﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20051080</id><updated>2025-06-24T23:23:12Z</updated><additionalIndexing>55;10;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarmarkt;bilaterales Abkommen;Agrarpolitik (speziell);Freihandelsabkommen;USA</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2541</code><gender>m</gender><id>519</id><name>Walter Hansjörg</name><officialDenomination>Walter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4708</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0701020204</key><name>Freihandelsabkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03050305</key><name>USA</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020103</key><name>Beziehungen Schweiz-EU</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K14010302</key><name>Agrarpolitik (speziell)</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701020304</key><name>Handel mit Agrarerzeugnissen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401030202</key><name>Agrarmarkt</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020103</key><name>bilaterales Abkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-09-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-06-16T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2005-09-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2541</code><gender>m</gender><id>519</id><name>Walter Hansjörg</name><officialDenomination>Walter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.1080</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2005 im Rahmen einer aussenpolitischen Gesamtschau u. a. beschlossen, die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet zu intensivieren. Auf aussenwirtschaftlichem Gebiet sollen Voraussetzungen für den Erhalt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf dem US-amerikanischen Markt geschaffen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass ein Freihandelsabkommen den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten zusätzliche Dynamik verleihen könnte, und hat am 10. Juni 2005 beschlossen, den USA die Aufnahme exploratorischer Gespräche über ein mögliches bilaterales Freihandelsabkommen vorzuschlagen. Der Vorsteher des EVD ist u. a. zu diesem Zweck vom 20. bis zum 22. Juli 2005 zu einem Arbeitsbesuch nach Washington gereist. Hierbei hat er mit dem US-Handelsbeauftragten die Durchführung von technischen Gesprächen auf Expertenebene im Herbst 2005 über die Machbarkeit von Freihandelsverhandlungen vereinbart.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziel der exploratorischen Gespräche mit den Vereinigten Staaten ist es abzuklären, ob die Aushandlung eines Freihandelsabkommens im gegenseitigen Interesse beider Staaten liegt, die Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss von Verhandlungen abzuschätzen und zu sondieren, welche Schwierigkeiten bei den Verhandlungen allenfalls zu erwarten wären. Zu den von der Schweiz vertieft zu analysierenden Fragen gehört auch die Beurteilung von möglichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens Schweiz-USA auf die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziel des Bundesrates in Verhandlungen über Freihandelsabkommen ist ein möglichst vorteilhafter und diskriminierungsfreier Zugang für Industrieprodukte auf ausländischen Absatzmärkten sowie möglichst optimale Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen im Dienstleistungs- und Investitionsbereich, beim öffentlichen Beschaffungswesen sowie beim Schutz geistiger Eigentumsrechte. Auch für den Agrar- und Lebensmittelsektor gilt es, in der Perspektive zunehmend offener Märkte nicht nur defensiv zu handeln, sondern auch Exportinteressen zu vertreten. Im Landwirtschaftssektor strebt der Bundesrat auf den jeweiligen Partner zugeschnittene Verhandlungsergebnisse an, die den Grundlagen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik nicht zuwiderlaufen. Bei den im Rahmen der Efta-Freihandelsverträge bisher abgeschlossenen bilateralen Landwirtschaftsabkommen ist es jeweils gelungen, Verhandlungsergebnisse zu erzielen, die mit dem verfassungsmässigen Auftrag der Schweizer Landwirtschaftspolitik vereinbar sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Landwirtschaftsbereich bei Freihandelsverhandlungen zwischen der Schweiz und den USA eine besondere Herausforderung darstellt, auch wenn die USA in ihren bisherigen Freihandelsabkommen im Landwirtschaftsbereich gewisse Ausnahmen vom Freihandelsprinzip sowie lange Übergangsfristen eingegangen sind. Artikel 104 der Bundesverfassung ist nach wie vor die Grundlage der schweizerischen Agrarpolitik, an welcher sich auch die allfälligen Verhandlungen mit den USA ausrichten müssen. Es ist mit ein Ziel der exploratorischen Gespräche, die möglichen Konsequenzen, die sich aus den unterschiedlichen handelspolitischen Ansätzen im Agrarbereich ergeben, zu evaluieren und in den Gesamtkontext der Vor- und Nachteile eines möglichen Freihandelsabkommens Schweiz-USA einzubetten. Dabei werden nebst den laufenden Doha-Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) insbesondere auch die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU - u. a. im Landwirtschaftssektor - mitzuberücksichtigen sein. Eine präzisere Beurteilung ist aber erst nach Abschluss der exploratorischen Gespräche möglich. Vor der Verabschiedung eines allfälligen Verhandlungsmandates würde der Bundesrat die möglichen Auswirkungen auf alle Wirtschaftssektoren vertieft untersuchen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den Auswirkungen eines möglichen Freihandelsabkommens Schweiz-USA auf die Beziehungen mit der EU hält der Bundesrat fest, dass die Schweiz keine rechtliche Verpflichtung hat, der EU automatisch gleichwertige Begünstigungen einzuräumen wie anderen Freihandelspartnern. In allfälligen entsprechenden Verhandlungen mit der EU hätte die Schweiz ihrerseits die Gelegenheit, angemessene Gegenleistungen zu verlangen. Zu nichttarifären Aspekten im Landwirtschaftsbereich siehe die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Walter Hansjörg vom 16. Juni 2005.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich ist sich der Bundesrat bewusst, dass generell weitere Verhandlungen über eine Marktöffnung mit Freihandelspartnern (EU, Efta-Drittländer) und in der WTO nötig sein werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bericht zur Aussenwirtschaft des Bundesrates erwähnt den "neuen Bilateralismus" als Tendenz der Weltwirtschaft. Die Schweiz hat bereits mit einer Anzahl von Staaten Freihandelsabkommen und einige weitere sind in Verhandlung, so z. B. mit Kanada. Der Bund möchte eine Reihe weiterer Freihandelsabkommen abschliessen, darunter ein Freihandelsabkommen mit den USA.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein allfälliges Freihandelsabkommen mit den USA wird aber auch die Beziehungen der Schweiz mit ihrem wichtigsten Handelspartner, der EU, beeinflussen. Auch werden Agrarprodukte von einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA kaum ausgenommen werden. Die EU wird kaum akzeptieren, dass die Schweiz den USA im Agrarbereich Konzessionen gewährt, die bezüglich der Art und dem Ausmass über diejenigen hinausgehen, die die Schweiz der EU im Rahmen der bilateralen Verträge gewährt hat. Entsprechend würde die EU neue Forderungen an die Schweiz bezüglich der Öffnung des Agrarmarktes stellen. Durch diesen Mechanismus würde der Preisdruck auf den Schweizer Agrarmärkten zusätzlich massiv zunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: Welche Auswirkungen erwartet er von künftigen Freihandelsabkommen, insbesondere von einem allfälligen Freihandelsabkommen mit den USA, auf die Beziehung der Schweiz zur EU im Agrarbereich und auf die Weiterentwicklung des bilateralen Landwirtschaftsabkommens mit der EU? Ist er bereit, beim Freihandelsabkommen Ausnahmen für die Landwirtschaft zu machen? Wenn ja, welche?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit den USA auf die Beziehungen zur EU</value></text></texts><title>Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit den USA auf die Beziehungen zur EU</title></affair>