﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043385</id><updated>2025-11-14T08:44:18Z</updated><additionalIndexing>55;52;Pflanzenschutzrecht;Pflanzenschutzverfahren;Tierbestand;Bienenzucht;Verunreinigung durch die Landwirtschaft;Insektizid;Schutz der Tierwelt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2481</code><gender>m</gender><id>457</id><name>Cuche Fernand</name><officialDenomination>Cuche</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4704</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K140108020302</key><name>Insektizid</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020317</key><name>Verunreinigung durch die Landwirtschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401030209</key><name>Pflanzenschutzrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401010201</key><name>Bienenzucht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401020309</key><name>Pflanzenschutzverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010408</key><name>Schutz der Tierwelt</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06030408</key><name>Tierbestand</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-09-22T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-09-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-09-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2610</code><gender>m</gender><id>1154</id><name>Kohler Pierre</name><officialDenomination>Kohler Pierre</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2479</code><gender>m</gender><id>455</id><name>Chevrier Maurice</name><officialDenomination>Chevrier</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2288</code><gender>m</gender><id>76</id><name>Fasel Hugo</name><officialDenomination>Fasel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2300</code><gender>f</gender><id>113</id><name>Hollenstein Pia</name><officialDenomination>Hollenstein</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2540</code><gender>m</gender><id>518</id><name>Vaudroz René</name><officialDenomination>Vaudroz René</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2615</code><gender>m</gender><id>1112</id><name>Müller Geri</name><officialDenomination>Müller Geri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2517</code><gender>f</gender><id>495</id><name>Menétrey-Savary Anne-Catherine</name><officialDenomination>Menétrey-Savary</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2632</code><gender>m</gender><id>1120</id><name>Sommaruga Carlo</name><officialDenomination>Sommaruga Carlo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2603</code><gender>f</gender><id>1146</id><name>Huguenin Marianne</name><officialDenomination>Huguenin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2579</code><gender>m</gender><id>1065</id><name>Leuenberger Ueli</name><officialDenomination>Leuenberger-Genève</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2448</code><gender>f</gender><id>395</id><name>Fässler-Osterwalder Hildegard</name><officialDenomination>Fässler Hildegard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2629</code><gender>f</gender><id>1148</id><name>Savary Géraldine</name><officialDenomination>Savary</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2491</code><gender>f</gender><id>524</id><name>Garbani Valérie</name><officialDenomination>Garbani Valérie</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2613</code><gender>m</gender><id>1150</id><name>Levrat Christian</name><officialDenomination>Levrat</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2354</code><gender>f</gender><id>273</id><name>Gadient Brigitta M.</name><officialDenomination>Gadient</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2481</code><gender>m</gender><id>457</id><name>Cuche Fernand</name><officialDenomination>Cuche</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.3385</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Bienenvölker in der Vendée im Westen Frankreichs sind in den letzten Jahren massiv dezimiert worden. Imker- und Umweltschutzkreise sehen die Hauptursache dafür bei den beiden Insektiziden Regent TS (Wirkstoff Fipronil) und Gaucho (Wirkstoff Imidacloprid).