{"id":20043697,"updated":"2023-07-28T09:54:58Z","additionalIndexing":"2841;Gesundheitsüberwachung;Impfstoff;Versorgung;Infektionskrankheit;Sicherung der Versorgung;Impfung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4706"},"descriptors":[{"key":"L04K01050109","name":"Infektionskrankheit","type":1},{"key":"L05K0105030104","name":"Impfstoff","type":1},{"key":"L06K010505070101","name":"Impfung","type":1},{"key":"L04K07010309","name":"Versorgung","type":1},{"key":"L05K0701030905","name":"Sicherung der Versorgung","type":1},{"key":"L05K0105050901","name":"Gesundheitsüberwachung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-19T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2005-03-11T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1103065200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1174258800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2637,"gender":"m","id":1130,"name":"Wehrli Reto","officialDenomination":"Wehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2562,"gender":"m","id":543,"name":"Walker Felix","officialDenomination":"Walker Felix"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2610,"gender":"m","id":1154,"name":"Kohler Pierre","officialDenomination":"Kohler Pierre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2617,"gender":"m","id":1137,"name":"Müller Walter","officialDenomination":"Müller Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2515,"gender":"m","id":493,"name":"Mathys Hans Ulrich","officialDenomination":"Mathys"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2510,"gender":"f","id":488,"name":"Leuthard Doris","officialDenomination":"Leuthard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2616,"gender":"m","id":1141,"name":"Müller Philipp","officialDenomination":"Müller Philipp"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2590,"gender":"m","id":1143,"name":"Cathomas Sep","officialDenomination":"Cathomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.3697","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>- Die Weltgesundheitsorganisation ist der Meinung, dass es keine Frage ist, ob, sondern wann die nächste Grippepandemie kommt, und räumt deshalb der Vorsorge grosse Priorität ein. Für die Schweiz rechnet ein Pandemieszenario mit 2 Millionen Erkrankten, 120 000 Komplikationen, 12 000 Hospitalisationen und zwischen 10 000 bis 20 000 Toten!<\/p><p>- Sars hat gezeigt, wie rasch Pandemieszenarien Realität werden können.<\/p><p>- In der Schweiz wurde ein Pandemieplan von einem Expertengremium erstellt, der die Situation analysiert und Empfehlungen abgibt. Darauf basiert offensichtlich der Entwurf einer Pandemieverordnung, welche die konkreten Massnahmen im Pandemiefall in der Schweiz regelt. Neben den allgemeinen logistischen Herausforderungen weist die Verordnung darauf hin, dass in einem ersten Schritt die an Lager gelegten Neuraminidasehemmer kurzfristig helfen können. Zum Schutz der Schweizer Bevölkerung muss jedoch so schnell wie möglich ein geeigneter Impfstoff verfügbar gemacht werden, der wegen der Natur der Pandemie nicht an Lager genommen, sondern erst nach konkreter Analyse des Krankheitserregers produziert werden kann.<\/p><p>- In der Schweiz ist eine autonome Herstellung von Grippeimpfstoff derzeit nicht mehr möglich. Die Schweiz wäre also im Pandemiefall vollständig von der Versorgung durch Lieferanten angewiesen, die zumindest den \"Rohstoff\", also die Produktion des Antigens, ausserhalb der Schweiz herstellen und importieren müssten. Internationale Impfstoffhersteller mit Hauptsitz und Produktion ausserhalb der Schweiz würden wohl Verträge mit der Eidgenossenschaft für die Lieferung von Impfstoffen abschliessen wollen. Es ist aber davon auszugehen, dass im Fall einer Pandemie solche Verträge nicht eingehalten würden, weil jedes Land die maximal verfügbare Menge derartiger \"Rohstoffe\" für die Herstellung von Impfstoffen für die eigene Bevölkerung zurückbehalten wird und deshalb ein Exportverbot erlassen könnte. Die Schweiz dürfte in einem derartigen Fall leer ausgehen. Im Pandemiefall ist somit die Infrastruktur für eine autonome Herstellung von Impfstoffen ohne Importabhängigkeit unbedingt notwendig.