{"id":20043724,"updated":"2023-07-27T20:50:39Z","additionalIndexing":"12;Terrorismus;organisiertes Verbrechen;gerichtliche Untersuchung;Auslegung des Rechts;Strafrecht (speziell);Vereinigung;Eindämmung der Kriminalität;strafbare Handlung;Mobiltelefon;Verzeichnis;Papierlose\/r;Rechtsmissbrauch","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2004-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4706"},"descriptors":[{"key":"L07K12020201010201","name":"Mobiltelefon","type":1},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":1},{"key":"L04K05070205","name":"Rechtsmissbrauch","type":1},{"key":"L04K02020702","name":"Verzeichnis","type":1},{"key":"L04K05040102","name":"gerichtliche Untersuchung","type":1},{"key":"L03K050102","name":"Strafrecht (speziell)","type":2},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":2},{"key":"L04K01040202","name":"Eindämmung der Kriminalität","type":2},{"key":"L05K0101020802","name":"organisiertes Verbrechen","type":2},{"key":"L04K04030108","name":"Terrorismus","type":2},{"key":"L04K05030201","name":"Auslegung des Rechts","type":2},{"key":"L05K0506010402","name":"Papierlose\/r","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2005-06-09T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-02-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1103151600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1118268000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"04.3724","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Es ist bekannt, dass berechtigte Dritte unter ihrem Namen Prepaidkarten kaufen und sie an Personen weitergeben, die die Karten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht in eigenem Namen kaufen können. <\/p><p>Dieses Vorgehen ist nicht strafbar. Hingegen kann eine Verantwortung für strafbare Handlungen entstehen, die mit Hilfe solcher stellvertretend erworbenen Prepaidkarten für Mobiltelefone begangen werden, beispielsweise wegen Begünstigung oder wenn die Voraussetzungen des Strafgesetzbuches für die Mittäter- oder Gehilfenschaft erfüllt sind. Gewisse Fernmeldedienstanbieterinnen haben auf ihren Registrierungsformularen bereits den Hinweis eingefügt, wonach die unterzeichnende Person für die Richtigkeit der Angaben und für Schäden hafte, die infolge falscher oder unzureichender Angaben entstehen.<\/p><p>In der Antwort vom 3. Dezember 2004 auf die Anfrage Schlüer hat der Bundesrat erklärt, dass er in einer ersten Etappe zusammen mit den Fernmeldedienstanbieterinnen prüft, ob ein entsprechender Hinweis auf allen Formularen angebracht wird und unter welchen Voraussetzungen er den bereits registrierten Personen kommuniziert werden kann. Diese Abklärungen wurden bereits in die Wege geleitet, die Massnahmen sollten im März umgesetzt werden. Sollten sie keinen wesentlichen Erfolg bringen, wird dann zu prüfen sein, ob rechtliche Anpassungen notwendig und zweckmässig sind.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit dem 1. Dezember 2004 werden die mit Prepaidkarten genutzten Mobiltelefone gesperrt, sofern sich die das Gerät benutzenden Kunden nicht mittels gültigem Ausweis bei den Telefongesellschaften registrieren lassen. Es ist unbestritten, dass mit dieser Massnahme ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität in unserem Land erfolgt ist. Allerdings lässt sich diese Registrierungspflicht problemlos umgehen, indem eine berechtigte Drittperson ihren Namen dafür hingibt. Mit dieser Umgehungspraxis wird das Hauptziel, nämlich die Verhinderung der anonymen Mobiltelefonie, förmlich torpediert, und sie macht bereits Schule. <\/p><p>Siehe etwa den Artikel \"Handys für Flüchtlinge\" im Magazin \"Surprise\" 90\/04, Seite 6, wo aufgezeigt wird, wie man \"sans-papiers\"-Personen Zugang zur Mobiltelefonie verschafft.<\/p><p>Ist dem Bundesrat diese Umgehungspraxis bekannt? Ist sie legal bzw. wird sie toleriert?<\/p><p>Falls nein, welche Gegenmassnahmen hat der Bundesrat vorgesehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Umgehung der Prepaidkarten-Registrierungspflicht"}],"title":"Umgehung der Prepaidkarten-Registrierungspflicht"}