﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043448</id><updated>2025-11-14T08:21:11Z</updated><additionalIndexing>36;Projektanalyse;Durchführung eines Projektes;Controlling;Evaluation;angewandte Forschung;Forschungsförderung;ausserparlamentarische Kommission</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-09-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4705</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K16020204</key><name>Forschungsförderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305010103</key><name>Projektanalyse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K16020101</key><name>angewandte Forschung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305010102</key><name>Durchführung eines Projektes</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703050102</key><name>Controlling</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806020201</key><name>ausserparlamentarische Kommission</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-10-06T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-10-01T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-09-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-10-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2619</code><gender>m</gender><id>1153</id><name>Noser Ruedi</name><officialDenomination>Noser</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>04.3448</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die KTI fördert seit sechzig Jahren erfolgreich Projekte in angewandter Forschung und Entwicklung (F&amp;amp;E) zwischen Unternehmen und Hochschulen (Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen, Fachhochschulen). Seit 1996 unterstützt die KTI mit ihrer Initiative KTI Start-up auch die Gründung und den Aufbau von Unternehmen im Hightech-Bereich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit dem 1. Januar 2000 ist die KTI das Kompetenzzentrum des Bundes für die Innovationsfähigkeit sowie den Wissens- und Technologietransfer. Die KTI hat mit allen Hochschulpartnern eine langjährige Erfahrung, verfügt über ein ausgewiesenes Know-how und eine hohe Kompetenz. Die rund fünfzig KTI-Experten sind ausgewiesene Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft. Die KTI legt bei der Berufung ihrer Experten grossen Wert auf den Grundsatz der "Trennung von Spielern und Schiedsrichtern". KTI-Experten dürfen demnach nicht über Projekte entscheiden und zugleich selber Gesuchsteller sein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der Botschaft vom 29. November 2002 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 wurde dem Parlament mit Artikel 6 Absatz 4 eine Änderung des Forschungsgesetzes (FG; SR 420.1) unterbreitet. Dieser neue Artikel sieht vor, dass der Bundesrat "die Valorisierung des Wissens sowie den Wissens- und Technologietransfer über Leistungsvereinbarungen, die er mit Dritten abschliesst, fördern kann". Die eidgenössischen Räte haben diese Änderung des FG am 3. Oktober 2003 gutgeheissen und im Bundesbeschluss über die Kredite des Bundes nach den Artikeln 6 und 16 des Forschungsgesetzes für die Jahre 2004-2007 (Art. 5) für die entsprechende Förderung einen Gesamtkredit von 16 Millionen Franken bewilligt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter dieser Ausgangslage haben die zuständigen Stellen des Eidgenössischen Departmentes des Innern (EDI) und des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD) umfassende Abklärungen getroffen. Dabei wurde, wie vom Parlament gefordert, namentlich auch die Stiftung "Réseau Suisse d'Innovation" (RSI) aufgelöst, und das vom Steuerungsausschuss BFT (Direktoren Seco, BBT und GWF) eingeleitete Pilotprojekt "Technovation" wurde nach erfolgter Überprüfung eingestellt. Parallel dazu wurde eine Expertengruppe beauftragt, Vorschläge für eine zielgerichtete und effiziente Umsetzung des Programms "Innovation und Valorisierung des Wissens" zu erarbeiten. Gestützt auf diese Ergebnisse hat der Bundesrat mit Beschluss vom 15. September 2004 die vom Parlament gutgeheissene Änderung des Forschungsgesetzes in Kraft gesetzt sowie die zugehörige Änderung der Forschungsverordnung (Vollzugsbestimmung) festgelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die neue Vollzugbestimmung (Art. 10 Abs. 7 der Verordnung zum Forschungsgesetz) geht vom Grundsatz aus, dass der Bund die Anstrengungen der Hochschulen (namentlich Universitäten und Fachhochschulen) im Bereich des Wissens- und Technologietransfers (WTT-Aktivitäten) gezielt unterstützen kann, im Rahmen des erwähnten Programms insgesamt aber nur subsidär tätig ist. Im Weiteren hat der Bundesrat namentlich festgelegt, dass allfällige Bundesbeiträge direkt den interessierten Hochschulen gewährt werden, sofern diese ihre WTT-Aktivitäten regional oder national koordinieren und für diese Arbeiten überdies eine angemessene Eigenfinanzierung nachweisen (materielle Subventionsbedingungen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die im Rahmen des Programms "Innovation und Valorisierung des Wissens" vorgesehene subsidiäre Förderung des