{"id":20043454,"updated":"2023-07-28T13:02:08Z","additionalIndexing":"55;24;landwirtschaftliche Zugmaschine;Mineralölsteuer;Vereinfachung von Verfahren;Treibstoff;Heizöl","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2486,"gender":"m","id":462,"name":"Fattebert Jean","officialDenomination":"Fattebert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-09-22T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L04K11070109","name":"Mineralölsteuer","type":1},{"key":"L05K1704010101","name":"Treibstoff","type":1},{"key":"L05K1704010103","name":"Heizöl","type":1},{"key":"L08K1401080202010201","name":"landwirtschaftliche Zugmaschine","type":1},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-05-09T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2005-01-12T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1095804000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1147125600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2622,"gender":"m","id":1145,"name":"Perrin Yvan","officialDenomination":"Perrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2634,"gender":"m","id":1123,"name":"Veillon Pierre-François","officialDenomination":"Veillon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2476,"gender":"m","id":452,"name":"Bigger Elmar","officialDenomination":"Bigger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2610,"gender":"m","id":1154,"name":"Kohler Pierre","officialDenomination":"Kohler Pierre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2377,"gender":"m","id":313,"name":"Dupraz John","officialDenomination":"Dupraz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2461,"gender":"m","id":419,"name":"Beck Serge","officialDenomination":"Beck Serge"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2486,"gender":"m","id":462,"name":"Fattebert Jean","officialDenomination":"Fattebert"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"04.3454","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Artikel 18 Absatz 2 des Mineralölsteuergesetzes lautet: \"Der Mineralölsteuerzuschlag wird rückerstattet, wenn der Treibstoff für die Land- oder Forstwirtschaft oder für die Berufsfischerei verwendet worden ist.\"<\/p><p>Das Rückerstattungsverfahren ist relativ schwerfällig und nicht unbedingt gerecht. Die Datenerhebung des für landwirtschaftliche Maschinen verbrauchten Dieseltreibstoffes beginnt bei der Gemeinde, geht dann zum Kanton und schliesslich zum Bund. Die eingereichten Treibstoffrechnungen dienen zwar als Anhaltspunkt, aber der Rückerstattungsbetrag wird aufgrund eines Normverbrauches berechnet, bei dem insbesondere die landwirtschaftlichen Flächen berücksichtigt werden, nicht jedoch die genaue Menge des verbrauchten Treibstoffes. Bei den Kontrollen auf den Bauernhöfen wird anhand von Stichproben in Tanks und Fahrzeugen überprüft, ob die Fahrzeuge nicht mit Heizöl betrieben werden. Diese Kontrollen geben manchmal Anlass zu Streitigkeiten, weil der Lieferant seinen Lastwagen nicht mit der nötigen Sorgfalt gespült hat.<\/p><p>Mit einer Bewilligung der Benützung von Heizöl mit geeigneten Additiven können Verwaltungskosten in erheblichem Ausmass eingespart und kann eine gerechtere steuerliche Begünstigung gewährleistet werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlages und eines Teils der Mineralölsteuer beträgt die Steuerbelastung für Treibstoffe, die in der Land- oder Forstwirtschaft oder Berufsfischerei verwendet werden:<\/p><p>- bei Benzin: 15.40 Rappen je Liter;<\/p><p>- bei Dieselöl: 17.28 Rappen je Liter.<\/p><p>Heizöl unterliegt einer Steuer von 0.3 Rappen je Liter. Heizöl ist Gasöl, das zu Feuerungszwecken bestimmt sowie gefärbt und gekennzeichnet ist (Art. 15 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes; SR 641.61).