﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20043790</id><updated>2023-07-28T10:29:39Z</updated><additionalIndexing>15;Obligationenrecht;mangelhaftes Produkt;Kauf;Angleichung der Rechtsvorschriften;Verbrauchsgut;Konsumentenschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-12-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4706</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0701060301</key><name>Konsumentenschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701010203</key><name>Kauf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09010103</key><name>Angleichung der Rechtsvorschriften</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070106020303</key><name>Verbrauchsgut</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070204</key><name>Obligationenrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070601030601</key><name>mangelhaftes Produkt</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-06-22T00:00:00Z</date><text>Fristverlängerung</text><type>50</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2006-03-10T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2004-12-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>04.3790</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Begründung entspricht dem Anliegen der Motion 02.3332 vom 20. Juni 2002, die am 18. Juni 2004 wegen Zeitablauf abgeschrieben worden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit einer neuen EU-Richtlinie 1999/44 EG vom 25. Mai 1999, deren Umsetzung ins nationale Recht der EU-Länder auf 2002 zu erfolgen hatte, wird die Sachgewährleistung des Kaufrechtes zugunsten der Verbraucher und Verbraucherinnen im EU-Raum erheblich verbessert (vgl. Bernd Stauder, Die Gewährleistung, Plädoyer 2/00 S. 32ff.).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ein Nachbesserungsrecht wird eingeführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Garantiefrist wird auf zwei Jahre erstreckt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Wegbedingung von Gewährleistungsrechten wird unzulässig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Richtlinie kennt keine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit der Käufer und Käuferinnen. Die Länder können eine Rügefrist von mindestens zwei Monaten nach Festlegung der Vertragswidrigkeit vorsehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bei vertragswidrigen Lieferungen gilt innert sechs Monaten nach Lieferung eine Beweislastumkehr zugunsten der Käufer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Richtlinie wird ein Kernbereich des Konsumentenvertrages europaweit harmonisiert. Damit gilt in der EU ein einheitlicher Mindestsockel an Verbraucherrechten bei Mängeln eines gekauften Konsumgutes, und zwar unabhängig vom Ort des Kaufes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anders als in der EU führt in der Schweiz die einheitliche Regelung der Vorschriften im Kaufrecht für den kaufmännischen Bereich und für die Käufe der privaten Haushalte zu erheblichen konsumentenrechtlichen Defiziten. Dazu gehört der dispositive Charakter der gesetzlichen Vorschriften, die mit allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschränkt oder wegbedungen werden können. Werbebotschaften werden bloss als unverbindliche Anpreisungen ohne vertragsrechtliche Wirkung behandelt. Ein gesetzliches Nachbesserungsrecht fehlt. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, zudem gebunden an kurze Fristen, sind konsumentenfeindlich; sie sind auf die Bedürfnisse des Handelsverkehrs, aber nicht der privaten Verbraucher und Verbraucherinnen ausgerichtet. Die einjährige Verjährungsfrist ist bei komplexen Konsumgütern zu kurz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Stellung der Verbraucher und Verbraucherinnen im Schweizer Kaufrecht muss im Einklang mit den Bedürfnissen der modernen Konsumgesellschaft ebenfalls rasch verbessert werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat die in der Motion verlangte Revision des schweizerischen Kaufrechtes im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr intensiv geprüft und schliesslich verworfen. Dieser Entscheid bedeutet keine generelle Absage ans Gemeinschaftsrecht. Der Bundesrat bleibt zu dessen Übernahme bereit, wenn diese nicht nur den Konsumentinnen und Konsumenten dient, sondern auch im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz liegt. Nach Auffassung des Bundesrates ist diese Voraussetzung beim Kaufrecht nicht gegeben. Hier wäre vielmehr zu befürchten gewesen, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Obligationenrechtes bloss die Produktion und Vermarktung von Gütern verteuert hätten. Für Einzelheiten sei auf die bundesrätliche Stellungnahme vom 21. Dezember 2005 zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates "Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr. Vertragliche Aspekte und Datenschutz" (BBl 2006 685) verwiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Soweit die Anpassung des schweizerischen Rechtes an das Niveau der Europäischen Union von Vorteil ist, steht der Anpassung nichts im Wege. Wo es hingegen keine Vorteile bringt oder gar nachteilig ist, ist die Anpassung zu unterlassen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, die Bestimmungen des Kaufrechtes dahingehend zu ändern, dass in Annäherung an die Bestimmungen in der EU die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt werden. Dabei sollen insbesondere mit einer Revision der Sachgewährleistungsbestimmungen im Obligationenrecht (Art. 197-210) die Rechte und die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf verbessert werden. Die Revision soll in Anlehnung an die Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufes in der EU gemäss Richtlinie 1999/44 erfolgen. Dabei ist insbesondere auch auf geltende Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verzichten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>OR-Revision. Stärkung der Verbraucher- und Verbraucherinnenrechte</value></text></texts><title>OR-Revision. Stärkung der Verbraucher- und Verbraucherinnenrechte</title></affair>