﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043683</id><updated>2025-11-14T09:03:49Z</updated><additionalIndexing>421;Sicherheit;Parlamentarier/in;Bundeshaus;Polizeikontrolle</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-12-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4706</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L07K07050303030101</key><name>Bundeshaus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020225</key><name>Sicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080304</key><name>Parlamentarier/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0403030401</key><name>Polizeikontrolle</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-10-07T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2005-09-02T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>Parl</abbreviation><id>1</id><name>Parlament</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-12-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-10-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts><text><type i:nil="true" /><value>Das Büro des Nationalrates beantragt Ablehnung der Motion.</value></text></texts></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2372</code><gender>m</gender><id>307</id><name>Brunner Toni</name><officialDenomination>Brunner Toni</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>04.3683</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Artikel 69 des Parlamentsgesetzes obliegt der Verwaltungsdelegation das Hausrecht und damit die Verfügungsgewalt im Parlamentsgebäude und somit auch die Befugnis, ein Sicherheitsdispositiv zu erlassen und einen Sicherheitsdienst zu organisieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei Erstellung des heutigen Dispositivs erachtete die Verwaltungsdelegation erstaunlicherweise die Einrichtung von Schleusen als adäquates Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit des Parlamentsgebäudes. Dies kann nur damit erklärt werden, dass die Vorzüge der Schleierfahndung, wie sie im Schengener Raum praktiziert und in Zusammenhang mit den Bilateralen II vom Bundesrat gelobt werden, zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Dispositivs noch ungenügend bekannt waren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach den Darlegungen des Bundesrates zu Schengen dürfte sich dieser Zustand nun gebessert haben und die Verwaltungsdelegation über genügend Material verfügen, um zum Schluss zu kommen, dass die Schleierfahndung der Schleusenvariante vorzuziehen ist. Daher sind die Schleusen umgehend zu entfernen und das Personal für die Schleierfahndung einzusetzen. Nötigenfalls sind zur Umsetzung Experten aus dem Bundesrat und der EU beizuziehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Stellungnahme der Verwaltungsdelegation&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Vorstoss der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei ist offensichtlich scherzhaft gemeint. Man könnte es deshalb damit bewenden lassen, einen Antrag auf Ablehnung zu stellen, ohne ihn weiter zu begründen. Damit liesse sich ein Beitrag leisten zur Senkung der durchschnittlichen Kosten für die Beantwortung eines Vorstosses von rund 4000 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da der Verwaltungsdelegation die Sicherheit aber ein ernsthaftes Anliegen ist, hat sie sich trotzdem dafür entschieden, ihre Erwägungen in der Antwort kurz zusammenzufassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Schengener Abkommen ist Teil der Massnahmen zur Gewährleistung eines europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes. Zweck des Abkommens ist es, in Verbindung mit vier verschiedenen Arten von Kontrollmassnahmen (Kontrollen bei der Visa-Erteilung im Ausland, verschärfte Schengen-Aussengrenzkontrollen, mobile Kontrollen im Landesinnern, verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit) den freien Personenverkehr zwischen den Mitgliedsländern grundsätzlich ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zu gewährleisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Unter dem Eindruck eines zunehmenden Missbrauchs des Gastrechtes im Parlamentsgebäude und dem damit einhergehenden Risiko von Beschädigungen oder gar Gefährdungen von Leib und Leben beschloss die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte ein neues Sicherheitskonzept für das Parlamentsgebäude. Kernstück dieses Konzeptes sind präventive Sicherheitsmassnahmen, insbesondere ein elektronisches Kontrollsystem sowie automatisierte Zugänge.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Einen Vergleich zwischen den beiden Konzepten anzustellen heisst, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das Betreten des Bundeshauses kommt nicht einem Grenzübertritt gleich; auch wenn das Parlament manchen etwas "abgehoben" erscheint, ist es doch nicht extraterritorial! Für die Überwachung einer Landesgrenze und die Zutrittskontrolle bei Gebäuden mit einem besonderen Schutzbedürfnis gelten unterschiedliche Regeln. Sicherheitsschleusen für die Personenkontrolle beim Betreten von Parlamenten sind in diesem Sinne weltweit üblich. Ziel ist dabei der präventive Schutz und nicht eine Personenfahndung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Verwaltungsdelegation sieht keine Veranlassung, das Sicherheitsdispositiv für das Parlamentsgebäude zu ändern und auf die Zutrittskontrolle zugunsten einer Überprüfung der sich darin aufhaltenden Personen durch mobile Equipen im Gebäudeinnern zu verzichten. Die Erfahrung im Bundeshaus zeigt, dass diese Kontrollen nötig und wirksam sind. Im Jahre 2004 wurden rund 100 000 Besucherinnen und Besucher kontrolliert. Rund 350 Personen wurden weggewiesen, 4 Personen wurden für die weitere Überprüfung der Polizei übergeben. Bei den Gepäckkontrollen wurden rund 130 nicht deklarierte Waffen und waffenähnliche Gegenstände sichergestellt, darunter 3 Handfeuerwaffen und eine spezielle Schussvorrichtung, rund 30 Stell- und Klappmesser und rund 80 Tränengas- und Pfeffersprays. Die Zahl der Zwischenfälle im Haus mit sich unkorrekt verhaltenden Besucherinnen und Besuchern ging stark zurück.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verwaltungsdelegation schlägt dem Büro des Nationalrates vor, Ablehnung der Motion zu beantragen.&lt;/p&gt; Das Büro des Nationalrates beantragt Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Verwaltungsdelegation wird beauftragt, das bestehende Sicherheitsdispositiv für das Bundeshaus dem vom Bundesrat als sicherer beurteilten Schengener Dispositiv anzupassen und die heutigen Sicherheitsschleusen durch eine Schleierfahndung im Hausinnern zu ersetzen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verbesserung der Sicherheit im Bundeshaus</value></text></texts><title>Verbesserung der Sicherheit im Bundeshaus</title></affair>