{"id":20050452,"updated":"2024-04-10T18:54:51Z","additionalIndexing":"09;freie Schlagwörter: Streubombe, Streumunition;Bewaffnung;Munition;konventionelle Waffe;Gesetz;Waffenausfuhr","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Streubomben werden auf dem Luftweg (Kampfflugzeuge) oder auf dem Landweg (Kanonen, Raketenwerfer, Mörser) abgeschossen: Der Behälter öffnet sich in der Luft und stösst die Streumunitionen aus, die beim Kontakt mit dem Boden oder dem anvisierten Ziel explodieren.<\/p><p>Im Gegensatz zu Antipersonenminen, die als \"lauernde\" Waffen gelten, sind Streubomben \"Angriffs\"-Waffen. Sie sind darauf ausgerichtet, eine Zone, in der ein oder mehrere Ziele lokalisiert wurden, abzudecken und unzugänglich zu machen. Je nach anvisiertem Ziel werden Streumunitionen mit verschiedenen Wirkungen verwendet: Zerstörung von Menschen, Fahrzeugen, Infrastrukturen oder Fahrbahnen, Brand, Vergiftung. Gewisse Streumunitionsmodelle kombinieren diese Wirkungen.<\/p><p>Aufgrund ihrer Konzeption und ihrer Beschaffenheit stellen die Streumunitionen für die Zivilpersonen eine doppelte Bedrohung dar:<\/p><p>- Auf flächendeckende Wirkung ausgerichtet werden sie beim Abwurf zufällig auf bisweilen bis zu mehreren Hektaren umfassenden Flächen verstreut. So können sie zivile Zonen treffen; vor allem wenn sie bewusst in stadtnahen Zonen verwendet werden, wie dies im Irak der Fall war.<\/p><p>- 5 bis 30 Prozent der Streumunitionen detonieren beim Aufprall nicht. Sie bleiben auf dem Boden liegen und können wie Antipersonenminen durch die kleinste Berührung ausgelöst werden. Folglich töten und verstümmeln sie Menschen lange nach dem Ende der Konflikte. <\/p><p>Während der letzten drei bewaffneten Konflikte (Kosovo, Afghanistan, Irak) wurden sie millionenfach abgeschossen und haben unter der Bevölkerung ein wahres Blutbad angerichtet. Dabei stellen die nicht detonierten Streumunitionen Tag für Tag weiterhin eine tödliche Gefahr dar.<\/p><p>Zurzeit werden weltweit mehrere Milliarden Streumunitionen gelagert. Ihre Verwendung dürfte ein weit grösseres Problem verursachen als heute die Antipersonenminen.<\/p><p>Für die Opfer gibt es keinen Unterschied zwischen einer Mine und einer nicht explodierten Streumunition. Beide richten die gleichen Scheusslichkeiten an, und beide treten das humanitäre Völkerrecht mit Füssen. Denn sie machen keinen Unterschied zwischen Zivil- und Militärpersonen. Die Antipersonenminen sind inzwischen verboten, während Streumunitionen als legal gelten und unbeschränkt eingesetzt werden können.<\/p><p>Was das internationale Recht sagt<\/p><p>Laut den Regeln des internationalen Rechtes und insbesondere des humanitären Völkerrechtes dürfen sich Zerstörungsaktionen während eines Krieges nie absichtlich gegen die Zivilbevölkerung richten. Die von kriegführenden Parteien verwendeten Waffen müssen so eingesetzt werden, dass sie zwischen Zivil- und Militärpersonen unterscheiden und in einem angemessenen Verhältnis zur ermittelten Bedrohung stehen. Es dürfen nur militärische Objekte bombardiert werden. <\/p><p>Die Verwendung von \"Kriegssprengstoffen\" (zu denen auch die Streubomben gehören) wird von der Uno-Konvention über bestimmte klassische Waffen aus dem Jahr 1980 geregelt. <\/p><p>Am 28. November 2003 haben die Unterzeichner dieser Konvention ein Zusatzprotokoll (Protokoll V) angenommen. Darin wird gefordert, dass die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien sämtliche explosiven Kriegsrückstände beseitigen müssen, die nach Ende der Feindseligkeiten weiterhin die Zivilpersonen, die Kräfte zur Einhaltung des Friedens und das humanitäre Personal bedrohen.