{"id":20043545,"updated":"2023-07-28T06:44:00Z","additionalIndexing":"24;Unternehmenssteuer;Aktienrecht;Steuerpolitik;direkte Bundessteuer;Kapitalgewinnsteuer;Risikokapital;Gesellschaftsauflösung;Gesellschaftskapital;Familienunternehmen;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-10-07T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4705"},"descriptors":[{"key":"L04K11070407","name":"Unternehmenssteuer","type":1},{"key":"L03K110703","name":"Steuerpolitik","type":1},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":1},{"key":"L06K070304020401","name":"Gesellschaftskapital","type":2},{"key":"L05K0703060104","name":"Familienunternehmen","type":2},{"key":"L07K07030301010101","name":"Aktienrecht","type":2},{"key":"L05K0703040203","name":"Gesellschaftsauflösung","type":2},{"key":"L05K1106020109","name":"Risikokapital","type":2},{"key":"L04K11070202","name":"direkte Bundessteuer","type":2},{"key":"L04K11070406","name":"Kapitalgewinnsteuer","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-10-06T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2004-11-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1097100000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1160085600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20043577,"priorityCode":"S","shortId":"04.3577"}],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"type":"speaker"}],"shortId":"04.3545","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Für den Bundesrat stellt die Unternehmenssteuerreform II nach wie vor ein prioritäres Vorhaben dar. Das Reformprojekt soll so rasch wie möglich realisiert werden. Allerdings hat die Auswertung der Vernehmlassungen gezeigt, dass sich für keines der in die Vernehmlassung gegebenen Modelle zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung eine klare Mehrheit finden lässt. Der Bundesrat will aber dem Parlament ein Projekt vorlegen, das ausgewogen ist und das von den Kantonen und der Wirtschaft mitgetragen wird. Nur eine solche Vorlage hat die Chance, in einer Volksabstimmung angenommen zu werden.<\/p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ist gegenwärtig in engem Kontakt mit den Kantonen, d. h. der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz, der Kommission zur Harmonisierung der direkten Steuern von Bund und Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen. Es wird dem Bundesrat im Februar 2005 nicht nur den Vernehmlassungsbericht, sondern auch einen Antrag zum weiteren Vorgehen und zu den Grundsatzentscheiden über die Revision vorlegen. Wenn sich der Bundesrat für ein Modell im Sinne des Vernehmlassungsverfahrens entscheidet, kann das EFD sofort eine Botschaft ausarbeiten, und der Bundesrat kann diese bereits im Sommer 2005 verabschieden. Auf diese Weise kann die parlamentarische Beratung in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 und in der ersten Hälfte 2006 stattfinden.<\/p><p>Wählt der Bundesrat jedoch eine andere Vorgehensweise, z. B. ein völlig neues Modell oder eine Entlastung schwergewichtig auf Stufe Unternehmung und nicht beim Anteilsinhaber, könnte ein neues Vernehmlassungsverfahren notwendig werden. In diesem Fall würde sich die Reform sicherlich um ein Jahr verzögern, d. h., die entsprechende Botschaft könnte frühestens im Herbst 2006 verabschiedet werden.<\/p><p>Je nachdem welche Vorgehensweise gewählt wird, kann es notwendig werden, die unbestrittenen Teile des Reformvorhabens, wie beispielsweise die Entlastungsmassnahmen für Personenunternehmen, vorzuziehen und dem Parlament in einer separaten Vorlage zu unterbreiten.<\/p><p>2. Nach dem hiervor Gesagten ergibt sich, dass der Bundesrat im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht im Besitz der notwendigen Entscheidgrundlagen ist. Der Bundesrat kann sich daher erst auf eine bestimmte Reformvariante festlegen, wenn die Ergebnisse der Konsultationen zwischen dem EFD, den Kantonen und der Wirtschaft vorliegen. Eine Konsensfindung erweist sich gerade im Bereich der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung als ausserordentlich schwierig.<\/p><p>3. Grosse Teile des materiellen Inhaltes der parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion 02.469 sind in die Vernehmlassungsvorlage eingeflossen, und zwar in die flankierenden Massnahmen für Personenunternehmen (namentlich Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge) und Kapitalgesellschaften (Einführung des Kapitaleinlageprinzips, Verbesserung des Beteiligungsabzuges). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese im Vernehmlassungsverfahren zur Diskussion gestellten steuerlichen Erleichterungen realisiert werden müssen.<\/p><p>Die Einführung des von der CVP-Fraktion vorgeschlagenen Halbeinkünfteverfahrens, das von den drei in die Vernehmlassung gegebenen Modellen abweicht, wirft für den Bundesrat jedoch ernsthafte Fragen bezüglich der Finanzierbarkeit und der praktischen Umsetzung auf. Dazu kommt, dass mit einem Halbeinkünfteverfahren die Dividendenempfänger im Vergleich zu den Inhabern von Personenunternehmen und Gläubigern unverhältnismässig steuerlich privilegiert würden. Eine Lösung im Sinne des in die Vernehmlassung gegebenen Modells 1 käme den Ansprüchen an eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung näher. Damit könnten auch die Tatbestände von Teilliquidation, Transponierung und Erbenholding einer befriedigenden Lösung zugeführt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im April 2004 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform. Diese Reform hat die Abschaffung der doppelten Besteuerung der Einkommen aus Unternehmertätigkeit sowie die Vereinfachung der Unternehmernachfolge zum Ziel. Zum Thema Besteuerung der Unternehmereinkommen stellte der Bundesrat in der Vernehmlassung drei Varianten vor. Es gab jedoch bei keiner der drei Varianten eine erkennbare Mehrheit. Daher besteht die Gefahr, dass die Unternehmenssteuerreform auf die lange Bank geschoben wird.<\/p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Welchen Fahrplan sieht er für die Unternehmenssteuerreform vor?<\/p><p>2. Auf welche Reformvariante will er sich konzentrieren?<\/p><p>3. Ist er gewillt, auch die vom Nationalrat gutgeheissene Variante gemäss der parlamentarischen Initiative 02.469 (Unternehmenssteuerreform) in die Botschaft aufzunehmen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unternehmenssteuerreform"}],"title":"Unternehmenssteuerreform"}