{"id":20043402,"updated":"2023-07-28T12:33:44Z","additionalIndexing":"48;Deutschland;Rechtsschutz;Konfliktregelung;Baden-Württemberg;Luftrecht;Schiedsgerichtsbarkeit;Zürich (Kanton);Luftverkehr","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2299,"gender":"m","id":108,"name":"Hegetschweiler Rolf","officialDenomination":"Hegetschweiler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4704"},"descriptors":[{"key":"L04K18040104","name":"Luftverkehr","type":1},{"key":"L04K18020403","name":"Luftrecht","type":1},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":1},{"key":"L04K08020312","name":"Konfliktregelung","type":1},{"key":"L04K05050111","name":"Schiedsgerichtsbarkeit","type":1},{"key":"L04K03010105","name":"Deutschland","type":2},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2},{"key":"L05K0302040101","name":"Baden-Württemberg","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-23T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2005-01-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1087509600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1151013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2277,"gender":"m","id":34,"name":"Bührer Gerold","officialDenomination":"Bührer Gerold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2547,"gender":"m","id":526,"name":"Zuppiger Bruno","officialDenomination":"Zuppiger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2605,"gender":"m","id":1126,"name":"Hutter Markus","officialDenomination":"Hutter Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2504,"gender":"m","id":480,"name":"Keller Robert","officialDenomination":"Keller Robert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2424,"gender":"m","id":361,"name":"Theiler Georges","officialDenomination":"Theiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2617,"gender":"m","id":1137,"name":"Müller Walter","officialDenomination":"Müller Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. Alexander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2430,"gender":"m","id":366,"name":"Weigelt Peter","officialDenomination":"Weigelt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2619,"gender":"m","id":1153,"name":"Noser Ruedi","officialDenomination":"Noser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2616,"gender":"m","id":1141,"name":"Müller Philipp","officialDenomination":"Müller Philipp"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2431,"gender":"f","id":368,"name":"Zapfl Rosmarie","officialDenomination":"Zapfl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2299,"gender":"m","id":108,"name":"Hegetschweiler Rolf","officialDenomination":"Hegetschweiler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.3402","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Schweiz hat bei der Europäischen Kommission gestützt auf die EG-VO 2408\/92 erfolglos Beschwerde gegen die deutschen Flugbeschränkungen erhoben. In der Folge ist die Schweiz an den Europäischen Gerichtshof gelangt. Der Bundesrat hat öffentlich und in der zuständigen Kommission dargelegt, dieser Weg sei gegenüber allen anderen internationalen Verfahrensmöglichkeiten vorzuziehen. Namentlich hat es der Bundesrat abgelehnt, vor Abschluss des europäischen Verfahrens an die Icao zu gelangen.<\/p><p>Sollten indes mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die wesentlichen international-rechtlichen Probleme in Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich-Kloten nicht gelöst werden können, so drängt es sich auch angesichts der präjudiziellen Bedeutung der Auseinandersetzung für andere Staaten und Regionen mit grenznahen Flughäfen auf, an die Icao zu gelangen. Im Rahmen der Icao bestehen Verfahren, mit denen die Schweiz ihre Interessen vertreten und durchsetzen kann. Der Umstand, dass es sich auch um politisch geprägte Verfahren handelt, kann hierbei Kompromisslösungen im Interesse der Schweiz erleichtern, welche in einem rein rechtlichen Verfahren nicht möglich sind.<\/p><p>Der grundsätzliche Wille der Schweiz, notfalls die Streitschlichtungsmechanismen der Icao anzurufen, sollte hierbei schon jetzt hinreichend kommuniziert werden. Es darf zur Sicherstellung der Interessen und der Glaubwürdigkeit der Schweiz nicht der Eindruck vermittelt werden, die Schweiz gebe ihre Position auf. Daraus könnten sich nachteilige Auswirkungen auch auf das Mediationsverfahren ergeben.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hatte in seiner Antwort auf die Interpellation Bürgi 03.3350, mit welcher die Frage gestellt worden war, wann der Bundesrat an den Rat der Icao gelangen würde, Folgendes ausgeführt:<\/p><p>\"Bereits mit Beschluss vom 25. März 2003 hatte der Bundesrat eine Anfechtung einseitiger deutscher Massnahmen vor dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation Icao als nicht opportun beurteilt, dies in Anbetracht des Umstandes, dass es sich bei der Icao um ein politisches Organ handelt, von welchem keine rasche Entscheidung zu erwarten wäre. Im Gegenteil ist eher damit zu rechnen, dass die Icao die Angelegenheit einer verhandlungsweisen Lösung der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland überlassen würde.<\/p><p>Hinsichtlich der Rechtslage bestehen grosse Fragezeichen.<\/p><p>Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in seinem Entscheid vom 26. Januar 2003 die im Übereinkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt (SR 0.748.0) bzw. in der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Transit internationaler Luftverkehrslinien (SR 0.748.111.2) verbrieften Transitrechte als nicht tangiert betrachtet. Die bisher bekannten Rechtsmeinungen zum Thema gehen auseinander. International anerkannte Experten bezweifeln aber, dass sich aus dem internationalen Luftrecht eine Lösung für die vorliegende Situation ergibt.<\/p><p>So lange noch andere Rechtsverfahren hängig sind, wäre die Anrufung der Icao schon deshalb nicht ratsam, weil die angerufenen Instanzen die angehobenen Verfahren unter Umständen sistieren könnten, bis ein Entscheid der Icao vorliegt. Die Anordnung vorsorglicher Massnahmen für die Dauer des Verfahrens ist im Streitbeilegungsverfahren der Icao nicht vorgesehen.<\/p><p>Ob allenfalls nach einem für die Schweiz ungünstigen Ausgang der hängigen Verfahren das Streitbeilegungsverfahren der Icao von Nutzen sein könnte, kann heute noch nicht entschieden werden.\"<\/p><p>An dieser Position hat sich im Grundsatz noch nichts geändert. Das Streitbeilegungsverfahren vor der Icao bleibt eine Option. Eine vertiefte Analyse der Situation wird erst möglich sein, wenn der Ausgang der pendenten Rechtsverfahren bekannt ist, und auch die übrigen Entwicklungen mit Deutschland müssen in diesen Entscheid zum gegebenen Zeitpunkt einbezogen werden. Nachdem die Mediation gescheitert ist, an welcher teilzunehmen die deutsche Seite dank konsequenter Bemühungen auf allen Ebenen überzeugt werden konnte, sind nun neue Ebenen der Verständigung zu suchen. In diesem Zeitpunkt eine weitere Auseinandersetzung vor dem Rat der Icao - und damit gewissermassen vor der Weltöffentlichkeit - zu initiieren ist dem Dialog mit Deutschland nicht förderlich.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Fall der Ablehnung der beim Europäischen Gerichtshof eingereichten Rechtsmittel der Schweiz gegen den Entscheid der Europäischen Kommission betreffend die einseitigen deutschen Massnahmen gegen den Flugverkehr im süddeutschen Raum an den Icao-Rat zu gelangen und die gemäss der Chicago- bzw. Transit-Konvention bestehenden Streitschlichtungsverfahren einzuleiten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Luftverkehr. Rechtsmittel gegen deutsche Massnahmen"}],"title":"Luftverkehr. Rechtsmittel gegen deutsche Massnahmen"}