{"id":20043465,"updated":"2023-07-27T20:54:17Z","additionalIndexing":"09;10;Auslegung des Rechts;kantonale Hoheit;Beziehung Bund-Kanton;Grenzwachtkorps;Polizei;Personenkontrolle an der Grenze","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2559,"gender":"m","id":538,"name":"Bürgi Hermann","officialDenomination":"Bürgi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2004-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L06K070104040202","name":"Personenkontrolle an der Grenze","type":1},{"key":"L04K05030201","name":"Auslegung des Rechts","type":1},{"key":"L04K04030304","name":"Polizei","type":1},{"key":"L06K070104040201","name":"Grenzwachtkorps","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":1},{"key":"L07K08070102010802","name":"kantonale Hoheit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2004-12-02T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-11-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1096236000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1101942000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2460,"gender":"m","id":403,"name":"Hofmann Hans","officialDenomination":"Hofmann Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2458,"gender":"m","id":408,"name":"Jenny This","officialDenomination":"Jenny"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2357,"gender":"m","id":276,"name":"Brändli Christoffel","officialDenomination":"Brändli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2645,"gender":"m","id":1256,"name":"Altherr Hans","officialDenomination":"Altherr"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2568,"gender":"m","id":805,"name":"Lauri Hans","officialDenomination":"Lauri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2550,"gender":"f","id":530,"name":"Slongo Marianne","officialDenomination":"Slongo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2557,"gender":"m","id":537,"name":"Escher Rolf","officialDenomination":"Escher Rolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2558,"gender":"m","id":539,"name":"Fünfschilling Hans","officialDenomination":"Fünfschilling"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2575,"gender":"m","id":825,"name":"Germann Hannes","officialDenomination":"Germann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2552,"gender":"m","id":532,"name":"Stähelin Philipp","officialDenomination":"Stähelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2356,"gender":"m","id":277,"name":"Bieri Peter","officialDenomination":"Bieri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2443,"gender":"m","id":372,"name":"Inderkum Hansheiri","officialDenomination":"Inderkum"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2559,"gender":"m","id":538,"name":"Bürgi Hermann","officialDenomination":"Bürgi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"04.3465","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Im November 1999 setzten das EJPD und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die Projektorganisation Usis (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) ein. Ein Teilauftrag von Usis war die Frage der künftigen Ausgestaltung des Sicherheitssystems der Schweiz im Falle einer Assoziierung an Schengen\/Dublin.<\/p><p>Gemäss den Beschlüssen der KKJPD vom 20. Februar 2004 und des Bundesrates vom 24. März 2004 waren die im Bericht Usis IV vom 30. November 2003 beim Kernproblem Grenze dargelegten Planungsvarianten Kombi und Kantone für den Fall einer Assoziierung an Schengen\/Dublin zu vertiefen. Das EJPD wurde beauftragt, die Umsetzungsmöglichkeiten der Planungsvarianten sowie deren juristische, organisatorische, finanzielle, personelle und einsatzbezogene Folgen darzulegen. Der Vertiefungsbericht wurde am 15. Juni 2004 dem Vorsteher EJPD und dem Präsidenten der KKJPD vorgelegt.<\/p><p>Im Bundesratsbeschluss vom 27. Oktober 2004 spricht sich der Bundesrat in Übereinstimmung mit den Kantonen für eine enge zukünftige Zusammenarbeit zwischen Grenzwachtkorps (GWK) und Polizeikorps aus. Der Beschluss entspricht der Stellungnahme der KKJPD zuhanden der Konferenz der Kantonsregierungen vom 16. August 2004 bzw. deren Auslegung, insbesondere im Führungsbereich, vom 6. Oktober 2004. Bund und Kantone sind sich einig, dass an der bewährten Aufgabenteilung zwischen dem GWK und der kantonalen Polizei auch bei einer allfälligen Assoziierung an Schengen\/Dublin festzuhalten ist. Die Polizeihoheit obliegt den Kantonen. Das GWK wird bei der Ausübung seiner originären Kontrollaufgaben auf der Basis des Zollgesetzes und weiterer Bundesgesetze weiterhin auch jene polizeilichen Aufgaben wahrnehmen, welche durch den jeweiligen Standortkanton vertraglich an das GWK delegiert werden. In diesen Vereinbarungen ist eine zeitlich und räumlich definierte Kompetenz für den Einsatz der GWK-Kräfte zu regeln, sowie der Umfang der Aufgaben und die Grundsätze der Führung durch den zuständigen Kanton, d. h. der Führungsrhythmus und die Führungsmodalitäten (wie Absprachen und Rapporte). Dieses Vorgehen trägt dem Grundsatz der Polizeihoheit der Kantone Rechnung. Rechtsgrundlagen für die Vereinbarungen mit den Kantonen bilden Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung sowie Artikel 97 Absatz 2 des Entwurfes des Zollgesetzes und Artikel 7 des Entwurfes des Ausländergesetzes.