{"id":20043420,"updated":"2023-07-27T20:07:03Z","additionalIndexing":"48;Auto;Südosteuropa;Führerschein;Strassenverkehrsordnung;strafbare Handlung;Opfer;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"EVP\/EDU Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4704"},"descriptors":[{"key":"L05K1802020301","name":"Sicherheit im Strassenverkehr","type":1},{"key":"L05K1802020302","name":"Verkehrsunfall","type":1},{"key":"L04K18020406","name":"Strassenverkehrsordnung","type":1},{"key":"L04K05010205","name":"Opfer","type":2},{"key":"L03K030102","name":"Südosteuropa","type":2},{"key":"L04K18020401","name":"Führerschein","type":2},{"key":"L05K1803010101","name":"Auto","type":2},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-06-23T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-03-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1087509600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1151013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2500,"gender":"m","id":476,"name":"Hofmann Urs","officialDenomination":"Hofmann Urs"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2504,"gender":"m","id":480,"name":"Keller Robert","officialDenomination":"Keller Robert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2498,"gender":"m","id":474,"name":"Hess Bernhard","officialDenomination":"Hess Bernhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2532,"gender":"m","id":510,"name":"Siegrist Ulrich","officialDenomination":"Siegrist Ulrich"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2449,"gender":"m","id":396,"name":"Waber Christian","officialDenomination":"Waber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2636,"gender":"m","id":1128,"name":"Wäfler Markus","officialDenomination":"Wäfler Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2537,"gender":"m","id":515,"name":"Studer Heiner","officialDenomination":"Studer Heiner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2354,"gender":"f","id":273,"name":"Gadient Brigitta M.","officialDenomination":"Gadient"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2473,"gender":"m","id":449,"name":"Aeschbacher Ruedi","officialDenomination":"Aeschbacher Ruedi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion E","code":"E","id":102,"name":"EVP\/EDU Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.3420","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In den letzten Monaten, Wochen, ja Tagen haben sich die Meldungen über extreme Überschreitungen der erlaubten Geschwindigkeiten sowie über Raserunfälle in einem besorgniserregendem Masse gehäuft. Opfer solcher Rasereien, bei denen sich nicht selten zwei Autolenker zudem eigentliche Rennen auf unseren Strassen leisten, werden die meist noch jüngeren Lenker selbst, die Mitfahrenden, aber ebenso sich absolut korrekt verhaltende Verkehrsteilnehmer. Die verheerenden Unfälle bringen regelmässig grosses Leid weit über den Kreis der Direktbetroffenen hinaus. <\/p><p>Je länger, desto stärker ist die Bevölkerung über diese Entwicklung auf unseren Strassen beunruhigt, empört und verunsichert. Und angesichts der jüngsten Häufung derartiger schrecklicher Raserunfälle erwartet sie - zu Recht, wie ich meine - eine rasche, kraftvolle und wirksame Reaktion der Behörden.<\/p><p>Zwar hat der Bundesrat bereits vor ein paar Jahren mit einer Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes eine Initiative ergriffen, mit welcher der nach wie vor hohe Blutzoll auf unseren Strassen gesenkt werden soll. Und seit rund zwei Jahren arbeitet das UVEK am Projekt Vesipo. Beide Vorhaben werden indessen erst ab frühestens 2005 und den folgenden Jahren greifen und bestenfalls die Verkehrssicherheit ganz allgemein etwas heben, nicht aber die von der Bevölkerung erwartete rasche, unmissverständliche und durchgreifende Antwort auf die zunehmende Verwilderung und die sich häufenden extremen Rasereien und Raserunfälle auf unseren Strassen sein.