{"id":20043806,"updated":"2023-07-28T13:23:33Z","additionalIndexing":"2841;ärztliche Versorgung;Gesundheitswesen;medizinischer Unterricht;alternative Medizin","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2431,"gender":"f","id":368,"name":"Zapfl Rosmarie","officialDenomination":"Zapfl"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4706"},"descriptors":[{"key":"L04K01050202","name":"alternative Medizin","type":1},{"key":"L04K13020306","name":"medizinischer Unterricht","type":1},{"key":"L04K01050511","name":"Gesundheitswesen","type":1},{"key":"L05K0105051104","name":"ärztliche Versorgung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-03-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1103238000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1166569200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2480,"gender":"m","id":456,"name":"Cina Jean-Michel","officialDenomination":"Cina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2533,"gender":"f","id":511,"name":"Simoneschi-Cortesi Chiara","officialDenomination":"Simoneschi-Cortesi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2516,"gender":"f","id":494,"name":"Meier-Schatz Lucrezia","officialDenomination":"Meier-Schatz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2510,"gender":"f","id":488,"name":"Leuthard Doris","officialDenomination":"Leuthard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2306,"gender":"m","id":131,"name":"Leu Josef","officialDenomination":"Leu Josef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2354,"gender":"f","id":273,"name":"Gadient Brigitta M.","officialDenomination":"Gadient"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2511,"gender":"m","id":489,"name":"Loepfe Arthur","officialDenomination":"Loepfe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2431,"gender":"f","id":368,"name":"Zapfl Rosmarie","officialDenomination":"Zapfl"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"04.3806","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat ist gegenüber der Vielfalt medizinischer Behandlungsmethoden grundsätzlich offen eingestellt. Ärztinnen und Ärzte erwerben in ihrer Ausbildung eine natur- und humanwissenschaftliche Basis für ihre Tätigkeit. In der lebenslangen Fortbildung lässt sich diese durchaus mit weiteren, an den Universitäten nicht gelehrten Methoden ergänzen. Voraussetzung für das Vertrauen in diesen Pluralismus ist, dass komplementärmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte eine wirksame und sichere Medizin betreiben, d. h. die Grenzen ihrer Methoden kennen, ihre Patientinnen und Patienten darauf aufmerksam machen und je nach Notwendigkeit konventionelle diagnostische und therapeutische Methoden einsetzen bzw. die Patientinnen und Patienten an entsprechende Ärztinnen und Ärzte überweisen.<\/p><p>Im Rahmen der Krankenversicherung wurde mit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (SR 832.10) die Möglichkeit der Kostenübernahme der Komplementärmedizin geschaffen. Komplementärmedizinische Leistungen können aber - wie alle übrigen Leistungsarten - nur dann der Leistungspflicht unterstellt werden, wenn der Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erbracht ist. Seit dem 1. Juli 1999 sind sechs komplementärmedizinische Methoden kassenpflichtig, sofern sie von Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, die eine Zusatzausbildung in diesen Methoden nachweisen können. Für fünf dieser Methoden (anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin) lag der Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit damals noch nicht vor, weshalb die Leistungspflicht für diese Methoden zeitlich befristet (bis 30. Juni 2005) und mit der Auflage der Evaluation versehen wurde. Da die Komplementärmedizin in der Schweiz praktisch keine Forschungsinfrastruktur aufweist, finanzierte der Bund das \"Programm Evaluation Komplementärmedizin\" (PEK). Dieses Programm soll auf die Frage der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit anhand der internationalen Literatur und der Alltagsanwendung in der Schweiz Antworten liefern; es steht in der Schlussphase der Auswertung. Bis Mitte 2005 wird das Eidgenössische Departement des Innern über den weiteren Verbleib der fünf Methoden in der Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) befinden. Sofern aus den Ergebnissen des PEK geschlossen werden kann, dass die Methoden, so wie sie in der Schweiz angewendet werden, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind, kann die Leistungspflicht im integrativen Modell, wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt hat, grundsätzlich beibehalten werden. Anderenfalls könnten die Krankenzusatzversicherer in die Lücke springen, indem sie die von ihnen angebotenen Produkte erweitern. Bereits heute werden viele komplementärmedizinische Leistungen subsidiär dazu übernommen. Dabei handelt es sich einerseits um Leistungen, die von nichtärztlichen Therapeuten, Naturheilärzten usw. angeboten werden, andererseits um komplementärmedizinische ärztliche Leistungen ausserhalb der Leistungspflicht der OKP (andere als die fünf obenerwähnten Methoden, von der OKP nicht gedeckte Medikamente usw.). Da offensichtlich eine entsprechende Nachfrage besteht, bieten praktisch alle grossen Krankenversicherer entsprechende private Zusatzversicherungen an.