﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043488</id><updated>2023-07-27T21:59:13Z</updated><additionalIndexing>34;Post;öffentlich-rechtliche Einrichtung;Aktiengesellschaft;Privatisierung;Postauto;wirtschaftliche Auswirkung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2610</code><gender>m</gender><id>1154</id><name>Kohler Pierre</name><officialDenomination>Kohler Pierre</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-10-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4705</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1803010105</key><name>Postauto</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070115</key><name>Privatisierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070303010101</key><name>Aktiengesellschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030311</key><name>öffentlich-rechtliche Einrichtung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12020202</key><name>Post</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-03-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-01-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-10-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-03-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2610</code><gender>m</gender><id>1154</id><name>Kohler Pierre</name><officialDenomination>Kohler Pierre</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.3488</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Vorbemerkungen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Post untersteht im Bereich des Personenverkehrs den gesetzlichen Bestimmungen über den öffentlichen Verkehr. Das bedeutet insbesondere, dass die Post im regionalen Personenverkehr im Wettbewerb mit anderen Anbietern steht; dabei wird sie seit der Revision des Eisenbahngesetzes vom 24. März 1995 bezüglich der Abgeltung ungedeckter Kosten gleich behandelt wie andere Konzessionierte Transportunternehmungen. Angesichts des anhaltenden Spardrucks bei Bund und Kantonen wird dieser Wettbewerbsdruck zukünftig noch zunehmen. Der Bundesrat hält die Post in den strategischen Zielen für die Jahre 2002 bis 2005 deshalb dazu an, ihre Wettbewerbsfähigkeit auch im Bereich Personenverkehr (Postauto Schweiz) zu verbessern. Zudem soll die Post im öffentlichen Verkehr als Systemanbieterin auftreten und ihre Marktstellung ausbauen. Selbstverständlich muss die Post bei der Erfüllung dieser Vorgaben im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine angemessene Verteilung der Arbeitsplätze auch in den peripheren Gebieten achten. Bislang ist die Post diesen Vorgaben gut nachgekommen. Mit Blick auf die zu erwartenden Entwicklungen im öffentlichen Verkehr (sinkendes Abgeltungsvolumen der öffentlichen Hand, Bahnreform 2, vermehrte Kooperationen und Zusammenschlüsse) müssen alle Anbieter ihre Strukturen laufend überprüfen. Die Post darf dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Vielmehr muss sie sich auf die genannten Entwicklungen vorbereiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat war über die Absichten der Post, die Strukturen im Bereich Postauto Schweiz zu prüfen, informiert. Namentlich hat die Post im Rahmen der Information über die Jahresergebnisse 2003 im Frühjahr 2004 auf entsprechende Vorhaben hingewiesen. Ferner ist der Bundesrat im Rahmen seiner alljährlichen Prüfung, ob die Post die strategischen Ziele des Bundesrates erreicht hat, über diese Absicht informiert worden. Der Entscheid über eine Ausgliederung des Geschäftsbereiches Postauto Schweiz in eine Konzerngesellschaft der Post liegt indes gestützt auf das Postorganisationsgesetz (POG; SR 783.1) im Zuständigkeitsbereich der Post.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Post ist gestützt auf Artikel 3 POG befugt, Tochtergesellschaften zu gründen. Eine Ausgliederung von Geschäftsbereichen ist überdies mit dem POG vereinbar, soweit dadurch nicht die Kernbereiche des Monopols betroffen sind. Diese Befugnis der Post gilt namentlich für Geschäftsfelder, in denen sie dem Wettbewerb mit Dritten ausgesetzt ist. Dies ist im regionalen strassengebundenen Personenverkehr der Fall, und der Wettbewerb dürfte sich, wie erwähnt, in den kommenden Jahren noch verschärfen, zumal ab dem Jahr 2007 etliche Konzessionen auslaufen und dies ein geeigneter Zeitpunkt darstellt, um Ausschreibungen zu prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Auswirkungen für das Personal will die Post gemeinsam mit den Sozialpartnern angehen und in einem Firmen-GAV bzw. einem Anschlussvertrag regeln. Gestützt auf die strategischen Ziele erwartet der Bundesrat, dass auch die Tochtergesellschaften über eine gesamtarbeitsvertragliche Ordnung verfügen, die aber nicht unbedingt dieselbe sein muss wie bei der Post selbst. Diese ist zwischen den Sozialpartnern auszuhandeln. Für die Regionen dürfte sich aufgrund der geplanten Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Post die Situation verbessern, soll die Post doch dank der Ausgliederung im Rahmen von Ausschreibungen von Linien bessere Chancen auf den Zuschlag erhalten. Die Auswirkungen auf die Regionen hängen somit primär von den Entscheiden der Kantone selbst ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird, vertreten durch UVEK und EFD, selbstverständlich die weitere Entwicklung eng verfolgen und sich im Rahmen der periodisch stattfindenden Aussprachen zwischen Bund und Post über die weiteren Absichten der Post informieren lassen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat auf dem Laufenden über das Vorhaben der Post, den Geschäftsbereich Postauto Schweiz in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Umwandlung in eine Aktiengesellschaft mit dem Postorganisationsgesetz vereinbar ist, namentlich mit Artikel 2 Absatz 1, welcher lautet: "Unter der Firma 'Die Schweizerische Post' (Post) besteht eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechtes mit Rechtspersönlichkeit ...."?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Folgen wird die Umwandlung für Personal und Kunden haben, insbesondere in den Randregionen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Umwandlung von Postauto Schweiz in eine Aktiengesellschaft</value></text></texts><title>Umwandlung von Postauto Schweiz in eine Aktiengesellschaft</title></affair>