<\/p><p>Die Verwendung von Heizöl als Treibstoff hätte im Vergleich zu heute eine grössere steuerliche Begünstigung zur Folge. Der Bundeshaushalt würde aufgrund der durch Landwirte verbrauchten Treibstoffmengen mit rund 35 Millionen Franken zusätzlich belastet. Aus finanzpolitischer Sicht ist von der beantragten Massnahme abzusehen.<\/p><p>Rückerstattet wird die Steuer an die Landwirtschaft auf der Treibstoffmenge, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart, unter Berücksichtigung der eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge, normalerweise verbraucht wird (Normverbrauch). Bei der Festlegung der Normen werden Feldarbeiten, Waldarbeiten, Hofarbeiten, Fuhren zwischen Hof und Feld und Holztransporte aus dem Wald bis zur Strasse berücksichtigt. Für die Rückerstattung im Einzelfall werden grösstenteils die beim Bund für den Vollzug der Landwirtschaftsgesetzgebung vorhandenen Daten verwendet; lediglich die dort fehlenden Angaben werden separat erhoben. Das Verfahren ist somit nicht nur administrativ sehr einfach und effizient, sondern auch gerecht, weil mit dem Normverfahren allen Landwirten für die gleichen Arbeiten die gleiche Rückerstattung gewährt wird.<\/p><p>Bei einer Verwendung von Heizöl müsste kontrolliert werden, dass dieses nur für aus steuerlicher Sicht berechtigte Bewirtschaftungen (z. B. Feldarbeiten) verwendet wird. Solche Kontrollen müssten an Ort und Stelle durchgeführt werden und würden einen kaum zu bewältigenden Verwaltungsaufwand und eine unerwünschte zusätzliche Belastung der Landwirte zur Folge haben. Da solche Kontrollen nicht die gesamte Verwendung zu den begünstigten Zwecken abdecken könnten, sind für die einzelnen Landwirte Ungerechtigkeiten vorauszusehen.<\/p><p>Nach heutiger Rechtslage wird die Steuerbegünstigung auf Benzin und Dieselöl gewährt. Heizöl könnte jedoch nur in Dieselfahrzeugen und -maschinen eingesetzt werden. Mit der Zulassung von Heizöl würden Benzinfahrzeuge und -maschinen benachteiligt. Die steuerliche Begünstigung der Land- und Forstwirte sowie der Berufsfischer wäre somit bei der Verwendung von Heizöl als Treibstoff weniger gerecht als das bisherige Rückerstattungsverfahren.<\/p><p>Die Zulassung von Heizöl als Treibstoff in den Maschinen und Fahrzeugen der Land- und Forstwirte und Berufsfischer hätte weiter zur Folge, dass kaum noch Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen (wie beispielsweise Rapsölmethylester) in den genannten Bereichen eingesetzt würden. Diese Treibstoffe weisen im Vergleich zu Diesel- bzw. Heizöl hohe Herstellungskosten auf. Durch die zusätzliche steuerliche Begünstigung, welche sich durch den Einsatz von Heizöl als Treibstoff ergäbe, würde sich diese Preisdifferenz vergrössern. Deshalb wäre der Einsatz der ökologisch sinnvollen Treibstoffe in der Land- und Forstwirtschaft sowie Berufsfischerei gefährdet.<\/p><p>An Dieselöl werden zudem laut Luftreinhalteverordnung (SR 814.318.142.1) höhere Qualitätsanforderungen gestellt als an Heizöl. Unter anderem weist Heizöl meist einen höheren Schwefelgehalt als Dieselöl auf. Beim Einsatz von Heizöl als Treibstoff würde dadurch mehr Schwefel in die Umwelt gelangen. Schwefelhaltige Treibstoffe haben zudem einen negativen Einfluss auf die Stickoxid- sowie Partikelemissionen. Aus ökologischer Sicht ist deshalb ebenfalls von der Verwendung von Heizöl als Treibstoff abzusehen.<\/p><p>Um die strukturellen Defizite des Bundeshaushaltes zu beseitigen, schlägt der Bundesrat im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 vor, die Mineralölsteuerrückerstattungen für Treibstoffe, die für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und die Berufsfischerei verwendet worden sind, aufzuheben.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Verfahren bei der Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlages aufzuheben und für die betroffenen Fahrzeuge Heizöl als Betriebsmittel zuzulassen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Heizöl für Traktoren"}],"title":"Heizöl für Traktoren"}