<\/p><p>Allerdings stellt dieser Text die militärischen Interessen über das Leben der Zivilpersonen: Weder gibt er den Konfliktparteien für die Beseitigung der tödlichen Verschmutzung eine Frist vor noch regelt er das Problem der Verwendung von Streubomben. <\/p><p>Analyse<\/p><p>Einleitung<\/p><p>Die Streumunitionen wurden hauptsächlich für Kriege entwickelt, die nie stattgefunden haben. Dies sind Konflikte, bei denen auf beiden Seiten ein grosses Aufgebot von Panzerfahrzeugen besteht. Die Streumunitionen, sogenannte flächendeckende Waffen, sind von Natur aus ungenau. Sie wurden hauptsächlich während dem Kalten Krieg als Antwort auf die ermittelten Arten von militärischer Bedrohung, anstelle von Präzisionsmunitionen, entwickelt. <\/p><p>Die Streumunitionen in den jüngsten Konflikten<\/p><p>Streumunitionen wurden in mindestens zwanzig Ländern in Europa, Asien, Afrika und Lateinamerika verwendet.<\/p><p>In jüngerer Zeit wurden 20 Millionen Streumunitionen während des Golfkriegs (1991), 295 000 in Ex-Jugoslawien\/Kosovo (1999), 248 056 in Afghanistan (2001\/02) und 2 Millionen im Irak (2003) verwendet (s. Fussnote 1).<\/p><p>Funktionsweise der Streumunitionen<\/p><p>Die Zielrichtung<\/p><p>Streumunitionen sind selten gesteuert, wenn sie aus ihrem Behälter austreten. Sie werden während des Falls aktiviert und prasseln nach dem Zufallsprinzip auf eine ausgedehnte Zone nieder. Jeder Mensch, der sich in dieser Zone aufhält, kann von einer Streumunition getroffen werden. In den jüngsten Konflikten wurden Streumunitionen wiederholt über bewohnten Gebieten abgeworfen.<\/p><p>Die Wirkungen<\/p><p>Die hauptsächlichen Funktionen von Streumunitionen sind die Zerstörung von Menschen und Fahrzeugen sowie das Auslösen von Bränden. Diese drei Funktionen können auch kumuliert auftreten. Sie zielen auf menschliche und gepanzerte Zielgruppen in der Streuzone ab und schlagen blind zu. <\/p><p>Die Blindgänger und ihre Opfer<\/p><p>Blindgänger sind Streumunitionen, die beim Einschlag nicht explodieren. Eine am Boden liegende Streumunition explodiert völlig unvorhergesehen bereits bei der ersten Berührung oder erst nach mehreren Manipulationen. Gleich wie die von der Schweiz und über 147 Staaten verbotenen Antipersonenminen detonieren die herumliegenden oder in Bäumen und Büschen hängenden Streumunitionen wenn sie berührt werden oder unabsichtlich auf sie eingewirkt wird. Streumunition verursacht besonders schwerwiegende Verletzungen und Verstümmelungen, die von der Mehrzahl ihrer Opfer nicht überlebt werden. <\/p><p>Zudem weckt das ungewöhnliche Aussehen der Streumunition die Neugierde der Menschen, die sie auffinden. Besonders häufig fallen ihnen Kinder zum Opfer. Aber auch humanitäre Minenräumer sind den Gefahren dieser heimtückischen Munition ausgeliefert.<\/p><p>Die Blindgängerrate<\/p><p>Die einzige Möglichkeit, eine effektive Blindgängerrate einzuschätzen, besteht im Vergleich zwischen der abgeschossenen Menge und der am Boden vorzufindenden Anzahl Streumunitionen. Daraus ergibt sich die ermittelte Rate, die zwischen 5 und über 50 Prozent schwankt. Letzteres hängt von verschiedenen Faktoren ab: Beschaffung, Herstellungsqualität, Lagerungs- und Transportbedingungen sowie Vektortyp, Abschusshöhe, Behälteröffnung, Wetterbedingungen, Art der Vegetation und des Bodens. Ausserdem verwirbelt die Detonationswelle der zuerst explodierten Munitionen die nachfolgenden Geschosse, was die Blindgängerrate weiter erhöht.<\/p><p>Die von den Herstellern angegebenen Blindgängerraten liegen weit unter den tatsächlichen Raten. Sie sind Ergebnis wissenschaftlicher Studien auf Schiessplätzen, welche den realen Verwendungsbedingungen nicht gerecht werden.<\/p><p>Indem Hersteller Werbung für zuverlässigere Streumunitionssysteme machen, geben sie zu, dass die Streumunitionen ein humanitäres Problem darstellen.<\/p><p>Tatsächlich ist es unmöglich, eine bestimmte mit den erwähnten Faktoren verbundene Blindgängerrate zu unterschreiten. Die festgestellten Mängel betreffen auch Streumunitionen, die mit Systemen zur Selbstzerstörung und Selbstneutralisierung ausgerüstet sind. <\/p><p>Die Zahl der Blindgänger<\/p><p>Geht man von der in Kosovo festgestellten Blindgängerrate von 15 Prozent aus, bleiben in jüngeren Konflikten gewaltige Mengen nicht detonierter Streumunitionen liegen, die jederzeit von einem Menschen unabsichtlich berührt werden und explodieren können:<\/p><p>- Golfkrieg (1991): 3 Millionen (Minenräumungen in Kuwait und im Irak sind immer noch im Gang);<\/p><p>- Ex-Jugoslawien\/Kosovo\/Bosnien (1989-1999): 44 250 bei den Nato-Bombardements, bei den Abwürfen von Ex-Jugoslawien ist die Anzahl Streumunitionen nicht bekannt;<\/p><p>- Afghanistan (2001\/02): 37 208;<\/p><p>- Irak (2003): 300 000.