{"id":20043347,"updated":"2023-07-28T09:38:33Z","additionalIndexing":"12;nationale Minderheit;Fahrende;Minderheitenrecht;Minderheitenschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-16T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4704"},"descriptors":[{"key":"L05K0109020101","name":"Fahrende","type":1},{"key":"L04K05020406","name":"Minderheitenschutz","type":1},{"key":"L05K0502040602","name":"nationale 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Oktober 1998 ratifiziert. Der erste Überwachungszyklus ist am 10. Dezember 2003 mit einer Resolution des Ministerkomitees abgeschlossen worden. Der Europarat stellt der schweizerischen Minderheitenpolitik zwar insgesamt ein gutes Zeugnis aus, spart aber in einzelnen Punkten nicht mit Kritik. Handlungsbedarf wird namentlich beim in der Schweiz praktizierten Zusammenspiel zwischen Territorialprinzip und Sprachenfreiheit wie auch beim von der Schweiz eher restriktiv definierten Minderheitenbegriff ausgemacht. Betreffend anerkannte Minderheiten weist das Ministerkomitee vor allem kritisch auf die nach wie vor bestehenden Probleme und Diskriminierungen hin, mit denen die Fahrenden konfrontiert sind und fordert diesbezüglich vermehrte Anstrengungen vonseiten der Regierung.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz der nationalen Minderheiten enthält keine Definition des Begriffes \"nationale Minderheit\". In der Botschaft zur Ratifizierung des Rahmenübereinkommens hat die Schweizerische Eidgenossenschaft den Personenkreis, der in der Schweiz einer nationalen Minderheit im Sinne der Konvention angehört, in einer Erklärung näher definiert. Diese Erklärung orientiert sich an Artikel 1 des Entwurfes des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention und an Artikel 2 Absatz 1 des Entwurfes der Europäischen Konvention zum Schutz von Minderheiten, den die Europäische Kommission \"Demokratie durch Recht\" am 4. März 1991 verabschiedete.<\/p><p>Die schweizerische Interpretation des Begriffes \"nationale Minderheit\" wird von den meisten europäischen Ländern geteilt. Aus der Sicht des Bundesrates gibt es vorläufig keinen Bedarf, der Anregung des Beratenden Ausschusses zu Artikel 3 des Übereinkommens, der den Status von Angehörigen nationaler Minderheiten definiert, zu entsprechen. Ein möglicher Einschluss z. B. weiterer religiöser Minderheiten ins Rahmenübereinkommen wird zu einem späteren Zeitpunkt jedoch nicht ausgeschlossen.<\/p><p>2. Was die Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur in der Schweiz aufgrund des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 (SR 441.3) betrifft, haben sich die in Zusammenarbeit mit den Kantonen Graubünden und Tessin ergriffenen Massnahmen sehr gut bewährt. Bei der Umsetzung der sprachpolitischen Massnahmen spielen im Kanton Graubünden insbesondere die nichtstaatlichen Organisationen eine bedeutende Rolle.<\/p><p>Am 22. Januar 2003 hat der Bundesrat dem Schweizerischen Nationalfonds den Auftrag gegeben, das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 56 \"Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz\" durchzuführen. Mit dem NFP, das zurzeit ausgeschrieben ist, sollen u. a. auch wissenschaftliche Grundlagen für die Realisierung der Ziele der schweizerischen Sprachenpolitik erarbeitet werden, wobei auch die Anliegen aller in der Schweiz anerkannten sprachlichen Minderheiten berücksichtigt werden können.<\/p><p>Zwischen dem Bund und den Fahrenden besteht ein regelmässiger und institutionalisierter Informations-, Gedanken- und Erfahrungsaustausch. Aufgrund des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 betreffend die Stiftung \"Zukunft für Schweizer Fahrende\" (SR 449.1) unterstützt der Bund die 1997 gegründete, privatrechtliche Stiftung \"Zukunft für Schweizer Fahrende\". Die Stiftung hat den Auftrag, die Lebensbedingungen der fahrenden Bevölkerung in der Schweiz zu sichern und zu verbessern und einen Beitrag zur Wahrung des kulturellen Selbstverständnisses dieser schweizerischen Minderheit zu leisten. Ihrem Stiftungsrat gehören fünf Vertreter der Fahrenden und je zwei Vertreter von Gemeinden, Kantonen und Bund an.