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit gehören zu den Hauptursachen von Unfällen im Strassenverkehr. Geschwindigkeitsexzesse verursachen sehr schwere Unfälle mit Toten und Schwerverletzten und hohem Sachschaden. Die Mehrzahl der Automobilisten, die zu schnell fahren, verkennen oder verdrängen die möglichen Auswirkungen, die ein Unfall angesichts der Masse des Fahrzeuges und der Geschwindigkeit haben kann. Demgegenüber sind sich die \"Raser\" bei ihren Exzessen der möglichen Konsequenzen bewusst und nehmen die Folgen zumindest eventualvorsätzlich in Kauf.<\/p><p>Für einen sicheren Strassenverkehr mit möglichst wenigen und geringfügigen Gesetzesübertretungen und damit auch mit möglichst wenig Personen- und Sachschaden verfolgt der Bundesrat folgendes Konzept:<\/p><p>- Im Vordergrund steht die Ausbildung und Aufklärung von zukünftigen Motorfahrzeuglenkern mit dem Ziel, ein angemessenes und gefahrloses Verhalten im Strassenverkehr zu schulen.<\/p><p>- Durch adäquate gesetzliche Vorschriften soll eine vernünftige Fahrweise sichergestellt werden.<\/p><p>- Gesetzliche Bestimmungen erfüllen ihren Zweck nur, wenn ihr Vollzug sichergestellt ist. Es sind daher Kontrollen nötig, die der Einhaltung der Vorschriften Nachachtung verschaffen.<\/p><p>- Schliesslich müssen bei Verletzung der Vorschriften entsprechende Sanktionen ergriffen werden können. Dazu gehören insbesondere administrative Sanktionen, die direkt die Sicherheit im Strassenverkehr verbessern (z. B. Führerausweisentzug und Nachschulung), aber auch strafrechtliche Konsequenzen (Bussen und Freiheitsstrafen) für denjenigen, der sich nicht an die Vorschriften hält.<\/p><p>Auch wenn alle Massnahmen ausgeschöpft und alle Sanktionen durchgesetzt werden, wird es nie möglich sein, das Verhalten von Menschen, die sich bewusst nicht an soziale und gesetzliche Normen halten wollen, vollständig zu steuern und zu kontrollieren. Die Psyche und das Verhalten solcher Personen stellen für die Sicherheit im Strassenverkehr - wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen auch - ein \"Restrisiko\" dar, dessen wir uns bewusst sein müssen. Die meisten Unfälle mit Toten und Schwerverletzten sind aber nicht auf Raser, sondern auf alltägliche Verkehrsunfälle zurückzuführen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Anstrengungen zur Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr primär auf die alltäglichen Ursachen von Verkehrsunfällen zu konzentrieren sind, während das Raserphänomen durch konsequente Ausschöpfung des bestehenden Straf- und Massnahmenkataloges bekämpft werden soll.<\/p><p>1. Krasse Geschwindigkeitsexzesse, teilweise verbunden mit schweren Unfällen, haben in letzter Zeit in den Medien und den Diskussionen in der Öffentlichkeit einen zentralen Platz eingenommen. Eine Verunsicherung in der Bevölkerung ist deshalb verständlich. Ob tatsächlich eine Zunahme von Geschwindigkeitsexzessen zu verzeichnen ist, kann zurzeit statistisch noch nicht festgestellt werden.<\/p><p>2. In verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen lässt sich eine Bereitschaft zu risikoreichem Verhalten feststellen, etwa auch im Bereich des Extremsportes. Ob diese Bereitschaft in den letzten Jahren zugenommen hat, lässt sich heute nicht mit Sicherheit sagen.<\/p><p>3.\/4. Das Konzept des Bundesrates für die Verbesserung der Sicherheit im Strassenverkehr ist in der Einleitung skizziert: Ausbildung und Aufklärung, Erlass gesetzlicher Vorschriften, deren konsequente Durchsetzung, verbunden mit Sanktionen.