{"id":20043329,"updated":"2023-07-28T09:00:51Z","additionalIndexing":"48;Bewilligung;Lärmbelästigung;Militärflugzeug;Leichtflugzeug;Zivilluftfahrt;Flugbenzin;Lärmschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-16T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4704"},"descriptors":[{"key":"L06K180401030101","name":"Leichtflugzeug","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L04K18040105","name":"Zivilluftfahrt","type":1},{"key":"L06K170401010104","name":"Flugbenzin","type":1},{"key":"L04K06020308","name":"Lärmbelästigung","type":1},{"key":"L04K04020404","name":"Militärflugzeug","type":2},{"key":"L04K06010410","name":"Lärmschutz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-11-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1087336800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1103238000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2500,"gender":"m","id":476,"name":"Hofmann Urs","officialDenomination":"Hofmann Urs"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2483,"gender":"f","id":459,"name":"Dormond Béguelin Marlyse","officialDenomination":"Dormond Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2510,"gender":"f","id":488,"name":"Leuthard Doris","officialDenomination":"Leuthard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2625,"gender":"m","id":1132,"name":"Rey Jean-Noël","officialDenomination":"Rey Jean-Noël"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.3329","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Allgemeines<\/p><p>Die Benützung des schweizerischen Luftraumes über der Schweiz ist allen Luftfahrzeugen gestattet, soweit für deren Zulassung und Betrieb die gesetzlichen Vorschriften eingehalten sind. Dementsprechend verkehren über der Schweiz eine Vielzahl neue wie auch ältere in- und ausländische Luftfahrzeuge verschiedenster Bauart und zu unterschiedlichsten Zwecken.<\/p><p>Bei den im Vorstoss erwähnten Ecolight-Aircraft handelt sich um eine für die Schweiz neue Kategorie von modernen, leistungsfähigen ein- oder zweiplätzigen Flugzeugen. Aufgrund der extrem leichten Bauweise und des Antriebes durch Motoren mit niedrigem Treibstoffverbrauch und geringen Emissionen bilden sie eine besonders ökologische und ökonomische Alternative zu den herkömmlichen Kleinflugzeugen. Das maximale Abfluggewicht von Ecolight-Aircraft beträgt dabei 450 Kilogramm bzw. 472,5 Kilogramm, sofern ein Rettungsgerät eingebaut ist.<\/p><p>Für diese im Ausland seit längerem vor allem zu Freizeitzwecken eingesetzten Leichtflugzeuge bestehen in der Schweiz zurzeit noch keine Lufttüchtigkeitsanforderungen, weshalb der Betrieb dieser Ecolight-Aircraft bisher nicht gestattet ist.<\/p><p>In seiner Stellungnahme vom 14. Juni 2002 zur Motion Polla legte der Bundesrat die vom UVEK verlangten Bedingungen für eine Zulassung dar. Letztlich ging es darum, dass sich bei einer Bewilligung ein Umweltvorteil ergeben würde.<\/p><p>Nach umfassenden Vorabklärungen traf das UVEK im Herbst 2002 den Grundsatzentscheid, Ecolight-Aircraft in der Schweiz zuzulassen; gleichzeitig wurde die Bearbeitung des entsprechenden Projektes bewilligt.<\/p><p>Davon nicht betroffen sind die Ultraleicht-Flugzeuge nach schweizerischer Definition (Flugzeuge mit einer Flächenbelastung von weniger als 20 Kilogramm pro Quadratmeter), welche nicht zur Kategorie der Ecolight-Aircraft gehören; das diesbezügliche, vom Bundesrat 1984 erlassene Verbot bleibt weiterhin bestehen.<\/p><p>Zur Umsetzung des Zulassungsentscheides werden seit Ende 2002 im Rahmen eines grösseren Projektes in enger Zusammenarbeit mit Vertretern des Aero-Club der Schweiz die Voraussetzungen geschaffen, damit nach Abschluss der Projektarbeiten innerhalb der Schweiz Ecolight-Aircraft zugelassen und betrieben werden können.