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das französische Landwirtschaftsministerium hat in der Folge Massnahmen in die Wege geleitet und den Verkauf eines dieser Produkte gestoppt. Das andere hat der Hersteller vom Markt genommen. Das Ministerium hat sich bei seinem Verkaufsverbot insbesondere auf das Vorsorgeprinzip gestützt, das in der Rio-Deklaration von 1992 verankert ist. Danach ist es erlaubt, die notwendigen und angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um eventuellen Risiken begegnen zu können, auch wenn keine wissenschaftlichen Beweise für die Existenz dieser Risiken vorliegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Sterben oder die überdurchschnittliche Schwächung von Bienenvölkern konnte auch in der Schweiz und in anderen europäischen Ländern und in Kanada beobachtet werden, insbesondere im Zeitraum von Herbst 2002 bis Frühling 2003.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Pflanzenschutzmittelproduzenten haben leichtes Spiel, wenn sie auf eine Reihe von Faktoren verweisen, die alleine oder im Zusammenspiel die Bienenvölker gefährden können: Parasiten, pathogene Mikroorganismen, andere giftige Stoffe, schlechte Wetterbedingungen, sehr resistente Stämme der Milbe Varroa, virale Infekte, schlechte oder ungenügende Ernährung. Dieser letzte Punkt stellt gar die Fähigkeiten der Imker infrage!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In dieser Angelegenheit sind es aber weniger die Produzenten, die den unwiderlegbaren Beweis erbringen, dass ihre Produkte für Bienen unschädlich sind. Es sind vielmehr die Forschungsstellen der Regierung, die die Produkte nach der Zulassung auf ihre Schädlichkeit prüfen. Bis die Resultate vorliegen, werden die Produkte in den meisten Fällen weiter verwendet. Wir können also mit Recht von einer Umkehr der Beweislast sprechen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Landwirtschaft gibt es oft eine ganze Palette von Produkten oder Wirkstoffen, die gegen eine bestimmte Krankheit oder so genannte Schädlinge eingesetzt werden können. Gewisse Moleküle haben bis heute bedeutende Umweltprobleme geschaffen und werden es bestimmt weiter tun. Alte Produkte können bisweilen durch andere, weniger umweltschädliche ersetzt werden. Im vorliegenden Fall sollte so schnell wie möglich eine Lösung gefunden werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Pflanzenschutzmittel dürfen in der Schweiz im Grundsatz nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind (Art. 2 Abs. 1 der Pflanzenschutzmittel-Verordnung). Mit der Zulassungspflicht wird sichergestellt, dass einerseits ein Pflanzenschutzmittel nur in Verkehr gebracht werden kann, wenn dieses zum vorgesehenen Gebrauch geeignet ist und andererseits sein vorschriftgemässer Gebrauch keine unannehmbaren nachteiligen Nebenwirkungen hat und weder die Umwelt - einschliesslich Tiere - noch mittelbar den Menschen gefährden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Anforderungen an ein Gesuchsdossier im Hinblick auf das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels in der Schweiz sind in den letzten Jahren gestiegen, insbesondere im Bereich der Sicherheit. Bei der Prüfung und Beurteilung eines Gesuches stützt sich die Zulassungsbehörde auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse ab und berücksichtigt dabei international geltende Richtlinien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Erteilung einer Bewilligung stützt sich auf diese sorgfältigen wissenschaftlichen Prüfungen und Beurteilungen ab. Detaillierte Studien zur Bienentoxizität sind ein fester Bestandteil der Zulassungsanforderungen von Pflanzenschutzmitteln. Falls Bienen durch eine Anwendung gefährdet sind, wird keine Zulassung erteilt. Die Bewilligungspflicht, d. h. die Prüfung und Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln und darin enthaltener Wirkstoffe vor deren Inverkehrbringen, ist eine der wichtigsten vorsorglichen Massnahmen im Hinblick auf den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz ist die Zulassung des Wirkstoffes Fipronil im Saatgutbeizmittel Regent TS auf die Kulturen Mais und Getreide beschränkt. Für Sonnenblumen, die Kultur, die in Frankreich im Zentrum der Diskussion steht, ist dieser Wirkstoff nicht zugelassen. Er kommt in der Schweiz bei Getreide bei nur 5 bis 10 Prozent des Saatgutes zum Einsatz, bei Mais überhaupt nicht. Zudem ist bekannt, dass Getreidekulturen keine Bienenweide sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Wirkstoff Imidacloprid ist in der Schweiz als Saatgutbeizmittel bei Mais, Futter- und Zuckerrüben und bei Raps zugelassen. Für Sonnenblumen ist er nicht bewilligt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Tatsachen, dass:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bienensterben in Gegenden beobachtet wurden, wo keine der möglicherweise behandelten Kulturen überhaupt angebaut wurde, beispielsweise in Höhenlagen,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bienensterben in Feldern mit Sonnenblumen