{"id":20043670,"updated":"2023-07-28T11:14:33Z","additionalIndexing":"2831;Angebot und Nachfrage;Kulturverband;künstlerisches Schaffen;Kulturförderung;Kulturpolitik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2321,"gender":"m","id":198,"name":"Schmied Walter","officialDenomination":"Schmied Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4706"},"descriptors":[{"key":"L04K01060307","name":"Kulturförderung","type":1},{"key":"L04K07010304","name":"Angebot und Nachfrage","type":1},{"key":"L03K010603","name":"Kulturpolitik","type":1},{"key":"L04K01060310","name":"künstlerisches Schaffen","type":1},{"key":"L05K0101030202","name":"Kulturverband","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-03-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1102892400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1166569200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2321,"gender":"m","id":198,"name":"Schmied Walter","officialDenomination":"Schmied Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"04.3670","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. In einigen Bereichen der Kulturproduktion ist der Markt durchaus in der Lage, Angebot und Nachfrage auf befriedigende Weise zu regeln, ohne dass der Staat eingreifen muss. Dies gilt namentlich für Kulturprodukte, die auf einen sehr breiten Publikumsgeschmack zielen und für die eine hohe Nachfrage besteht. Ein Eingreifen des Staates rechtfertigt sich dagegen bei einem Marktversagen. Viele Erzeugnisse der künstlerischen und kulturellen Produktion weisen sogenannte positive externe Effekte auf, d. h., ihr Nutzen wird nicht vollständig im Preis widerspiegelt, weshalb solche Güter ohne Markteingriff nicht bereitgestellt würden. Als Illustrationsbeispiel sei die Erhaltung historisch wertvoller Bauten erwähnt. Solche Bauten weisen als Zeitzeugen einen immanenten Existenz- und Vermächtniswert auf. Der Markt alleine kann jedoch die Erhaltung historisch wertvoller Bauten nicht hinreichend bewerkstelligen. Es ist die Aufgabe des Staates, solche Fälle durch die Schaffung von Anreizen (auf der Angebots- oder Nachfrageseite) zu korrigieren. Der Bundesrat ist nach dem Gesagten der Auffassung, dass Kulturprodukte nicht wie andere Waren oder Dienstleistungen alleine den Marktkräften überlassen werden können.<\/p><p>2. Staatliche Kulturförderung soll, wie unter Ziffer 1 ausgeführt, Marktversagen durch die Schaffung von Anreizen korrigieren. Sie orientiert sich am Produkt und nicht an der finanziellen Situation des Produzenten.<\/p><p>3. Was die Ausstellung \"Swiss-Swiss Democracy\" im Centre culturel suisse (CCS) in Paris angeht, ist festzuhalten, dass sich die Gesamtkosten dieser Ausstellung auf 180 000 Franken beliefen. Darin eingeschlossen waren die Kosten für das Begleitprogramm mit Film, Theater usw. für zwei Monate. Die Ausstellung selber kostete rund 80 000 Franken. Diese Kosten enthielten die Personalkosten für den Aufbau der Ausstellung sowie für die Materialkosten. Der Künstler Thomas Hirschhorn bezog kein Honorar.<\/p><p>Was die Genfer Buchmesse betrifft, anerkennt der Bundesrat, dass sie in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Rolle spielt. Die Genfer Buchmesse fördert das Image und die Popularität der Bücher und bringt sie einem breiten Publikum nahe, bei dem diese bedeutende Westschweizer Kulturveranstaltung jedes Jahr grossen Anklang findet. Im Übrigen ist sich der Bundesrat auch des kommerziellen Nutzens und der ökonomischen Bedeutung der Messe für die Buchbranche bewusst. Pro Helvetia unterstützt die Genfer Buchmesse seit vielen Jahren auf verschiedene Weise: Während langer Zeit war Pro Helvetia an der Genfer Buchmesse mit einem eigenen, kostenpflichtigen Stand präsent. Vor kurzem hat Pro Helvetia ihr Engagement für die Genfer Buchmesse den übrigen Stiftungsaktivitäten angepasst, die keine direkte Beteiligung an Verkaufsmessen mehr vorsieht. Stattdessen unterstützt Pro Helvetia das literarische Begleitprogramm der Genfer Buchmesse. Die Behauptung, wonach die Genfer Buchmesse von Pro Helvetia überhaupt nicht unterstützt wird, trifft somit nicht zu. Im Weiteren wurde die Genfer Buchmesse seit 1998 durch das Bundesamt für Kultur (BAK) mit einzelnen Beiträgen aus dem Prägegewinn in der Gesamthöhe von 700 000 Franken unterstützt. Das BAK verfügt zurzeit jedoch weder über die erforderlichen Rechtsgrundlagen noch über die Finanzmittel, um die Genfer Buchmesse regelmässig zu unterstützen. Im Rahmen der Arbeiten für die Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung (Erlass eines Kulturförderungsgesetzes) wird die Möglichkeit einer regelmässigen Unterstützung geprüft. Der Bundesrat beabsichtigt, den Entwurf des Kulturförderungsgesetzes im Frühjahr 2005 in die Vernehmlassung zu geben.<\/p><p>4. Der Anteil der Bundesmittel am Budget von Pro Helvetia betrug in den vergangenen fünf Jahren zwischen 98 und 99,7 Prozent. Mit einer Streichung der Bundesbeiträge würde die Stiftung Pro Helvetia faktisch aufgelöst. Für den Bundesrat ist dies nach dem heutigen Kenntnisstand keine Option. Die laufende Ausarbeitung eines Kulturförderungsgesetzes ist aber der geeignete Anlass, die gewachsene Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Bundesakteuren der Kulturförderung zu überprüfen und wo nötig zu modifizieren und kohärenter auszugestalten. Kulturförderung muss, um wirkungsvolle Resultate zu erzielen, auf systematischen und zumindest mittelfristigen Konzepten beruhen. Allein gestützt auf punktuelle Förderungsaktionen lässt sich keine wirkungsvolle und nachhaltige Kulturförderung erreichen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Kulturförderung wird gegenwärtig sehr kontrovers diskutiert.<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass die Kultur zuallererst die Erwartungen der Gesellschaft erfüllen und somit Angebot und Nachfrage spielen lassen muss?<\/p><p>2. Denkt er auch, dass die Kulturbeiträge des Staates in erster Linie denjenigen Kulturschaffenden zukommen sollten, die nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihr Talent zur Geltung zu bringen?<\/p><p>3. Was hält er von der Unterstützung eines weltweit renommierten Künstlers, der vom Staat indirekt rund 180 000 Franken für eine Ausstellung in Paris erhalten hat (Verwaltungskosten nicht mit eingerechnet), während z. B. der Büchersalon in Genf überhaupt nicht unterstützt wurde (genannter Grund: fehlende finanzielle Mittel)?<\/p><p>4. Ist er folglich auch der Meinung, dass Pro Helvetia nicht mehr direkt vom Bundesbudget abhängen sollte? So würde jährlich ein Kredit von mehr als 30 Millionen Franken freigegeben und könnte für die Finanzierung punktueller Förderungsaktionen zugunsten der Kultur in all ihren Erscheinungsformen verwendet werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kulturförderung"}],"title":"Kulturförderung"}