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen:<\/p><p>1. Um im Bazl mehr Personal für sicherheitsrelevante Aufsichtsaufgaben einsetzen zu können, wurde vom UVEK im November 2003 entschieden, das nicht sicherheitsrelevante Projekt um längstens ein Jahr zurückzustellen. Von diesem Entscheid war auch das Projekt zur Zulassung der Ecolight-Flugzeuge betroffen. Zum Zeitpunkt der Sistierung war rund die Hälfte der zu leistenden Projektarbeit ausgeführt. Die Wiederaufnahme der Arbeiten durch das Bazl ist auf den 1. Dezember 2004 terminiert.<\/p><p>2. Ab dem Zeitpunkt der Weiterführung des Projektes ist aufgrund der noch zu leistenden umfangreichen Arbeiten und ohne das Auftreten unvorhergesehener Probleme von mindestens einem halben Jahr weiterer gemeinsamer Projektbearbeitung auszugehen. Aus heutiger Sicht sollten in der Schweiz Ecolight-Aircraft somit Mitte 2005 zugelassen und betrieben werden können.<\/p><p>3. Mit der vorgesehenen Einführung der Ecolight-Aircraft ist kein Zulassungsverbot anderer Flugzeuge verknüpft. Ecolight-Aircraft können keinen vollständigen Ersatz für die bisherigen Kleinflugzeuge bieten, weder von der Auslegung mit beispielsweise höchstens zwei Sitzplätzen noch vom Einsatzspektrum her. Sie können jedoch für einen bestimmten Teilbereich der Luftfahrt und für entsprechende Einsätze die vor allem auch umweltmässig vorteilhafteste Alternative sein. Gemäss einer vom UVEK in Auftrag gegebenen Studie besteht ein nicht unerhebliches Potenzial für den Ersatz älterer, umweltbelastenderer Leichtflugzeuge durch diese Ecolight-Flugzeuge.<\/p><p>4. Ein Flugverbot für zivil zugelassene Militärflugzeuge ist nicht vorgesehen; es besteht diesbezüglich auch kein Zusammenhang mit der geplanten Zulassung der Ecolight-Aircraft. Die (seltene) Zulassung von ehemaligen Militärflugzeugen erfolgt im Rahmen der einleitend erwähnten gesetzlichen Vorschriften. Derartige Flugzeuge können nur bei Erfüllung zahlreicher Voraussetzungen als historische Luftfahrzeuge der Sonderkategorie zugelassen werden. Der Betrieb ist an äusserst einschränkende Auflagen geknüpft. Gewerbsmässige Flüge und Grundschulung sind untersagt; ausser gelegentlichen Trainings- und Überführungsflügen kommt praktisch nur die Vorführung an genehmigten Flugveranstaltungen infrage.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Geschichte der Zulassung der neuen Technologiegeneration im privaten Flugsektor, der so genannten Ecolight-Aircraft, ist eine lange, hoffentlich aber keine unendliche. Vor elf Jahren wurde erstmals ein Postulat zur Zulassung dieser Flugzeugtypen eingereicht (Gros Jean-Michel 93.3351). Am 21. Juni 2000 reichte Frau Polla zusammen mit 109 Mitunterzeichnenden eine Motion (00.3311) ein, welche der Bundesrat als Postulat entgegenzunehmen bereit war. Mangels Behandlung im Rat wurde das Geschäft als erledigt klassiert.<\/p><p>In all dieser Zeit flogen und fliegen über unserem Land Private mit lärmigen Flugzeugen alter Technik, die sehr viel Kerosin verbrauchen. Selbst wer privat einen Hunter besitzt, darf damit in der Luft herumkurven. Eigenbau-Fluggeräte mit weit höherem Lärmpegel erhalten eine Flugerlaubnis (z. B. Canard).<\/p><p>Seit der Beantwortung der Motion Polla ist hoffentlich die Frage der Zulassung nicht liegen geblieben. Daher bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: <\/p><p>1. Welches ist der momentane Stand der Abklärungen (Juni 2004) zur Zulassung von Ecolight-Aircraft?<\/p><p>2. Wann ist mit einer Zulassung zu rechnen?<\/p><p>3. Ist vorgesehen, längerfristig keine Privatflugzeuge mehr zuzulassen, die ein Vielfaches an Kraftstoff verbrauchen und wesentlich lauter sind als die Produkte der neuen Technologie, die Ecolight-Aircraft?<\/p><p>4. Ist vorgesehen, für ehemalige Militärflugzeuge, die jetzt im Privatbesitz sind (z. B. Hunter), ein Flugverbot zu erlassen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Moderne Flugzeugtechnologie"}],"title":"Moderne Flugzeugtechnologie"}