﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043351</id><updated>2023-07-28T13:44:25Z</updated><additionalIndexing>34;Antenne;Übertragungsnetz;Telekommunikationsindustrie;Wettbewerb;Kabelfernsehen;Swisscom;marktbeherrschende Stellung;Fernmeldegerät;Versorgung;Telefon;Kosten-Nutzen-Analyse</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2625</code><gender>m</gender><id>1132</id><name>Rey Jean-Noël</name><officialDenomination>Rey Jean-Noël</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Der Gesetzgeber hat sich mit dem Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 für den Infrastruktur- und Dienstewettbewerb zugleich ausgesprochen. Unter diesen Bedingungen erachtet es der Bundesrat auch rückblickend als volkswirtschaftlich sinnvoll, dass die Swisscom ihre Beteiligung an Cablecom im März 2000 veräussert hat. Diese Veräusserung war von grosser Bedeutung für einen funktionierenden Wettbewerb im Bereich Kommunikationstechnologien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Cablecom betreibt ein eigenes Anschlussnetz von Bedeutung und ist fähig, den Konsumenten in den von ihr versorgten Gebieten der Schweiz Rundfunk- und Fernmeldedienste anzubieten. Die finanzielle Lage von Cablecom hat sich seit November 2003 nach Abschluss der finanziellen Restrukturierung markant verbessert. Die neuen Eigentümer erklären, sich für das Unternehmen Cablecom und seine künftige Entwicklung zu engagieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Wettbewerb zwischen den Fernmeldediensten, welche die beiden Unternehmen anbieten, hat sich bisher klar zum Nutzen der Bevölkerung und der Wirtschaft ausgewirkt und nebst anderen Faktoren zu einer guten Versorgung an Breitbandanschlüssen beigetragen. So verfügt die Schweiz im europäischen Vergleich bei den Breitbandanschlüssen über die vierthöchste Marktdurchdringungsrate (Stand Juli 2003: 8,7 Prozent der Bevölkerung). Umgekehrt kann Ähnliches erwartet werden, wenn die Swisscom auf ihrer Infrastruktur Rundfunkdienste anbieten wird. Zudem kann dieser bislang duopolistische Wettbewerb noch verbreitert werden, wenn weitere Konkurrenten Telekommunikations- und Rundfunkdienste auf der Basis von entbündelten Teilnehmeranschlüssen anbieten können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Hinblick auf die Entwicklung der Schweiz zu einer Informationsgesellschaft ist dieser Wettbewerb punkto Versorgung mit preiswerten, innovativen und qualitativ hoch stehenden Diensten positiv zu würdigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der grösste Teil des Aufbaus der beiden Infrastrukturen erfolgte noch vor der Marktöffnung und zu einer Zeit, als noch keine Tendenz zur Konvergenz der Netze und Dienste bestand. Es handelte sich damals nicht um eine Duplizierung von gleichartigen Netzen, sondern um den Aufbau von auf bestimmte Dienste zugeschnittenen Infrastrukturen. Die ursprünglichen Aufbaukosten sind inzwischen grösstenteils abgeschrieben und daher nicht mehr relevant.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Ausbau der bestehenden Netze in Richtung Breitbandversorgung stellt einen logischen Entwicklungsschritt dar, der auch im Ausland beobachtetet werden kann. Die damit verbundenen Investitionen durch die Netzbetreiber lassen sich nicht genau beziffern, da sie von den betroffenen Firmen nicht explizit publiziert werden. Die gesamten jährlichen Investitionen in betriebliche Einrichtungen für Fernmeldedienste beliefen sich in den letzten drei Jahren laut Fernmeldestatistik auf rund 2,1 bis 2,3 Milliarden Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der vom Interpellanten angesprochene wirtschaftliche und soziale Nutzen der Breitbandnetze für die Bevölkerung und Wirtschaft drückt sich in einer vorteilhaften Positionierung der Schweiz in der Entwicklung zu einer Informationsgesellschaft aus. So verfügt die Schweiz z. B. über eine im internationalen Vergleich hohe Zahl an Breitbandanschlüssen, was mindestens teilweise auf den Wettbewerb zwischen den Breitbandnetzen zurückzuführen ist. Dadurch wird der Einsatz neuer Informationstechnologien gefördert, was den Handlungsspielraum moderner Gesellschaften wie auch die Effizienz und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz erhöht. So haben Bürgerinnen und Bürger einen schnelleren und leichteren Zugang zu Informationen und Wissen und profitieren von einem einfacheren Umgang mit Behörden (e-government). Firmen setzen vermehrt den elektronischen Geschäftsverkehr ein (e-business) und können ihre Arbeitsabläufe effizienter gestalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese positiven Wirkungen entfalten sich zudem nicht nur an denjenigen Orten, an denen beide Infrastrukturen tatsächlich vorhanden und im Wettbewerb sind, sondern auch in Regionen, wo beispielsweise nur ADSL-Anschlüsse, jedoch keine Cablecom-Anschlüsse verfügbar sind. So profitieren gerade auch periphere Regionen vom stärkeren Wettbewerb in den Zentren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit der Schaffung des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 hat es sich der Gesetzgeber zum Ziel gesetzt, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft überall vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden sollen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Wettbewerb zwischen verschiedenen Infrastrukturbetreibern dem Erreichen dieser Ziele förderlich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da ein marktbeherrschendes Unternehmen seine bestehenden Produkte typischerweise nicht selbst gefährden