<\/p><p>Die Stiftung bildet ein Gremium, in dem alle Probleme, die die Fahrenden beschäftigen, zur Sprache kommen - namentlich auch jene, die im Hinblick auf das Rahmenübereinkommen geprüft werden müssen. In regelmässigen Abständen organisiert die Stiftung zudem thematische Tagungen, an denen Fahrende und Behördenvertreter von Gemeinden, Kantonen und Bund gemeinsam aktuelle Fragen diskutieren und Lösungsvorschläge zur Diskussion stellen. Auf die Tätigkeit der Stiftung gehen mehrere Rechtsgutachten und parlamentarische Vorstösse zurück; ihr Wirken zielt also auf die Implementierung der Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen.<\/p><p>Wie in Bezug auf andere Minderheiten ist das Parlament durch parlamentarische Vorstösse, durch seine Budgetbeschlüsse und durch seine Rolle als Gesetzgeber am Implementierungsprozess beteiligt. Welche Fragen hinsichtlich der Fahrenden in nächster Zukunft dabei im Vordergrund stehen werden, ist unter Ziffer 3 dargelegt.<\/p><p>3. Der Bundesrat wird im Sinne des Postulates der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats 03.3426, \"Beseitigung der Diskriminierungen von Fahrenden in der Schweiz\", im Frühjahr 2005 einen Bericht zur Situation der Fahrenden in unserem Land veröffentlichen. Der erste Teil des Berichtes steht in Zusammenhang mit der Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats 00.3604, vom 14. November 2000, und befasst sich mit den Auswirkungen einer allfälligen Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 169 \"über Eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern\" in der Schweiz.<\/p><p>Die Frage der Ratifizierung dieses Übereinkommens wurde im Parlament mehrmals diskutiert, im Besonderen im Hinblick auf seine vorerst ungeklärte Anwendbarkeit auf die Fahrenden in der Schweiz. Aufgrund einer Stellungnahme des Internationalen Arbeitsamtes (IAA) vom März 2001 (Conseil d'administration, rapport du Directeur général GB.280\/18, S. 8-14) geht der Bundesrat nun davon aus, dass grundsätzlich nichts gegen eine Anwendbarkeit dieses Übereinkommens auf die Fahrenden spreche, unter Vorbehalt der Interpretation der zuständigen Kontrollorgane des IAA.<\/p><p>Der Bericht wird die Verpflichtungen analysieren, welche die Schweiz mit einem Beitritt zum ILO-Übereinkommen Nr. 169 gegenüber den Fahrenden übernehmen würde, unter Vorbehalt der Interpretation der zuständigen Kontrollorgane des IAA. Er wird diese Verpflichtungen der aktuellen Situation in der Schweiz gegenüberstellen und den Handlungsbedarf umschreiben, der sich in der Schweiz aus einer allfälligen Ratifizierung des Übereinkommens ergeben würde.<\/p><p>Der zweite Teil des Berichtes wird sich auf das Hauptproblem konzentrieren, mit dem Behörden, Fahrende und Sesshafte in der Schweiz regelmässig konfrontiert sind: dem Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen. Er wird eine Palette von möglichen Massnahmen skizzieren, die der Bund zur Bekämpfung von Diskriminierungen der Fahrenden und zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen ergreifen könnte. Der Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden wird dabei besonderes Gewicht beigemessen. Die aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten sollen eine Grundlage für eine sachliche Diskussion über das weitere Vorgehen bilden, wobei den geringeren finanziellen Möglichkeiten des Bundes Rechnung zu tragen sein wird.<\/p><p>4. Mit ihrem im November 2003 eröffneten Dokumentations- und Begegnungszentrum verfügt die \"Radgenossenschaft der Landstrasse\" über neue Möglichkeiten, der sesshaften Bevölkerung die Lebensweise und Kultur der Fahrenden näher zu bringen und zum Abbau von Vorurteilen beizutragen. Vor allem bei Schulen stösst das neue Informations- und Diskussionsangebot auf reges Interesse. Es versteht sich von selbst, dass nicht nur die Schaffung, sondern auch der Betrieb des Dokumentationszentrums finanzielle Mittel erfordern. Im Hinblick auf dieses Erfordernis hat der Bund den Bundesbeitrag an die Radgenossenschaft für 2003 und 2004 im Vergleich zu 2002 merklich erhöht. Infolge des Sparauftrages des Bundes wurden allerdings die Finanzplanzahlen inzwischen nach unten korrigiert.<\/p><p>5. Für die Anerkennung der Fahrenden als nationale Minderheit spielt die jenische Sprache eine wichtige Rolle. Ihre Bedeutung für die Identität der Fahrenden in der Schweiz und für ihr kulturelles Selbstverständnis ist unbestritten.