﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043638</id><updated>2023-07-28T09:54:08Z</updated><additionalIndexing>09;421;Leistungsauftrag;Armeeeinsatz;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Armee;Armeereform;militärische Zusammenarbeit;Beziehung Legislative-Exekutive</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2605</code><gender>m</gender><id>1126</id><name>Hutter Markus</name><officialDenomination>Hutter Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-12-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4706</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K040203</key><name>Armee</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010105</key><name>Leistungsauftrag</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010210</key><name>militärische Zusammenarbeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020304</key><name>Armeeeinsatz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08030201</key><name>Beziehung Legislative-Exekutive</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020306</key><name>Armeereform</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0803020102</key><name>Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-03-18T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-12-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-03-04T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-12-01T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-12-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2589</code><gender>m</gender><id>1116</id><name>Burkhalter Didier</name><officialDenomination>Burkhalter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2543</code><gender>m</gender><id>521</id><name>Wasserfallen Kurt</name><officialDenomination>Wasserfallen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2382</code><gender>m</gender><id>318</id><name>Engelberger Edi</name><officialDenomination>Engelberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2605</code><gender>m</gender><id>1126</id><name>Hutter Markus</name><officialDenomination>Hutter Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.3638</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Sicherheitspolitik der Schweiz basiert nach wie vor auf dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000, in dem der Bundesrat die Strategie "Sicherheit durch Kooperation" dargelegt hat. Auf dieser Grundlage ist auch das Armeeleitbild XXI entstanden, das die Eckwerte und Leitplanken für die Reform der Armee vorgibt. Die Umsetzung und Anwendung der sicherheitspolitischen Strategie ist ein rollender Prozess, der einer laufenden Überprüfung, Optimierung und bei Bedarf auch sektoriellen Weiterentwicklung in den einzelnen Departementen unterliegt. Dies manifestiert sich u. a. in den vom Interpellanten angesprochenen Jahreszielen des VBS für 2005.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bei Ziel 10 geht es nicht um die Entwicklung einer neuen Strategie, sondern darum, die Umsetzung der bestehenden und breit abgestützten Strategie weiter zu optimieren (z. B. in Form politischer Vorgaben des Chefs VBS für die militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland, die internationale Rüstungskooperation oder den Einbezug der Armee in die Nationale Sicherheitskooperation). Dafür sind keine weiteren Vorgaben nötig; es ist ein normaler Schritt in der Umsetzung der bestehenden sicherheitspolitischen Vorgaben durch das VBS.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Bundesverfassung und das Militärgesetz geben die grundsätzlichen Armeeaufträge vor. Weitergehende Ausführungen sind im Armeeleitbild enthalten. Die Gewichtung der einzelnen Teilaufträge und die Formulierung spezifischer Leistungsaufträge nimmt der Bundesrat aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Risiko- und Bedrohungsanalyse, des Bedarfs an Armee-Einsätzen sowie anderer staatspolitischer Beurteilungen vor - wie dies beispielsweise im Rahmen der Usis-Entscheide geschehen ist, die zu einem gestiegenen Bedarf an Assistenzdienstleistungen geführt haben. Eine solche Beurteilung hat der Bundesrat auch am 8. September 2004 vorgenommen und beschlossen, eine Kapazitätenumverlagerung von der Verteidigung zur Raumsicherung und eine Rollenspezialisierung beim Heer einzuleiten sowie die Leistungen im Bereich der militärischen Friedensförderung auszubauen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Basierend auf diesen politischen Vorgaben erlässt der Chef der Armee die Befehlsgebung für die Grundbereitschaft der Armee. Dieser Befehl, der für die Dauer einer Legislaturperiode gilt, jedoch periodisch überprüft wird, legt fest, welche Grundbereitschaft die Armee zu erstellen und zu erhalten hat. Damit wird sichergestellt, dass sowohl die geforderten Einsatzleistungen bei Bedarf erbracht als auch die langfristige Weiterentwicklung der Armee gesteuert werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Entscheid darüber, ob, wann und in welchem Ausmass die Armee auch tatsächlich Einsätze zu leisten hat, obliegt dem Bundesrat und, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, dem Parlament. Nach Vorliegen des politischen Entscheides für einen Armee-Einsatz obliegt die in Ziel 12 genannte Einsatzplanung und die Erstellung der Einsatzbereitschaft (aufbauend auf der Grundbereitschaft) dem Führungsstab der Armee. Die Information und den allenfalls erforderlichen Antrag zuhanden des Parlamentes zur Bewilligung oder Verlängerung eines Einsatzes unterbreitet der Bundesrat dem Parlament über die entsprechenden Botschaften.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Dem Bundesrat obliegt es, Rolle und Aufgaben der Armee zum Schutz der Bevölkerung vor zukünftigen Gefahren zu definieren. Ein eigentliches Koordinatennetz in Form von sicherheitspolitischen Leistungsaufträgen fehlt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der "Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitschrift" ist dieser Tage Kenntnis gegeben worden von den Zielen des VBS für das Jahr 2005, die eine weitergehende armeepolitische Standortbestimmung erwarten lassen. Unter Ziel 10 (Sicherheit durch Kooperation) wird dort ausgeführt: "Die Strategie zur optimalen Nutzung der nationalen und internationalen Beiträge der Schweiz im Rahmen der sicherheitspolitischen Gemeinschaft ist entwickelt."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter Ziel 12 (Sicherstellung der geforderten Einsätze und Aufbau einer massgeschneiderten Grundbereitschaft der Armee) heisst es: "Die vom Bundesrat und/oder vom Parlament geforderten Einsätze sind sichergestellt."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hierzu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wer ist daran oder hat den Auftrag erhalten, die in Ziel 10 in Aussicht gestellte Strategie zu entwickeln? Handelt es sich dabei um die Strategie des Kleinstaates Schweiz in der Staatengemeinschaft? Wie lauten die Vorgaben des Bundesrates an die beauftragten Instanzen? Wie wird das Parlament informiert oder miteinbezogen, und welche Aktivitäten erwartet der Bundesrat vom Parlament?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wer entwickelt die gemäss Ziel 12 vorgesehene Einsatzplanung und den Aufbau einer massgeschneiderten Grundbereitschaft der Armee? Handelt es sich dabei um die für die Neuausrichtung der Armee wesentlichen sicherheitspolitischen Leistungsaufträge? Wie lauten die Aufträge an die Konzeptentwickler? Wie wird das Parlament informiert und miteinbezogen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Konzeptarbeit für die Zukunft der Armee</value></text></texts><title>Konzeptarbeit für die Zukunft der Armee</title></affair>