{"id":20043671,"updated":"2023-07-28T11:16:58Z","additionalIndexing":"2831;Buchführung;kulturelles Erbe;Kulturverband;kulturelle Veranstaltung;Subvention;Kulturpolitik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4706"},"descriptors":[{"key":"L05K0101030202","name":"Kulturverband","type":1},{"key":"L04K01060306","name":"kulturelle Veranstaltung","type":1},{"key":"L04K01060301","name":"kulturelles Erbe","type":1},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":1},{"key":"L03K010603","name":"Kulturpolitik","type":1},{"key":"L04K07030201","name":"Buchführung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-03-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1102892400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1166569200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"speaker"}],"shortId":"04.3671","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Tätigkeit der Stiftung Pro Helvetia steht unter der Aufsicht des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI). Die Aufsicht des EDI erstreckt sich u. a. auf \"die dem Stiftungszweck entsprechende Verwendung der finanziellen Mittel\" durch Pro Helvetia (Art. 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1965 betreffend die Stiftung Pro Helvetia). Wie der Bundesrat jedoch stets betont hat, entscheidet Pro Helvetia in eigener Kompetenz und in autonomer Weise, was als förderungswürdig zu gelten hat. Diese Autonomie führt zu einer grossen Zurückhaltung der Aufsichtsbehörde bei der Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit von Pro Helvetia mit ihrem Zweck und ihren Aufgaben zu vereinbaren ist.<\/p><p>2. In Bezug auf die Verwendung der Finanzmittel durch Pro Helvetia gilt es zwei Verfahren klar zu unterscheiden:<\/p><p>Pro Helvetia gewährt zum einen auf Gesuch hin Beiträge an Dritte für \".... Projekte und Werke, die dem Kulturschaffen und der Kulturvermittlung in der Schweiz, der Pflege des schweizerischen kulturellen Erbes, dem kulturellen Austausch zwischen den Schweizer Sprachregionen oder der Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland dienen\" (Art. 1 der Verordnung vom 22. August 2002 über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia - Beitragsverordnung Pro Helvetia). Auf die Gewährung von Beiträgen an Dritte findet die Beitragsverordnung Pro Helvetia Anwendung.<\/p><p>Neben der Gewährung von Beiträgen an Dritte führt Pro Helvetia zum anderen sogenannte \"stiftungseigene Vorhaben\" im Sinne der Geschäftsordnung vom 24. Januar 2002 der Stiftung Pro Helvetia durch, zu denen namentlich die Aktivitäten der Aussenstellen von Pro Helvetia zu zählen sind. Die Ausstellung Thomas Hirschhorns im Centre culturel suisse in Paris stellt ein solches \"stiftungseigenes Vorhaben\" dar. Obwohl die Beitragsverordnung Pro Helvetia auf \"stiftungseigene Vorhaben\" keine Anwendung findet, müssen auch die \"stiftungseigenen Vorhaben\" von Pro Helvetia dem Stiftungszweck entsprechen und qualitativ überzeugen. Die Entscheidinstanzen von Pro Helvetia verfügen namentlich hinsichtlich der Beurteilung der Qualität von Gesuchen um Beiträge oder \"stiftungseigenen Vorhaben\" über einen grossen Entscheidungsspielraum. Der Bundesrat respektiert diesen Entscheidungsspielraum von Pro Helvetia.<\/p><p>3. Dem Bundesrat sind keine solchen Projekte bekannt.