{"id":20043524,"updated":"2023-07-28T11:20:50Z","additionalIndexing":"48;Strassennetz;Verkehrssicherheit;Leistungsauftrag;Verkehrsinfrastruktur;SBB;Schienenverkehr;Vollzug von Beschlüssen;Privatbahn;Schienennetz;Verkehrsunfall","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L04K18020203","name":"Verkehrssicherheit","type":1},{"key":"L05K1802020302","name":"Verkehrsunfall","type":1},{"key":"L03K180302","name":"Schienenverkehr","type":1},{"key":"L04K18030102","name":"Strassennetz","type":1},{"key":"L04K18020202","name":"Verkehrsinfrastruktur","type":1},{"key":"L04K18030207","name":"Schienennetz","type":2},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":2},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":2},{"key":"L05K1801021102","name":"Privatbahn","type":2},{"key":"L05K1801021103","name":"SBB","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-06T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2004-12-10T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1097013600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1160085600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2351,"gender":"m","id":268,"name":"Schenk Simon","officialDenomination":"Schenk Simon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2515,"gender":"m","id":493,"name":"Mathys Hans Ulrich","officialDenomination":"Mathys"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"04.3524","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Immer wieder ereignen sich schwere Unfälle auf unbewachten Bahnübergängen. Auf diesen starben während den letzten zehn Jahren alljährlich zwischen 11 und 23 Menschen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, und die Sanierungsarbeiten sind zu intensivieren.<\/p><p>Im Rahmen der sogenannten Gespräche am \"runden Tisch\" haben sich die Kantone bereit erklärt, die Sanierung von Bahnübergängen inskünftig mit höheren Beiträgen zu finanzieren. Leider wird dieses Versprechen nicht eingehalten, was zu einem Vollzugsnotstand führt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Rahmen des Massnahmenpaketes zum Stabilisierungsprogramm 1998 einigten sich der Bund und die Kantone am sogenannten \"runden Tisch\" darauf, dass sich der Bund nach einer Übergangszeit aus der finanziellen Unterstützung der Sanierung von Niveauübergängen zurückzieht. Zuständig sind die Bahnunternehmungen, die gemäss Eisenbahngesetz die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen haben. Die Finanzierung ist Sache der Bahnen und der Strasseneigentümer (je nach Strasse Kantone, Gemeinden oder Private). Bis Ende 2006 kann sich der Bund an der Sanierung (d. h. an der technischen Anpassung oder an der Aufhebung) der 190 sehr gefährlichen Niveauübergänge mit bis zu zwei Dritteln der Kosten, höchstens aber 100 000 Franken pro Projekt, beteiligen. Damit ein Projekt vom Bund unterstützt werden kann, muss es bis Ende 2004 genehmigt sein. <\/p><p>Aufgrund diverser Verzögerungen sind viele Plangenehmigungsgesuche noch nicht eingereicht. Da Plangenehmigungsverfahren in der Regel zwischen vier und zwölf Monaten dauern, ist es nicht möglich, für diese Projekte noch bis Ende Jahr Beitragszusicherungen abzugeben. Der Bundesrat hat daher am 3. November 2004 beschlossen, die Aufhebung der Subventionen für die Sanierung der Bahnübergänge zu verschieben. Konkret heisst dies, dass die Plangenehmigungsgesuche für die Sanierung der gefährlichsten Niveauübergänge noch bis Ende 2006 eingereicht werden müssen, damit der Bund die obenerwähnten Subventionen auszahlen kann. Das Gesamtvolumen von 15 Millionen Franken, die der Bund an die Sanierung beisteuert, soll nicht verändert, aber in andere Jahrestranchen aufgeteilt werden.<\/p><p>Dank dieser Fristverlängerung wird es möglich sein, bis im Jahre 2007 möglichst viele - wenn nicht alle - Übergänge der gefährlichsten Kategorie zu sanieren. Eine Verlängerung der Übergangsfrist um fünf Jahre erscheint somit nicht nötig.<\/p><p>Im Weiteren wird eine Task Force mit Vertretern von Kantonen, Bahnunternehmen und Bund gebildet, die das Verfahren zur Sanierung gefährlicher Bahnübergänge vereinfachen und beschleunigen soll. Das wichtigste Ziel ist daher die möglichst rasche Entschärfung der gefährlichsten Niveauübergänge.<\/p><p>Gemäss Artikel 19 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) und Artikel 37f. der Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 (EBV; SR 742.141.1) sind die unbewachten Niveauübergänge bis 2014 zu sanieren. In Leistungsvereinbarungen werden die Ziele für die Entwicklung der Infrastruktur festgelegt, verbunden mit einem Zahlungsrahmen für die Bundesbeiträge; Leistungsvereinbarungen dienen insbesondere dem Substanzerhalt und der Gewährleistung eines sicheren Betriebes. In diesem Sinne wäre die Aufnahme einer Sanierungspflicht in die Leistungsvereinbarungen denkbar. Die grössten finanziellen Engpässe bei den Sanierungsprojekten stellen sich jedoch nicht beim Kostenanteil der Bahnen, sondern bei jenem der Strasseneigentümer (Kantone, Gemeinden und Private). Deshalb würde die Aufnahme der Sanierungspflicht in die Leistungsvereinbarungen das grundsätzliche Finanzierungsproblem nicht lösen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Rechtsgrundlagen anzupassen und die Übergangsfrist um fünf Jahre zu verlängern, sodass die im Entlastungsprogramm 2003 vorgesehenen Bundesmittel von 15 Millionen Franken vollumfänglich für die Sanierung gefährlicher Bahnübergänge eingesetzt werden können.<\/p><p>2. Der Bundesrat wird beauftragt, in die geplanten Leistungsvereinbarungen mit den Bahnunternehmungen die Verpflichtung aufzunehmen, dass im Sinne der geltenden Eisenbahnverordnung alle gefährlichen Bahnübergänge bis Ende 2014 saniert werden müssen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sanierung gefährlicher Bahnübergänge"}],"title":"Sanierung gefährlicher Bahnübergänge"}