Bundes stellt demnach keine Einzelprojektförderung, sondern eine institutionelle Unterstützung zugunsten der Hochschulen dar. Die durch Artikel 6 Absatz 4 FG zwingend vorgeschriebenen Leistungsvereinbarungen mit den begünstigten Hochschulen werden entsprechend von den direkt zuständigen Stellen, nämlich der Gruppe für Wissenschaft und Forschung GWF (EDI) und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT (EVD) erarbeitet. Sie werden sich dabei auf eine gemeinsam mandatierte kleine Expertengruppe abstützen, in welcher auch ein WTT-Experte aus dem Bereich der Privatwirtschaft vertreten ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den Fragen im Einzelnen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Anlässlich der Beratungen zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 haben die WBK beider Räte für die Umsetzung des Programms "Innovation und Valorisierung des Wissens" folgende Bedingungen gesetzt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. eine Auflösung der Stiftung "Réseau Suisse d'Innovation" (RSI); &lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. eine kritische Überprüfung des Pilotprojektes "Technovation"; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. eine Umsetzung der Fördermassnahmen des Bundes nach Artikel 6 Absatz 4 FG, welche insbesondere keine neue Verteilorganisation vorsieht sowie eine direkte, nach einheitlichen und einfachen Kriterien festgelegte Beitragsgewährung an Hochschulen (namentlich Universitäten und Fachhochschulen) für ihre Aktivitäten im WTT-Bereich ermöglicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Bedingungen wurden alle erfüllt: Das RSI wurde auf den 1. März 2004 aufgelöst, das Pilotprojekt "Technovation" wurde per Ende Mai 2004 beendet. Die vom Bundesrat festgelegte Vollzugsregelung für das Programm "Innovation und Valorisierung des Wissens" sieht keine Gründung einer "neuen Verteilorganisation" vor und ermöglicht, gestützt auf ein Gesuchverfahren, eine direkte Beitragsgewährung an die im WTT-Bereich tätigen Hochschulen. Das zuständige Departement wird diese Sachlage und die weiteren Umsetzungsmassnahmen gemäss der neuen Vollzugsbestimmung in einem schriftlichen Bericht zuhanden der WBK-N noch detaillierter darlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat wurde im Antrag zur Inkraftsetzung der Änderung des Forschungsgesetzes und der Änderung der Forschungsverordnung durch das zuständige Eidgenössische Departement des Innern über die getroffenen Massnahmen in Kenntnis gesetzt. Ausserdem wurde er darüber informiert, dass die von den WBK beider Räte für die Umsetzung des Programms "Innovation und Valorisierung des Wissens" gesetzten Bedingungen erfüllt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Auftrag der zuständigen Departemente wurde neben dem Schweizerischen Nationalfonds auch die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Jahre 2002 einer umfassenden Evaluation unterzogen. Im Rahmen der erwähnten BFT-Botschaft 2004-2007 wurden die eidgenössischen Räte über die entsprechenden positiven Ergebnisse informiert. Die vom Bundesrat beschlossene Vollzugsregelung zu Artikel 16 Absatz 4 FG stellt die nachgewiesenermassen hohe Leistungsbilanz der KTI in keiner Weise infrage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Mit der neuen Regelung gemäss Artikel 10 Absatz 7 der Forschungsverordnung wird der Verwaltungsaufwand für den Vollzug auf ein Minimum beschränkt, während die zwischen GWF und BBT koordiniert erarbeiteten Leistungsvereinbarungen mit den begünstigten Hochschulen im Rahmen der bewilligten Kredite eine gezielte Unterstützung durch den Bund ermöglichen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In der Botschaft vom 29. November 2002 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (BFT 2004) sind für das Programm "Innovation und Valorisierung des Wissens" 16 Millionen Franken vorgesehen. Die Umsetzung dieses Programms erfordert eine Änderung des Forschungsgesetzes vom 7. Oktober 2003 sowie eine Änderung der Forschungsverordnung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Warum wurden die Bedenken der zuständigen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur betreffend den Aufbau einer neuen Verteilorganisation, welche zweimal und mit Einstimmigkeit zum Ausdruck gebracht wurden, nicht berücksichtigt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wurde der Bundesrat überhaupt über die Bedenken der Kommission informiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie beurteilt der Bundesrat die Performance der Förderagentur KTI als Kompetenzzentrum des Bundes für die Innovationsförderung und den Wissens- und Technologietransfer?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist der Bundesrat in Anbetracht der knappen Mittel bereit, finanzielle Ressourcen effizient und zielgerichtet einzusetzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Umsetzung des Programms "Innovation und Valorisierung des Wissens"</value></text></texts><title>Umsetzung des Programms "Innovation und Valorisierung des Wissens"</title></affair>