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Behörden nehmen die Vorbereitung auf eine Grippepandemie sehr ernst und haben bereits vor mehreren Jahren mit den entsprechenden Arbeiten begonnen. Zur Entwicklung einer Strategie und von Massnahmen für den Fall einer Pandemie hat das Eidgenössische Departement des Innern eine beratende Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes (Bundesamt für Gesundheit, Untergruppe Sanität VBS), der Kantone sowie aus Fachleuten der Ärzteschaft, des Nationalen Zentrums für Influenza und der Wirtschaft eingesetzt. Die Strategie beruht auf fünf Säulen:<\/p><p>- die Überwachung der zirkulierenden Grippeviren;<\/p><p>- der Pandemieplan, der eine Analyse der Situation vorlegt und eine Reihe von Empfehlungen für den Fall einer drohenden Pandemie oder eines Pandemieausbruchs nennt;<\/p><p>- die Prophylaxe für Risikogruppen mittels Kampagnen zur Förderung der Grippeimpfung;<\/p><p>- die Versorgung mit antiviralen Medikamenten; seit dem 1. April 2004 gehören auf Grundlage der revidierten Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln (SR 531.215.31) antivirale Grippemedikamente zur Liste von Produkten, für die obligatorische Lager angelegt werden müssen. Diese Reserven gewährleisten die im Fall einer Grippepandemie erforderliche Notversorgung;<\/p><p>- die Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage, mit Hilfe deren die Behörden im Falle einer Pandemie eine wirksame Impfprävention vorbereiten können; eine Verordnung zur Influenzapandemie ist in Arbeit. Sie stellt die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung von Präventivmassnahmen dar.<\/p><p>Eine nachhaltige Lösung bezüglich der Versorgung mit Grippeimpfstoff im Fall einer Pandemie muss folgende Punkte berücksichtigen:<\/p><p>- Der Impfstoff muss spezifisch sein und gegen das Virus wirken, das die nächste Influenzapandemie auslöst; zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann jedoch niemand wissen, welches Virus die nächste Pandemie auslösen wird noch zu welchem Zeitpunkt diese eintreffen wird.<\/p><p>- Die Impfstoffproduktion muss in der Lage sein, sich den neuen, leistungsfähigeren Herstellungsmethoden anzupassen.<\/p><p>- Die Produktionskapazität muss den Bedarf der ganzen Bevölkerung decken.<\/p><p>Für die Versorgung des Landes mit Grippeimpfstoff im Falle einer Pandemie sind zwei hauptsächliche Optionen denkbar:<\/p><p>- Die Landesversorgung wird mangels nationaler Produktion mittels Lieferverträgen gewährleistet, die mit im Ausland tätigen Herstellern abgeschlossen werden. Solche Verträge enthalten das Risiko, dass sie im Falle einer Pandemie nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingehalten werden. Deshalb müssen die verschiedenen Möglichkeiten mit allen auf dem Schweizer Markt aktiven Firmen diskutiert werden.<\/p><p>- Mit finanziellen Mitteln des Bundes werden nationale Produktionskapazitäten erhalten oder neue geschaffen. Die gegenwärtige Gesetzgebung sieht diese Option nicht vor. Weder das geltende Epidemiengesetz (EpG; SR 818.101) noch das Landesversorgungsgesetz (SR 531) oder das Heilmittelgesetz (SR 812.21) geben dem Bund die Möglichkeit, für diese Art von Ausgaben aufzukommen. Zudem wäre diese Option nicht optimal, da die Methoden der Grippeimpfstoffproduktion gegenwärtig unter hohem Innovationsdruck stehen. Im Falle einer Pandemie oder einer dauerhaften Pandemiebedrohung könnte der Bund aber allenfalls auf Grundlage von Artikel 10 EpG die nötigen Mittel dafür bereitstellen, oder auch das Parlament mit einem spezifischen Bundesbeschluss im Sinne von Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 163 Absatz 2 und Artikel 167 der Bundesverfassung.<\/p><p>Die Vor- und Nachteile einer nationalen oder internationalen Lösung zur Versorgung mit Grippeimpfstoffen im Falle einer Pandemie müssen sorgfältig geprüft werden. Diese Evaluation wird vom BAG zurzeit vorgenommen. Mit der zukünftigen Pandemieverordnung werden einige Massnahmen umgesetzt. Der Text der Verordnung soll dem Bundesrat im ersten Halbjahr 2005 vorgelegt werden. Die für dieses Jahr geplante Revision des EpG wird zur Klärung der verbleibenden offenen Fragen führen.<\/p><p>Die Hauptforderung der Motion, die Landesversorgung mit Grippeimpfstoffen im Falle einer Pandemie zu gewährleisten, ist verfrüht. Denn dies würde heissen, sich bereits heute auf eine einzige Option festzulegen (nationale und unabhängige Versorgung), ohne die anderen Möglichkeiten einer ergänzenden Versorgung mit Grippeimpfstoffen von ausländischen Herstellern ausreichend geprüft zu haben.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt:<\/p><p>1. die autonome - von ausländischen Lieferanten unabhängige - Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Grippeimpfstoff im Falle einer Grippepandemie sicherzustellen, da im Pandemiefall jedes Land die maximal verfügbare Menge von Impfstoffen für die eigene Bevölkerung zurückbehalten wird;<\/p><p>2. zusammen mit Grippeimpfstoffherstellern eine Lösung zu suchen, welche diesen die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur in der Schweiz und die vollständige und rasche Produktion von Impfstoffen im Pandemiefall für die Schweiz ermöglicht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Grippepandemievorsorge"}],"title":"Grippepandemievorsorge"}