{"id":20043431,"updated":"2023-07-28T11:18:48Z","additionalIndexing":"28;12;Glücksspiel;Gaststättengewerbe;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"RK-NR","id":12,"name":"Kommission für Rechtsfragen NR","abbreviation1":"RK-N","abbreviation2":"RK","committeeNumber":12,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-07-01T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010601","name":"Glücksspiel","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L05K0101010307","name":"Gaststättengewerbe","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-16T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2004-09-08T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1088632800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1103151600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20030470,"priorityCode":"N","shortId":"03.470"}],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"RK-NR","id":12,"name":"Kommission für Rechtsfragen NR","abbreviation1":"RK-N","abbreviation2":"RK","committeeNumber":12,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"04.3431","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 18. Mai 2004 entschieden, die laufende Revision des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vorläufig zu sistieren. Er ist damit auf den Vorschlag der kantonalen Fachdirektorenkonferenz \"Lotteriegesetzrevision\" eingegangen, welche die Missstände und Probleme im Lotterie- und Wettbereich in erster Linie gestützt auf eine interkantonale Vereinbarung rasch selbst beheben will. Der dem Bundesrat unterbreitete Zeitplan sieht vor, dass der Entwurf dieser Vereinbarung von der Fachdirektorenkonferenz am 7. Januar 2005 bereinigt und verabschiedet werden soll. Anschliessend muss die Vereinbarung von allen Kantonen in den dafür vorgesehenen jeweiligen innerkantonalen Verfahren genehmigt werden, so dass sie am 1. Januar 2006 in Kraft treten könnte.<\/p><p>Für die Einhaltung des Zeitplans hat die Fachdirektorenkonferenz dem Bundesrat eine entsprechende Zusicherung abgegeben. Der Bundesrat hat dem EJPD in diesem Zusammenhang den Auftrag erteilt, die Einhaltung der zugesicherten Termine zu überprüfen. Spätestens Anfang 2007 hat das EJPD dem Bundesrat zudem Bericht zu erstatten, ob die Missstände im Lotterie- und Wettbereich durch die von den Kantonen zwischenzeitlich ergriffenen Massnahmen beseitigt werden konnten und ob weiterhin gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die Klärung der Rechtmässigkeit bestimmter umstrittener Spielangebote in erster Linie den Gerichten zu überlassen. Angesichts dieser Sachlage erscheint es verfrüht, den Entscheid für die Einleitung einer Revision bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu treffen.<\/p><p>Die heute angebotenen elektronischen Lotterien (Lotteriespielautomaten) unterscheiden sich nur ungenügend von den Glücksspielautomaten gemäss dem Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken (SBG). Im Rahmen der Totalrevision dieses Gesetzes hatte das Parlament den Grundsatzentscheid gefällt, dass künftig alle Glücksspielautomaten aus Gaststätten und anderen öffentlichen Lokalen zu verbannen seien (Art. 60 SBG). Eine entsprechende Übergangsfrist von fünf Jahren wird am 31. März 2005 ablaufen. Es erscheint deshalb zweifelhaft, ob eine Eindämmung der Anzahl und der Attraktivität der Lotteriespielautomaten genügt, um das Problem zu regeln.<\/p><p>Soweit sich ergeben sollte, dass nach den von den Kantonen getroffenen Massnahmen zur Mängelbehebung im Lotterie- und Wettbereich und nach den zu erwartenden Gerichtsentscheiden immer noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf Bundesebene besteht, möchte sich der Bundesrat den notwendigen Handlungsspielraum offen halten, um Massnahmen vorschlagen zu können, die sich nicht notwendigerweise auf den von der Motion gegebenen Rahmen beschränken.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten zu erarbeiten, mit welcher Massnahmen getroffen werden sollen, die Zahl und die Anziehungskraft der elektronischen Lotterien in Gaststätten einzudämmen und die elektronischen Lotterien in die Definition der Lotterien einzubeziehen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lotteriegesetz. 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