{"id":20043521,"updated":"2023-07-28T12:04:19Z","additionalIndexing":"04;Personalverwaltung;Eidgenössisches Personalamt;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Dezentralisierung;Personalabbau beim Bund","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2568,"gender":"m","id":805,"name":"Lauri Hans","officialDenomination":"Lauri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2004-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L07K08060103010401","name":"Personalabbau beim Bund","type":1},{"key":"L04K07020102","name":"Personalverwaltung","type":1},{"key":"L04K08060114","name":"Zusammenarbeit der Verwaltungen","type":1},{"key":"L04K01020406","name":"Dezentralisierung","type":2},{"key":"L04K08040509","name":"Eidgenössisches Personalamt","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2005-03-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-11-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1097013600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1110754800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2102,"gender":"m","id":133,"name":"Leuenberger Ernst","officialDenomination":"Leuenberger-Solothurn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2558,"gender":"m","id":539,"name":"Fünfschilling Hans","officialDenomination":"Fünfschilling"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2640,"gender":"m","id":1149,"name":"Schwaller Urs","officialDenomination":"Schwaller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2568,"gender":"m","id":805,"name":"Lauri Hans","officialDenomination":"Lauri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"04.3521","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mit dem Bundespersonalgesetz vom März 2000 sind auf Beginn des Jahres 2002 zahlreiche früher zentral wahrgenommene Kompetenzen an die Ämter und Departemente delegiert worden. Dies ermöglicht im Normalfall, praxisgerechte und zweckmässige Lösungen zu treffen. Das neu geschaffene Personalrecht will damit der Vielfalt der Bundesverwaltung Rechnung tragen.<\/p><p>In seiner Antwort zur Interpellation Imfeld 03.3475 vom 25. September 2003 schreibt der Bundesrat nun allerdings, der erfolgreiche Umgang mit Entlastungsprogrammen erfordere eine gewisse Rezentralisierung der Personalpolitik, beispielsweise um den überdepartementalen Personalaustausch zu fördern und Personalentwicklungsmassnahmen zu koordinieren. Zudem sei ein aussagekräftiges Monitoring und Controlling als zentrales Steuerungsinstrument einzurichten.<\/p><p>Diese Gedanken leuchten ein. Es ist in der Tat schwer vorstellbar, wie der Personalabbau, der sich beispielsweise als Folge der vom Bundesrat eingeleiteten Aufgabenverzichtplanung ergeben wird, sozialverträglich und ökonomisch durchgeführt werden kann ohne eine stufengerechte zentrale Führung. Es gehört zu den wichtigen Pflichten des Arbeitgebers, bei Restrukturierungen alles zu unternehmen, um den von den Massnahmen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim bisherigen Arbeitgeber positive Perspektiven zu bieten, den Personalabbau also möglichst im Rahmen der natürlichen Fluktuation zu vollziehen. Die Erfahrung zeigt, dass dies in gut geführten Betrieben auch immer wieder weitgehend gelingt. <\/p><p>Mit der Verordnung vom 10. Juni 2004 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen (SR 172.220.111.5) will der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen, um den geplanten Stellenabbau sozialverträglich (d. h. möglichst ohne Entlassungen) und ökonomisch umzusetzen.<\/p><p>Zu diesem Zweck sieht er vor, den internen Arbeitsmarkt departementsübergreifend zu aktivieren, was sehr zu begrüssen ist. Allerdings hat er die Kompetenzen in der Anstellungspolitik nicht zentralisiert, sondern bei den Departementen belassen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Mit der Verabschiedung der Verordnung vom 10. Juni 2004 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen hat sich der Bundesrat zur Idee bekannt, den Stellenabbau möglichst ohne Entlassungen durchzuführen. Damit ist klar, dass sich auch die Dienststellen der Bundesverwaltung dieser übergeordneten Zielsetzung unterzuordnen haben. Der