<\/p><p>Hinzuweisen ist zudem auf die näheren Ausführungen in der Botschaft zu den \"Bilateralen II\" (Kapitel 264.36, \"Nationale polizeiliche Ersatzmassnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit\", und Kapitel 268.32, \"Nationale Ersatzmassnahmen\"), welche am 1. Oktober 2004 vom Bundesrat verabschiedet wurde.<\/p><p>3. Die Kontrollen des GWK an der Grenze beschränken sich heute auf selektive, lagebedingte Stichproben an den Grenzübergängen und im Grenzraum. Das Schengener Durchführungsübereinkommen erlaubt keine systematischen und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen an der Grenze, nur aufgrund der Tatsache, dass jemand die Grenze überquert. Hingegen sind sicherheits- und kriminalpolizeilich motivierte Personenkontrollen an der Grenze jederzeit möglich, wenn ein hinreichender polizeilicher Anfangsverdacht vorliegt. Eine Wiedereinführung der Personenkontrollen an der Grenze ist zudem je nach Sicherheitslage temporär - insbesondere bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit - aufgrund des Schengener Durchführungsübereinkommens möglich. Der Erhalt der dafür notwendigen Personalressourcen muss gewährleistet werden.<\/p><p>Im Landesinnern bestehen aufgrund von Schengen keine Einschränkungen für die Durchführung von Personenkontrollen bzw. der nationalen Ersatzmassnahmen. Jeder Schengen-Staat ist frei in der Gestaltung der Art und des Umfangs solcher nationaler Ersatzmassnahmen, weil die Polizeihoheit vollumfänglich bei den Mitgliedstaaten verbleibt.<\/p><p>Bei einer allfälligen Assoziierung der Schweiz an Schengen\/Dublin muss die Warenkontrolle aufrechterhalten werden, da die Schweiz mit der EU weiterhin keine Zollunion bildet. Auch die Durchführung der Zollaufgaben bleibt von Schengen unberührt. Damit verbunden dürfen weiterhin Personenidentitätsfeststellungen vorgenommen werden.<\/p><p>Schengen wird keine Reduktion im personellen Bereich nach sich ziehen. Da sich die Personenkontrollen von der Grenze ins Innere der Kantone verlagern und die Kantone bereits heute über Unterbestände klagen, kommt ein weiterer Abbau im GWK nicht infrage, umso mehr, als aufgrund der Entlastungsprogramme der Bestand bis 2008 spürbar reduziert werden muss.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit der Genehmigung der \"Bilateralen II\" wird zweifellos das Abkommen im Bereich Schengen\/Dublin Anlass zu Diskussionen geben. Der Beitritt zum Schengen-Vertrag wird u. a. zur Folge haben, dass die eigentlichen Personenkontrollen an der Schweizer Grenze aufgehoben werden. Der Bundesrat und die KKJPD haben den Auftrag erteilt, die im Bericht Usis IV beim Kernproblem Grenze dargestellten Planungsvarianten Kombi und Kantone zu vertiefen. Bei der Lösung dieses Problems geht es insbesondere um das Verhältnis zwischen den kantonalen Polizeikorps und dem Grenzwachtkorps (GWK) und damit verbunden um die Frage, wie die kantonale Polizeihoheit gewährleistet werden kann. Obwohl die Konferenz der Kantonsregierungen den Beitritt zum Schengen-Abkommen im Grundsatz befürwortet, bestehen hinsichtlich der Umsetzung Befürchtungen. Im Hinblick auf die zu erwartende öffentliche Diskussion ist es von entscheidender Bedeutung, dass diesbezüglich völlige Klarheit besteht. In Anbetracht dieser Situation ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie wird die bezüglich der Polizeikontrollen gewählte Variante (Kombi oder Kantone) in den Kernpunkten konkret ausgestaltet, und besteht diesbezüglich ein Konsens mit den Kantonen?<\/p><p>2. Wie, bis wann und auf welcher Rechtsgrundlage bzw. in welcher Form wird eine allfällige Zusammenarbeit zwischen dem GWK und den kantonalen Polizeikorps verbindlich geregelt sein?<\/p><p>3. Kann der Bestand des GWK als Folge des Beitrittes zum Schengen-Vertrag reduziert werden, und wird damit gleichzeitig die Unterstützung durch Kräfte der militärischen Sicherheit hinfällig?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schengen-Abkommen. Umsetzung der Personenkontrollen"}],"title":"Schengen-Abkommen. Umsetzung der Personenkontrollen"}