﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20051016</id><updated>2025-06-24T21:00:45Z</updated><additionalIndexing>28;Verwaltungsformalität;Versicherungsleistung;Mutterschaftsversicherung;Vereinfachung von Verfahren</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2610</code><gender>m</gender><id>1154</id><name>Kohler Pierre</name><officialDenomination>Kohler Pierre</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-03-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4707</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040115</key><name>Mutterschaftsversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011304</key><name>Versicherungsleistung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060113</key><name>Verwaltungsformalität</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-05-04T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-03-15T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2005-05-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2610</code><gender>m</gender><id>1154</id><name>Kohler Pierre</name><officialDenomination>Kohler Pierre</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.1016</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Als Vorlage für das Anmeldeformular diente jenes des Kantons Genf, da die Mutterschaftsentschädigung grosse Parallelen mit der Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf aufweist. Dieser Kanton hat schon seit Jahren praktische Erfahrungen mit dem Anmeldeformular sammeln können, hat dieses weiterentwickelt und den Bedürfnissen der Versicherten, der Arbeitgeber und der Durchführungsstellen angepasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Vergleich mit der heutigen EO-Meldekarte für die Dienstleistenden, welche sich auf eine Doppelseite beschränkt, kann nicht gemacht werden. Obwohl die Mutterschaftsentschädigung Teil der Erwerbsersatzordnung ist, kann diese Leistung nicht mit jener für Dienstleistende verglichen werden, denn die Anspruchsvoraussetzungen für die Mutterschaftsentschädigung sind sehr viel komplexer. So muss eine Frau in den der Geburt vorangegangenen neun Monaten in der AHV versichert gewesen sein und während dieser Zeit mindestens fünf Monate gearbeitet haben. Zur Erfüllung dieser Voraussetzungen können auch die in der EU zurückgelegten Versicherungs- und Beschäftigungszeiten angerechnet werden. Unter gewissen Voraussetzungen haben aber auch arbeitsunfähige sowie arbeitslose Mütter Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Die Anspruchsvoraussetzungen werden durch die Ausgleichskasse gestützt auf die im Anmeldeformular gemachten Angaben geprüft. Würde das Anmeldeformular auf zwei Seiten beschränkt, könnten wichtige Fragen zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen nicht bereits mit der Anmeldung geprüft werden. Die Ausgleichskasse hätte in vielen Fällen Rücksprache mit der Mutter und dem Arbeitgeber zu nehmen, was administrativ sehr aufwendig wäre. Im Übrigen muss die Mutter nur in sehr komplexen Fällen sämtliche Rubriken im Anmeldeformular ausfüllen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Viel einfacher ist es hingegen bei den Dienstleistenden. Um Anspruch auf die EO-Entschädigung zu haben, müssen sie weder in der AHV versichert sein, noch müssen sie eine Mindesterwerbsdauer aufweisen. Bei der Entschädigung für die Dienstleistenden werden die Anspruchsvoraussetzungen durch die Rechnungsführer geprüft. Diese legen die anspruchsberechtigten Diensttage fest. Die Ausgleichskassen prüfen bei den Dienstleistenden weder deren Personalien noch die Anspruchsvoraussetzungen, was eine weniger umfangreiche Anmeldung ermöglicht.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat unterstreicht immer wieder, dass er die Verwaltungsverfahren vereinfachen und die bürokratischen Hindernisse bekämpfen möchte, insbesondere diejenigen, mit denen sich die Unternehmen und ihre Angestellten täglich herumschlagen. Leider musste ich feststellen, dass die Praxis stark vom bundesrätlichen Diskurs abweicht. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat z. B. gerade das neue Anmeldeformular für eine Mutterschaftsentschädigung herausgegeben. Dieses Formular wird durch zwei Zusatzblätter ergänzt und besteht aus nicht weniger als fünf Seiten. Zudem muss es dem letzten Arbeitgeber vorgelegt werden, bevor es bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Anbetracht dieses Papierkrieges könnte man den Eindruck bekommen, der Bundesrat sei der Ansicht, die schwangeren Frauen erhielten so Gelegenheit, die lange Zeit bis zum freudigen Ereignis mit der Erledigung einer fesselnden administrativen Aufgabe zu überbrücken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat bereit, seinen immer wieder bekundeten Willen zur Vereinfachung der Verfahren endlich in die Tat umzusetzen und das Anmeldeformular für die Mutterschaftsentschädigung zu vereinfachen, indem er sich z. B. das Formular der EO zum Vorbild nimmt, das auf einem einzigen Blatt (Vorder- und Rückseite) Platz findet?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mutterschaftsversicherung. Vereinfachung des Anmeldeformulars</value></text></texts><title>Mutterschaftsversicherung. Vereinfachung des Anmeldeformulars</title></affair>