﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043383</id><updated>2023-07-27T21:51:07Z</updated><additionalIndexing>48;Verkehrssicherheit;Flughafen;Deutschland;Baden-Württemberg;internationaler Verkehr;Zürich (Kanton);Fluglinie;Luftverkehr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2612</code><gender>m</gender><id>1113</id><name>Leutenegger Filippo</name><officialDenomination>Leutenegger Filippo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4704</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18040101</key><name>Flughafen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040104</key><name>Luftverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020203</key><name>Verkehrssicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010105</key><name>internationaler Verkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010105</key><name>Deutschland</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010123</key><name>Zürich (Kanton)</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0302040101</key><name>Baden-Württemberg</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040102</key><name>Fluglinie</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-23T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-01-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-06-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2612</code><gender>m</gender><id>1113</id><name>Leutenegger Filippo</name><officialDenomination>Leutenegger Filippo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.3383</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die An- und Abflugverfahren für den Flughafen Zürich sind zum Spielball der Politik geworden. Seit Oktober 2001 werden sie in rascher Folge geändert. Zuerst zwang das UVEK den Flughafen, gleichsam über Nacht zusätzliche Ostanflüge einzuführen, weil der Bundesrat die teilweise Voranwendung des später abgelehnten Staatsvertrages mit Deutschland vereinbart hatte. Anschliessend musste der Flughafen gegen seinen Willen neue Süd- und weitere Ostanflüge zur Umsetzung der einseitig erlassenen Flugsperren über Süddeutschland einführen. Die letzte Änderung (Umsetzung der Verschärfung der 213. DVO) ist Gegenstand des Protokolls zwischen Bundesrat Leuenberger und Bundesminister Dr. Manfred Stolpe vom 26. Juni 2003. Folgendes fällt auf:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die bis zur Voranwendung des Staatsvertrages praktizierten An- und Abflugverfahren waren lärm- und sicherheitsoptimiert. Die süddeutschen Flugsperren führen zu nicht optimalen An- und Abflugverfahren (mehr Lärmbetroffene, Anflug über dichtbesiedeltes Gebiet und Hügelzüge).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das UVEK hat behauptet, eine englische Unternehmung habe die Südanflüge als sicher bezeichnet. Tatsächlich liegt den Gerichten nur ein kurzes E-Mail vor, in dem sich ein Mitarbeiter der Acona über das weitere Vorgehen betreffend Sicherheitsabklärungen äussert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das Bazl hat angeordnet, dass Südanflüge erst dann durchgeführt werden dürfen, wenn im Anflugbereich die Dachziegel in einem definierten Korridor geklammert sind. Als sich zeigte, dass die Dachziegelklammerungen nicht bis zur erzwungenen Aufnahme der Südanflüge beendet werden können, waren angeblich diese Vorkehren plötzlich nicht mehr erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die Erwartung des Bundesgerichtes, dass sich die Luftfahrtbehörden "möglichst rasch" mit dieser Frage befassen mögen (Urteil vom 31. März 2004), wurde bis jetzt nicht erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das Bazl ist der Auffassung, dass zur Gewährleistung sicherer Südanflüge ab Ende April 2004 bestimmte Punkte (Loorenchopf-Turm in Zürich usw.) mit Hindernisbefeuerungen ausgerüstet werden müssen. Die Südanflüge finden statt, ohne dass diese Hindernisbefeuerungen vollständig eingerichtet wären. Gemäss Reko UVEK (Zwischenentscheid vom 8. April 2004) sei dies erst ab Herbst 2004 notwendig, da die Anflüge jetzt bei Tag stattfinden. Tatsächlich finden heute Südanflüge auch bei Nacht statt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Nach Erlass der deutschen Beschränkungen für die Benützung des süddeutschen Luftraums bei Anflügen auf Zürich im April 2003 hat die Schweiz auf verschiedenen Ebenen ihre Ablehnung gegenüber den deutschen Massnahmen kundgetan. Bei der Europäischen Kommission wurde Beschwerde geführt, zudem wurden sofort Gespräche aufgenommen, um die verheerenden Auswirkungen, welche die einseitigen Massnahmen in ihrer ursprünglichen Form gehabt hätten, abzuwenden. Mit der Ministererklärung vom 26. Juni 2003 zwischen Verkehrsminister Stolpe und Bundesrat Leuenberger gelang dies.