{"id":20051024,"updated":"2025-06-24T21:20:12Z","additionalIndexing":"08;09;Waffenhandel;militärische Besetzung;Völkerrecht;militärische Zusammenarbeit;Israel;internationales humanitäres Recht;Palästina-Frage","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4707"},"descriptors":[{"key":"L04K10010210","name":"militärische Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L04K04020205","name":"Waffenhandel","type":1},{"key":"L04K04010207","name":"militärische Besetzung","type":1},{"key":"L04K03030108","name":"Israel","type":1},{"key":"L06K040102010301","name":"Palästina-Frage","type":1},{"key":"L03K050602","name":"Völkerrecht","type":2},{"key":"L04K05020203","name":"internationales humanitäres Recht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-06-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1111014000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1117749600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.1024","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Akquisition von Territorium durch Gewalt oder Androhung von Gewalt verstösst gegen Völkergewohnheitsrecht. Der Uno-Sicherheitsrat hat festgehalten, dass alle legislativen und administrativen Handlungen, die vorgenommen wurden, um den Status der Stadt Jerusalem zu ändern, vollständig ungültig sind. Zudem hat er Israel aufgerufen, die andauernde Besetzung der 1967 besetzten Territorien, einschliesslich Jerusalems, zu beenden. Das Humanitäre Völkerrecht stellt Regeln auf, wie Konfliktparteien und Besetzungsmächte sich in einem gegebenen bewaffneten Konflikt oder während einer Besetzung zu verhalten haben. Es spricht sich jedoch nicht darüber aus, ob die Aufnahme oder Fortdauer eines bewaffneten Konfliktes oder einer Besetzung an sich rechtmässig ist. In seinem Gutachten vom 9. Juli 2004 stellt der Internationale Gerichtshof u. a. fest, dass der bereits begonnene Bau der Trennungsanlage im besetzten palästinensischen Gebiet sowie die israelischen Siedlungen in diesem Gebiet einschliesslich Ostjerusalems völkerrechtswidrig sind.<\/p><p>Der Bundesrat hält seine Politik hinsichtlich der Kriegsmaterialausfuhr nach Israel aufrecht. Seit dem 23. November 1977, als der Bundesrat ein Embargo gegen Israel und die arabischen Staaten aufhob, werden Kriegsmaterialausfuhrgesuche für Israel im ordentlichen Verfahren, d. h. von Fall zu Fall, beurteilt. Gesuche für Armee und Behörden Israels werden abgelehnt.<\/p><p>Auch wird der Bundesrat weiterhin in bilateralen Kontakten mit Israel die humanitär-völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen in Erinnerung rufen und seine Besorgnis über den völkerrechtswidrigen Bau der Trennungsanlage und die Ausweitung der ebenfalls völkerrechtswidrigen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet zum Ausdruck bringen.<\/p><p>2.\/3. Aufgrund der positiven Entwicklung der letzten Monate in der Region und vor allem des am Gipfel von Sharm-el-Sheikh von den Konfliktparteien beschlossenen Waffenstillstandsabkommens beschloss der Bundesrat am 11. März 2005, seine Haltung hinsichtlich von Käufen aus Israel im Lichte der militärischen Bedürfnisse der Schweiz zu überprüfen. Im Rahmen des Rüstungsprogramms 2005 hat der Bundesrat am 25. Mai 2005 über die Beschaffung eines integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems entschieden, dessen Bestandteile zum Teil von einer israelischen Firma stammen. Der Kauf ist das Resultat einer Interessenabwägung im Lichte der genannten Entwicklungen.<\/p><p>Die Beschaffung hat im Übrigen keinen Einfluss auf die Haltung des Bundesrates hinsichtlich der humanitär-völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen von Israel und die Notwendigkeit, dass  Israel dieselben einhält.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Medienberichten hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. März 2005 entschieden, die Rüstungszusammenarbeit mit Israel wieder zu normalisieren und Israel wie jedes andere Land zu behandeln. Anlässlich seines Besuches in Israel am 15. März 2005 äusserte sich Bundespräsident Schmid im gleichen Sinne gegenüber Medienvertretern. So wolle er im Herbst 2005 im Rahmen des Rüstungsprogramms 05 den Einkauf von Rüstungsmaterial in Israel im Umfang von 150 Millionen Franken beantragen.<\/p><p>Noch im Frühling 2002 hatte der Bundesrat aus Anlass des Einmarsches der israelischen Armee in ein palästinensisches Flüchtlingslager in Jenin erklärt, die Rüstungszusammenarbeit mit Israel zu überprüfen. In der Folge bestand die Praxis, nur noch bereits beschlossene Geschäfte zu beenden, aber keine neuen Rüstungsaufträge mehr zu vergeben. Auch die militärischen Kontakte wurden zurückgestuft.<\/p><p>Seither hält die im Übrigen vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag als völkerrechtswidrig eingestufte israelische Besetzung der palästinensischen Gebiete an. Während über einen israelischen Abzug verhandelt wird, werden gleichzeitig neue Siedlungen gebaut und wird die ebenfalls völkerrechtswidrige Trennmauer auf palästinensischem Gebiet weitergebaut.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist er der Ansicht, angesichts der von den zuständigen internationalen Instanzen festgehaltenen Völkerrechtswidrigkeit der israelischen Besetzung palästinensischer Gebiete und des Baues der Trennmauer, sei Israel in Bezug auf die Einhaltung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen als \"normales Land\" zu behandeln bzw. dass es keinen völkerrechtlich relevanten Grund gibt, \"Israel anders zu behandeln als jedes andere Land\"?<\/p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass er mit diesem Entscheid die traditionelle Rolle der Schweiz als Wächter des humanitären Völkerrechtes und Depositarstaat der Genfer Konventionen sowie seine eigene Rolle als Faszilitator des Friedensprozesses im Rahmen der Genfer Initiative diskreditiert, wenn er im Rüstungsbereich mit einem Land zusammenarbeitet, welches das Völkerrecht verletzt und seine völkerrechtlichen Verpflichtungen weiterhin ignoriert?<\/p><p>3. Ist er nicht der Ansicht, dass er mit neuen Rüstungskäufen in Israel vor dem Hintergrund der aktuellen Situation anhaltender Völkerrechtsbrüche in der Region zur schleichenden Diskreditierung des Völkerrechtes beiträgt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neue Rüstungskäufe in Israel"}],"title":"Neue Rüstungskäufe in Israel"}