{"id":20043403,"updated":"2023-07-28T07:27:14Z","additionalIndexing":"2841;Klonen;UNO (speziell);Verfassungsartikel;Konvention UNO","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4704"},"descriptors":[{"key":"L07K07060105010404","name":"Klonen","type":1},{"key":"L06K100202020501","name":"Konvention UNO","type":1},{"key":"L03K150402","name":"UNO (speziell)","type":1},{"key":"L05K0503010203","name":"Verfassungsartikel","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-10-08T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-23T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-09-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1087509600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1151013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2449,"gender":"m","id":396,"name":"Waber Christian","officialDenomination":"Waber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2636,"gender":"m","id":1128,"name":"Wäfler Markus","officialDenomination":"Wäfler Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2537,"gender":"m","id":515,"name":"Studer Heiner","officialDenomination":"Studer Heiner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2586,"gender":"m","id":1105,"name":"Bignasca Attilio","officialDenomination":"Bignasca Attilio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"04.3403","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In den Vereinten Nationen wird seit dem Jahr 2000 über ein internationales Übereinkommen gegen das reproduktive Klonen von Menschen verhandelt. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an diesen Anstrengungen.<\/p><p>Dabei zeigte sich von Anfang an, dass die internationale Gemeinschaft ein Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen einstimmig befürwortet. Allerdings sind viele Staaten der Auffassung, ein Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen genüge nicht, und fordern ein Verbot jeglicher Form des menschlichen Klonens, einschliesslich des in gewissen Ländern bereits gestatteten Klonens zu medizinischen und therapeutischen Zwecken.<\/p><p>Die Problematik des menschlichen Klonens betrifft die gesamte Menschheit. Eine internationale Regelung für diesen Bereich hat nur Sinn, wenn sie universell ist und von der ganzen internationalen Gemeinschaft eingehalten wird. Ein umfassendes Verbot des menschlichen Klonens scheint auf internationaler Ebene gegenwärtig jedoch keine grosse Akzeptanz zu finden.<\/p><p>Das reproduktive Klonen von Menschen verstösst nach Ansicht des Bundesrates in schwerwiegender Weise gegen die menschliche Würde. Unsere Gesetzgebung verbietet das Klonen und sieht bei Verstössen harte Strafen vor. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Klonen möglichst rasch durch ein internationales Übereinkommen verboten werden sollte und dass dieses universell gültig sein muss, damit es auch wirksam ist.<\/p><p>Aus diesem Grund hat sich die Schweizer Delegation in der Uno-Generalversammlung für ein zweistufiges Vorgehen eingesetzt: Zuerst sollte - gestützt auf den bestehenden internationalen Konsens - unverzüglich ein universelles Übereinkommen gegen das reproduktive Klonen von Menschen abgeschlossen werden. Während der zweiten, komplexeren Phase sollten die Länder dazu aufgefordert werden, das medizinische und therapeutische Klonen von Menschen entweder zu verbieten oder streng zu reglementieren, aber auf jeden Fall einer Kontrolle zu unterstellen.<\/p><p>Mit diesem pragmatischen Ansatz hätte man dort, wo dringender Handlungsbedarf besteht, rasch Fortschritte erzielen, d. h., ein umfassendes Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen durchsetzen können.<\/p><p>Der schweizerische Ansatz wurde von zahlreichen Staaten begrüsst. Andere Länder, die keine Unterscheidung zwischen dem reproduktiven Klonen und dem therapeutischen oder medizinischen Klonen machen wollen und ein Totalverbot jeglicher Form des Klonens vorziehen, sprachen sich jedoch dagegen aus.<\/p><p>Der Bundesrat musste deshalb enttäuscht feststellen, dass Länder, die jegliche Form des menschlichen Klonens verbieten wollen, den Abschluss eines dringend notwendigen universellen Übereinkommens gegen das reproduktive Klonen von Menschen blockieren.<\/p><p>Nachdem an der 58. Tagung der Uno-Generalversammlung kein Kompromiss über das weitere Vorgehen erzielt wurde, sprach sich die Schweiz für die Wiederaufnahme der Diskussion an der 59. Tagung der Generalversammlung im Herbst 2004 aus. Der Bundesrat möchte, dass sich die Schweiz weiterhin für einen globalen Konsens über ein unverzügliches Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen einsetzt, das einen schweren Verstoss gegen die menschliche Würde darstellt.<\/p><p>Ein Totalverbot des menschlichen Klonens scheint zurzeit nicht realistisch und würde von der Mehrheit der Uno-Mitglieder auch nicht eingehalten. Das völlige Fehlen einer internationalen Regelung im Bereich des Klonens wäre aber nicht im Sinne der Interpellanten, weil insbesondere aufgrund des Fehlens eines universell akzeptierten, klaren Verbotes des reproduktiven Klonens allen möglichen Missbräuchen Tür und Tor geöffnet würden.<\/p><p>Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass das entsprechende Engagement der Schweiz in der Generalversammlung der Uno mit Artikel 119 der Bundesverfassung und der entsprechenden schweizerischen Gesetzgebung vollumfänglich vereinbar ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Anlässlich des 23. Treffens des 6th Commitee der Uno-Konvention über das Klonen des Menschen am 6. November 2003 hat sich die Schweizer Delegation verfassungswidrig verhalten, indem sie für einen zweijährigen Aufschub einer Konvention gegen das Klonen gestimmt hat.<\/p><p>Der Sprecher der Schweizer Delegation, Jürg Lauber, hat sich in seinem Plädoyer vom 23. Oktober dahingehend geäussert, dass die Schweizer Verfassung das reproduktive Klonen verbiete. Er hat dabei jedoch verschwiegen, dass in der Schweizer Verfassung ein totales Klonverbot verankert ist, d. h., dass sowohl reproduktives wie auch therapeutisches Klonen untersagt ist.<\/p><p>In der Tat stipuliert Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe a der Bundesverfassung: \"Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen sind unzulässig.\"<\/p><p>1. Hat unser Vertreter in Unkenntnis dieses Artikels oder bewusst verfassungswidrig argumentiert? Sollte letzteres der Fall sein, möchte ich wissen, aus welchem Grund er sich solche Freiheiten herausgenommen hat.<\/p><p>2. Ich fordere die Regierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass sich die Schweizer Vertretung im nächsten Herbst für eine Uno-Resolution ausspricht, die die Werte unserer Verfassung wiedergibt, welche eindeutig ein totales Klonverbot vorsieht. (Beginn der Uno-Generalversammlung am 14. September 2004; 154. Traktandum: \"Cloning of human beings\".)<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verhalten der Schweizer Uno-Delegation. Verfassungskonformität"}],"title":"Verhalten der Schweizer Uno-Delegation. Verfassungskonformität"}