{"id":20051086,"updated":"2025-11-14T06:47:45Z","additionalIndexing":"12;Freiheitsberaubung;Rechte des Kindes;Jugendschutz;Kind;elterliche Sorge;Trennung der Ehepartner;Mischehe;Eltern;getrennt lebende Person","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-16T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4708"},"descriptors":[{"key":"L06K050102010301","name":"Freiheitsberaubung","type":1},{"key":"L05K0107010205","name":"Kind","type":1},{"key":"L04K05020508","name":"Rechte des Kindes","type":1},{"key":"L04K01040206","name":"Jugendschutz","type":1},{"key":"L04K01030502","name":"getrennt lebende Person","type":2},{"key":"L04K01030107","name":"Trennung der Ehepartner","type":2},{"key":"L04K05060108","name":"Mischehe","type":2},{"key":"L04K01030104","name":"elterliche Sorge","type":2},{"key":"L04K01030301","name":"Eltern","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-08-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1118872800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1124229600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.1086","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hat sich zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (SR 0.211.23002) in Beantwortung von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen in den letzten Jahren immer wieder ausführlich geäussert (Interpellation Hubmann vom 7. Mai 2003, Motion Vermot-Mangold vom 7. Mai 2003, Motion Leuthard vom 8. Mai 2003). In Erfüllung des Postulates Vermot-Mangold vom 17. Juni 2004 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes mit Verfügung vom 10. Juni 2005 eine Expertenkommission eingesetzt, welche sich insbesondere mit der Frage einer möglichen Optimierung der kindeswohlgerechten Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens befassen und bis Ende November 2005 einen Bericht verfassen wird.<\/p><p>Eine nochmalige Erläuterung der Funktionsweise des erwähnten Abkommens ist daher nicht angezeigt. Dies umso mehr, als der Bundesrat zur inhaltlich gleichen Frage bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Hubmann vom 7. Mai 2003 Stellung genommen hat.<\/p><p>2. Der Bundesrat äussert sich nicht zum Vorgehen der Luzerner Polizeibehörden. Dies fällt in die Verantwortung des Kantons Luzern.<\/p><p>3. Das Bundesgericht hat die Rückführung des Kindes nach Italien angeordnet. In Nachachtung der Prinzipien der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz mischt sich der Bundesrat weder in Verfahren ein, noch kommentiert er Bundesgerichtsentscheide.<\/p><p>4. Es ist grundsätzlich Aufgabe der über die Rückführung urteilenden Gerichte, die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Kinder abzuklären und deren Rückkehr gegebenenfalls an Bedingungen zu knüpfen. Weder das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung noch das schweizerische Recht knüpfen die rasche Rückführung eines entführten Kindes in seine vertraute Umgebung an die Zahlung von Unterhalt oder das Mieten einer Wohnung für den entführenden Elternteil.<\/p><p>5. Es steht dem Bundesrat nicht an, Handlungen eines Vaters zu beurteilen, der seit mehreren Monaten keinerlei Kontakt zu seinem Sohn mehr hat. Es ist bedauerlich, wenn Elternkonflikte zum Nachteil der Kinder und in der Öffentlichkeit ausgetragen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Medienberichten zufolge haben die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden einen öffentlichen Fahndungsaufruf erlassen, um eine Mutter, der \"Kindesentführung\" vorgeworfen wird, und ihren heute fünfjährigen Sohn zu finden. Der Vater, ein italienischer Arzt, habe Druck auf die Behörden gemacht und 5000 Franken als Belohnung für Hinweise zur Verfügung gestellt.<\/p><p>Die Mutter, eine Schweizerin, war mit ihrem Sohn in ihr Elternhaus in die Schweiz zurückgekehrt, als ihre Ehe in Italien scheiterte. Anstatt rasch die Scheidung einzureichen und die Kindeszuteilung in diesem Rahmen zu regeln, beauftragte der Vater des Kindes die Schweiz, das Kind nach Italien zurückzuführen. Nachdem auch das Bundesgericht diese Forderung unterstützte, kehrte die Mutter mit dem Kind am 15. Mai 2004 nach Italien zurück. Die zuständigen Behörden in Italien entschieden, dass das Kind je 3,5 Tage pro Woche beim Vater und bei der Mutter zu verbringen habe. So wurde das Kind hin- und hergeschoben. Wenn der Vater das Kind bei sich hatte, liess er es jeweils durch Drittpersonen betreuen. Die Mutter erhielt vom Vater des Kindes keine Unterstützung, weder für sich noch für das Kind. Sie musste bei befreundeten Personen wohnen und das Bett und die Kleider für das Kind selber kaufen.<\/p><p>Als das Kind zunehmend unter psychischen Störungen litt (Angstzustände, Schreianfälle, Bettnässen), entschloss sich die Mutter im Dezember 2004, mit dem Kind wieder zu ihren Eltern zurückzukehren, wo eine Kinderpsychologin, welche das Kind vorher kannte, Traumatisierungen feststellte.<\/p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:<\/p><p>1. Wie wird im Zusammenhang mit dem Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführungen der Schutz der Kinder gewährleistet?<\/p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass dieses Kind keinesfalls zusätzlichen Belastungen wie polizeilichen Nachforschungen ausgesetzt werden darf?<\/p><p>3. Ist er bereit, über das Amt für Kindesschutz dafür zu sorgen, dass Kind und Mutter ungestört leben können, bis die Scheidung vollzogen und die Frage des Sorgerechtes definitiv geregelt ist?<\/p><p>4. Weshalb sind Gesuchsteller, die eine Rückführung des Kindes verlangen, nicht verpflichtet, dem zurückgekehrten Kind und seiner Mutter eine angemessene Unterkunft zu bieten und für ihren Unterhalt zu sorgen?<\/p><p>5. Wie beurteilt er die Tatsache, dass dieser Vater mittels einer hohen Geldsumme sein Kind zurückhaben will, das er nicht einmal selber betreute, während es bei ihm war?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wo bleibt das Kindeswohl?"}],"title":"Wo bleibt das Kindeswohl?"}