{"id":20043541,"updated":"2023-07-28T07:55:37Z","additionalIndexing":"2811;Asylbewerber\/in;Ausschaffung;soziale Unterstützung;Asylverfahren;Informationsverbreitung;Sozialhilfe;Gesetzesevaluation","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-10-07T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010201","name":"Asylverfahren","type":1},{"key":"L03K010404","name":"soziale Unterstützung","type":1},{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L04K01040408","name":"Sozialhilfe","type":2},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":2},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-06T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-11-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1097100000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1160085600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2489,"gender":"m","id":465,"name":"Fehr Mario","officialDenomination":"Fehr Mario"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2563,"gender":"f","id":551,"name":"Marty Kälin Barbara","officialDenomination":"Marty Kälin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2614,"gender":"f","id":1139,"name":"Markwalder Christa","officialDenomination":"Markwalder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2367,"gender":"m","id":301,"name":"Banga Boris","officialDenomination":"Banga"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2597,"gender":"f","id":1125,"name":"Galladé Chantal","officialDenomination":"Galladé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2613,"gender":"m","id":1150,"name":"Levrat Christian","officialDenomination":"Levrat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.3541","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Laut Berichten des \"Sonntagsblicks\" vom 5. September 2004, der Sendung \"Echo der Zeit\" vom 7. September 2004 und einer in verschiedenen Medien aufgenommenen SDA-Mitteilung vom 8. September 2004 hat das BFF den ersten Quartalsbericht über die Auswirkungen des Sozialhilfeausschlusses bei Nichteintretensentscheiden fertig gestellt. Aus unklaren Gründen wird er aber der Öffentlichkeit nicht präsentiert, obwohl die wesentlichen Angaben in der Zwischenzeit bekannt sind: Demzufolge wurden in den ersten vier Monaten seit dem 1. April dieses Jahres 1478 Nichteintretensentscheide gefällt. Die meisten Betroffenen sind untergetaucht. Für die Kantone seien laut dem Bericht ein grosser administrativer Aufwand und neue Kosten durch die Nothilfe entstanden. Bei den Betroffenen sei die Verunsicherung gross, ihre psychischen und physischen Beschwerden hätten zugenommen. Aus den Kantonen Bern, Basel-Stadt und Luzern sind zudem Fälle der Verweigerung der Nothilfe durch die zuständigen Behörden bekannt geworden, obwohl die Notlage weiterhin andauert. Der Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 27. Mai 2004 über die Nothilfepraxis hat zahlreiche weitere Fehler in der Nothilfegewährung aufgelistet. Die Öffentlichkeit hat unter diesen Umständen ein grosses Interesse an ungefilterten, amtlichen Informationen über die Folgen des Sozialhilfeausschlusses. Dies gilt umso mehr, als der Bundesrat der Staatspolitischen Kommission des Ständerates die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asylsuchenden beantragt hat. Eine Diskussion über eine Ausdehnung kann nur nach Abschluss des auf drei Jahre angelegten Monitorings des BFF über die Auswirkungen der Praxisänderung stattfinden, wenn Klarheit über die Folgen des Sozialhilfeausschlusses besteht.<\/p><p>Laut einem in der Fachzeitschrift \"Asyl\" (2004\/Nr. 3, herausgegeben von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe) publizierten Direktionsbeschluss des BFF vom 12. Februar 2004 wurde die Abteilung Medien und Kommunikation des BFF beauftragt, \"ab dem 1. März 2004 mittels sehr grosser Medienpräsenz die Botschaft zu vermitteln, wonach die abgewiesenen (verletzlichen) Personen vom BFF nicht auf die Strasse gestellt, sondern in ihre Heimatländer zurückgewiesen werden, weil ihre Rückkehr zulässig, zumutbar und möglich ist\". Tatsächlich hat das BFF für verletzliche Personen (Schwangere, unbegleitete Minderjährige, Familien mit kleinen Kindern usw.) nur bis am 1. Juni 2004 keine Nichteintretensentscheide gefällt. In der Antwort auf die Motion Leutenegger Oberholzer 03.3637 vom 18. Dezember 2003 hat der Bundesrat noch festgehalten, dass genau dies nicht möglich sei. Mit der Rücksichtnahme auf Verletzliche ist es seit dem 1. Juni 2004 vorbei: Auch sie sind von Nichteintretensentscheiden, dem Sozialhilfeausschluss und dem Ausschluss aus der Rückkehrhilfe betroffen. Es ist der Eindruck entstanden, dass das BFF bewusst der Öffentlichkeit den Eindruck vermitteln sollte, Verletzliche würden von diesen negativen Folgen verschont. Der Nationalrat hat u. a. unter diesem Eindruck in der Sondersession vom Mai 2004 mit 87 zu 82 Stimmen die Anträge zum Schutz von Verletzlichen knapp abgelehnt. Für Verletzliche sind besondere Schutzmassnahmen nötig.