<\/p><p>4. Der Anteil der Bundesmittel am Budget von Pro Helvetia betrug in den vergangenen fünf Jahren zwischen 98 und 99,7 Prozent. Darüber hinaus erhält Pro Helvetia einzig von der Stadt Zürich einen wiederkehrenden, jährlichen Standortbeitrag in der Höhe von 70 000 Franken. Zusätzlich zu diesen regelmässigen Beiträgen der öffentlichen Hand erzielt Pro Helvetia bescheidene Erlöse aus dem Verkauf von Pro-Helvetia-Drucksachen und aus der Vermietung bzw. dem kürzlich erfolgten Verkauf des Künstlerhauses Casa Pantrovà. Schliesslich generiert Pro Helvetia punktuell Drittmittel zur Mitfinanzierung von \"stiftungseigenen Vorhaben\" (z. B. durch Finanzmittel privater Stiftungen).<\/p><p>Pro Helvetia verfügt - im Rahmen der Zusprechung von Subventionen - über kein Konzept zur Beschaffung von Drittmitteln und bearbeitet dieses Gebiet auch nicht systematisch. Würde Pro Helvetia dies tun, würde sie die Kulturschaffenden bei der Suche nach Geldmitteln unmittelbar konkurrenzieren und diese von zumutbaren Eigeninitiativen bei der Geldsuche entlasten, was sich nicht zuletzt negativ auf die Betriebskosten von Pro Helvetia auswirken würde (Erhöhung des Verwaltungsaufwandes). Beide Folgen sind nicht wünschenswert. Ein verstärktes Engagement von Pro Helvetia zur Beschaffung von Drittmitteln ist dagegen bei den \"stiftungseigenen Vorhaben\" möglich und wünschenswert. In diesem Bereich wird Pro Helvetia ihre bisherigen Anstrengungen noch intensivieren.<\/p><p>5. In den Jahren 1999 bis 2003 beliefen sich die Betriebskosten von Pro Helvetia auf zwischen 27,3 und 35,8 Prozent des Gesamtbudgets (1999: 27,8 Prozent; 2000: 27,3 Prozent; 2001: 38,9 Prozent; 2002: 35,4 Prozent; 2003: 35,8 Prozent). Die markante Zunahme der Betriebskosten ab dem Jahr 2001 ist buchhalterisch begründet: Seit dem Jahr 2001 werden die Kosten für verschiedene Eigenaktivitäten der Stiftung und sämtliche Personal- und Produktionskosten der Aussenstellen neu als Betriebskosten verbucht. Pro Helvetia hat Mitte 2004 mit der Umsetzung des Sonderprogramms \"Vision 70\" begonnen. Ziel dieses Programms ist die Senkung der Betriebskosten auf 32,5 Prozent per 2006. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Pro Helvetia damit erste zweckmässige Vorkehrungen getroffen hat, um ihre Betriebskosten zu senken. Er wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und erwartet von Pro Helvetia, dass sie die Betriebskosten weiterhin kritisch verfolgt.<\/p><p>In den letzten fünf Jahren (1999 bis 2003) hat Pro Helvetia Beiträge an Dritte (ohne Eigenaktivitäten der Stiftung) in der Höhe von zwischen 19 568 000 Franken und 22 811 000 Franken ausgerichtet (1999: 21 380 000 Franken; 2000: 22 811 000 Franken; 2001: 19 568 000 Franken; 2002: 20 495 000 Franken; 2003: 22 352 000 Franken).<\/p><p>6. Während langen Jahren war Pro Helvetia an der Genfer Buchmesse (Salon du livre) mit einem eigenen, kostenpflichtigen Stand präsent. Vor kurzem hat Pro Helvetia ihr Engagement für die Genfer Buchmesse den übrigen Stiftungsaktivitäten angepasst, die keine direkte Beteiligung an Verkaufsmessen mehr vorsieht. Stattdessen unterstützt Pro Helvetia neu das literarische Begleitprogramm der Genfer Buchmesse. Die Behauptung, Pro Helvetia habe der Genfer Buchmesse den Rücken gekehrt, trifft somit nicht zu. Pro Helvetia hat vielmehr die Form der Unterstützung an neue Begebenheiten angepasst.<\/p><p>7. Pro Helvetia hat u. a. zur Aufgabe, die kulturellen Beziehungen der Schweiz mit dem Ausland zu fördern (Art. 2 Abs. 1 Bst. d des Bundesgesetzes betreffend die Stiftung Pro Helvetia). Sie ist in diesem Tätigkeitsfeld nicht die einzige Akteurin. