{"id":20043677,"updated":"2023-07-28T11:53:37Z","additionalIndexing":"12;Auslandschweizer\/in;Ausweis;Reise;Rückwanderung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-14T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4706"},"descriptors":[{"key":"L04K05060104","name":"Ausweis","type":1},{"key":"L04K01080309","name":"Rückwanderung","type":1},{"key":"L04K05060103","name":"Auslandschweizer\/in","type":1},{"key":"L05K0101010311","name":"Reise","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-02-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1102978800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1111100400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.3677","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Jahrzehntelang wies der Schweizer Pass ausdrücklich darauf hin, dass seine Inhaberin oder sein Inhaber berechtigt ist, jederzeit in die Schweiz zurückzukehren. Diese Formulierung hatte neben ihrem einladenden Charakter den Vorteil, dass insbesondere Schweizer Staatsangehörige, die sich lange Zeit im Ausland aufgehalten haben oder noch gar nie in der Schweiz waren, diesen Eintrag ausländischen Behörden zeigen konnten, wenn diese zögerten, eine Schweizerin oder einen Schweizer in ihr Staatsgebiet einreisen zu lassen, weil sie fürchteten, diese Person nicht mehr zurückschicken zu können. Es scheint deshalb angebracht und sinnvoll, diesen Eintrag so rasch wie möglich wieder vorzunehmen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bei der Einführung des neuen Schweizer Passes im Jahr 2003 wurde ein vollständig neuer Pass geschaffen, der höchste Sicherheitsanforderungen erfüllt und der weltweit als Reiseausweis für Schweizer Bürgerinnen und Bürger anerkannt wird. Es trifft zu, dass der bis Ende 2002 herausgegebene Schweizer Pass einen Eintrag mit dem Wortlaut \"Der\/Die Inhaber\/in dieses Passes ist Schweizerbürger\/in und kann jederzeit in die Schweiz zurückkehren\" enthielt. Bei der Gestaltung des neuen Passes 2003 hat man diesen Text im Rahmen der gesamthaften Überarbeitung unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Grundlagen nicht übernommen. Aufgeführt wird jedoch die Schweizer Nationalität der Inhaberin oder des Inhabers.<\/p><p>Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:<\/p><p>Das Recht zur freien Einreise für Schweizerinnen und Schweizer in die Schweiz wird durch Artikel 12 Absatz 4 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 24 der Bundesverfassung garantiert. Voraussetzung für die Geltendmachung dieses Rechtes ist das Schweizer Bürgerrecht. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 28. Juni 2000 zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (BBl 2000 4763f.) ausführt, kann dieses Grundrecht wie jedes andere auch, gestützt auf eine genügende gesetzliche Grundlage, eingeschränkt werden. Wird z. B. im Ausland eine Person straffällig und wird ihr Pass zur Sicherstellung der Strafverfolgung oder des Strafvollzuges beschlagnahmt, so kann die Ausstellung eines neuen Schweizer Passes für die Rückreise in die Schweiz verweigert werden. Wie der Bundesrat in der Botschaft zum neuen Ausweisgesetz darlegt, soll damit verhindert werden, dass Schweizer Behörden zu Fluchthelfern werden. Voraussetzung ist, dass die Tat auch nach Schweizer Recht ein Verbrechen oder Vergehen darstellt, die angedrohte Sanktion nicht dem Schweizer Ordre public widerspricht und Grund zur Annahme besteht, dass sich die Person der Strafverfolgung oder dem Strafvollzug entziehen will. Daher wäre der vorbehaltlose Hinweis auf ein uneingeschränktes Rückkehrrecht unzutreffend. Ein solches Recht ist auch völkerrechtlich nicht vorgesehen. Unter Umständen könnte ein solcher Eintrag Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die sich im Ausland im bedingten Strafvollzug befinden, sogar benachteiligen. Dies, weil die ausländischen Behörden stets befürchten müssten, dass die Schweiz diesen Personen zur unberechtigten Ausreise und Rückreise in die Schweiz verhelfen wird. Ebenfalls zu präzisieren wäre, dass das Recht zur Einreise in die Schweiz nur die rechtmässige Inhaberin oder der rechtmässige Inhaber eines Schweizer Passes geltend machen kann.<\/p><p>Weder dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten noch dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement sind Fälle bekannt, wo einer Schweizerin oder einem Schweizer die Einreise in ein Land mit der in der Interpellation genannten Begründung verweigert worden wäre. Gemäss den gemachten Erfahrungen sind die Gründe, weshalb einer Person die Einreise in ein Land verweigert wird, sehr unterschiedlich. In der Regel sind sie aber in der Person selbst, in ihrem Verhalten oder dem vorgelegten Ausweis (Zweifel an der Echtheit, fehlendes oder ungültiges Visum) zu suchen. Ein Vergleich mit den Pässen von Deutschland, Holland, Italien, Frankreich, Österreich, Australien und den USA hat ergeben, dass keines dieser Länder einen entsprechenden Hinweis in seinem Pass aufgeführt hat.<\/p><p>Zurzeit erachtet der Bundesrat eine Abänderung des Passes als nicht notwendig.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Kann der Bundesrat erklären, warum im Schweizer Pass nicht mehr eingetragen ist, dass die Inhaberin oder der Inhaber dieses Passes jederzeit in die Schweiz zurückkehren kann? Ist es vorgesehen, das bedauerliche Verschwinden dieses Eintrages wieder rückgängig zu machen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Eintrag im Schweizer Pass"}],"title":"Eintrag im Schweizer Pass"}