<\/p><p>Die beschlossene und teilweise schon in Kraft getretene Änderung des Strassenverkehrsgesetzes dient den ersten beiden Punkte des Konzeptes: Führerausweis auf Probe per 1. Dezember 2005, Einführung des Kaskadensystems beim Führerausweisentzug, ferner 0,5-Promille-Alkoholgrenzwert per 1. Januar 2005.<\/p><p>Im Rahmen von Via sicura werden weitere Massnahmen bezüglich Ausbildung, Kontrollen und Sanktionen geprüft. Zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsexzessen kommen namentlich folgende Massnahmen in Betracht: Nachschulung von Wiederholungstätern, Normierung und Kontrolle der Fahreignungsvoraussetzungen (dazu gehören auch die charakterlichen Eigenschaften), häufigere und gezieltere Polizeikontrollen, Vereinheitlichung und Beschleunigung der Sanktionsverfahren bei Gesetzesverstössen. <\/p><p>Es stehen nicht nur die im SVG vorgesehenen Sanktionen, sondern auch diejenigen des Strafgesetzbuches zur Verfügung. Infrage kommen die Tatbestände der Gefährdung des Lebens (Art. 129), der vorsätzlichen Tötung (Art. 111), der vorsätzlichen Körperverletzung (Art. 122) sowie die gesetzliche Massnahme der Einziehung der \"Tatwaffe\" (Art. 58).<\/p><p>5.\/6. Es bestehen, wie vorstehend aufgezeigt, genügend gesetzliche Normen, die gegenüber Rasern harte Sanktionen ermöglichen. Die Gerichtsbehörden sind auch bereit, diese konsequent umzusetzen, wie einige Urteile der jüngsten Zeit zeigen. Dieser Praxis folgt auch das Bundesgericht, das im April letzten Jahres eine sechseinhalbjährige Zuchthausstrafe für einen Raser, der einen tödlichen Unfall verursachte, bestätigt hat.<\/p><p>Weitere Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die u. a. auch die Bekämpfung von Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Ziel haben, sind im Rahmen des Handlungsprogramms Via sicura vorgesehen. Seit Ende 2004 liegt der Entwurf eines Massnahmenpaketes vor, das die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen soll. Der Bundesrat wird sich im Verlaufe des Jahres 2005 dazu äussern.<\/p><p>7. Durch Raser verursachte Unfälle können ebenso wie Gewaltverbrechen körperliche Verletzungen und Todesfälle zur Folge haben. Anders als Gewaltverbrecher fügen jedoch Raser anderen Menschen nicht mit direktem Vorsatz Schaden zu, sondern handeln fahrlässig oder nehmen in Kauf, dass durch ihr Verhalten Schaden entstehen kann (Eventualvorsatz).<\/p><p>Nach dem geltenden Strafgesetzbuch kann das Gericht die Verwahrung nur dann anordnen, wenn der Täter schon zahlreiche Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich verübt hat und ihm deswegen durch Zuchthaus- oder Gefängnisstrafen oder mit einer Arbeitserziehungsmassnahme die Freiheit während insgesamt mindestens zwei Jahren entzogen wurde (Art. 42 StGB). Die Verwahrung ist demnach die Ultima Ratio und als Massnahme nur dann zulässig, wenn keine milderen zur Verfügung stehen.<\/p><p>8. Das Fahren trotz Führerausweisentzug wird seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr als Übertretung, sondern als Vergehen geahndet. Auch das Führen eines Fahrzeuges, ohne je im Besitze eines Führerausweises gewesen zu sein, soll nach dem Willen von Bundesrat und Parlament strenger bestraft werden (vgl. Motion Joder 03.3587). Wer sich jedoch bewusst nicht an soziale und gesetzliche Normen halten will, wird für die Sicherheit im Strassenverkehr - wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen auch - immer ein \"Restrisiko\" darstellen.