{"id":20043435,"updated":"2025-06-24T23:34:20Z","additionalIndexing":"15;Harmonisierung des Zollwesens;Zolltarifpolitik;Zoll;Zollvorschrift","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-08-24T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L05K0701040105","name":"Harmonisierung des Zollwesens","type":1},{"key":"L04K07010401","name":"Zolltarifpolitik","type":1},{"key":"L04K07010404","name":"Zollvorschrift","type":1},{"key":"L05K0701040301","name":"Zoll","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-09-29T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2004-09-15T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1093298400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1096408800000+0200)\/","id":26,"name":"Angenommen"},{"date":"\/Date(1182463200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"handling":{"date":"2004-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20030078,"priorityCode":"S","shortId":"03.078"}],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"04.3435","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Opportunität der Umstellung vom Gewichts- auf den Wertzoll wurde in den vergangenen Jahrzehnten mehrmals eingehend geprüft. Bereits in der Botschaft vom 20. März 1959 (BBl 1959 I 625) zur Zolltarifrevision und den dazugehörenden internationalen Vereinbarungen (u. a. provisorischer Beitritt zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, Gatt) war damals als erste Vorfrage abgeklärt worden, ob der Wert oder die Menge der eingeführten Ware als Bemessungsgrundlage zu wählen sei.<\/p><p>1982 überprüfte eine interdepartementale Arbeitsgruppe eine allfällige Umwandlung der Gewichtszölle in Wertzölle. Deren Anträge auf Verzicht auf eine partielle oder integrale Umstellung der Wertzölle wurden mit grosser Mehrheit von der Ständigen Wirtschaftsdelegation und der Zollexpertenkommission unterstützt.<\/p><p>1983 beauftragte der Bundesrat die gleiche Arbeitsgruppe mit zusätzlichen Abklärungen bezüglich der finanzpolitischen Auswirkungen eines Überganges von Gewichtszöllen auf Wertzölle und der Indexierung der Gewichtszollansätze nach Massgabe der Teuerung. Die Arbeitsgruppe kam 1985 u. a. zum Schluss, dass:<\/p><p>- das Wertzollsystem die Einfuhrabfertigung von Waren wesentlich komplizieren und dadurch verteuern würde. Während das Gewicht einfach zu bestimmen ist, trifft dies für die Bestimmung des Zollwertes als Bemessungsgrundlage nicht zu;<\/p><p>- Wertzölle sich besonders bei den für eine Umstellung im Vordergrund stehenden Konsumgütern prozyklisch auswirken und eine importierte Inflation verstärken würden;<\/p><p>- bei tendenziell sinkenden Warenpreisen die noch verbliebene Zollertragssubstanz erhalten bleibt;<\/p><p>- eine Umstellung auch konjunktur- und strukturpolitische Auswirkungen auf die Wirtschaft haben könnte.<\/p><p>Im Wesentlichen sind die gleichen Argumente auch heute noch zutreffend. Überdies gilt es zu beachten, dass die Bedeutung der Zölle infolge Zollsenkungen aufgrund der Liberalisierung des Welthandels im Rahmen der Uruguay-Runde des Gatt\/WTO-Übereinkommens, verschiedener Freihandelsabkommen und des Allgemeinen Präferenzsystems zugunsten der Entwicklungsländer stark abgenommen hat. Die Zollbelastung der Gesamtimporte - unter Einbezug der zollfreien Einfuhren - betrug im Jahr 2003 lediglich 0,9 Prozent, was nach einer von der EU publizierten Studie unter den durch die Zollabfertigung bedingten administrativen Kosten von etwa 1 Prozent liegt. Die Konsequenzen einer Umstellung auf Wertzölle für Industrieprodukte wären für die Schweiz nicht besonders bedeutend. Der Zollschutz dürfte seine Wichtigkeit im Zuge des weiteren Zollabbaus nach Abschluss der Doha-Runde der WTO weiter einbüssen.<\/p><p>Zudem wurden in den Neunzigerjahren zwei in fiskalischer Hinsicht wichtige Zollbereiche in Steuern umgewandelt (Automobilsteuer, Mineralölsteuer). Durch die Auskoppelung zweier Bereiche aus dem Zollsystem verlor die Art der Zollbemessung an Bedeutung.<\/p><p>Der Systemwechsel wurde auch verschiedentlich - erfolglos - in parlamentarischen Vorstössen angeregt, zuletzt 1999 durch die Motion von Felten 99.3285.<\/p><p>In der Vernehmlassung zur Totalrevision des Zollgesetzes hat sich eine Mehrheit gegen die Einführung des Wertzolles ausgesprochen.<\/p><p>Aus den vorerwähnten Gründen sieht der Bundesrat im Moment keine Notwendigkeit, einen Bericht zu den Vor- und Nachteilen der beiden Systeme zur Zollbemessung in Auftrag zu geben, da diese hinlänglich bekannt sind.<\/p><p>Zudem ist festzuhalten, dass im Rahmen der gegenwärtig laufenden WTO-Verhandlungsrunde (Doha-Runde) die Konsolidierung der Ansätze auf dem Wertzoll vorgesehen ist. Der Generalrat der WTO hat dies in seiner Entscheidung über ein Rahmenabkommen für Industriegüter vom 1. August 2004 festgehalten. Hingegen ist die Frage der Konsolidierung auf dem Wertzoll für Agrargüter noch nicht entschieden worden. Sie ist Gegenstand der im Oktober 2004 beginnenden Verhandlungen. Die Verpflichtung, die Zollansätze \"ad valorem\" zu konsolidieren, wird dazu führen, dass der Wertzoll auf Industrieprodukten spätestens zum Ende der Umsetzungsperiode der Doha-Runde auch in der Schweiz eingeführt werden muss (stufenweise Zollreduktionen bis voraussichtlich 2011, abhängig vom Zeitpunkt des Verhandlungsabschlusses). Ob auch Agrargüter von der Umstellung auf Wertzoll betroffen sein werden, ist heute nicht voraussehbar. Der Wechsel von Gewichtszoll zu Wertzoll im Agrarbereich ist jedoch ein wichtiges Anliegen der Entwicklungsländer.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Zollbemessung zu erstellen und dabei die Vor- und Nachteile des heutigen Gewichtszollsystems (Art. 2 des Zolltarifgesetzes) und des Wertzollsystems, wie es in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in praktisch allen Industrieländern verbreitet ist, zu erwähnen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Systemwechsel bei der Zollbemessung"}],"title":"Systemwechsel bei der Zollbemessung"}