<\/p><p>2. Die Ausbildung in Humanmedizin ist in den letzten Jahren grundlegend reformiert worden. Die naturwissenschaftliche Basis wird durch sozialwissenschaftliche, kommunikative, ökonomische und ethische Inhalte ergänzt. An den medizinischen Fakultäten in Zürich und Bern sind vor mehreren Jahren ein Lehrstuhl für Naturheilkunde (Zürich) bzw. eine Lehrstuhl-ähnliche Struktur, die Kollegiale Instanz für Komplementärmedizin (Bern), geschaffen worden. Der für alle medizinischen Fakultäten verbindliche Lernzielkatalog für die Ausbildung sieht allerdings keine expliziten Lernziele zur Komplementärmedizin vor.<\/p><p>Der Bundesrat hat den Räten am 3. Dezember 2004 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe unterbreitet. Es wird derzeit in der vorberatenden Kommission des Nationalrates diskutiert. Dieses Gesetz legt u. a. die Bedingungen fest, welche erfüllt sein müssen, damit eine Disziplin in die Gruppe der universitären Gesundheitsberufe aufgenommen wird. Als neuer universitärer Gesundheitsberuf wurde die Chiropraktik aufgeführt, weil deren Wirksamkeit mit wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen werden konnte. Weitere Berufe im Bereich des Gesundheitswesens können nur dann aufgenommen werden, wenn diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, ihre Behandlungsmethoden nachweislich wirksam sind und wenn die Aufnahme der Disziplin in die Gruppe der universitären Gesundheitsberufe zur Sicherung der Qualität der medizinischen Versorgung erforderlich ist.<\/p><p>3. Die ärztliche Komplementärmedizin wird nicht nur an den vier von der Interpellantin erwähnten Privatkliniken angeboten, sie findet vereinzelt auch Anwendung an öffentlichen bzw. öffentlich subventionierten Spitälern. Das PEK wird einen Überblick über das komplementärmedizinische Angebot an Schweizer Spitälern liefern. Dies ist möglich, weil die erwähnten Methoden (zumindest bis Mitte 2005) kassenpflichtig sind. Als Beispiel sei das Bezirksspital Langnau im Emmental genannt, welches eine komplementärmedizinische Abteilung eröffnet hat. Unter der Voraussetzung, dass die fünf komplementärmedizinischen Methoden weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, haben die Kantone die Möglichkeit, an öffentlichen oder öffentlich subventionierten Spitälern Komplementärmedizin anzubieten (sei es über einen Konsiliardienst oder gemäss dem integrativen Modell Langnau im Emmental) oder Kooperationen mit komplementärmedizinischen Privatkliniken zu etablieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Einstellung der Bevölkerung gegenüber ärztlichen komplementärmedizinischen Methoden ist gemäss den letzten Umfragen (Meinungsforschungsinstitut Polyquest AG, Bern) durchaus positiv zu beurteilen. Eine klare Mehrheit der Schweizer Bevölkerung wünscht sich demnach einen besseren Zugang zur ärztlichen Komplementärmedizin. Die ärztliche Komplementärmedizin verfügt im Bereich der chronischen Erkrankungen über ein medizinisch-wissenschaftliches Nutzenpotenzial, welches heute immer noch ungenügend genutzt wird. Deshalb wäre es meines Erachtens sinnvoll zu prüfen, wie eine Zusammenarbeit zwischen Schul- und Komplementärmedizin gezielt gefördert werden könnte.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Welche Position nimmt der Bundesrat generell zum Thema \"ärztliche Komplementärmedizin\" ein?<\/p><p>2. Ist es denkbar, dass die ärztliche Komplementärmedizin in absehbarer Zeit Zugang zur universitären Ebene findet?<\/p><p>3. Es ist eine Tatsache, dass viele Patienten vor allem mit chronischen Leiden von einer sinnvollen Verbindung der Schulmedizin und der ärztlichen Komplementärmedizin profitieren könnten. In der Schweiz gibt es bisher vier Privatkliniken, die komplementärmedizinische Behandlungen anbieten. Wie beurteilt der Bundesrat die Chancen und Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Spitälern und den Privatspitälern in diesem Bereich?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ärztliche Komplementärmedizin"}],"title":"Ärztliche Komplementärmedizin"}