beobachtet wurden, die weder mit Fipronil noch mit Imidacloprid behandelt waren,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bienensterben insgesamt häufiger zu beobachten sind, als der limitierte Einsatz der beiden Wirkstoffe erwarten lässt,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;sind starke Hinweise darauf, dass die genannten Wirkstoffe keine wesentliche Rolle beim beobachteten Bienensterben spielen können. Bisher wurden denn auch keine Bienenverluste bekannt, die nachweislich auf den Einsatz dieser Wirkstoffe zurückzuführen wären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Neben diesen mehr epidemiologischen Beobachtungen stützt sich die Zulassungsbehörde bei ihrer Beurteilung der beiden Wirkstoffe vor allem auch auf die umfangreichen Angaben in den zugehörigen Gesuchsdossiers ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der EU wird Fipronil im Rahmen des laufenden Überprüfungsprogramms von Wirkstoffen reevaluiert. Die Prüfung und Neubeurteilung in der Schweiz wird auf derselben Datenbasis durchgeführt, wie sie auch der EU zur Verfügung steht. Selbstverständlich werden nebst weiteren relevanten Prüfbereichen auch Aspekte der Bienengefährdung überprüft. Alle bisher vorliegenden Daten, seien sie schon früher oder aber im Rahmen der Überprüfung eingereicht worden, lassen keinen kausalen Zusammenhang zwischen Bienenverlusten und dem bewilligten Einsatz von Fipronil erkennen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei Imidacloprid hat die schweizerische Zulassungsbehörde in den vergangenen Jahren mit Blick auf die jeweils aktuell verfügbaren Daten in regelmässiger Abfolge Lagebeurteilungen vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf eine eventuelle Bienengefährdung. Die bisherigen Schlussfolgerungen aus diesen Abklärungen ergaben auch hier, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen den beobachteten Bienenverlusten und dem Einsatz von Imidacloprid als Pflanzenschutzmittel hergestellt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den zuständigen Fachbehörden in Frankreich - und anderen EU-Ländern - besteht seit mehreren Jahren ein direkter Kontakt, der es der Zulassungsbehörde in der Schweiz erlaubt, von den dortigen Entwicklungen und Resultaten Kenntnis zu erlangen und diese in ihre eigenen Massnahmen zu integrieren. Ebenso werden direkte Kontakte zu Imkerverbänden im In- und Ausland genutzt, um im engen Kontakt mit der Praxis allen denkbaren Ursachen für das Bienensterben - nicht allein die genannten Wirkstoffe - auf den Grund zu gehen und diese zu bekämpfen oder wenn möglich zu eliminieren. Als Bienenschädling ist beispielsweise die Varroa-Milbe bekannt, die durch direkten Befall oder als Überträgerin von Krankheiten zu Verlusten unter den Bienenvölkern führt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Vorsorgeprinzip&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind sowohl Artikel 148a des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) als auch Artikel 1 Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) relevant. Absatz 1 von Artikel 148a legt als Voraussetzung, dass Vorsorgemassnahmen ergriffen werden können, fest, dass:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. es plausibel erscheint, dass ein Produktionsmittel (also z. B. ein Pflanzenschutzmittel) unannehmbare Nebenwirkungen für die Gesundheit der Menschen, der Tiere, der Pflanzen oder der Umwelt haben kann; und&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. die Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieser Nebenwirkungen als erheblich bewertet wird oder die entsprechenden Folgen weitreichend sein können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei Vorliegen einer solchen Situation kann die Zulassungsbehörde, gestützt auf Artikel 2a Buchstabe b der Pflanzenschutzmittel-Verordnung eine Bewilligung entziehen oder nachträglich befristen, mit Auflagen versehen oder an Bedingungen knüpfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Voraussetzungen für den Rückzug der Bewilligung sind für die schweizerische Zulassungsbehörde zum heutigen Zeitpunkt nicht erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Beurteilung beruht auf folgenden Fakten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Alle bisher durchgeführten wissenschaftlichen Studien zeigen, dass die vorschriftgemässe Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Fipronil und Imidacloprid Mensch, Tier und Umwelt nicht gefährden. Das gilt im Speziellen auch für die Bienen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Im Rahmen der Prüfung