{"id":20043382,"updated":"2023-07-28T08:10:33Z","additionalIndexing":"48;2846;Flughafen;Konfliktregelung;Legitimität;Raumplanung;Legalität;Zürich (Kanton);Luftverkehr","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4704"},"descriptors":[{"key":"L04K18040101","name":"Flughafen","type":1},{"key":"L04K18040104","name":"Luftverkehr","type":1},{"key":"L04K08020312","name":"Konfliktregelung","type":1},{"key":"L03K010204","name":"Raumplanung","type":1},{"key":"L04K08020502","name":"Legalität","type":1},{"key":"L04K08020503","name":"Legitimität","type":2},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-23T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-01-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1087423200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1151013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.3382","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Bund, Kanton Zürich und Flughafen Zürich AG haben ein Team von Fachleuten beauftragt, ein Mediationsverfahren im Sinne Flughafen Zürich vorzubereiten. Gemäss Bericht des Vorbereitungsteams vom 5. April 2004 gehören zu den möglichen Zielsetzungen u. a.:<\/p><p>- eine Einigung über die künftigen An- und Abflugverfahren;<\/p><p>- eine Einigung über den Inhalt des Objektblattes im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL);<\/p><p>- eine Einigung über das definitive Betriebsreglement.<\/p><p>Im Bericht wird ein Verfahrensmodell \"Mediation und Verknüpfung\" vorgeschlagen. \"Neben\" der Mediation zu den An- und Abflugverfahren usw. soll eine \"Koordination Raumplanung\" eingerichtet werden, die mit dem eigentlichen Mediationsverfahren und den weiteren nicht im Mediationsverfahren behandelten Themen (wie Luftfahrtpolitik) verknüpft ist.<\/p><p>Folgende Fragen spielen beim Konflikt um den Flughafen Zürich eine Rolle:<\/p><p>- Wie soll das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich mit den kantonalen Richtplänen koordiniert werden? Welche Betriebskonzepte sind vorzusehen? Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die EU-Richtlinie 2002\/30 vom 26. März 2002 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen, die die Schweiz übernimmt? Müssen die Richtpläne der betroffenen Kantone geändert werden?<\/p><p>- Müssen Richtpläne betroffener Regionen und Gemeinden oder Nutzungsplanungen von Gemeinden aufgrund einer Änderung der kantonalen Richtpläne geändert werden?<\/p><p>- Wie ist ein neues Betriebskonzept auszugestalten, das den Anforderungen der Raumplanung, des Umweltrechtes, der Luftfahrt und des ausgewogenen Ansatzes gemäss EU-Richtlinie 2002\/30 entspricht?<\/p><p>- Welche Enteignungsfolgen hat der Betrieb des Flughafens Zürich gemäss künftigem Konzept (materielle und formelle Enteignungen)?<\/p><p>Mediationsverfahren zu umweltrechtlichen und raumplanerischen Konflikten haben in der Schweiz u. a. deshalb keine Tradition, weil die demokratische Legitimation von raumplanerischen Entscheiden im Allgemeinen und Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Stufen (Kanton, Planungsregionen, Gemeinden, Stimmbürger) im Besonderen sehr gut ausgebaut sind.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Mit einem professionell geleiteten Mediationsverfahren sollen komplexe Konflikte mit vielen Beteiligten, mehreren thematischen Ebenen und unklaren Entscheidungsbefugnissen gemeinsam gelöst werden. Es wird sinnvollerweise dann eingesetzt, wenn Kommunikation und Information sowie das gegenseitige Vertrauen verbessert werden sollen und Entscheidungsspielräume vorhanden sind. Es wird vor oder im Rahmen von gesetzlichen Verfahren durchgeführt.