<\/p><p>Bekanntlich hat die Schweiz 1997 die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert und das Jenische im Sinne von Artikel 1 Buchstabe c der Charta als nicht territorial gebundene Sprache anerkannt. Der Bund prüft gegenwärtig mit Vertretern der Fahrenden konkrete Möglichkeiten zur Erhaltung und Förderung des Jenischen.<\/p><p>Da das Jenische eine gesprochene Sprache ist, die nach Ansicht eines Teils der fahrenden Volkes den Sesshaften nicht zugänglich gemacht werden soll, ist die Frage ihrer Förderung unter den Fahrenden gegenwärtig noch nicht ausdiskutiert. Zu diesem Zweck führt die Radgenossenschaft der Landstrasse im Sommer und im Herbst 2004 mehrere Aussprachen unter den Fahrenden durch. Aus der Sicht des Bundes ist zu hoffen, dass aus diesen Aussprachen konkrete Projekte hervorgehen werden.<\/p><p>6. Die Umsetzung der Forschungsergebnisse bildet einen integralen Bestandteil des NFP 51 \"Integration und Ausschluss\". Für diesen Zweck sind auch finanzielle Mittel reserviert worden.<\/p><p>In Bezug auf die drei Forschungsprojekte zur Geschichte der Jenischen, Sinti und Roma sind Sitzungen mit den Forschenden schon während des Forschungsprozesses geplant. Sie dienen nicht nur der regelmässigen Information der Fahrenden und der interessierten Stellen, sondern auch der Erörterung der Umsetzungsfrage. In diesem Zusammenhang werden sowohl die Möglichkeiten zur Verbreitung und Popularisierung der Forschungsergebnisse als auch der Aktenberichtigung geprüft.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Bezugnehmend auf den erstmals durchgeführten Überwachungszyklus infolge der 1998 erfolgten Ratifikation des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates stelle ich folgende Fragen:<\/p><p>1. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat grundsätzlich aus den Ergebnissen des ersten Überwachungszyklus für die schweizerische Minderheitenpolitik und speziell betreffend die vom Beratenden Ausschuss zu Artikel 3 des Übereinkommens vertretene Ansicht, den Einschluss neuer Minderheiten unter das Rahmenabkommen zu prüfen?<\/p><p>2. Mit welchen institutionellen und anderen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass die Ergebnisse des ersten Überwachungszyklus in die Praxis der schweizerischen Minderheitenpolitik einfliessen und zu einer besseren Implementierung der Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen beitragen? Wie will er das Parlament in diesen Prozess einbeziehen?<\/p><p>3. Ist er mit dem Ministerkomitee einig, dass speziell für die Fahrenden der Minderheitenschutz intensiviert werden muss? Welche Massnahmen wird er konkret intensivieren bzw. zusammen mit den Kantonen und den Gemeinden neu ergreifen (z. B. Stand- und Durchgangsplätze, Gewährleisten der Aufenthalts- und Niederlassungsfreiheit)?<\/p><p>4. Ist er auch der Meinung, dass das im November 2003 in Zürich eröffnete Dokumentations- und Begegnungszentrum der Radgenossenschaft der Landstrasse einen wichtigen Beitrag für die Anerkennung der Fahrenden als schweizerische Minderheit wie für den Abbau von Vorurteilen vonseiten der Sesshaften leisten kann? Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass die vom Bund zu leistenden finanziellen Mittel infolge dieses erweiterten Aufgabenbereiches erhöht werden, damit Betrieb, Sammlungsaufbau und wissenschaftliche Begleitung des Dokumentations- und Begegnungszentrums gewährleistet werden kann?<\/p><p>5. Mit welchen weiteren Informations-, Begegnungs- und Sensibilisierungsmassnahmen will sich der Bundesrat zusammen mit den Fahrenden für ihre Anerkennung als schweizerische Minderheit einsetzen?<\/p><p>6. Ist er auch der Meinung, dass speziell die Schule und adäquate Lehrmittel sowie eine intensivere geschichtliche Aufarbeitung der jahrhundertelangen Diskriminierung dazu einen wichtigen Beitrag leisten können? Welche Massnahmen sieht er dazu vor? Wie will er z. B.  sicherstellen, dass die Erkenntnisse der aktuell im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 51 laufenden drei Projekte zur Geschichte von Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz nach Abschluss der Arbeiten in der Bevölkerung verbreitet werden können? Wie ist in diesem Zusammenhang die Hilfe und Unterstützung der Betroffenen bei der Aktenberichtigung sichergestellt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Minderheitenpolitik in der Schweiz, speziell für Fahrende"}],"title":"Minderheitenpolitik in der Schweiz, speziell für Fahrende"}