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beteiligt sich durch die Politische Abteilung III, durch die Vertretungen im Ausland, durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) sowie durch die Organisation Präsenz Schweiz (PRS) ebenfalls am Kulturaustausch mit dem Ausland. Die Vielzahl der Akteure macht eine Koordination der kulturellen Auslandprojekte unabdingbar. Die Koordination erfolgt auf institutioneller Ebene durch die Arbeitsgruppe Pentapartite, in der die vorerwähnten Akteure und das Bundesamt für Kultur vertreten sind. Eine detailliertere Regelung der Kooperation erfolgt durch bilaterale Vereinbarungen zwischen den verschiedenen Akteuren. Pro Helvetia hat sowohl mit PRS als auch mit der Deza Vereinbarungen zur Zusammenarbeit abgeschlossen. Pro Helvetia hat vor allem zusammen mit PRS (z. B. im Jahre 2003 das Festival \"Swiss Peaks\" in New York), aber auch mit Schweiz Tourismus zahlreiche Projekte realisiert.<\/p><p>Unter dem Gesichtspunkt einer systematischen, konsequenten und transparenten Aufgabenteilung ist die Kulturförderung des Bundes verbesserungsbedürftig. Die Ausarbeitung eines Kulturförderungsgesetzes ist der geeignete Anlass, solche Verbesserungen vorzunehmen. Der Bundesrat beabsichtigt, den Entwurf des Kulturförderungsgesetzes im Frühjahr 2005 in die Vernehmlassung zu geben.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die vor kurzem in Paris eröffnete Ausstellung von Thomas Hirschhorn wurde offenbar mit einem Beitrag von 180 000 Franken von der Stiftung Pro Helvetia subventioniert bzw. finanziert. Diese Ausstellung stiess auf das Unverständnis breiter Kreise, zumal sie beispielsweise die Schweizer Demokratie in einen Zusammenhang mit den schrecklichen Folterungen im Gefängnis Abu Ghraib stellt oder einen Darsteller in Szene setzt, der in der Pose eines Hundes gegen das Bild eines Bundesrates pinkelt.<\/p><p>Aufgrund dieser unbefriedigenden Situation verlangen wir vom Bundesrat die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass solche Ausstellungen im Gegensatz zum gesetzlich verankerten Auftrag von Pro Helvetia stehen, welcher als Ziele u. a. die \"Erhaltung des schweizerischen Geisteserbes und die Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes\" sowie die \"Werbung um das Verständnis für schweizerisches Gedanken- und Kulturgut\" beinhaltet?<\/p><p>2. Wie beurteilt er die angesprochene Ausstellung im Hinblick auf Artikel 5 der Beitragsverordnung von Pro Helvetia, nach welchem nur Projekte und Werke zu unterstützen sind, welche \"dem Stiftungszweck entsprechen\" (Bst. a) und \"qualitativ überzeugen\" (Bst. b)?<\/p><p>3. Gibt es aus seiner Sicht noch weitere Projekte, an welche in den letzten fünf Jahren Beiträge durch Pro Helvetia ausbezahlt worden sind und welche in einem Spannungsverhältnis zum Stiftungszweck standen bzw. stehen?<\/p><p>4. Wie hoch war der Anteil der Bundesbeiträge an den Mitteln, welche Pro Helvetia in den vergangenen fünf Jahren tatsächlich zur Verfügung standen? Wie viele Mittel konnten von Dritten (Privaten) gewonnen werden? Existiert ein Konzept zur Beschaffung von Drittmitteln?<\/p><p>5. Wie viele Mittel hat Pro Helvetia in den vergangenen fünf Jahren je an konkrete Projekte und Werke ausbezahlt? Wie hoch war währenddessen der administrative Aufwand in den einzelnen Jahren?<\/p><p>6. Wie beurteilt er die Tatsache, dass Pro Helvetia der Genfer Buchmesse aus finanziellen Gründen den Rücken gekehrt hat und nun auf der anderen Seite in Paris derartige Ausstellungen finanziert?<\/p><p>7. Welche konkreten Projekte hat Pro Helvetia zusammen mit anderen Organisationen des Bundes (z. B. Präsenz Schweiz, Schweiz Tourismus usw.) realisiert? Wie funktioniert diese Zusammenarbeit?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fragwürdiges Auftragsverständnis von Pro Helvetia"}],"title":"Fragwürdiges Auftragsverständnis von Pro Helvetia"}