Bundesrat hat bei der Ausgestaltung der Verordnung von einer zentralen Steuerung der Personalgewinnung abgesehen und den Departementen damit ihre Autonomie in der Anstellungspolitik weitgehend belassen. Im Gegenzug erwartet er jedoch von den Dienststellen jene Kooperation und Solidarität, die erforderlich ist, um die für einen sozialverträglichen Stellenabbau notwendigen Umplatzierungen von Betroffenen innerhalb der Bundesverwaltung vornehmen zu können. Um die Vermittlungschancen von Betroffenen zusätzlich zu erhöhen, werden weitere Instrumente wie Fairness-Regeln oder Ausführungsbestimmungen aufgestellt. Zudem soll bedarfsgerecht ein Verbundsystem (Job Center) zwischen den Personalverantwortlichen des Eidgenössischen Personalamtes (EPA), der Departemente, Gruppen und Ämter aufgebaut werden. Verbund bedeutet also vor allem Vernetzung und Ergänzung der bestehenden Organisationseinheiten. Die gegenseitige Unterstützung und der Informationsaustausch (Job-Börse) zwischen den HR-Fachleuten soll einerseits möglichst viele bundesinterne Stellenvermittlungen ermöglichen und andererseits Doppelspurigkeiten von verschiedenen Angeboten wie Outplacements, Ausbildungsangeboten, Temporäreinsätzen usw. verhindern.<\/p><p>Es bleibt abzuwarten, wie sich die verschiedenen Instrumente in der Praxis bewähren. Mit der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung 2004 wird den Finanzkommissionen erstmals darüber Bericht erstattet. Der Bundesrat behält sich - sofern erforderlich - vor, gestützt auf die ersten Erfahrungen Korrekturen und Anpassungen an den Instrumenten vorzunehmen, um seine Zielsetzung, den Stellenabbau möglichst ohne Entlassungen durchzuführen, zu erreichen.<\/p><p>2.\/3. Zu den Aufgaben des EPA gehören grundsätzlich alle Aufgaben, deren departementsübergreifender Charakter einen unternehmerischen Zusatznutzen bringt. Dazu zählen in erster Linie strategisch-konzeptionelle Aufgaben bei der Formulierung der Bundespersonalpolitik, Grundsatzfragen der Personal- und Kaderentwicklung, die Steuerung finanz- und personalpolitischer Entwicklungen aus übergeordneter Perspektive, Personalreporting\/-controlling und die Fachaufsicht. Massgebend sollten u. a. Wirtschaftlichkeitsgewinne durch Skaleneffekte, die personalpolitische Kohärenz und Effizienz auf Konzernebene (die Interessen des Bundesrates als Arbeitgeber nach Art. 3 Abs. 2 des Bundespersonalgesetzes) und politische Anforderungen sein, wie sie sich namentlich aus den Bedürfnissen der Aufsichtskommissionen ergeben (vgl. Interpellation Imfeld 03.3475, Empfehlung der Finanzkommission SR 03.3244, Bericht der GPK zur Personalpolitik vom 12. Februar 1998). Es ist nicht auszuschliessen, dass in der Praxis die Dezentralisierung teilweise zu Uneinheitlichkeit geführt hat. Allfällige Fehlentwicklungen wird der Bundesrat im Rahmen der Verwaltungsreform aufgreifen, wobei er auch die sinnvolle Aufteilung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen auf die Ebenen Bundesrat, Departemente und Ämter prüfen und die Rolle des Fachamtes EPA klären wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie gedenkt er sein personalpolitisches Ziel (möglichst wenige Entlassungen) zu erreichen, wenn die Ämter nicht departementsübergreifend verpflichtet werden können, bei guter Eignung Personal anzustellen, das die bisherige Stelle verliert?<\/p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass die departementsübergreifenden Aktivitäten des Eidgenössischen Personalamtes wie Information, Koordination, Monitoring, Job Center, Beratung und Ausbildung u. a. verstärkt werden müssen, wenn die personalpolitischen Ziele effizient erreicht werden sollen? <\/p><p>3. Ist er angesichts der neuen Rahmenbedingungen in der Dezentralisierung der Personalpolitik nicht generell zu weit gegangen? Kann er seine zentrale Verantwortung noch wahrnehmen und die heute notwendigerweise restriktivere Ressourcensteuerung auf der Ebene der gesamten Bundesverwaltung (\"Konzernebene\") ausreichend sicherstellen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Personalpolitik und Aufgabenverzichtplanung des Bundes"}],"title":"Personalpolitik und Aufgabenverzichtplanung des Bundes"}