﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043526</id><updated>2023-07-28T07:56:58Z</updated><additionalIndexing>04;Demokratie;Legitimität;direkte Demokratie;Gewaltenteilung;richterliche Gewalt;Kollegialitätsprinzip;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Indiskretion</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-10-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4705</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0807010202</key><name>Demokratie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020201</key><name>direkte Demokratie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020501</key><name>Gewaltenteilung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020503</key><name>Legitimität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701010106</key><name>Kollegialitätsprinzip</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0801020102</key><name>Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K050405</key><name>richterliche Gewalt</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K120102020201</key><name>Indiskretion</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-12-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2004-11-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-10-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-12-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2519</code><gender>m</gender><id>542</id><name>Mörgeli Christoph</name><officialDenomination>Mörgeli</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>04.3526</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Antwort auf die einzelnen Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Interpellanten beziehen sich offenbar auf ein Interview von Bundesrat Couchepin in der "NZZ am Sonntag" vom 2. Oktober 2004. Sollte dies der Fall sein, ist das Zitat ungenau. Im Original (www.edi.admin.ch) heisst es: "Natürlich hat das Volk das letzte Wort. Aber das Volk in seiner Weisheit und unter Führung der Freisinnigen hat auch entschieden, dass die Macht in diesem Land geteilt werden muss."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Prinzip der Gewaltenteilung ist ein ungeschriebener Verfassungsgrundsatz. Der Verfassungsgeber hat darauf verzichtet, ihn explizit in die Bundesverfassung zu schreiben (zu den Gründen dafür BBl 1997 I S. 370). Dennoch ist dieser Grundsatz weiterhin ein wesentlicher Bestandteil der Ausgestaltung der schweizerischen Demokratie.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist daher gerechtfertigt, das Schweizervolk als Souverän zu bezeichnen, doch diese Souveränität lässt sich nicht mit der eines absoluten Monarchen vergleichen, und sie wird durch Gewaltenbeschränkung und -teilung ausgeübt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat führt keine Abstimmungskämpfe. Es gibt kein Propagandakonzept zu Schengen/Dublin.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Zitat der Interpellanten ist ungenau. Im Original heisst es: "Denn das Volk weiss, dass die reine Regentschaft der Mehrheit gefährlich sein kann."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz gibt es keine reine Herrschaft der Mehrheit. Die Ausübung der Volksrechte wird durch die Verfassung geregelt, die ein subtiles System der Gewaltenteilung und des Schutzes von Minderheiten vorsieht. Dies äussert sich namentlich in der Stellung der Stände bei Abstimmungen über Verfassungsvorlagen und im parlamentarischen Zweikammersystem, wonach der Ständerat dem Nationalrat gleichgestellt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat plant keine Kampagne, um "die Macht des Volkes durch die Gerichte zu limitieren".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Nein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Das Kollegialitätsprinzip stützt sich auf Artikel 177 Absatz 1 der Bundesverfassung. Der Bundesrat berät über alle ihm vorgelegten Geschäfte als Kollegium. Das Kollegialitätsprinzip bedeutet, dass sich die Regierung aus mehreren gleichberechtigten Mitgliedern zusammensetzt, von denen keines dem anderen politisch vorgesetzt ist. Obwohl sich der Bundesrat aus mehreren Personen zusammensetzt, handelt es sich nicht um eine blosse Versammlung von Individuen. Er bildet vielmehr eine Einheit, die zur gemeinsamen Willensbildung und -vermittlung berufen ist. Die Mitglieder des Bundesrates sind daher nicht nur für das Departement verantwortlich, dem sie vorstehen, sondern tragen eine gemeinsame, geteilte Verantwortung. Haben die Mitglieder des Bundesrates einen Entscheid getroffen, gilt dieser für das Kollegium als Ganzes. Daher muss jedes Mitglied diesen Entscheid vor dem Parlament und dem Volk respektieren, unterstützen und vertreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Alle Indiskretionen werden vom Bundesrat verurteilt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Presse waren Äusserungen eines Mitgliedes des Bundesrates zur Demokratie in der Schweiz zu entnehmen, welche kaum mit dem schweizerischen Staatsverständnis vereinbar sind. So sei die Macht des Volkes nicht absolut und "die reine Herrschaft der Mehrheit" gar "gefährlich", im Weiteren sei das ständige Gerede vom Volk als Souverän falsch. Das Volk habe in seiner Weisheit und unter Führung der Freisinnigen entschieden, dass die Macht in diesem Land geteilt werden muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat um Stellungnahme zu folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt er die Ansicht seines Mitgliedes, das Volk "habe unter Führung der Freisinnigen entschieden, seine Macht zu teilen", und der Ausdruck "Souverän" sei daher falsch?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er der Auffassung, Mehrheitsentscheide seien nicht rechtsstaatlich?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Geht er in seinen Abstimmungskämpfen davon aus, das Schweizer Stimmvolk sei eine Masse, die mit Emotionen in Abstimmungskämpfen verführt werde? Richtet er seine Abstimmungskonzepte auf eine solche Vorgabe aus? Ist also das Propagandakonzept zu Schengen aus dieser Auffassung heraus entstanden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie stellt er sich zur Aussage, "die reine Herrschaft der Mehrheit" sei gefährlich?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist er der Meinung, dass er die "Leute wieder für die Limitierung der Macht des Volkes durch die Gerichte gewinnen" müsse? Welche Massnahmen schweben ihm da vor? Plant er eine entsprechende Kampagne?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Teilt er die Auffassung, dass solche Äusserungen eines Mitgliedes des Bundesrates eine Missachtung des Volkes und damit auch eine Gefährdung der Demokratie in unserem Staat darstellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welche Auffassung des Kollegialitätsprinzips vertritt er? Teilt er die Ansicht, dass die gegenwärtigen Querelen in der Öffentlichkeit dem Kollegialitätsprinzip abträglich sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wie beurteilt er die gezielten Indiskretionen aus dem Bundesrat zur Diskreditierung von Kollegen (Beispiel Tourismusfranken)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gefährdung der Demokratie</value></text></texts><title>Gefährdung der Demokratie</title></affair>