Schmiergelder kassiert zu haben, und zwar als Gegenleistung für die Einstellung der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Anschlages von 1994 auf das jüdische Amia-Zentrum in Buenos Aires, bei dem 85 Menschen umkamen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein wichtiger Zeuge, Abolghasem Mesbahi, ein in Deutschland wohnhafter iranischer Überläufer, konnte wichtige Informationen über Terrorakte des iranischen Geheimdienstes liefern, insbesondere in Bezug auf die Ermordung des Menschenrechtsaktivisten Kazem Radjavi im Jahr 1990. Den argentinischen Ermittlern gegenüber sagte er, falls er vom zuständigen Untersuchungsrichter nach Genf vorgeladen würde, könnte er die Bank wieder ausfindig machen, bei der das Konto mit einer Einlage von 200 Millionen Franken eröffnet worden war.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alt Nationalrat Grobet hatte das Bundesamt für Justiz ersucht, bei der Untersuchungsrichterin zu intervenieren, damit dieser dem Gesuch der argentinischen Behörden stattgebe. In seiner Antwort vom November 2003 erklärte der Bundesrat, der Kampf gegen terroristische Aktivitäten sei für ihn von grösster Bedeutung und er achte darauf, dass Rechtshilfegesuche von den Justizbehörden möglichst effizient behandelt würden, insbesondere im Zusammenhang mit Terrorismus. Weiter erwähnte er, dass das Bundesamt für Justiz in diesem Fall mehrfach beim Untersuchungsrichteramt in Genf interveniert habe, und dass diesem das Rechtshilfeverfahren, wenn nötig, sogar entzogen werden könne.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Fall sollte angesichts seiner grossen Bedeutung möglichst rasch behandelt werden. Der zuständige Richter scheint aber noch immer keinen Bericht über seine Ermittlungen erstattet und, entgegen dem argentinischen Gesuch, auch den Zeugen noch nicht einvernommen zu haben. Falls diese Vermutung zutrifft, ist dies äusserst bedenklich. Die argentinischen Justizbehörden sind über die Trägheit der Schweizer Justiz in diesem Fall zu Recht beunruhigt. Anfang Jahr sandten sie wegen der bestehenden Schwierigkeiten bereits Vertreter in die Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Begründung des Bundesrates vom November 2003, weshalb die Antwort an die argentinischen Behörden auf sich warten lasse, ist überholt. Das Bundesamt für Justiz muss handeln. Es geht hier um die Glaubwürdigkeit der Schweiz gegenüber Ländern, die von korrupten Staatsmännern um ihr öffentliches Vermögen gebracht werden, was eine der schlimmsten Plagen im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die argentinischen Behörden führen mehrere Strafverfahren gegen Carlos Saúl Menem. Dieser wird namentlich verdächtigt, von der iranischen Regierung 10 Millionen US-Dollar erhalten zu haben, um jegliche Verwicklung iranischer Behörden in einen gegen die jüdischen Zentren AMIA und DAIA in Buenos Aires begangenen Anschlag auszuschliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die argentinischen Justizbehörden richteten in diesem Strafverfahren mehrere Rechtshilfeersuche an die Schweiz. Einige dieser Ersuche waren unvollständig, weshalb das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf und das Bundesamt für Justiz, letzteres als Zentralbehörde im Bereich der Rechtshilfe, zusätzliche Informationen von den argentinischen Behörden verlangten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Rechtshilfeersuche sowie die ergänzenden Informationen wurden an das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf weitergeleitet. Eine der Rechtshilfemassnahmen, um deren Vollzug die schweizerischen Behörden ersucht wurden, war die Einvernahme und die Organisation der Verschiebung eines Zeugen mit dem Ziel, diejenige Bank in Genf ausfindig zu machen, an welche die 10 Millionen US-Dollar überwiesen worden sein sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf die in den argentinischen Rechtshilfeersuchen und deren Ergänzungen enthaltenen Angaben konnte bis heute kein mit dem argentinischen Strafverfahren im Zusammenhang stehendes Bankkonto ermittelt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat antwortet auf die gestellten Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das erste Rechtshilfeersuchen der argentinischen Justizbehörden im Zusammenhang mit dem erwähnten Strafverfahren sandte die Botschaft der Republik Argentinien am 21. Dezember 2001 an das Bundesamt für Justiz. In der Folge wurden elf Mal zusätzliche Informationen an die schweizerischen Behörden übermittelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Der fragliche Zeuge wurde von der zuständigen Untersuchungsrichterin des Kantons Genf drei Mal vorgeladen. Aus Gründen, welche ausserhalb des Einflussbereiches der besagten Untersuchungsrichterin lagen, konnte diese Einvernahme nicht durchgeführt werden. Der Zeuge wurde jedoch gestützt auf ein Rechtshilfeersuchen der Genfer Untersuchungsrichterin von zwei Inspektoren der Genfer Polizei in Deutschland befragt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Einschätzung der Ergebnisse dieser Rechtshilfemassnahme und der Stichhaltigkeit der durch den Zeugen gelieferten Informationen veranlasste die zuständige Genfer Untersuchungsrichterin Abklärungen bei derjenigen Bank, welche durch diesen Zeugen identifiziert worden war. Die Nachforschungen verliefen jedoch negativ; es konnten keine Konten identifiziert werden, welche mit dem argentinischen Strafverfahren im Zusammenhang stehen. Mit diplomatischen Noten vom 7. November 2003 und 13. Juli 2004 wurden die argentinischen Behörden über diese Ergebnisse informiert und die diesbezüglichen Dokumente wurden ihnen dabei zugestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Untersuchungsrichterin des Kantons Genf ist - im Bewusstsein der grossen Bedeutung dieser Angelegenheit - bereit, jedes neue und sachdienliche Element in Erwägung zu ziehen, um das in Argentinien geführte Strafverfahren zu unterstützen. Die Untersuchungsrichterin hat im Übrigen erneut erfolglos versucht, diesen Zeugen in Genf einzuvernehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Im Rahmen der Ausübung seiner Aufsichtsfunktion verfolgt das Bundesamt für Justiz weiterhin genauestens die Entwicklung des vorliegenden Rechtshilfeverfahrens und steht in ständigem Kontakt mit dem Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Versetzung der für dieses Verfahren zuständigen Untersuchungsrichterin in eine andere Funktion sollte keine Auswirkung auf den guten Ablauf des Verfahrens haben, sorgt doch das Untersuchungsrichteramt des Kantons Genf für eine sofortige Übernahme dieses Falles durch einen anderen Untersuchungsrichter.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wann hat der Bundesrat das Rechtshilfegesuch der argentinischen Behörden erhalten, das einerseits die von Carlos Menem eröffneten Schweizer Konten und andererseits das von den iranischen Behörden eröffnete Konto betrifft, über das möglicherweise terroristische Aktivitäten finanziert wurden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist die Bearbeitung des Rechtshilfegesuches immer noch hängig? Wenn ja, aus welchem Grund ist die Untersuchung des Genfer Richters noch nicht abgeschlossen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Stimmt es, dass die Untersuchungsrichterin den Zeugen Abolghasem Mesbahi noch nicht einvernommen hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche konkreten Massnahmen wird das Bundesamt für Justiz in diesem Fall treffen, um die Versäumnisse des Richters wettzumachen, da er andere Aufgaben übernehmen wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rechtshilfegesuch von Argentinien</value></text></texts><title>Rechtshilfegesuch von Argentinien</title></affair>