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Der erste Monitoring-Bericht über die Auswirkungen des Ausschlusses von Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid aus dem Sozialhilfesystem des Asylbereiches wurde Ende Oktober 2004 veröffentlicht. Die Verzögerung von rund einem Monat ist darauf zurückzuführen, dass die notwendigen Unterlagen aus den Kantonen spät eingetroffen sind und die erstmalige Gestaltung des Berichtes mehr Zeit als ursprünglich geplant in Anspruch genommen hat. Vorgesehen ist, vierteljährlich einen Bericht über die Auswirkungen zu erstellen und diesen anlog dem ersten Bericht jeweils zu veröffentlichen. Zudem sollen in einem Jahresbericht die Ergebnisse der vierteljährlichen Berichterstattungen zusammenfassend dargestellt und mit einer umfassenden Analyse ergänzt werden. Die Publikation des ersten Jahresberichtes ist für Mitte 2005 vorgesehen und wird die Beurteilungsperiode bis Dezember 2004 berücksichtigen.<\/p><p>3. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat das Nötige vorgekehrt, um durch sachliche und differenzierte Information den Erfolg sowie allfällige Schwächen und Probleme darzustellen, damit daraus die entsprechenden Massnahmen abgeleitet werden können. Dazu gehörte auch die Information, dass es sich bei den Betroffenen um Personen handelt, deren Gesuche in einem rechtsstaatlich korrekten und fairen Verfahren einzelfallweise geprüft und abgelehnt wurden, und sie daher verpflichtet sind, die Schweiz selbstständig zu verlassen. Somit ist auch die Aussage, \"wonach die abgewiesenen (verletzlichen) Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wird, vom Bundesamt nicht auf die Strasse gestellt, sondern in ihre Heimatländer zurückgewiesen werden, weil eine Rückkehr zulässig, zumutbar und möglich ist\", richtig.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet die betreffende Informationspraxis des BFF als korrekt.<\/p><p>4. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. Februar 2004 zur Motion Leutenegger Oberholzer 03.3637 zugesichert, das BFF werde der Situation von besonders verletzlichen Personen im Rahmen der Einzelfallprüfung entsprechend Rechnung tragen. Besondere Schutzbedürfnisse einzelner Personen werden bei der sorgfältigen individuellen Prüfung des Asylgesuches und bei der Beurteilung der Zulässigkeit, Zumutbarkeit und Möglichkeit des Wegweisungsvollzuges berücksichtigt. Auch wenn im Asylpunkt aufgrund des rechtserheblichen Sachverhaltes ein Nichteintretensentscheid gefällt werden muss, sind in gewissen Fällen die Voraussetzungen zur Anordnung einer vorläufigen Aufnahme erfüllt. Schliesslich ist auch das Recht auf eine Beschwerde an die unabhängige Schweizerische Asylrekurskommission garantiert. Befindet sich eine verletzliche Person in einer Notlage, haben die Kantone zudem die verfassungsmässig garantierte Nothilfe zu gewähren. Der Umfang und die Dauer dieser Nothilfe sind im Einzelfall entsprechend der individuellen Notsituation - und somit auch unter Berücksichtigung von besonderen Schutzbedürfnissen - festzusetzen.<\/p><p>Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Situation von verletzlichen Personen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen adäquat Rechnung getragen werden kann. Wie die Interpellantin richtig festhält, wurde anlässlich der parlamentarischen Beratungen zur Teilrevision des Asylgesetzes im Mai 2004 darauf verzichtet, zum Schutz von verletzlichen Personen weiter gehende gesetzliche Bestimmungen zu erlassen.<\/p><p>Die ersten Monitoring-Ergebnisse haben ergeben, dass eine Problemlage bei unbegleiteten Minderjährigen besteht. Das zuständige BFF sucht derzeit nach einer angemessenen Lösung. Die Ergebnisse der weiteren Monitoring-Berichte werden zeigen, ob zusätzliche Massnahmen zum Schutz von verletzlichen Personen zu prüfen sind.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Weshalb wurde der erste Bericht Monitoring NEE vom zweiten Quartal 2004 des BFF nicht veröffentlicht?<\/p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat die Öffentlichkeit über die Folgen des Sozialhilfeausschlusses zu informieren?<\/p><p>3. Was hält der Bundesrat vom Entscheid des BFF, der Öffentlichkeit mitzuteilen, verletzliche Personen mit Nichteintretensentscheid würden nicht auf die Strasse gestellt, sondern in ihre Heimatländer zurückkehren?<\/p><p>4. Welche Massnahmen zum Schutz von Verletzlichen plant der Bundesrat?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Asylgesuche. Sozialhilfeausschluss bei Nichteintretensentscheiden"}],"title":"Asylgesuche. Sozialhilfeausschluss bei Nichteintretensentscheiden"}