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Rahmen der Gespräche, die nach Erlass der deutschen Beschränkungen geführt wurden, bestand die Schweiz darauf, dass Deutschland sich nach dem Zeitplan richten musste, den die Schweiz aufgestellt hatte. Für das Einlenken Deutschlands war es zwar erforderlich, dass die Schweiz nachweisen konnte, die erforderlichen Arbeiten und Sicherheitsüberprüfungen so rasch als möglich zu vollziehen, jedoch konnten die notwendigen Fristen sichergestellt werden. Deshalb wurden auch keine Konzessionen zulasten der Sicherheit eingegangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Acona ist ein auf Risiko-Management-Systeme spezialisiertes Unternehmen und hat jahrelange Erfahrung, insbesondere auch in allen Gebieten des Verkehrs (Strasse, Eisenbahn, Luftfahrt). Die Überprüfung des zu den Südanflügen durchgeführten sogenannten Safety Case durch die Acona ist in einem umfassenden Bericht dokumentiert, der sich mit der Methodik des Safety Case sowie der Plausibilität der Resultate befasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Das Bazl verzichtet auf keine Sicherheitsmassnahmen im Zusammenhang mit neuen Anflugverfahren. Wie in der Antwort auf Frage 2 dargelegt, hat die Schweiz sich im Rahmen der Protokollerklärung vom 26. Juni 2003 Fristen ausbedungen, die auch die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen zulassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Können Sicherheitsmassnahmen trotz aller Anstrengungen nicht zeitgerecht vorgekehrt werden, so hat Deutschland bisher Flexibilität gezeigt. Jüngstes Beispiel war die Verlegung der Warteräume, die sich wegen der erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen um etliche Monate verzögert. Dies akzeptiert Deutschland.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Dachziegelklammerungen wurden von Unique vorgeschlagen. Das Bazl hat Unique auf ihren Antrag hin ermächtigt, diese in den Anflugsektoren 28 und 34 vorzunehmen, weil es um Massnahmen zur Reduktion eines an sich geringen Restrisikos geht. Die zusätzlichen Ost- wie die neuen Südanflüge hätten aus der Sicht des Bazl aber auch ohne jegliche Dachziegelklammerungen bewilligt werden können. Fehlende Dachziegelklammerungen sind demnach kein fehlendes Sicherheitselement für die Südanflüge.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Befeuerung einiger exponierter Hindernisse wurde in der Bazl-internen Prüfung des Anflugverfahrens empfohlen. Vier von sieben bezeichneten Hindernissen wurden zeitgerecht befeuert. Bei den drei verbleibenden Hindernissen wehrte sich die Stadt Zürich als Eigentümerin gegen diese Massnahme, da sie damit die Einstellung der Südanflüge bewirken wollte. Eine nochmalige Beurteilung der Lage ergab, dass die fehlenden Hindernisbefeuerungen für die Anflüge zwar kein Sicherheitsrisiko darstellen; als Elemente eines ergänzenden Sicherheitsnetzes wurden die Hindernisse Ende September 2004 dennoch befeuert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat der Bundesrat bei der deutschen Bundesregierung eine Demarche eingereicht, die den Erlass respektive die Verschärfung der Flugsperren über Süddeutschland und deren Folgen für die Schweiz (Zwang zu nicht optimalen Flugverfahren über dichtbesiedeltes Gebiet, fehlende Zeit zur Realisierung aller Sicherheitsmassnahmen) zum Gegenstand hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat Bundesrat Leuenberger vor dem Gespräch mit Bundesminister Dr. Manfred Stolpe vom 26. Juni 2003 untersuchen lassen, ob sämtliche notwendigen Sicherheitsmassnahmen für die neuen Südanflüge gemäss dem im Gesprächsprotokoll vereinbarten Zeitplan für die Verschärfung der Flugsperren umgesetzt werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Trifft es zu, dass keine schriftliche Dokumentation der Acona zur Frage der Sicherheit der Südanflüge vorliegt respektive diese den Gerichten vorenthalten wurde? Ist die Acona eine auf Flugsicherheit spezialisierte Unternehmung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Weshalb verzichtet das Bazl auf die Realisierung von Sicherheitsmassnahmen (Dachziegelklammerungen, Hindernisbefeuerungen), sobald solche Massnahmen nicht gemäss dem von Deutschland diktierten/im Gesprächsprotokoll vom 26. Juni 2003 festgehaltenen Zeitplan umgesetzt werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Weshalb finden nachts Südanflüge nach LOC/DME-Verfahren statt, obwohl die notwendigen Hindernisbefeuerungen noch nicht installiert sind? Wird damit gegen eine Empfehlung des Büros für Flugunfalluntersuchung verstossen (Zwischenentscheid Reko UVEK vom 8. April 2004)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Flughafen Zürich. Umsetzung deutscher Forderungen zulasten der Sicherheit?</value></text></texts><title>Flughafen Zürich. Umsetzung deutscher Forderungen zulasten der Sicherheit?</title></affair>