{"id":20043480,"updated":"2023-07-28T13:16:13Z","additionalIndexing":"52;09;Umweltvergiftung durch Metalle;Abfallbeseitigung;Munition;Schiessplatz;Alpen;Umweltbelastung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L04K04020407","name":"Munition","type":1},{"key":"L05K0402010502","name":"Schiessplatz","type":1},{"key":"L05K0603010201","name":"Alpen","type":1},{"key":"L03K060203","name":"Umweltbelastung","type":1},{"key":"L04K06020313","name":"Umweltvergiftung durch Metalle","type":2},{"key":"L04K06010202","name":"Abfallbeseitigung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-05-11T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Bernhardsgrütter.","type":90},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-06T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-11-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1096495200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1160085600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2481,"gender":"m","id":457,"name":"Cuche Fernand","officialDenomination":"Cuche"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2596,"gender":"f","id":1155,"name":"Frösch Therese","officialDenomination":"Frösch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2655,"gender":"m","id":1321,"name":"Bernhardsgrütter Urs","officialDenomination":"Bernhardsgrütter"},"type":"assuming"}],"shortId":"04.3480","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Vielerorts ist Militärschrott, vor allem Blindgänger und Munitionsrückstände, in den Alpen allgegenwärtig. Neben der Verschandelung der Landschaft sind solche Überbleibsel von Schiessübungen auch eine Gefahr für Mensch und Tier, stellen die Nutzung als Kultur- und Wohnraum infrage und schaden nicht zuletzt dem Image der Schweiz bei den Touristinnen und den Touristen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss Bundesverfassung hat die Schweiz eine Armee, die auch ausgebildet werden muss. Bei der Ausbildung werden die Vorschriften über den Natur- und den Umweltschutz eingehalten. Ein grosser Teil der Flieger-, Schiess- und Fahrausbildung wird bereits heute auf Simulatoren durchgeführt. Es wird aber nie möglich sein, ganz auf die Ausbildung im Gelände zu verzichten. Die dichte Besiedelung unseres Landes und die entsprechenden sicherheitstechnischen Auflagen bei Schiessübungen führen dazu, dass sich ein grosser Teil der Zielgebiete im unbewohnten, alpinen Gelände befindet.<\/p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Der Anteil an nicht eingesammelten Munitionsrückständen nach einer Schiessübung kann nicht generell beziffert werden. Folgende Faktoren beeinflussen den Erfolg der Planung und der Durchführung von Räumungen:<\/p><p>- die Jahreszeit und die Wettereinflüsse und somit die Begehbarkeit des Zielgebietes;<\/p><p>- die Verfügbarkeit an ausgebildeten Truppen, welche die Räumungen durchführen;<\/p><p>- die Verfügbarkeit der Lufttransportmittel für das Ausfliegen der eingesammelten Rückstände.<\/p><p>Die Art und Menge der verschossenen Munition wird schriftlich festgehalten.<\/p><p>2.\/6. Nicht mehr genutzte Zielgebiete sind durch die zuständigen militärischen Stellen zu räumen. Es ist jedoch Tatsache, dass trotz sorgfältigen Räumungsaktionen nie alle Munitionsreste gefunden werden. Die Bevölkerung ist deshalb aufgerufen, gefundene Rückstände der Blindgängermeldezentrale (Tel. 117) zu melden. Spezialisten sorgen dann vor Ort dafür, dass Blindgänger und andere Rückstände sachgerecht entfernt werden.<\/p><p>Sowohl die noch benutzten als auch die aufgegebenen Zielgebiete sind im Verdachtsflächenkataster des VBS inventarisiert. Die Gebiete werden gemäss Altlastenverordnung beurteilt, untersucht und falls notwendig saniert.<\/p><p>3. Das VBS bleibt als Verursacher für die Räumung von Rückständen, auch nach Rückgabe bzw. Aufgabe von Zielgebieten, verantwortlich.<\/p><p>4. Bei der Wahl der Zielgebiete wird neben dem Aspekt der Sicherheit auch der Schutzwürdigkeit und Begehbarkeit eine grosse Bedeutung beigemessen.<\/p><p>5. Die Räumungspflicht liegt grundsätzlich beim Kommandanten der übenden Truppe und ist in einschlägigen Reglementen festgehalten. Die Koordinationsstellen und Lehrverbände haben als zuständige militärische Stellen die Ergebnisse der Räumungen festzuhalten und organisieren im Bedarfsfall zusätzliche Aktionen. Die Fachstelle Kampfmittelbeseitigung und humanitäre Minenräumung führt eine detaillierte Kontrolle über alle Räumungsaktionen, bei denen Sprengspezialisten eingeplant oder eingesetzt wurden. Das Verletzen der Räumungspflicht ist wie jede andere Pflichtverletzung zu untersuchen, und es sind die entsprechenden Massnahmen zu treffen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie gross ist der Anteil der nicht eingesammelten Munitionsrückstände nach einer Schiessübung? Führt das VBS ein Inventar über die Art und Menge der in alpinen und voralpinen Gebieten verschossenen Munition?<\/p><p>2. Wie verfährt die Armee mit Munitionsrückständen und Blindgängern in alpinen und voralpinen Zielgebieten, in denen es die Nutzung eingestellt hat?<\/p><p>3. Wird das Militär auch nach der geplanten Rückgabe\/Aufgabe von Zielgebieten und Schiessplätzen noch für entsprechende Rückstände und Schäden verantwortlich zeichnen?<\/p><p>4. Zielgebiete wie Felswände oder nicht begehbare Steilhänge sind sehr schwierig zu räumen. Werden in Zukunft Zielgebiete auch danach ausgewählt, wie schutzwürdig und wie einfach zu räumen sie sind?<\/p><p>5. Welches Kontrollorgan ist zuständig, damit die Räumungspflicht nach Schiessübungen auch tatsächlich durchgesetzt wird? Welche Folgen hat eine Verletzung der Räumungspflicht für die Verursacher bzw. für die unmittelbar Verantwortlichen?<\/p><p>6. Falls bisher keine Inventarisierung gemacht wurde, ist der Bundesrat bereit, eine solche zu veranlassen? Ist das VBS ferner bereit, Bilanz über die Menge und die Art der verbrauchten Geschosse und über die bisher nicht eingesammelten Rückstände in den alpinen und voralpinen Zielgebieten zu führen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Alpen von Militärschrott befreien"}],"title":"Alpen von Militärschrott befreien"}