möchte, hat es einen Anreiz, ohne nennenswerten Wettbewerbsdruck einen tiefen Innovationsrhythmus zu wählen. In der Regel spornt erst ein entsprechender Druck die Anbieter dazu an, neue Dienste zu lancieren und Innovation zu betreiben. Die Konsumenten profitieren bereits kurzfristig durch eine grössere Wahlmöglichkeit zwischen attraktiven Diensten. Mittelfristig wird zudem als Folge des Wettbewerbsdrucks die Innovationstätigkeit erhöht, was wiederum den Konsumentinnen und Konsumenten zugute kommt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Entbündelung ermöglicht für diejenigen Anbieterinnen von Fernmeldediensten den Zugang zu ihren Kunden, die über kein eigenes Anschlussnetz verfügen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Problematik der Marktbeherrschung im Anschlussnetz immer noch relevant. Dort, wo zwei verschiedene Anschlussnetze (z. B. Swisscom und Kabelfernsehen) vorhanden sind, stellt sich gegebenenfalls die Frage, ob auch der Kabelverbreiter marktbeherrschend ist und damit zur Entbündelung verpflichtet wird. Der Bundesrat tritt weiterhin für die Entbündelungspflicht ein. Durch sie kann der Markteintritt zusätzlicher Anbieter im Anschlussbereich gefördert werden, was zu einem besseren Angebot an vielfältigen, preiswerten und qualitativ hochstehenden Fernmeldediensten führen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Cablecom ist ohne Zweifel der grösste Kabelnetzbetreiber in der Schweiz, aber bei weitem nicht der Einzige. Neben Cablecom waren Ende 2002 bei Swisscable, dem Dachverband der Schweizerischen Kabelnetzbetreiber, weitere 254 Anbieter gemeldet. Weitere 169 Kabelnetzbetreiber sind Nichtmitglieder von Swisscable. Cablecom hat 1 500 000 Kunden, die sie mit eigener Infrastruktur versorgt, und 500 000 Kunden bei Partnernetzen. Mit ihren 1,5 Millionen TV-Kabelkunden erreicht sie einen Marktanteil von 55 Prozent. Sie kann in ihrem Einzugsgebiet als marktbeherrschend für die Verteilung von Radio- und Fernsehprogrammen betrachtet werden. Um negative Auswirkungen der Marktbeherrschung zu verringern, unterliegen die Kabelnetzbetreiber einer Preisregulierung durch die Preisüberwachung (s. Medienmitteilungen der Preisüberwachung vom 25. November 1999 und 6. September 2001).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Grunde wäre auch hier ein gewisser Infrastrukturwettbewerb wünschenswert. Die Absicht der Swisscom, Fernsehprogramme über ihr Breitbandnetz anzubieten, könnte helfen, die möglichen negativen Auswirkungen der regionalen Marktbeherrschung der Kabelnetzbetreiber zu verringern.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die grösste Schweizer Kabelnetzbetreiberin, Cablecom, hat eine neue und gross angelegte Offensive auf dem Festnetzmarkt angekündigt. Ab 1. Juli will die Cablecom ihren Dienst "digital phone" den meisten ihrer Kundinnen und Kunden öffnen, die dann am Abend und am Wochenende gratis telefonieren können. Nicht die ganze Schweiz wird jedoch davon profitieren können. Die Swisscom hat ihrerseits angekündigt, auf ihrem Netz Fernsehprogramme ausstrahlen zu wollen. Dies ist also der Anfang des Wettbewerbes bei den Breitbandnetz-Anschlüssen - nur ist noch nicht ganz klar, wem er zugute kommen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Fernmeldegesetz von 1997 bezweckte u. a., einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten zu ermöglichen, und liess die Möglichkeit des Wettbewerbes zwischen den Netzinfrastrukturen offen. Unter doppeltem Druck vonseiten der Kartellkommission und der Wettbewerbskommission (Weko) hat der Bundesrat ein Wettbewerbssystem zwischen den Netzinfrastrukturen geschaffen, indem er im Dezember 1999 der Swisscom vorschrieb, ihre Beteiligung an Cablecom zu veräussern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So stehen sich in diesem Bereich zwei Hauptakteurinnen mit ungleichen Chancen gegenüber: die Swisscom, die sich einer guten Gesundheit erfreut, und die schuldenbeladene Cablecom!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts der kürzlich angekündigten Entwicklungen auf dem Fernmeldemarkt bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Den Empfehlungen der Kartellkommission und der Weko folgend hat er die Swisscom im Dezember 1999 dazu gezwungen, ihre Cablecom-Beteiligung zu veräussern, und damit eine wenig Anklang findende Konkurrenz zwischen den Netzinfrastrukturen geschaffen. Hält der Bundesrat diese Entscheidung immer noch für angebracht und wirtschaftlich vernünftig? Welche wirtschaftliche und soziale Bilanz zieht er daraus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann er die wirtschaftliche Zusatzbelastung beziffern, welche die Installation und Entwicklung von zwei Breitbandnetzen in unserem kleinen Land verursacht? Welchen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen erhofft er sich daraus für die Bevölkerung und die Wirtschaft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bringt der Handelskrieg zwischen der Swisscom und der Cablecom seiner Meinung nach den Konsumentinnen und Konsumenten Vorteile?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die angekündigten neuen Entwicklungen jede Entscheidung in Sachen Liberalisierung der letzten Meile hinfällig macht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie steht der Bundesrat ausserdem zum faktischen Monopol der Cablecom im Bereich des Kabelfernsehens?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Braucht die Schweiz zwei Breitbandnetze?</value></text></texts><title>Braucht die Schweiz zwei Breitbandnetze?</title></affair>