<\/p><p>Produktion und Lager<\/p><p>34 Länder, auch die Schweiz, stellen 210 verschiedene Typen an Streumunitionen her. 73 Länder, darunter die Schweiz (s. Fussnote 2), lagern Streumunitionen. Allein der Lagerbestand der USA wird auf über eine Milliarde Streumunitionen geschätzt. Diese Grössenordnung kann auf die anderen Grossmächte übertragen werden. Aufgrund der in Kosovo festgestellten Rate von 15 Prozent würden allein die in den USA gelagerten Streumunitionen 150 Millionen Blindgänger hinterlassen. Das bedeutet ein Vielfaches der Gesamtzahl an Antipersonenminen, die heute im Boden vergraben sind und mühsam und mit grossem finanziellem Aufwand von der internationalen Gemeinschaft geräumt werden. <\/p><p>Bedrohungen für die Zivilbevölkerungen<\/p><p>Angesichts der riesigen Lagerbestände droht den Zivilbevölkerungen weltweit ein verstärkter Einsatz dieser Waffen. Die humanitären Auswirkungen sind vergleichbar mit denjenigen, die heute in von Antipersonenminen betroffenen Ländern festgestellt werden: Noch Jahre nach Kriegsende verstümmeln und töten sie Zivilisten und hinterlassen grosse Flächen unproduktives Land.<\/p><p>Die Konvention von 1980 über das Verbot oder die Einschränkung bestimmter klassischer Waffen (CCW)<\/p><p>Die CCW ist ein Uno-Gremium, das nach dem Prinzip des Konsens funktioniert. Diese Funktionsweise erwies sich im Jahr 1996 als unfähig, den Massakern und Verstümmelungen der Zivilbevölkerungen durch Antipersonenminen angemessen zu begegnen. Das Verbot der Antipersonenminen wurde durch den sogenannten Ottawa-Prozess konkretisiert. <\/p><p>Weder im Rahmen der CCW noch in sonstigen Diskussionen wird spezifisch über Streumunitionen verhandelt. Selbst wenn die CCW einen entsprechenden Verhandlungsauftrag erhielte, würde es das Konsensprinzip kaum möglich machen, bei der Regelung der humanitären Probleme von Streumunitionen bessere Ergebnisse zu erzielen als bei den Antipersonenminen. Es wäre illusorisch, auf die CCW zu zählen, um den Massakern und Verstümmelungen von Zivilpersonen durch Streumunitionen ein Ende zu setzen. In diesem Gremium verharren die Mitgliederstaaten auf dem Status quo und werden die humanitären Auswirkungen von Streumunition vermutlich nicht in den Griff bekommen. <\/p><p>Zusatzprotokoll V<\/p><p>Der Wortlaut des Zusatzprotokolls V über die explosiven Kriegsrückstände ist erstaunlich wenig verbindlich für die Staaten, die für das Zurücklassen dieser explosiven Abfälle verantwortlich sind: Die Fristen und Bedingungen für deren Entsorgung sind verschiedenen unverbindlichen Bedingungen unterworfen und stellen in keiner Weise eine angemessene Antwort auf die Streumunitionen dar. <\/p><p>Technische Lösungen<\/p><p>Die Diskussionen in der CCW über allfällige technische Präventionslösungen für eine verbesserte Zuverlässigkeit der Streumunitionen haben bis heute zu keinem Verhandlungsauftrag geführt. Die verschiedenartigen Interessen der Mitgliedstaaten und der Mangel an überzeugenden und für alle Staaten finanziell tragbaren Lösungen erlauben nicht, in naher Zukunft mit einer solchen Entwicklung zu rechnen. Noch weniger ist wahrscheinlich, dass verbindliche Massnahmen durch einen Konsens ergriffen werden. <\/p><p>Die von der Schweiz innerhalb der CCW vorgeschlagenen technischen Massnahmen für einen etwaigen internationalen Konsens betreffen bisher nicht die Zielsicherheit der einzelnen Streumunitionen. Diese würden weiterhin ungesteuert und zufällig auf eine weit ausgedehntere Fläche als das legitime militärische Ziel fallen. Die Option von gesteuerten Streumunitionen bleibt für die überwiegende Mehrheit der Staaten ausser Reichweite. <\/p><p>Was die technischen Massnahmen zur Senkung der Blindgängerrate betrifft, bleiben auch sie unverständlichen technischen Schwankungen unterworfen. So wurde im Mai 2004 bei einer internationalen Expertensitzung in Thun demonstriert, welche technischen Verbesserungen bei den Streumunitionen anzubringen seien. Während dieser Demonstration im Schiessstand funktionierten 75 Prozent der Selbstzerstörungsmechanismen nach dem Einschlag nicht. Dies beweist, wie verletzlich das System selbst unter besten Schiessbedingungen ist.