<\/p><p>9. Es trifft zu, dass Männer mehr an Unfällen beteiligt sind als Frauen. Die gesamtschweizerische Unfallstatistik lässt hingegen keine Aussagen zur Nationalität oder zur Herkunft der Unfallbeteiligten zu. Aufgrund des Fahrberechtigungsregisters Faber lässt sich feststellen, dass die grosse Mehrheit der Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien im Alterssegment von 18-25 Jahren Fahrausbildung und Führerprüfung in der Schweiz absolviert hat. Auch denjenigen, die mit Führerausweisen aus dem ehemaligen Jugoslawien in die Schweiz einreisen, wird ein schweizerischer Führerausweis nur dann erteilt, wenn sie auf einer Kontrollfahrt nachweisen, dass sie die Verkehrsregeln kennen und Fahrzeuge der Kategorien, Unterkategorien oder Spezialkategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen verstehen. Allerdings liegt bei (potenziellen) Rasern das Problem nicht in der mangelnden Kenntnis des Verkehrsrechtes, sondern im Charakter und in der Persönlichkeitsstruktur.<\/p><p>10. Artikel 58 des Strafgesetzbuches lässt die Einziehung des Fahrzeuges als Tatwaffe schon heute zu. Es ist Sache der Gerichte, zu prüfen, ob diese Möglichkeit vermehrt angewendet werden kann. Allerdings ist diese Massnahme häufig nicht das geeignete Mittel (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Marty Kälin 03.3669).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Hat auch der Bundesrat die markante Zunahme von extremen Rasereien auf unseren Strassen und die bedrohliche Häufung von Raserunfällen sowie die darüber zunehmende Verunsicherung der Bevölkerung zur Kenntnis genommen?<\/p><p>2. Worin erblickt er die wesentlichen Ursachen für diese bedrohliche Entwicklung?<\/p><p>3. Welche Massnahmen sieht er vor, um auf die sich häufenden Rasereien und Raserunfälle eine rasche, wirksame und unmissverständliche Antwort zu geben?<\/p><p>4. Ist er nicht auch der Meinung, dass auf allen Ebenen rasch und nachhaltig eingewirkt werden muss: bei der Prophylaxe, bei den Kontrollen und der Überwachung sowie bei den Sanktionen von allfälligem Fehlverhalten?<\/p><p>5. Ist er nicht auch der Meinung, dass so extreme Raserei, die mit dem eigenen, aber ebensosehr mit fremdem Leben spielt, viel härtere Sanktionen als heute üblich nach sich ziehen müsste? Welche Gesetze und Vorschriften müssten dazu in welcher Weise geändert werden?<\/p><p>6. Ist er bereit, rasch eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen oder nimmt er das Risiko in Kauf, dass aufgrund der zunehmenden Besorgnis und Empörung im Volk aus diesem heraus eine Initiative lanciert wird, die möglicherweise dem Bundesrat in unangenehmer Weise die Zügel aus der Hand nehmen könnte (siehe Verwahrungs-Initiative)?<\/p><p>7. Sieht er Unterschiede in Bezug auf die Auswirkungen und Folgen bei den unschuldigen Opfern und Betroffenen von Raserunfällen einerseits und bei den unschuldigen Opfern und Betroffenen von Gewaltverbrechern andererseits (die das Stimmvolk für immer weggesperrt haben will)? Wenn nein, was schliesst er daraus?<\/p><p>8. Welche Überlegungen macht er sich zum Umstand, dass immer häufiger Raser aufgegriffen werden, die keinen Führerausweis besitzen, die sich keinen Deut um irgendwelche Verfügungen der Administrativbehörden (z. B. Führerausweisentzug) kümmern und auch die Signale und Anordnungen der Polizei krass missachten?<\/p><p>9. Ist es zutreffend oder täuscht der Eindruck, dass an den Rasereien und Raserunfällen überproportional viele Männer und sich in unserem Land aufhaltende Leute aus dem Balkan beteiligt sind? Falls dies zutrifft: Wie erklärt sich der Bundesrat diesen Umstand? Müsste allenfalls ins Auge gefasst werden, Führerscheine aus diesen Ländern in der Schweiz erst anzuerkennen, wenn sich die betreffenden Personen in einer Prüfung darüber ausgewiesen haben, dass sie mit unserem Verkehrsrecht genügend vertraut sind?<\/p><p>10. Wie steht der Bundesrat dazu, bei gefährlichen Rasern auch deren Fahrzeuge als tatsächliche oder potenzielle \"Tatwaffe\" einzuziehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Raserunfälle. Haltung des Bundesrates"}],"title":"Raserunfälle. Haltung des Bundesrates"}