von Imidacloprid für die in der Schweiz zugelassenen Indikationen und im Expertengespräch mit den Kollegialbehörden in der EU zeigte sich, dass bei korrekter Anwendung weder bei Bienen noch insbesondere bei noch empfindlicheren Insekten (z. B. Blattläuse) unannehmbare Effekte zu gewärtigen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der beschränkte und gezielte Einsatz der beiden Wirkstoffe als Saatbeizmittel kann, wie oben ausgeführt, die beobachteten Schäden an Bienenvölkern nicht erklären. Gerade für jene Kultur, die in Frankreich im Zentrum der Diskussion steht, nämlich für Sonnenblumen, sind in der Schweiz weder Fipronil noch Imidacloprid zugelassen. Sie kommen daher gar nicht zur Anwendung, kommen also als Ursache für die beobachteten Schäden bei Sonnenblumen nicht in Betracht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Aus dem Praxiseinsatz liegen keine plausiblen Belege vor, dass Bienenverluste in der Schweiz auf einen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Alternativprodukte&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein alternatives Produkt zu den Pflanzenschutzmitteln, die Fipronil oder Imidacloprid enthalten, besteht nur für eine Indikation, nämlich gegen Drahtwürmer im Getreide. Dieses Produkt, "Cruiser", enthält als Wirkstoff Thiamethoxam und ist vorerst bis Ende 2004 provisorisch bewilligt. Weitere Pflanzenschutzmittel, die als Alternative infrage kommen könnten, befinden sich zurzeit in Prüfung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Umkehr der Beweislast&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die derzeit geltende Rechtsetzung bei Pflanzenschutzmitteln ist so angelegt, dass die Gesuch stellende Firma für ein Produkt den Nachweis erbringen muss, dass dieses für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist, bei vorschriftsgemässem Gebrauch keine unannehmbaren nachteiligen Nebenwirkungen auf Nutzpflanzen zur Folge hat und weder Mensch und Tier noch die Umwelt gefährden kann. Die Beweislast liegt somit schon heute vollumfänglich bei der Gesuch stellenden Firma (Pflanzenschutzmittel-Verordnung, 2. Kapitel, 1. Abschnitt, Zulassung aufgrund eines Bewilligungsverfahrens).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bleibt die Beweislast bei der Bewilligungsinhaberin. Artikel 11 der Pflanzenschutzmittel-Verordnung verpflichtet die Bewilligungsinhaberin, neue Erkenntnisse bezüglich Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt unaufgefordert zu melden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Untersuchungen, die über das einzureichende Zulassungsdossier hinausgehen - z. B. die Abklärungen im Kontext der laufenden multifaktoriellen Studie in Frankreich, über die sich die schweizerischen Behörden auf dem Laufenden halten - sind in erster Linie darauf angelegt, zusätzliche Erkenntnisse über komplexere Zusammenhänge zu gewinnen. Konkret geht es bei dieser Studie beispielsweise darum, die relative Bedeutung der verschiedenen denkbaren Ursachen, nicht allein der Pflanzenschutzmittel, für die beobachteten Bienenverluste abzuschätzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die schweizerische Zulassungsbehörde verfolgt weiterhin die Entwicklungen und laufenden Untersuchungen und wird wo nötig weitere Studien einfordern oder selbst solche veranlassen. Sie erachtet das beobachtete Bienensterben als ein ernstes Problem, nach dessen Ursache auf breiter Front gesucht werden muss, damit es letztlich wirkungsvoll bekämpft werden kann.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Wirkstoffe Fipronil (z. B. in Regent TS) und Imidacloprid (z. B. in Gaucho) sind sehr umstrittene Insektizide. Sie werden in der Schweiz beispielsweise beim Anbau von Mais, Raps, Getreide, Futterrüben und Zuckerrüben verwendet. Unter anderem die Imkerinnen und Imker vermuten, dass diese zwei Produkte für grosse Verluste bei den Bienenvölkern verantwortlich sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Kann man sich für ein Verbot dieser Produkte in der Schweiz auf das Vorsorgeprinzip, das in der Rio-Deklaration verankert ist, berufen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Gibt es andere Pflanzenschutzmittel, die Regent TS und Gaucho in der schweizerischen Landwirtschaft ersetzen könnten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wird mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nicht die Beweislast umgekehrt, zumal dann multifaktorielle Analysen durchgeführt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Umstrittene Insektizide</value></text></texts><title>Umstrittene Insektizide</title></affair>