<\/p><p>Das vollständige Verbot von Streumunitionen in der Schweiz<\/p><p>Von ihrer Beschaffenheit und Verwendung her unterschiedslos wirkende Waffen <\/p><p>Streumunitionen sind ungesteuerte Waffen, die ganze Landstriche abdecken sollen und somit unterschiedslos zuschlagen: Sie treffen ein weit grösseres Spektrum als das anvisierte Ziel und sind unfähig, eine zivile Position von einem militärischen Ziel zu unterscheiden. <\/p><p>Die immensen Lagerbestände kündigen eine Verwendung dieser Waffe in grossem Ausmass an. Der immer massivere Einsatz von Raketenwerfern und Artilleriesystemen erlaubt heute eine weit breitere Streuung der Streumunition. <\/p><p>Das anhaltende Problem der Blindgänger<\/p><p>Die nicht reduzierbare Blindgängerrate, die jeder industriellen Produktion sowie den äusserst variablen Umständen der Verwendung von Streumunitionen inhärent ist, stellt eine unvermeidliche Quelle von aktiven Munitionen dar. Diese können von potenziellen Opfern auch in Friedenszeiten ausgelöst werden, genau wie die heute in der Schweiz verbotenen Antipersonenminen. Die verschmutzten Gebiete bleiben während Jahrzehnten unnutzbar (wie beispielsweise in Laos). <\/p><p>Das Verbot in der Schweiz: eine historische humanitäre Bedeutung<\/p><p>Die Lagerung und die Verwendung von Streumunitionen verbreitet sich weltweit immer mehr. Die verheerenden Auswirkungen zu ignorieren ist heute nicht mehr vertretbar. Bereits 1976, nach dem Ausgang einer militärischen Expertensitzung in Lugano, haben die Schweiz und zwölf andere Staaten das Verbot von Streubomben gefordert.<\/p><p>Aufgrund ihrer Lage im Herzen von Europa ist unwahrscheinlich, dass die Schweiz jemals Streumunitionen zu ihrer eigenen Verteidigung verwenden wird. Auch kann die Herstellung von Streumunitionen für die Schweizer Waffenindustrie keinen entscheidenden Umsatz darstellen. <\/p><p>Mit dem vollständigen Verbot von Herstellung, Weitergabe, Besitz und Verwendung von Streumunitionen ergreift die Schweiz eine besonders sinnvolle Initiative. Sie ist von unbestreitbarer historischer und humanitärer Bedeutung, die gleichzeitig eine internationale Entwicklung in Richtung Aufgabe der Streumunitionen in die Wege leitet und unterstützt. <\/p><p>Fussnote 1: Human Rights Watch: \"Global overview of cluster munition use, production, stockpiling, and transfer\". Oktober 2005.<\/p><p>Fussnote 2: Human Rights Watch: \"Global overview of cluster munition use, production, stockpiling, and transfer\". Oktober 2005.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: <\/p><p>Das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (KMG) ist wie folgt zu ändern:<\/p><p>Kapitel 2 Verbot von bestimmten Waffen<\/p><p>....<\/p><p>Art. (9) Streumunitionen<\/p><p>Abs. 1<\/p><p>Es ist verboten, Streumunitionen zu entwickeln, herzustellen, zu vermitteln, zu erwerben, jemandem zu überlassen, ein- oder auszuführen, den Transit zuzulassen, zu lagern oder anderweitig über sie zu verfügen. <\/p><p>Abs. 2<\/p><p>Unbeschadet der allgemeinen Verpflichtungen nach Absatz 1 ist die Zurückbehaltung oder Weitergabe einer bestimmten Menge Streumunition zur Entwicklung von Such-, Räumungs- und Vernichtungsverfahren und für die Ausbildung in diesen Verfahren zulässig. Die Anzahl dieser Streumunitionen darf indessen die für die genannten Zwecke absolut erforderliche Mindestmenge nicht überschreiten. <\/p><p>Abs. 3<\/p><p>Als Streumunitionen sind all jene Munitionen zu betrachten, die sich zur Ausübung ihrer Funktion von einer Muttermunition lösen. Dies umfasst sämtliche Munitionen oder Sprengladungen, die konzipiert sind, um nach ihrem Abwurf oder Ausstossen von einer Mutter-Streubombe zu explodieren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial"}],"title":"Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial"}