<\/p><p>Zur Frage des künftigen Betriebes des Flughafens Zürich bestehen sowohl bei den Behörden der betroffenen Kantone und Gemeinden als auch bei der Bevölkerung sehr kontroverse Meinungen. Vor dem Hintergrund dieser komplexen und verfahrenen Situation hatte das UVEK nach Rücksprache mit den betroffenen Kantonen und Unternehmungen im Herbst 2003 beschlossen, ein breitangelegtes Mediationsverfahren durchzuführen. An diesem Mediationsverfahren hätten sich alle interessierten Behörden und privaten Gruppierungen beteiligen können. Ziel war es, einen Konsens zur künftigen Entwicklung des Flughafens zu finden. Weil sich diese Entwicklung nicht nur auf die Aspekte der Raumplanung beschränkt, stand bei der Mediation auch nicht allein die Verbesserung der Partizipation in raumplanerischen Fragen im Vordergrund.<\/p><p>2. Der Versuch, ein solches Mediationsverfahren durchzuführen, ist gescheitert. Nun soll wieder im Rahmen der Sachplanung des Bundes nach Lösungen für den künftigen Betrieb des Flughafens Zürich gesucht werden. Der Bundesrat sieht vor, die Koordinationsgespräche mit den betroffenen Kantonen und den beteiligten Unternehmungen fortzusetzen. Mit diesen Gesprächen wird sichergestellt, dass die Sachplanung des Bundes mit der Richtplanung der Kantone abgestimmt wird.<\/p><p>In einer ersten Phase soll bei der Suche nach einer Lösung aber der kantonalen Planung die Möglichkeit gegeben werden, die Erarbeitung einer Lösung fortzusetzen (Raumentwicklungskonzept für die Flughafenregion und langfristige Infrastrukturentwicklung des Flughafens - Relief). Diese Ergebnisse der laufenden Planung des Kantons Zürich sowie weitere machbare Betriebsregimes und -verfahren sollen anschliessend in den SIL-Prozess einfliessen. Auf der Basis der Ergebnisse der Koordinationsgespräche werden nachher die Grundzüge des Betriebes und der Infrastruktur des Flughafens im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) festgelegt.<\/p><p>Diese Festlegungen beinhalten u. a. die Lärmbelastungskurve, die den raumplanerischen Rahmen für die künftige Entwicklung des Flugbetriebes vorgibt. Die Genehmigung des SIL durch den Bundesrat erfolgt nach dem im Raumplanungsrecht festgesetzten, ordentlichen Verfahren mit vorgängiger öffentlicher Mitwirkung und Anhörung der beteiligten Behörden. Die Abstimmung mit den kantonalen Richtplänen ist Voraussetzung für die Genehmigung des SIL. Bei Differenzen zwischen Sachplan und Richtplänen sind die im Raumplanungsrecht vorgesehenen Bereinigungsverfahren durchzuführen.<\/p><p>In diesen Planungsverfahren kommen ausserdem nur Lösungen infrage, welche die rechtlichen und insbesondere auch die völkerrechtlichen Anforderungen einhalten. Die Einhaltung der in der Interpellation zitierten Richtlinie 2002\/30\/EG bietet diesbezüglich keine besonderen Schwierigkeiten.<\/p><p>3. Zusicherungen irgendwelcher Art an Deutschland, welche raumplanerische Folgen in der Schweiz haben könnten, gibt es nicht. Das gilt auch in Bezug auf einen Minimalabstand zur deutschen Grenze beim gekröpften Nordanflug.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist er der Auffassung, dass ein Mediationsverfahren die Partizipation der Kantone, Regionen, Gemeinden und der Stimmbürger in raumplanerischen Fragen verbessern kann?<\/p><p>2. Wie stellt er sicher, dass die ordentlichen Planungsverfahren (SIL-Koordinationsgespräche, allfällige Revision der kantonalen Richtpläne, Koordination der kantonalen Richtpläne untereinander und mit dem SIL-Objektblatt, Nutzungsplanungen) nicht zum blossen Nachvollzug eines demokratisch nicht legitimierten Mediationsverfahrens werden?<\/p><p>3. Hat er gegenüber Deutschland formelle oder informelle Zusicherungen mit raumplanerischen Folgen für die Schweiz abgegeben (z. B. Minimalabstand zu deutscher Grenze bei gekröpften Nordanflügen)?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Flughafen Zürich. Verhältnis von Raumplanungsverfahren und Mediation"}],"title":"Flughafen Zürich. Verhältnis von Raumplanungsverfahren und Mediation"}